Hier sehen sie ein Paar welches über eine Löschungsbewilligung insbesondere eine Löschungsbewilligung für ihre Grundschuld nachdenkt

Löschungsbewilligung: So löschen Sie die Grundschuld

Um die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens aus dem Grundbuch zu löschen, ist eine sogenannte Löschungsbewilligung erforderlich. Erfahren Sie hier u.a., wie Sie die Löschung des Grundpfandrechts veranlassen und in welchem Fall dies überhaupt sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis:

1. Was ist eine Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung für die Grundschuld dient als Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Der Kreditgeber bestätigt mit dem Dokument die vollständige Rückzahlung des Darlehens und erklärt sich mit der Löschung einverstanden. 

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 875 die Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück und die Erteilung der Löschungsbewilligung. Weitere Regelungen enthält die Grundbuchordnung, die die formalen Aspekte des Dokuments festlegt.

2. Wann benötige ich eine Löschungsbewilligung?

Ist der Immobilienkredit für das Eigenheim abbezahlt, haben Eigentümer die Möglichkeit, die zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Dafür benötigen sie eine sogenannte Löschungsbewilligung. Die Urkunde enthält:

  • Die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Löschung der Grundschuld

  • Die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung

  • Die Aufhebungserklärung nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Die Löschung bietet sich immer dann an, wenn Eigentümer einen Immobilienverkaufplanen. Denn Kaufinteressenten präferieren in der Regel Immobilien, die nicht durch Grundpfandrechte wie eine Hypothek belastet sind.

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3. Welche Dokumente und Angaben sind für die Löschungsbewilligung erforderlich?

Um eine Grundschuld löschen zu lassen, ist die notarielle Beurkundung der Löschungsbewilligung des Gläubigers erforderlich. Folgende Angaben müssen vorliegen, wenn Sie die Löschungsbewilligung beantragen: 

  • Angaben über das Grundbuchblatt sowie Flur und Flurstück

  • Genaue Bezeichnung der Grundschuld mit numerischer und alphabetischer Höhe und laufender Nummer

  • Angaben über den Darlehensgeber und dessen Sitz des Gläubigers

  • Einverständnis des Gläubigers zur Grundschuldlöschung 

  • Zustimmung und Unterschrift des Eigentümers mit Ort und Datum

3.1 Ist für die Löschungsbewilligung ein Muster erforderlich?

In der Regel stellen Banken für die Löschungsbewilligung der Grundschuld ein Muster bereit. Handelt es sich um einen privaten Gläubiger, gibt es in der Regel kein Muster für die Löschung der Grundschuld. Entscheidend ist, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.

4. Wo erhalte ich eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld?

Hier sehen Sie ein Paar, dass die Löschungsbewilligung von Ihrer Bank erhalten hat und somit die Grundschuld gelöscht ist.

Grundschuld löschen lassen: Die Löschungsbewilligung erhalten Sie nach vollständiger Tilgung i.d.R. automatisch.

Nach vollständiger Tilgung des Baukredits lässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Löschungsbewilligung üblicherweise automatisch zukommen. Sie erhalten die notarielle Bewilligung alternativ auf Antrag von der Bank. In der Regel verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, die der Notar beurkundet. Alle wesentlichen Angaben sind Bestandteil dieser Vorlagen. Es ist auch möglich, das Dokument von einem privaten Darlehensgeber zu erhalten. Auch in diesem Fall muss ein Notar die Unterschrift des Kreditgebers beglaubigen.

4.1 Kann die Bank eine Löschungsbewilligung auch verweigern?

Ja, die Bank kann ihre Zustimmung zur Löschungsbewilligung verweigern, wenn die Voraussetzungen für diese nicht erfüllt sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die Baufinanzierung noch nicht abbezahlt ist und die Bank die Grundschuld als Kreditsicherheit weiterhin benötigt – beispielsweise, um eine Zwangsversteigerung durchzuführen.

5. Welche Kosten entstehen bei einer Löschungsbewilligung?

Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung entstehen keine Kosten.

Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung entstehen keine Kosten.

Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher keine Gebühr für die Ausstellung der Löschungsbewilligung verlangen. Die Bank ist jedoch berechtigt, die Notarkosten   für die Ausfertigung der Urkunde in Rechnung zu stellen. Eine Gebühr für die Erteilung der Löschungsbewilligung darf das Kreditinstitut jedoch nicht verlangen. Zusätzliche Kosten entstehen beim Grundbuchamt für die Löschung des Grundpfandrechts in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuldsumme, zudem berechnet der Notar 0,2 Prozent für die notarielle Beurkundung. 

Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Kosten für die Löschungsbewilligung Sie bei verschiedenen Grundschuldbeträgen rechnen müssen:

Grundschuld

Kosten Notar

Kosten Grundbuchamt

Kosten insgesamt

200.000 €

400 €

400 €

800 €

250.000 €

500 €

500 €

1.000 €

400.000 €

800 €

800 €

1.600 €

500.000 €

1.000 €

1.000 €

2.000 €

5.1 Zahlt der Verkäufer oder Käufer die Löschungsbewilligung?

Es ist Aufgabe des Verkäufers, für die Kosten der Grundschuld-Löschung aufzukommen. Das heißt: Er übernimmt sowohl die Gebühren für den Notar als auch für das Grundbuchamt.

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6. Wie läuft die Löschungsbewilligung ab?

Haben Sie die Löschungsbewilligung der Bank erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld. Diesen Antrag sowie die Bewilligung erhält anschließend ein beauftragter Notar. Er beglaubigt sie und schickt beide Dokumente an das Grundbuchamt. Es ist nicht möglich, eine Grundschuld zu löschen, ohne Notar. Die Mitarbeiter des Grundbuchamts prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Löschung gegeben sind und tragen einen Löschvermerk in das Grundbuch ein. Die Grundschuld ist damit gelöscht.

Alles zum Thema Grundschuld lesen Sie hier.

6.1 Wie lange dauert eine Löschungsbewilligung?

Wie lange die Bank für die Ausstellung der Bewilligung braucht, hängt von der Zeit ab, die sie für die Prüfung der Löschung benötigt. Der Prozess, die Grundschuld selbst löschen zu lassen, kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen – je nachdem, wie schnell die Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes arbeitet.

7. Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?

Die Löschungsbewilligung kann nicht verfallen. Eigentümer können die kostenlose Urkunde daher auch beantragen, wenn sie weiterhin in der Immobilie leben möchten und derzeit keine Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch beantragen möchten. Dies ist schon deshalb sinnvoll, da das Dokument als Nachweis für die vollständige Rückzahlung des Darlehens dient.

8. Welche Alternative zur Löschung der Grundschuld gibt es?

Wenn Sie bei einer Bank ein Darlehen ablösen, kann die als Sicherheit dienende Grundschuld gelöscht werden. Nehmen Sie für die Ablösung einen neuen Kredit auf, ist eine Grundschuldabtretung möglich. In diesem Fall erstellt die Gläubigerbank keine Löschungsbewilligung, sondern tritt die Grundschuld an die neue Bank ab. Ein Vorteil ist, dass die Kosten geringer sind, als wenn Sie die bestehende Grundschuld löschen und ein neues Grundpfandrecht eintragen lassen würden. Die Abwicklung regeln die Banken unter sich, sodass Sie sich um die Ablösung und Abtretung nicht kümmern müssen. Die ablösende Bank überweist dem alten Kreditgeber die Darlehenssumme mit der Auflage, die Grundschuld abzutreten. Im Grundbuch wird ein entsprechender Vermerk über die Abtretung eingetragen.

Gut zu wissen:

Es muss nicht immer der volle Grundschuldbetrag abgetreten werden. Es ist auch möglich, Teilbeträge abzutreten. In diesem Fall lautet die Formulierung „Abtretung eines erstrangigen Teilbetrags“.

9. Kann eine Grundschuld ohne Notar gelöscht werden?

Es ist nicht möglich, die Grundschuld ohne Notar löschen zu lassen. Damit die Löschung erfolgen kann, ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich. Im Zuge der Beurkundung leitet der Notar die Urkunde üblicherweise zur Grundschuldlöschung an das Grundbuchamt weiter. 

Eigentümer können die beglaubigte Löschungsbewilligung auf Wunsch auch selbst beim Grundbuchamt mit einem Löschungsantrag einreichen.

10. Lohnt es sich, die Grundschuld bestehen zu lassen?

Unter Umständen ist es sinnvoll, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen. Wollen Sie später ein Darlehen für eine Modernisierung oder ein anderes Vorhaben aufnehmen, dient die bereits bestehende Grundschuld in diesem Fall als Sicherheit. Damit sparen Sie bei einer späteren Darlehensaufnahme die Kosten für die Stellung einer neuen Sicherheit. Bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen ohne dass eine Forderung zugrunde liegt, handelt es sich um eine sogenannte Eigentümergrundschuld. Gerade wenn Sie die Immobilie in nächster Zeit nicht verkaufen wollen, ist diese Verfahrensweise zu empfehlen.

10.1 Ist es riskant die Grundschuld bestehen zu lassen?

Nein, in der Regel besteht kein Risiko, wenn Sie die Grundschuld bestehen lassen. Denn nach Abzahlung der Baufinanzierung tritt die Bank die Grundschuld automatisch an den Eigentümer ab. Die Grundschuld geht damit in eine Eigentümergrundschuld über und die Bank verliert ihr Recht an dem Grundpfandrecht. Mit der Löschungsbewilligung haben Sie einen Nachweis darüber in der Hand, dass Sie Ihr Darlehen abbezahlt haben, auch ohne dass Sie die Löschung im Grundbuch veranlassen.

Gut zu wissen:
Sie können die Grundschuld auch bestehen lassen, wenn Sie anstreben, Ihre Immobilie zu verkaufen. In diesem Fall kümmert sich der Notar im Zuge der Kaufvertragsabwicklung um die Einholung der Bewilligung bei der Bank und reicht diese dann auch beim Grundbuchamt zur Löschung des Grundpfandrechts ein.

10.2 Warum sollte die Grundschuld gelöscht werden?

Es ist nicht verpflichtend, eine Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens löschen zu lassen. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, sollte die Grundschuld idealerweise gelöscht werden. Die Nachfrage nach unbelasteten Immobilien ist deutlich höher, zudem sind Kaufinteressenten in der Regel bereit, höhere Preise zu zahlen.  Die Abwicklung ist wesentlich einfacher, wenn eine lastenfreie Immobilie veräußert wird.

Löschungsbewilligung – FAQ

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Ist die Finanzierung für das Eigenheim abbezahlt, haben Eigentümer die Möglichkeit, die zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Dafür benötigen Eigentümer eine Löschungsbewilligung. Sie ist der Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Mehr erfahren zum Thema Löschungsbewilligung

Wie viel kostet eine Löschungsbewilligung?

Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher für die Bewilligung keine Kosten in Rechnung stellen. Allerdings entstehen Kosten für die Löschung der Grundschuld selbst. Diese setzen sich aus den Notarkosten und den Kosten für das Grundbuchamt zusammen und richten sich nach der Höhe der Grundschuld.

Wo bekomme ich eine Löschungsbewilligung her?

Auf Antrag erhalten Sie von Ihrer Bank eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung. Üblicherweise verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, welche der Notar beurkundet. Alle wesentlichen Angaben sind Bestandteil dieser Vorlagen.

Wie läuft die Löschungsbewilligung ab?

Haben Sie die Löschungsbewilligung der Bank erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld. Diesen Antrag sowie die Bewilligung erhält anschließend ein beauftragter Notar. Er beglaubigt sie und schickt beide Dokumente an das Grundbuchamt. Die Mitarbeiter prüfen, ob die formellen Voraussetzungen gegeben sind, um den Grundbucheintrag zu löschen. Falls ja, tragen sie einen Löschvermerk in das Grundbuch ein. Die Grundschuld ist damit gelöscht.

Ist es sinnvoll, eine Grundschuld bestehen zu lassen?

Grundschuld löschen oder nicht? Unter Umständen ist es sinnvoll, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen – zum Beispiel, wenn Sie später ein Darlehen für eine Modernisierung oder ein anderes Vorhaben aufnehmen möchten. In diesem Fall dient die bereits bestehende Grundschuld als Sicherheit. Damit sparen Sie bei einer späteren Darlehensaufnahme die Kosten für die Stellung einer neuen Sicherheit. Mehr zum Thema Löschungsbewilligung lesen

Von wem wird die Löschungsbewilligung ausgestellt?

Der Gläubiger stellt die Löschungsbewilligung aus und erklärt sich einverstanden, dass das zu seinen Gunsten eingetragene Grundpfandrecht gelöscht wird. Dieses Einverständnis ist von einem Notar zu beurkunden.

Themengebiet: Immobilienkauf

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