Bauland – So finden Sie das passende Grundstück

Bauland - So finden Sie das passende Grundstück

Bauland ist in Deutschland ein knappes Gut. Die Preise für Baugrundstücke haben sich seit der Jahrtausendwende im Schnitt mehr als verdreifacht. Viele Kommunen verfügen nur noch über wenige freie Flächen, um neues Bauland ausweisen zu können. Umso glücklicher ist, wer ein Grundstück zu akzeptablen Preisen findet. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema "Bauland" wissen sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist ein Grundstück Bauland?

    1. 1.1 Was ist Bauland - Definition

    2. 1.2 Rechtliche und natürliche Voraussetzungen für Bauland

    3. 1.3 Wertermittlung von Bauland

  2. Welche Kategorien von Bauland gibt es?

    1. 2.1 Bauland

    2. 2.2 Bauerwartungsland

    3. 2.3 Rohbauland

    4. 2.4 Baureifes Land

    5. 2.5 Fertigbauland

    6. 2.6 Fertiges, freies Bauland

  3. Worauf ist bei der Suche nach Bauland zu achten?

    1. 3.1 Wichtige Aspekte wie Infrastruktur, Lärmbelästigung, Emmisionslast, Gewässer und Planungen in der Umgebung 

    2. 3.2 Aktuelle Grundstücksangebote

  4. Kosten beim Kauf von Bauland

    1. 4.1 Überblick über mögliche Nebenkosten

    2. 4.2 Kostenfallen beim Baulandkauf vermeiden

  5. Ablauf des Baulandkaufs

    1. 5.1 Finanzierungsmöglichkeiten für den Baulandkauf

    2. 5.2 Checkliste: Tipps für die Baulandsuche

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1. Wann ist ein Grundstück Bauland?

Wer ein Haus bauen möchte, benötigt Bauland. Längst nicht jedes unbebaute Grundstück kommt als Bauland in Betracht.

1.1 Was ist Bauland - Definition

Bei Bauland handelt es sich um Bodenflächen, die hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit für eine Bebauung nutzbar sind und die auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden erfüllen. Es kann sich sowohl um ein einzelnes Grundstück, als auch um mehrere zusammenhängende Grundstücke handeln. In einer Bauland-Befragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wurden 2022 für Deutschland noch 99.000 ha baureife Flächen ermittelt, davon rund zwei Drittel für den Wohnungsbau. Diese Zahl ist seit Jahren rückläufig. Vor allem in Ballungsräumen ist freies Bauland extrem knapp geworden.

1.2 Rechtliche und natürliche Voraussetzungen für Bauland

Rechtlich ist ein Grundstück dann als Bauland qualifiziert, wenn es in einem Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen ist oder durch seine Lage im sogenannten Innenbereich einer Kommune die Bebaubarkeit zweifelsfrei feststeht.

Ein Bebauungsplan ist ein kommunaler Plan, der für einen räumlich definierten Teil eines Gemeinde- oder Stadtgebiets rechtsverbindlich festlegt, wie die dort befindlichen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Bebauungspläne beruhen auf der kommunalen Flächennutzungsplanung und der daraus abgeleiteten Bauleitplanung. In vielen Bebauungsplänen werden größere Baugebiete ausgewiesen - das sind mehrere Baugrundstücke in einem abgegrenzten Gebiet, die eine zusammenhängende Fläche bilden. Beim Innenbereich handelt es sich um "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" im Sinne von § 34 BauGB (Baugesetzbuch), für die nicht notwendigerweise ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegen muss. Unbebaute Grundstücke in diesem Bereich - zum Beispiel Baulücken zwischen bereits bebauten Grundstücken - stellen rechtlich per se Bauland dar.

Die rechtliche Qualifizierung als Bauland setzt voraus, dass ein Grundstück aufgrund seiner natürlichen Merkmale für die Bebauung geeignet ist. Die Bodenbeschaffenheit hat erheblichen Einfluss darauf, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann. Die Bodenqualität kann mit einem Bodengutachten ermittelt werden. Es ist zwar nicht rechtlich zwingend, aber zu empfehlen. Das Gutachten wird auf der Basis von Bodenanalysen (Probebohrungen) erstellt. Es gibt Auskunft über die Bodenbeschaffenheit, zum Beispiel zur Tragfähigkeit des Bodens, zum Setzungsverhalten, zum Grundwasserspiegel, zur Wasserdurchlässigkeit oder zu möglichen Altlasten. Die Bodenqualität kann erheblichen Einfluss auf den Wert eines Grundstücks haben und wirkt sich auch maßgeblich auf die Baukosten aus.

1.3 Wertermittlung von Bauland

Wertermittlungen bei Grundstücken finden im Zusammenhang mit Transaktionen statt, um eine realistische Kaufpreisvorstellung entwickeln zu können - unabhängig davon, ob man Bauland kaufen oder verkaufen möchte. Ziel der Bewertung ist, einen möglichst objektiven Markt- oder Verkehrswert für den Grund und Boden zu ermitteln. Für die Wertermittlung wird in der Regel auf die Bodenrichtwerte zurückgegriffen oder man nutzt das sogenannte Vergleichswertverfahren.

Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einem abgegrenzten Gebiet (Bodenrichtwertzone). Bodenrichtwerte werden von den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Basis von Kaufpreissammlungen ermittelt. Der Wert des zu bewertenden Grundstücks berechnet sich daraus nach der einfachen Formel: Grundstückswert = Bodenrichtwert x Quadratmeterzahl. Es handelt sich um einen Durchschnittswert, der nur eine grobe Orientierung bietet.

Beim Vergleichswertverfahren wird der Grundstückswert durch Vergleich mit Grundstückspreisen bei zeitlich nicht weit zurückliegenden Transaktionen vergleichbarer Grundstücke abgeleitet. Die Besonderheiten des zu bewertenden Grundstücks - zum Beispiel hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Lage, Zuschnitt usw. - werden dabei durch geeignete Zu- und Abschläge berücksichtigt. Das Verfahren ist genauer und marktnäher, aber auch aufwändiger und setzt entsprechende Expertise voraus.

2. Welche Kategorien von Bauland gibt es?

Das Baurecht definiert unterschiedliche Kategorien von bebaubaren Grundstücken je nach Entwicklungsstadium. Maßgebliche Vorschriften hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Anforderungen und Voraussetzungen für eine Bebauung unterscheiden sich je nachdem, in welche Kategorie ein Grundstück fällt.

Welche Kategorien von Bauland gibt es

2.1 Bauland

Bauland bezeichnet - wie bereits gesagt - ganz allgemein Grundstücke, bei denen aufgrund eines Bebauungsplans oder wegen ihrer Lage eine Bebauung möglich und vorgesehen ist. Eine (vollständige) Erschließung (versorgungstechnische und verkehrstechnische Anbindung) muss noch nicht erfolgt sein, aber die Erschließung muss zumindest gesichert sein. Je weiter die Erschließung schon fortgeschritten ist, umso attraktiver ist das Grundstück.

2.2 Bauerwartungsland

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Grundstücke, die noch nicht als Bauland ausgewiesen sind, bei denen aber aufgrund ihrer Merkmale, einer Bauleitplanung, eines Flächennutzungsplans oder wegen der städtebaulichen Entwicklung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie künftig Bauland werden. Der Zeitpunkt, wann dies der Fall ist, ist allerdings unbestimmt.

2.3 Rohbauland

Bei Rohbauland handelt es sich gemäß § 3 Abs. 3 ImmoWertV um Flächen, für die nach einem Bebauungsplanbereits eine Bebauung vorgesehen ist, bei denen aber die Erschließung noch nicht gesichert ist oder für die noch Gestaltungsbedarf bezüglich Lage, Form und Größe besteht. Rohbauland ist im Hinblick auf die Bebaubarkeit ein konkreteres Entwicklungsstadium als Bauerwartungsland, jedoch noch kein baureifes Land.

2.4 Baureifes Land

Baureifes Land ist Bauland, das "...nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar..." ist (§ 3 Abs. 4 ImmoWertV). Darunter werden voll erschlossene Flächen verstanden, bei denen kurzfristig eine Bebauung möglich ist. Es kann ohne Weiteres eine Baugenehmigung beantragt werden. Baureife Grundstücke sind für Käufer mit Bauabsicht die wertvollsten Flächen.

Manchmal wird nicht ein ganzes Grundstück, sondern nur eine noch nicht vermessene Teilfläche eines Grundstücks zum Kauf angeboten. Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn einzelne Parzellen eines neuen Baugebiets verkauft werden sollen. Hier ist es besonders wichtig, dass im Kaufvertrag die Parzelle hinsichtlich Lage, Größe und Zuschnitt genau bezeichnet ist. Üblicherweise wird dem Kaufvertrag ein möglichst maßstabsgetreuer Lageplan als Anlage beigefügt. Die Vermessung der Parzelle durch einen amtlichen Vermessungsingenieur erfolgt dann im Nachgang. Nachträglich ist auch eine Teilung des Grundstücks möglich. Aus dem Grundstücksteil wird dann ein eigenständiges Grundstück.

2.5 Fertigbauland

Handelt es sich um Fertigbauland, sind alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um mit dem Bau zu beginnen. Es reicht aus, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen und ihn bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Bezeichnung Fertigbauland bedeutet jedoch nicht, dass das Baugrundstück vollständig an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen ist.

2.6 Fertiges, freies Bauland

Diese Kategorie ist bereit für den Hausbau, denn fertiges, freies Bauland ist im Bebauungsplan verzeichnet und voll erschlossen. Diese, von Bauherren am häufigsten nachgefragte, Kategorie gibt es deshalb insbesondere in Neubaugebieten.

Zukünftige Bauherren sollten beim Hausbau jedoch nicht nur auf die Kategorie achten, sondern auch darauf, ob es sich um ein Grundstücksteil oder um ein selbstständiges Grundstück handelt. Nur bei selbstständigen Grundstücken wird der Käufer als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Anderes gilt für einen Grundstücksteil, welcher ein nicht genau vermessenes Flurstück ist. Käufer sollten darauf achten, dass das Teilstück im Grundstücksvertrag genau beschrieben und im Lageplan exakt eingezeichnet ist. Mauern und Zäune reichen als Kennzeichnung der Grenze nicht aus, da sie leicht zu entfernen sind.

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3. Worauf ist bei der Suche nach Bauland zu achten?

Worauf ist bei der Suche nach Bauland zu achten

Bei der Suche nach geeignetem Bauland sind verschiedene Aspekte von Bedeutung. Das Baugrundstück muss grundsätzlich von seinem Zuschnitt und seiner Größe die Realisierung des geplanten Bauvorhabens ermöglichen. Und der geltende Bebauungsplan muss die beabsichtigte Bebauung auch zulassen. Darüber hinaus sind bei der Grundstückssuche Faktoren zu berücksichtigen, die generell bei der Immobiliensuche relevant sind, insbesondere:

  1. die Lage des Grundstücks;

  2. das vorhandene oder mögliche künftige Umfeld (aktuelle und geplante weitere Bebauung in der Nachbarschaft);

  3. die Verkehrsanbindung (Straßenanbindung, ÖPNV);

  4. die Infrastrukturanbindung (Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Arbeitsmöglichkeiten);

  5. mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm oder Emissionen (Straßenlärm, Lärm durch Schulen, Diskotheken, Sporteinrichtungen, Unternehmensemissionen);

  6. mögliche sonstige Umweltbelastungen;

  7. die Preislage.

3.1 Wichtige Aspekte wie Infrastruktur, Lärmbelästigung, Emmisionslast, Gewässer und Planungen in der Umgebung 

Ein passendes Grundstück für den Hausbau finden Sie, wenn Sie sich ein realistisches Bild vom Baugrundstück und von der Umgebung machten. Dafür empfiehlt es sich das Grundstück mehrfach zu besichtigen – sowohl an Wochentagen als auch am Wochenende. Lernen Sie die Infrastruktur kennen, erfahren Sie, wie hoch die Lärmbelästigung (z. B. durch Bahn oder angrenzende Straßen) ist. Achten Sie außerdem auf die Lärm- und Emissionslast durch angrenzende Unternehmen, Schulen, Diskotheken und Sportplätze oder auch auf Gewässer in der Umgebung, die in den Sommermonaten eine Mücken- und Insektenplage bedingen können. Erkundigen Sie sich außerdem, ob in der Nähe des Baugrundstücks weitere Neubauten oder die Verlegung oder Erweiterung von Straßen geplant sind. Auskunft dazu erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Wenn das passende Bauland gefunden ist, steht im nächsten Schritt der Baulandkauf an. Was Sie dabei alles beachten sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Grundstückskauf.

3.2 Aktuelle Angebote

4. Kosten beim Kauf von Bauland

Wichtig ist, dass Sie nicht nur mit dem Kaufpreis kalkulieren müssen, sondern auch mit den Nebenkosten des Grundstückskaufs. Diese Nebenkosten machen nicht selten zehn bis zwanzig Prozent des eigentlichen Kaufpreises aus und müssen bei der Finanzierung mit berücksichtigt werden (siehe Abschnitt: Finanzierungsmöglichkeiten beim Baulandkauf).

Kosten beim Kauf von Bauland

4.1 Überblick über mögliche Nebenkosten

Zu unterscheiden ist zwischen Nebenkosten, die unmittelbar mit dem Kauf des Grundstücks in Zusammenhang stehen, und Kosten in Verbindung mit der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks.

1. Nebenkosten des Grundstückskaufs:

Grunderwerbsteuer

diese Steuer fällt bei jeder Grundstückstransaktion an. Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Bundesland. Am günstigsten ist die Grunderwerbsteuer in Bayern (3,5 Prozent vom Kaufpreis), am teuersten in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und in Schleswig-Holstein (6,5 Prozent). Das bedeutet: bei einem Kaufpreis von zum Beispiel 250.000 Euro für ein Grundstück sind je nach Bundesland zwischen 8.750 Euro und 16.250 Euro Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Maklerprovision

wird das Baugrundstück über einen Makler vermittelt, ist eine Maklerprovision zu zahlen. Die Provision ist theoretisch frei verhandelbar, es gelten aber nach Bundesländern differenzierte Usancen. Auch wer die Maklerkosten tragen muss, ist verhandelbar. Oft teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision. 2020 ist das sogenannte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen eingeführt worden. Die gesetzlichen Vorgaben betreffen aber nur den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, nicht Transaktionen von unbebauten Grundstücken.

Notar- und Grundbuchkosten

sind für die vorgeschriebene notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch zu zahlen.

Wertermittlungskosten

fallen an, wenn ein Wertermittlungsgutachten in Auftrag gegeben wird - zum Beispiel für eine Kaupreisvorstellung oder zur Absicherung einer Finanzierung.

2. Nebenkosten der Nutzbarmachung des Grundstücks:

Erschließungskosten

um ein Grundstück bebauen zu können, muss es erschlossen sein. Das ist zwingend notwendig für die Baugenehmigung. Grundstückseigentümer werden von den Kommunen zu den Erschließungskosten herangezogen. Man unterscheidet zwischen technischer und verkehrsmäßiger Erschließung. Technische Erschließung betrifft den Grundstücksanschluss an die öffentlichen Versorgungsnetzwerke (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation usw.), verkehrsmäßige Erschließung die Straßen- und Gehweganbindung inkl. Straßenbeleuchtung.

Abbruchkosten und Kosten für Erdarbeiten

um das Grundstück baufertig zu machen, muss oft der vorhandene Baumbestand abgeräumt werden. Steht ein Altbau auf dem Grundstück, muss er abgebrochen werden. Für die Bauvorbereitung sind fast immer umfangreichere Erdarbeiten (Abtragung des Oberbodens, Bodenglättung, Aushub) notwendig. Dafür fallen Kosten an.

Kosten für Bodengutachten

ein Bodengutachten ist - wie bereits gesagt - vor Beginn von Bauarbeiten anzuraten.

Vermessungskosten

fallen an, wenn das Grundstück vor der Transaktion noch nicht vermessen wurde.

4.2 Kostenfallen beim Baulandkauf vermeiden

Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Nebenkostenposten beim Baulandkauf. Besonders ungünstig wirkt sich aus, wenn nicht nur der Kaufpreis des Grundstücks sondern auch der Wert des Gebäudes für die Steuerbemessung zugrunde gelegt wird. Dies lässt sich bei (noch) unbebauten Grundstücken vermeiden, indem separate Verträge für das Grundstück und den Bau des Hauses vereinbart werden.

Damit das Finanzamt dies auch anerkennt, ist allerdings einiges zu beachten. Dass zwei Verträge geschlossen werden, ist nur eine formale Anforderung, die alleine nicht ausreicht. Der Verkäufer des Baugrundstücks und die beauftragte Baufirma müssen unabhängig voneinander sein, sonst werden sie steuerlich als Einheit betrachtet. Außerdem muss zwischen den Grundstückskauf und der Bebauung ein ausreichender zeitlicher Abstand von mindestens einem halben Jahr bestehen.

5. Ablauf des Baulandkaufs

Ist das passende Grundstück gefunden und hat man sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt, steht im nächsten Schritt die Finanzierung der Transaktion an. Das Finanzierungskonzept sollte bereits stehen, bevor der Notartermin stattfindet. Im Idealfall kann der Grundstückskauf ausschließlich mit Eigenkapital finanziert werden. In der Regel ist aber zumindest teilweise eine Darlehensfinanzierung erforderlich.

Ablauf des Baulandkaufs

5.1 Finanzierungsmöglichkeiten für den Baulandkauf

Häufig besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der Verwirklichung eines Bauvorhabens, manchmal aber auch nicht. Das ist wichtig für die Beantwortung der Frage, ob Grundstück und Bau gemeinsam oder separat finanziert werden sollen.

Hier gilt die Grundregel: wenn Kauf und Bebauung in einem überschaubaren zeitliche Zusammenhang stehen, sollte möglichst ein gemeinsames Finanzierungspaket geschnürt werden. Bei größeren zeitlichen Abständen kommen separate Finanzierungen in Betracht. Das gängige Instrument für Grundstücksfinanzierungen sind Annuitätendarlehen. Dabei handelt es sich um grundpfandrechtlich besicherte Darlehen mit konstanten Zins- und Tilgungsraten. Annuitätendarlehen sind langfristig angelegt. Der Zinssatz ist für einen bestimmten Zeitraum - die Zinsbindungsdauer - festgelegt. Danach wird der Zins im Rahmen einer Anschlussfinanzierung entsprechend den dann geltenden Marktverhältnissen neu festgelegt.

Das Grundstück dient beim Annuitätendarlehen als Sicherheit. Zu diesem Zweck wird im Grundbuch üblicherweise eine Grundschuld, seltener eine Hypothek eingetragen. Hier ist im Hinblick auf die Baufinanzierung folgendes zu beachten:

  1. wird zunächst nur das Grundstück finanziert, lässt sich die finanzierende Bank dafür eine erstrangige Grundschuld eintragen. Das bedeutet: die Grundschuld erscheint - soweit nicht noch andere Grundschulden bestehen - an erster Rangstelle im Grundbuch. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit wird diese Grundschuld bei der Verwertung des Grundstücks als erstes bedient;

  2. soll zur Finanzierung des Bauvorhabens nun ein weiteres Darlehen bei einem anderen Institut aufgenommen werden, kann die Grundschuld zur Absicherung dieses Darlehens nur noch an zweiter Stelle im Grundbuch eingetragen werden. Das bedeutet: sie wird bei Zahlungsunfähigkeit nachrangig bedient. Aus Sicht der finanzierenden Bank ist diese Sicherheit weniger wert als eine erstrangige Grundschuld, das Risiko entsprechend größer. Daher wird sie einen "Risikozuschlag" beim Zins verlangen, die Finanzierung wird dadurch unter Umständen deutlich teurer.

Vermeiden lässt sich dies entweder mit einem Annuitätendarlehen mit einer kurzen Zinsbindungsdauer, die zeitlich an den Beginn des Bauvorhabens angepasst ist, oder mit einer entsprechenden Zwischenfinanzierung. Das Annuitätendarlehen kann bei Baubeginn durch eine neue Finanzierung, die Grundstück und Baukosten umfasst, abgelöst werden. Bei der Zwischenfinanzierung handelt es sich um ein endfälliges Darlehen - oft mit variablen Zinsen und einer relativ kurzen Laufzeit. Auch hier erfolgt die Ablösung durch eine neue Finanzierung zum Baustart. In beiden Fällen ist eine erstrangige Besicherung möglich, weil die Grundschuld zur "Vorfinanzierung" des Baulanderwerbs nicht mehr benötigt wird.

Wichtig zu wissen: für den Grundstückskauf können auch Förderdarlehen eingesetzt werden, wenn diese im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen und auch die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm wird zum Beispiel der Grundstückskauf finanziert, wenn er nicht länger als sechs Monate vor Antragseingang erfolgt ist. Reiner Grundstückerwerb ohne (zeitnahe) Bauabsicht wird nicht gefördert. Förderkredite bieten besonders günstige Konditionen.

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5.2 Checkliste: Tipps für die Baulandsuche

Abschließend an dieser Stelle einige nützliche Tipps für Ihre Baulandsuche:

  • Recherchieren Sie systematisch auf Immobilien- und Maklerportalen nach geeigneten Grundstücken. Auch die "Vor Ort-Suche" und gezielte Ausschau nach Baulücken kann helfen, geeigneten Grund und Boden zu finden.

  • Prüfen Sie, ob ein in Frage kommendes Grundstück Ihren Vorstellungen bezüglich Lage, Größe, Zuschnitt, Verkehrs- und Infrastrukturanbindung entspricht.

  • Klären Sie, ob sich das Bauvorhaben auf dem Grundstück auch umsetzen lässt. Aufklärung bietet insbesondere der Bebauungsplan bzw. eine entsprechende Behördenauskunft. Eine rechtlich verbindliche Bauvoranfrage ist in der Regel erst sinnvoll, wenn Sie bereits Grundstückseigentümer sind und das Bauvorhaben konkret angehen wollen.

  • Stellen Sie fest, ob das Grundstück bereits voll erschlossen ist bzw. welche Erschließungsmaßnahmen ggf. noch auf Sie zukommen können. Auch hier hilft eine Behördenauskunft.

  • Achten Sie auf die "Grundstücksqualität". Ein Bodengutachten vor der Entscheidung über der den Grundstückkauf bietet Sicherheit über den Untergrund und hilft Baurisiken zu vermeiden.

Bauland – FAQ

Wann ist ein Grundstück Bauland?

Ein Grundstück wird dann als Bauland bezeichnet, wenn es sich in zweierlei Hinsicht bebauen lässt. Zum einen im Hinblick auf die natürliche Beschaffenheit und zum anderen aus rechtlicher Sicht. Letzteres ist dann der Fall, wenn ein Bebauungsplan das Grundstück ausdrücklich als Bauland ausweist oder wenn das Grundstück in einem bereits bebauten Gebiet liegt. Lesen Sie hier mehr dazu.

Welche Arten von Bauland gibt es?

Liegt ein Bebauungsplan vor, gilt das Grundstück als Bauland. Es ist aber nicht zwangsweise bereits vollständig erschlossen. Ebenso fehlt möglicherweise noch Infrastruktur wie Straßen und Gehwege. Flächen, die der Flächennutzungsplan als zukünftiges Bauland ausweist, fallen in die Kategorie Bauerwartungsland. Es ist wahrscheinlich, dass hier in Zukunft gebaut werden kann, aber keinesfalls sicher. Die finale Entscheidung fällt die Gemeinde. Fertigbauland erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen, um mit dem Bau zu beginnen. Auch hier kann es aber sein, dass das Grundstück noch nicht vollständig erschlossen ist. Sofort losgehen kann es hingegen auf Grundstücken der Kategorie fertiges freies Bauland. Alle Anschlüsse sind bereits verlegt.

Worauf ist bei der Suche nach Bauland zu achten?

Es empfiehlt sich, ein realistisches Bild vom Grundstück zu ermitteln. Dazu sind mehrfache Besuche unter der Woche und an Wochenenden sowie zu verschiedenen Uhrzeiten hilfreich. Achten Sie zudem auf die Umgebung: Stark befahrene Straßen, Bahnschienen, Flughäfen, nahe gelegene Kitas, Schulen und Sportplätze, Diskotheken, Fabriken, aber auch Gewässer sind Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Ebenso sind geplante Neubauten oder Änderungen von Straßen relevant. Weitere Informationen

Was gilt es bei potenziellem Bauland zu prüfen?

Es ist ratsam, den Bebauungsplan samt Baubestimmungen zu studieren und zu prüfen, ob das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück umsetzbar ist. Auch wie weit die Erschließung fortgeschritten ist, ist für die Kostenkalkulation wichtig. Die Bodenbeschaffenheit ist ebenfalls nicht unerheblich. Fordern Sie gegebenenfalls vor dem Kauf ein Bodengutachten an, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden. Hier mehr erfahren

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Themengebiet: Baufinanzierung