Gewerbeimmobilie verkaufen: Aktuelle Tipps & Infos

Gewerbeimmobilien verkaufen

Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie wie einer Logistikimmobilie sind einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere bei der Festsetzung des Kaufpreises empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Experten. Erfahren Sie hier u. a., welche Typen von Gewerbeimmobilien es gibt und welche Unterlagen Sie für den Verkauf bereithalten sollten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Eine Gewerbeimmobilie wird definiert durch eine überwiegend gewerbliche Nutzung von mehr als 80 Prozent

  • Es gibt verschiedene Typen von Gewerbeimmobilien wie Produktionsimmobilien, Handelsimmobilien, Logistik

  • Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie fallen möglicherweise Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Spekulationssteuer an. Es ist wichtig, die entsprechenden steuerlichen Regelungen zu beachten

Inhaltsverzeichnis:

Sie möchten Ihre Gewerbeimmobilie lukrativ verkaufen?

Wann handelt es sich um eine gewerbliche Immobilie?

Als Teil des Steuerrechts regelt das Bewertungsgesetz die Definition einer Gewerbeimmobilie: Demnach handelt es sich um eine Gewerbeimmobilie, wenn sich aus dem Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche eine überwiegend gewerbliche Nutzung von mehr als 80 Prozent ergibt. Um eine Gewerbeimmobilie zu verkaufen, ist es wichtig, zunächst den Immobilientyp zu bestimmen.

gewerbliche Immobilie

Die Typen im Überblick:

  • Produktionsimmobilien: Gebäude, in denen Güter und industrielle Waren produziert werden; meist große, ebenerdige Hallen mit nur einem Stockwerk.

  • Handelsimmobilien: Dazu gehören etwa Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte.

  • Logistikimmobilien: in der Regel Hallen, in denen Güter (Endprodukte oder Zwischenprodukte) gelagert (Lager) oder distribuiert werden.

  • Büroimmobilien: typischerweise Büroräume, in denen die Verwaltung (z.B. Personalabteilung, Buchhaltung, Mitarbeiter, Vertrieb) eines Unternehmens untergebracht ist.

  • Freizeitimmobilien: werden ausschließlich im Rahmen einer Freizeitaktivität genutzt, typische Beispiele: Ferienhäuser, Kleingärten, Bootshäuser.

  • Spezialgewerbeimmobilien: alle Arten von Immobilien, die nicht in eine Kategorie passen wie Kraftwerksgebäude oder Flughäfen.

Gewerbeimmobilien verkaufen – wie gehe ich vor?

Eine Marktanalyse ist der erste Schritt beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie.

Eine Marktanalyse ist der erste Schritt beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie.

Ist definiert, um welchen Immobilientyp es sich handelt, empfiehlt sich eine umfangreiche Marktanalyse. Hier sollte unter anderem die Frage geklärt werden, für welche Zielgruppe die Immobilie von Interesse ist, denn eine Tankstelle spricht andere Kaufinteressenten an als ein Einzelhandelsgeschäft. Im nächsten Schritt gilt es, einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Für eine Immobilie mit einem bestehenden Gewerbemietvertrag erzielen Sie in der Regel sehr gute Verkaufsergebnisse. Eine leerstehende Immobilie ohne Gewerbemieter lässt sich hingegen nur schwer verkaufen. Ratsam ist beim Gewerbeimmobilienverkauf die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Immobilienmakler, der eine ausgezeichnete Expertise für dieses Marktsegment besitzt.

Wonach richtet sich der Wert einer Gewerbeimmobilie?

Um den Verkehrswert einer Gewerbeimmobilie zu berechnen, kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Es betrachtet die Immobilie ausschließlich als Kapitalanlage und anhand von Faktoren wie erzielbaren Mieteinnahmen, Liegenschaftszinsen oder den Bewirtschaftungskosten. Mit dem Ertragswertverfahren soll herausgefunden werden, welcher Gewinn sich mit einer Immobilie erzielen lässt. Ausführliche Informationen zum Ertragswertverfahren inklusive Beispielrechnung erhalten Sie in unserem Ratgeber Zum Artikel: Verkehrswert ermitteln.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Gewerbeimmobilie?

Um eine Gewerbeimmobilie zu verkaufen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Welche Unterlagen konkret notwendig sind, hängt von der Art der Gewerbeimmobilie ab. Für eine Fabrik benötigen Sie mitunter andere als für ein Ladengeschäft. Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie auf die Unterstützung durch einen Makler setzen, übernimmt der Fachmann die Zusammenstellung der Unterlagen für den Verkauf der Logistikimmobilie.

Welche Steuern fallen beim Verkauf von Gewerbeimmobilien an?

Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie wie einen Betrieb verkaufen, sind Sie in der Regel einkommenssteuer- und möglicherweise auch gewerbesteuerpflichtig. Halten Sie als Privatperson eine Gewerbeimmobilie und vermieten diese, sind Sie in der Regel nur einkommensteuerpflichtig. Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Das Finanzamt geht dann von einem gewerblichen Grundstückshandel aus. Gehört die Immobilie allerdings zu Ihrem Betriebsvermögen, ist die Veräußerung steuerpflichtig nach der Art Ihrer betrieblichen Besteuerung.
Außerdem zahlen Sie bei dem Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie unter Umständen auch eine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, die sogenannte Spekulationssteuer.

Sie fällt immer dann an, wenn diese zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie machen mit dem Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie einen Gewinn.

  • Sie verkaufen Ihre Gewerbeimmobilie weniger als zehn Jahre nach deren Kauf.

Mit der Spekulationssteuer will der Gesetzgeber verhindern, dass Immobilien nur gekauft werden, um sie nach einer Wertsteigerung gewinnbringend zu verkaufen. Daher ist die Steuer mit rund 40 Prozent des Gewinns sehr hoch. Gewinne, die ein Eigentümer mit dem Verkauf seiner Gewerbeimmobilie erzielt, muss er mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Von dem Gewinn kann er jedoch Kosten abziehen, welche im Rahmen des Immobilienverkaufs angefallen sind und so Steuern sparen. Dazu gehören:

Gut zu wissen:

Verkaufen Sie Ihre Gewerbeimmobilie mit einem Verlust, können Sie diesen von der Steuer absetzen.

Wann entfällt die Spekulationssteuer?

Unter diesen Umständen ist es möglich, eine Gewerbeimmobilie zu veräußern ohne eine Spekulationssteuer zu zahlen:

  1. Sie halten die Zehn-Jahres-Frist ein. Unter Umständen ist es möglich, mit potenziellen Käufern bereits vor deren Ablauf einen Vorvertrag zu schließen.

  2. Sie oder Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, wohnen im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Jahren davor in der Immobilie.

  3. Der Gewinn aus dem Verkauf beträgt maximal 600 Euro und ist als Freibetrag daher nicht spekulationssteuerpflichtig. Hier lohnt es sich, genau zu rechnen, welche Aufwände sich von dem Gewinn abziehen lassen.

Sonderfall Betriebsauflösung

Wenn Sie als Gewerbetreibender eine Immobilie aufgrund einer Betriebsauflösung aus dem Betriebsvermögen in Ihr Privatvermögen überführen, definiert das Gesetz dies als Erwerb der Immobilie. Das heißt: Die Spekulationsfrist für die Immobilie beginnt erst mit dem Tag, an dem Sie sie in Ihren Privatbesitz überführen. Sie können die Immobilie also in der Regel frühestens zehn Jahre nach der Überführung ohne Spekulationssteuer verkaufen.

Wann ist eine Immobilie Teil des Betriebsvermögens?

Eine Immobilie gehört immer dann zu Ihrem steuerlichen (notwendigen) Betriebsvermögen, wenn Sie sie für Ihr Unternehmen nutzen – zum Beispiel als Büroimmobilie, Produktionsimmobilie oder Logistikimmobilie. Eine Ausnahme besteht nach §8 EStDV, wenn der Immobilienwert unter 20.500 Euro liegt. Nutzen Sie nur einen Teil der Immobilie im Rahmen Ihres Betriebes, zählt dieser Teil zu Ihrem steuerlichen Betriebsvermögen.

Gewerbeimmobilien verkaufen – privat oder mit Makler?

Grundsätzlich können Sie eine Gewerbeimmobilie ohne Beauftragung eines Maklers auch privat verkaufen. Wer allerdings wenig Erfahrung bei dem Verkauf einer Gewerbeimmobilie hat, sollte auf die Zusammenarbeit mit einem Experten setzen. Spezielle Gewerbeimmobilienmakler verfügen in den Teilbereichen über eine ausgezeichnete Marktkenntnis, wissen wie man den Immobilienwert ermittelt und sorgen dafür, dass Sie Ihre Gewerbeimmobilie zum bestmöglichen Preis verkaufen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall jedoch eine Maklerprovision für die Gewerbeimmobilie anfällt.

Möchten Sie eine Gewerbeimmobilie verkaufen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus:

Gewerbeimmobilie verkaufen – FAQ

Was ist eine Gewerbeimmobilie?

Das Bewertungsgesetz definiert eine Gewerbeimmobilie als Immobilie, deren Wohn- und Nutzfläche überwiegend gewerblich genutzt wird. Es gibt verschiedene Typen von Gewerbeimmobilien: Büro-, Logistik- und Freizeitimmobilien, Produktionsimmobilien wie Lagerhallen oder Verteilzentren, Gewerbeparks, Handelsimmobilien wie Einkaufszentren oder Geschäfte des Einzelhandels. Mehr zu den Immobilientypen

Wie verkaufe ich eine Gewerbeimmobilie?

Um eine Gewerbeimmobilie zu verkaufen, gilt es zunächst, die Zielgruppe zu bestimmen und einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Die Wertberechnung erfolgt bei Gewerbeimmobilien über das Ertragswertverfahren. Um nicht unter Wert zu verkaufen, empfiehlt es sich, einen Immobilienmakler mit dem Verkauf der Gewerbeimmobilie zu beauftragen. In diesem Fall fällt Maklerprovision für die Gewerbeimmobilie an. Mehr dazu

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Gewerbeimmobilie?

Um eine Gewerbeimmobilie wie eine Logistikimmobilie zu verkaufen, sind unter anderem diese Unterlagen erforderlich: aktueller Grundbuchauszug, Auszug aus der Flurkarte, etwaige Gewerbemietverträge, Baupläne und/oder Bauzeichnungen, Nachweise über erfolgte Modernisierungen oder Sanierungen, Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre sowie der Energieausweis. Welche Unterlagen konkret notwendig sind, hängt von der Art der Gewerbeimmobilie ab.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie an?

Auch beim Verkauf von Gewerbeimmobilien gilt: Wird die Immobilie weniger als zehn Jahre nach dem Kauf verkauft, ist der Gewinn zu versteuern. War die Immobilie Teil des Betriebsvermögens, sieht es anders aus. Wird eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen veräußert, zählt der Gewinn zum Unternehmensgewinn und ist entsprechend zu versteuern. Bei Grundstücken aus dem Betriebsvermögen gibt es keine Spekulationsfrist. Das heißt, der Fiskus erhebt bei jedem Hausverkauf Steuern.

Sollte ich meine Gewerbeimmobilie mit oder ohne Makler verkaufen?

Grundsätzlich können Sie eine Gewerbe- oder Logistikimmobilie ohne einen Immobilienmakler, also privat verkaufen. Wer allerdings wenig Erfahrung mit dem Verkauf einer Gewerbeimmobilie hat, sollte auf die Zusammenarbeit mit einem Experten setzen. Spezielle Gewerbeimmobilienmakler verfügen als Experten über eine ausgezeichnete Marktkenntnis in dem Bereich, wissen wie man den Immobilienwert ermittelt und verkaufen Ihre Gewerbeimmobilie zum bestmöglichen Preis. Mehr erfahren

Themengebiet: Immobilienverkauf

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