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Schenkungssteuer und Freibeträge:
Rechnet sich die Schenkung der Immobilie zu Lebzeiten?

Schenkung oder Erbe? Gehört eine Immobilie zum Vermögen, wählen viele Eigentümer den Weg der Schenkung statt die Wohnung oder das Haus zu vererben. Vor allem die hohen Freibeträge bei der Schenkungssteuer können für diese Form der Immobilienübertragung zu Lebzeiten sprechen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Viele Eigentümer entscheiden sich für die Schenkung ihrer Immobilie zu Lebzeiten aufgrund der hohen Freibeträge bei der Schenkungssteuer.

  • Eine Schenkung ermöglicht es, die Steuerlast zu reduzieren, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und den Pflichtteilsanspruch zu verringern.

  • Ein notarieller Schenkungsvertrag, die Bewertung der Immobilie, die Beachtung der 10-Jahresfrist und die mögliche Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil sind wichtige Punkte, die berücksichtigt werden sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet eine Schenkung im Rahmen einer Erbschaft?

  2. Wie verschenke ich eine Immobilie?

  3. Was ist bei der Schenkung eines Hauses zu beachten?

  4. Wer bewertet meine Immobilie bei der Schenkung?

  5. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Schenkung?

  6. Welchen Vorteil hat eine Schenkung gegenüber einer Erbschaft?

  7. Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

  8. Welche Kosten fallen bei der Schenkung eines Hauses an?

  9. Schenkung Haus: Vor- und Nachteile im Überblick

Was bedeutet eine Schenkung im Rahmen einer Erbschaft?

Eine Person kann zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens per Schenkung auf eine andere übertragen. In den meisten Fällen erfolgt die Übertragung als sogenannte „vorweggenommene Erbfolge“. Das heißt: Die Schenkung zu Lebzeiten bekommt eine Person, die das Vermögen ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt per Erbe erhalten hätte. Klassischer Fall: Die Schenkung der Immobilie an ein Kind.

Wie verschenke ich eine Immobilie?

[[class=text-align--center]]Die Schenkung wird idealerweise in einem Schenkungsvertrag festgehalten.

Die Schenkung wird idealerweise in einem Schenkungsvertrag festgehalten.

Der Schenker und der Beschenkte halten eine Schenkung idealerweise in einem Schenkungsvertrag fest. Dieser sichert vor allem den Schenkenden rechtlich ab und ist nur gültig, wenn beide Parteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Wenn Sie Ihre Immobilie im Rahmen einer Schenkung übertragen wollen, ist dafür ein notarieller Schenkungsvertrag für das Haus erforderlich. Dieser muss von einem Notar beurkundet werden. Der Vertrag enthält den Gegenstand der Schenkung und etwaige mit der Schenkung einhergehende Gegenleistungen.

Was ist bei der Schenkung eines Hauses zu beachten?

Wer sein Haus zu Lebzeiten verschenkt, sollte auch seine eigene Vorsorge im Blick haben: Sichern Sie sich das Wohnrecht in der verschenkten Immobilie oder lassen sich bei einer vermieteten Immobilie ein Nießbrauchrecht eintragen. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sorgen dafür, dass Sie trotz der Schenkung das Haus weiterhin nutzen können oder Erträge wie Mieteinnahmen daraus erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zum Beispiel die Pflege im Alter als Gegenleistung für die Schenkung des Hauses schriftlich zusichern zu lassen. Dazu kommt es oft, wenn Eltern ihr Haus per Schenkung auf ihre Kinder übertragen.

Wer bewertet meine Immobilie bei der Schenkung?

Wer seine Immobilie via Schenkung übertragen möchte, sollte sie von einem Immobiliengutachter bewerten lassen. Denn die Wertermittlung durch einen staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter ist immer dann sinnvoll, wenn der Immobilienwert für einen steuerlichen, rechtlichen oder versicherungstechnischen Fall von Bedeutung ist. Bei der Schenkung von Immobilien fällt unter Umständen die Schenkungssteuer an.

Um ein Haus zu bewerten, fertigt der Immobiliengutachter ein umfangreiches Immobilienwertgutachten an. Dieses hat auch vor Gericht Bestand.

Hinweis:

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Wann ist der beste Zeitpunkt für die Schenkung einer Immobilie?

In vielen Fällen wollen Eltern ein Haus bzw. mehrere Immobilien noch zu Lebzeiten per Schenkung an ihre Kinder übertragen. Der Grund ist vor allem finanzieller Natur. Denn für nahe Verwandte gelten hohe Freibeträge bei der Schenkungssteuer.

Schenkungssteuer: Wann ist eine Schenkung steuerfrei?

Die Spanne der Freibeträge variiert 
zwischen 20.000 Euro

Die Spanne der Freibeträge variiert
zwischen 20.000 Euro

Bei einer Schenkungen an Kinder müssen diese bis zu einem Vermögenswert von 400.000 Euro keine Schenkungssteuer zahlen. Bei Ehegatten liegt der Freibetrag sogar bei 500.000 Euro, der Schenkungsfreibetrag für Enkel bei 200.000 Euro. Lebenspartner ohne Trauschein erhalten hingegen lediglich einen Freibetrag der Schenkungssteuer in Höhe von 20.000 Euro.

Gut zu wissen:

Beschenkte müssen das zuständige Finanzamt spätestens drei Monate nach Erhalt der Schenkung über diese informieren. Auch der Schenkende hat die Schenkung beim Finanzamt anzumelden.

Wie wirkt die 10-Jahresfrist bei Schenkungen?

Bei einer Schenkung können die Freibeträge der Schenkungssteuer alle zehn Jahre ausgeschöpft und das Vermögen ohne Schenkungssteuer übertragen werden. Geht der Vermögenswert über die Schenkungsfreibeträge hinaus, ist ein rechtzeitiger Beginn der Schenkungen ratsam, um die Freibeträge entsprechend mehrfach auszuschöpfen. Es empfiehlt sich also, eine Schenkung frühzeitig zu planen, um die Schenkungssteuer zu vermeiden.

Wann beginnt die 10-Jahresfrist bei Schenkungen?

Laut Notarkammer Hamburg beginnt die 10-Jahresfrist bei der Schenkung eines Hauses nicht etwa mit der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch der Immobilie. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem sich die Parteien über den Eigentümerwechsel einig sind und alle formalen Bewilligungen erfolgt sind.

Welchen Vorteil hat eine Schenkung gegenüber einer Erbschaft?

Die Schenkung stellt auch einen Weg dar, um gewisse Erben aus dem Nachlass auszuschließen beziehungsweise deren Pflichtanteil zu reduzieren. Ein Recht auf einen Pflichtanteil, also einen bestimmten Teil des Vermögens, haben der Ehepartner sowie die direkten Nachkommen des Erblassers sowie in einigen Fällen auch dessen Eltern.

Lassen sich Schenkungen auf den Pflichtanteil anrechnen?

Da sich durch eine Schenkung der Nachlass reduziert, sinkt folglich auch der Pflichtanteil. Der Gesetzgeber hat jedoch bestimmt, dass der Pflichtanteil entsprechend der Schenkung ergänzt werden kann. Hierzu wird der Wert der Schenkung fiktiv zum Vermächtnis addiert. Einbezogen werden alle maximal zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgten Schenkungen.

Ein Beispiel: Ein Immobilieneigentümer ist mit seinen Kindern zerstritten und möchte, dass allein der Lebenspartner die Immobilie erhält. Dies ist mit einer Schenkung zu Lebzeiten möglich. Zwar haben die Kinder einen sogenannten Pflichtanteilergänzungsanspruch. Dieser Anspruch sinkt jedoch in jedem Jahr nach der erfolgten Schenkung um zehn Prozent und endet nach zehn Jahren komplett. Wer seine Immobilie auf diese Weise übertragen möchte und den Pflichtteilergänzungsanspruch ausschließen möchte, sollte die Immobilien-Schenkung daher rechtzeitig planen.

Wie wird eine Schenkung zu Lebzeiten aufs Erbe angerechnet?

Schenkungen finden in der Praxis häufig in der Form statt, dass Eltern ihre Kinder finanziell bei größeren Projekten wie dem Immobilienkauf oder einer Unternehmensgründung unterstützen. Eine solche Schenkung kann auf das Erbe angerechnet werden, wenn beispielsweise ein Geschwister diese Unterstützung nicht von den Eltern erhält. Der Beschenkte erhält dann entsprechend weniger vom Erbe als sein Geschwisterteil (Ausgleichspflicht).

Ist eine Schenkung immer ausgleichspflichtig?

Eltern haben die Möglichkeit, im Testament zu verfügen, dass eine Ausgleichspflicht für das Kind besteht, das zu Lebzeiten nicht von einer Schenkung durch die Eltern profitiert hat. Es ist jedoch auch möglich, dass die Eltern die Ausgleichspflicht im Testament explizit ausschließen.

Lässt sich eine Schenkung rückgängig machen?

In der Regel enthält der Schenkungsvertrag für ein Haus auch eine Vereinbarung dazu, wann die Schenkung rückgängig gemacht werden kann. Dabei handelt es sich um sogenannte Katastrophenklauseln, die die Rückübertragung in bestimmten Fällen regeln. So fällt bei einer Schenkung das Haus beispielsweise zurück an den Schenkenden, wenn den Beschenkten (beispielsweise den Kindern) eine Privatinsolvenz droht. Damit der Wert des Hauses nicht in die Insolvenzmasse fließt, wird die Übertragung vorher rückgängig gemacht. Auch wenn der Beschenkte stirbt oder im Falle einer Scheidung vom beschenkten Ehepartner ist es möglich, den Vertrag rückabzuwickeln.

Welche Kosten fallen bei der Schenkung eines Hauses an?

Auch wenn die Freibeträge für nahe Verwandte hoch sind: Ganz ohne Kosten läuft auch die Schenkung einer Immobilie nicht ab. So fallen Kosten für die Beurkundung des Schenkungsvertrags für ein Haus durch den Notar an. Das Gerichts- und Notarkostengesetz gibt Auskunft über die Höhe dieser Kosten, welche sich nach dem Wert der Immobilie des Hauses richten. Auch die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch verursacht Kosten im Zuge der Schenkung. Hinzu kommen die Kosten für die Wertermittlung durch den Immobiliengutachter und gegebenenfalls eine Schenkungssteuer für das Haus, wenn die Freibeträge überschritten werden. Die Sätze der Schenkungssteuer in Deutschland entsprechen denen der Erbschaftssteuer.

Gut zu wissen:

Die Kosten, die im Rahmen einer Schenkung anfallen, übernimmt in der Regel derjenige, der die Schenkung erhält.

Schenkung Haus: Vor- und Nachteile im Überblick

Gerade wenn das zu vererbende Vermögen über die gesetzlichen Freibeträge hinaus geht, geht die Schenkung mit finanziellen Vorteilen einher:

Bei einer rechtzeitigen Planung können Sie bei der Schenkung einer Immobilie und der Übertragung anderer Vermögenswerte die Steuerlast deutlich reduzieren. Die Übertragung zu Lebzeiten an einen Beschenkten, der später zu den Erben gehört, bietet die Möglichkeit, einen Teil der Schenkungssteuer zu sparen. Dadurch, dass die Schenkung alle zehn Jahre wiederholt werden kann, lassen sich bei umsichtiger Planung erhebliche Vermögenswerte übertragen. Als Immobilieneigentümer legen Sie bereits zu Lebzeiten fest, wer das Haus bekommt und beugen damit Streitigkeiten unter den Erben vor. Zudem reduzieren Sie durch die frühzeitige Übertragung den Pflichtteilsanspruch weiterer Erben. Ein Nachteil besteht darin, dass Sie nach der Schenkung nicht mehr Eigentümer Ihrer Immobilie sind. Sie haben keine Möglichkeit mehr, das Haus zu verkaufen oder ein Darlehen auf das Haus aufzunehmen. Durch die Vereinbarung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchs sichern Sie sich weiterhin die Nutzungsrechte der Immobilie.

Schenkung Haus – FAQ

Wie verschenke ich eine Immobilie?

Um eine Immobilie im Rahmen einer Schenkung zu übertragen, müssen beide Parteien einen notariellen Schenkungsvertrag miteinander schließen. Der Vertrag enthält den Gegenstand der Schenkung und etwaige mit der Schenkung einhergehende Gegenleistungen. Mehr erfahren

Schenkungssteuer: Wann ist eine Schenkung steuerfrei?

Für nahe Verwandte gelten hohe Freibeträge bei der Schenkungssteuer. Bei einer Schenkung an Kinder müssen diese bis zu einem Vermögenswert von 400.000 Euro keine Schenkungssteuer zahlen. Bei Ehegatten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, der Schenkungsfreibetrag für Enkel bei 200.000 Euro. Lebenspartner ohne Trauschein erhalten hingegen lediglich einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Mehr zu den Freibeträgen

Welchen Vorteil hat eine Schenkung gegenüber einer Erbschaft?

Die Schenkung stellt auch einen Weg dar, um gewisse Erben aus dem Nachlass auszuschließen beziehungsweise deren Pflichtanteil zu reduzieren. Ein Recht auf einen Pflichtanteil, also einen bestimmten Teil des Vermögens, haben der Ehepartner sowie die direkten Nachkommen des Erblassers sowie in einigen Fällen auch dessen Eltern.

Lässt sich eine Schenkung rückgängig machen?

In der Regel beinhaltet der Schenkungsvertrag auch eine sogenannte Katastrophenklausel, die die Rückübertragung in bestimmten Fällen regelt. So ist es etwa möglich, den Vertrag rückabzuwickeln, wenn der Beschenkte stirbt oder im Falle einer Scheidung vom beschenkten Ehepartner.

Welche Kosten fallen bei der Schenkung eines Hauses an?

Bei einer Schenkung fallen Kosten für die Beurkundung des Schenkungsvertrags für ein Haus durch den Notar an sowie für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Hinzu kommen die Kosten für die Wertermittlung durch einen Immobiliengutachter und gegebenenfalls eine Schenkungssteuer für das Haus, wenn die Freibeträge überschritten werden. Mehr erfahren

Themengebiet: Immobilienerbschaft

Hinweis:

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