Bei Trennung Haus verkaufen: Das gilt im Trennungsjahr

Bei Trennung Haus verkaufen: Das gilt im Trennungsjahr

Das Trennungsjahr ist eine wichtige Voraussetzung für die spätere Scheidung einer Ehe. Was sich zunächst einfach anhört, wirft in der Praxis viele Fragen auf. Besonders, wenn die Noch-Eheleute gemeinsam eine Immobilie nutzen oder in Erwägung ziehen ihre Wohnung oder ihr Haus noch im Trennungsjahr zu verkaufen, ist einiges zu beachten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist das Trennungsjahr?

  2. Trennungsjahr im eigenen Haus - was ist zu beachten?

  3. Wie wird das Trennungsjahr dokumentiert?

  4. Wann können Eheleute auf das Trennungsjahr verzichten?

  5. Wie ist im Trennungsjahr mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen?

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Was ist das Trennungsjahr?

Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Der Gesetzgeber verlangt von scheidungswilligen Ehepartnern, dass sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Damit soll deutlich werden, dass es zwischen den Eheleuten keine Aussicht auf Versöhnung gibt. Häufig wird dieses Getrenntleben während des Trennungsjahres als "Trennung von Tisch und Bett" beschrieben. Im Trennungsjahr müssen die Noch-Eheleute jeder für sich ein eigenständiges Leben beginnen und den gemeinsamen Lebensalltag in zwei individuelle Lebenssituationen aufteilen. Das ist relativ einfach zu realisieren, wenn einer der Partner die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus verlässt oder sich das Paar durch die Trennung zu einem Wohnungs- oder Hausverkauf entschließt.

Trennungsjahr im eigenen Haus - was ist zu beachten?

Nicht nur aus finanziellen Gründen entscheiden sich viele Ehepartner aber dafür, das Trennungsjahr im eigenen Haus zumindest zeitweilig fortzusetzen. Dies kann sich jedoch schwierig gestalten. Denn: Wer während des Trennungsjahres gemeinsam eine Immobilie bewohnt, darf nur noch die Gemeinschaftsräume mit Küche und Bad gemeinsam nutzen. Jeder für sich muss einen eigenen Hausstand verwirklichen. Besonders das Trennungsjahr im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bedarf einer sorgfältigen Dokumentation, in deren Mittelpunkt das getrennte Wirtschaften der Partner steht. Nicht selten kommt es bei getrennt lebenden Eheleuten zu vermeintlichen Unterbrechungen der Trennung, was häufig von einem der Partner ausgeht, der wieder zum anderen Partner zurückkehrt.

Wie wird das Trennungsjahr dokumentiert?

Im Gegensatz zu einer Scheidung müssen Scheidungswillige eine Trennung oder die Einleitung eines Trennungsjahres nicht formal beantragen oder einreichen. Normalerweise stellt die Einhaltung der Trennungszeit beim späteren Scheidungsantrag kein Problem dar, wenn sich beide Partner am Ende über deren Beginn und in ihrem Scheidungswillen einig sind. Sie geben dann auf Nachfrage beim Gericht den Zeitpunkt der Trennung gleichlautend an. Kommt es dabei zu Abweichungen und zu Auseinandersetzungen zwischen den Noch-Ehepartnern, können diese Umstände das Scheidungsverfahren erheblich verzögern sowie unter anderem zu höheren Rechtsanwaltskosten führen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Zeitpunkt der Trennung und das Trennungsjahr zu dokumentieren. Das gilt insbesondere, wenn die Eheleute das Trennungsjahr zeitweilig oder sogar über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Immobilie verleben und sich so vorerst gegen einen Haus- oder Wohnungsverkauf bei der Trennung entscheiden.

Für die Dokumentation bieten sich verschiedene Möglichkeiten an.

  1. Die Noch-Eheleute lassen den Beginn des Trennungsjahres bei einem Notar gemeinsam beurkunden

  2. Die Noch-Eheleute lassen von einem Rechtsanwalt eine gemeinsame Erklärung aufsetzen

  3. Ein Ehepartner lässt eine einseitige Erklärung von einer Rechtsanwältin aufsetzen, die diese dem anderen Partner zustellt

Vielfach wird in diesem Zusammenhang von einem sogenannten Trennungsbrief gesprochen. Dieser enthält unter anderem Erklärungen dazu, wie die Noch-Eheleute das getrennte Wirtschaften umsetzen und den genauen Zeitpunkt für den Beginn des Trennungsjahres.

Wann können Eheleute auf das Trennungsjahr verzichten?

Es ist nur möglich, auf ein Trennungsjahr zu verzichten beziehungsweise die Zeitspanne von einem Jahr zu verkürzen, wenn die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen. Das heißt: Eine Scheidung ohne Trennungsjahr kann dann erfolgen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Partner eine besondere Härte darstellt, die diesem nicht zumutbar ist. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn einer der Partner wiederholt gewalttätig ist oder ein anhaltendes Drogenproblem vorliegt. Ein Verzicht auf das Trennungsjahr ist demnach als Ausnahme anzusehen, die besondere Umstände erfordert.

Bei Trennung Haus verkaufen - Wie ist im Trennungsjahr mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen?

Die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie wirft nicht nur bei der Scheidung selbst, sondern schon während des Trennungsjahres praktische, finanzielle und rechtliche Fragen auf. Einige Paare würden durch die Trennung ihr Haus gern verkaufen. In einem ersten Schritt sind die Eigentumsverhältnisse zu klären. Nicht immer sind beide Eheleute rechtlich gesehen Eigentümer der Immobilie, sodass nur der Eigentümer über einen eventuellen Wohnungs- oder Hausverkauf bei Trennung entscheiden kann. Gehört die Immobilie beiden Noch-Ehepartnern gemeinsam, und zieht einer der Partner bei einer Trennung aus der gemeinsam genutzten Immobilie aus, hat er einen Anspruch auf einen Nutzungsausgleich gegen die in der Immobilie verbleibende Partnerin. Auf der anderen Seite sind noch zu tilgende Immobilienfinanzierungen auch nach einer Trennung zu bedienen. Daraus können sich wirtschaftliche Belastungen und gegenseitige Ausgleichsansprüche ergeben. Wenn sich die beiden Partner bei der Trennung über deren Endgültigkeit und die spätere Scheidung einig sind, kann es deshalb auch sinnvoll sein, noch im Trennungsjahr das Haus oder die Wohnung zu verkaufen. Wie genau bei einem Trennungsjahr im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung mit der Immobilie umzugehen ist und ob ein Hausverkauf bei Trennung in Erwägung gezogen werden sollte, kommt also auf die Umstände des einzelnen Falls an.

Hausverkauf bei Trennung - welche Alternativen gibt es?

Im weiteren Verlauf der Trennung und bei der späteren Scheidung ergeben sich möglicherweise noch andere Möglichkeiten im Hinblick auf die Nutzung der gemeinsamen Immobilie. So ist neben einem Wohnungs- oder Hausverkauf bei Trennung auch eine Teilung der Immobilie möglich. Zudem kommt auch die Alleinnutzung der Immobilie durch eine Beteiligte mit einer Ausgleichszahlung an den anderen in Betracht.

Welche Schritte Sie beachten sollten, wenn Sie bei Trennung Ihr Haus verkaufen möchten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Haus mit Scheidung“.

Trennungsjahr – FAQ

Was ist das Trennungsjahr?

Vor der Scheidung müssen Eheleute das Trennungsjahr einhalten. Der Gesetzgeber verlangt von scheidungswilligen Ehepartnern nämlich, dass sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Damit soll deutlich werden, dass es zwischen den Eheleuten keine Aussicht auf Versöhnung gibt. Im Trennungsjahr müssen die Noch-Eheleute jeder für sich ein eigenständiges Leben beginnen und den gemeinsamen Lebensalltag in zwei individuelle Lebenssituationen aufteilen. Mehr Informationen zum Trennungsjahr

Wie wird das Trennungsjahr dokumentiert?

Es ist empfehlenswert, den Zeitpunkt der Trennung und das Trennungsjahr zu dokumentieren. Das gilt insbesondere, wenn die Eheleute das Trennungsjahr zeitweilig oder sogar über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Immobilie verleben. Noch-Eheleute lassen den Beginn des Trennungsjahrs bei einem Notar gemeinsam beurkunden oder lassen von einem Rechtsanwalt eine gemeinsame Erklärung aufsetzen. Ebenso ist es möglich, dass ein Ehepartner eine einseitige Erklärung, den sogenannten Trennungsbrief, von einem Rechtsanwalt verfassen lässt, die dieser dem anderen Partner zustellt. Weiterlesen, was bei der Dokumentation zu beachten ist

Wann können Eheleute auf das Trennungsjahr verzichten?

Es ist nur möglich, auf ein Trennungsjahr zu verzichten beziehungsweise die Zeitspanne von einem Jahr zu verkürzen, wenn die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn einer der Partner wiederholt gewalttätig ist oder ein anhaltendes Drogenproblem vorliegt. Ein Verzicht auf das Trennungsjahr ist demnach als Ausnahme anzusehen, die besondere Umstände erfordert.

Wie ist im Trennungsjahr mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen?

Die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie wirft nicht nur bei der Scheidung selbst, sondern schon während des Trennungsjahres praktische, finanzielle und rechtliche Fragen auf. Gehört die Immobilie beiden Noch-Ehepartnern gemeinsam, und zieht einer der Partner bei einer Trennung aus der gemeinsam genutzten Immobilie aus, hat er einen Anspruch auf einen Nutzungsausgleich. Auf der anderen Seite sind noch zu tilgende Fremdfinanzierungen auch nach einer Trennung zu bedienen. Deshalb kann ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie bereits im Trennungsjahr sinnvoll sein. Mehr zum Thema Hausverkauf bei Trennung

Themengebiet: Immobilienverkauf

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