Hier sehen Sie das Bild einer Wohnung, die für den Wohnungsverkauf in 2021 bereit steht.

Wohnung verkaufen: So gelingt der Wohnungsverkauf

Andreas König

Andreas König

Immobilienredakteur

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, steht als Laie in der Regel zunächst einmal vor einer Herausforderung. Erfahren Sie hier unter anderem, wann sich der Wohnungsverkauf lohnt, Tipps wie Sie eine Wohnung schnell verkaufen können und welche wichtigen Unterlagen für den Wohnungsverkauf nötig sind.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Ein erfolgreicher Wohnungsverkauf erfordert Vorbereitungen wie die Bestimmung des Verkaufspreises, die Zielgruppenanalyse, das Exposé, Besichtigungen, die Auswahl des Käufers, den Kaufvertrag und den Notartermin.

  • Ein Wohnungsverkauf dauert durchschnittlich 6 bis 12 Monate, Makler können diesen Prozess beschleunigen.

  • Eine Wohnung kann zu jederzeit verkauft werden, der beste Zeitpunkt für den Wohnungsverkauf ist jedoch im Frühjahr oder Sommer.

Hinweis:

Beim Wohnungsverkauf mit Homeday erhalten Eigentümer vollen Maklerservice mit einem persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Unsere professionelle Immobilienbewertung  ist kostenlos – und völlig unverbindlich. Finden Sie jetzt unverbindlich heraus, wie viel Ihre Wohnung wert ist:

1. Wann bietet es sich an, eine Wohnung zu verkaufen?

Grundsätzlich unterscheidet sich der Verkauf einer Wohnung nicht wesentlich vom Hausverkauf. Auch hier gilt beispielsweise, dass es keine bestimmte Verkaufssaison gibt: Wohnungen lassen sich im Winter genauso wie im Sommer verkaufen. Die hellen Monate eignen sich jedoch besser für den Verkauf einer Wohnung, da die langen Tage ideal für Fotoaufnahmen und Besichtigungstermine sind.

2. Wie verkauft Homeday meine Wohnung?

  1. Kostenlose Wohnungsbewertung
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    Kostenlose Wohnungsbewertung

    Sie starten Ihren Wohnungsverkauf mit einer kostenlosen Immobilienbewertung. Geben Sie dazu einfach die entsprechenden Eckdaten in unserem Formular ein. Schon wenige Sekunden nach dem Absenden wird Ihnen der Wert Ihrer Wohnung angezeigt. Zusätzlich erhalten Sie Ihren Wohnungsbewertung auch per E-Mail – kostenlos und unverbindlich.

  2. Moderne Bewerbung
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    Moderne Bewerbung

    Unsere Bewertung überzeugt Sie? Dann beauftragen Sie Homeday mit dem Verkauf Ihrer Wohnung. Wir platzieren Ihre Immobilie prominent auf den großen Immobilienportalen und präsentieren sie den Interessenten bei Besichtigungen. Dabei übernehmen wir die komplette Kommunikation mit potenziellen Käufern.

  3. Erfolgreicher Wohnungsverkauf
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    Erfolgreicher Wohnungsverkauf

    Wir stimmen den Verkaufspreis mit Ihnen ab und verhandeln ihn für Sie mit den Kaufinteressenten. Außerdem organisieren wir alle für den Verkauf notwendigen Unterlagen und stehen Ihnen bis zur Übergabe Ihrer Wohnung an den neuen Eigentümer zur Seite.

3. Wie schnell lässt sich eine Wohnung verkaufen?

Ebenso wie beim Zeitpunkt des Wohnungsverkaufs spielen Angebot und Nachfrage auch eine Rolle dafür, ob sich eine Wohnung schnell verkaufen lässt. Der wichtigste Faktor ist hier die Lage einer Wohnung. Aber auch der Wohnungstyp, ihre Ausstattung und der Zustand beeinflussen den Immobilienwert und damit die Verkaufsdauer. In der Regel sollten Verkäufer etwa sechs bis zwölf Monate für den Verkauf ihrer Wohnung einplanen.

4. Wie bereite ich den Wohnungsverkauf vor?

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, sollte zuvor einige Vorbereitungen treffen. Denn es reicht nicht aus, Fotos der Wohnung auf einer entsprechenden Plattform im Internet hochzuladen. Die Vorarbeit ist zudem wichtig, um rechtliche Risiken beim Immobilienverkauf zu vermeiden. Einen Überblick über die verschiedenen Schritte beim Wohnungsverkauf bietet folgende Infografik:

Hier sehen Sie eine Infografik, die den Ablauf beim Wohnungsverkauf aufzeigt.

4.1 Wie lege ich den Angebotspreis für meine Wohnung fest?

Um eine Wohnung zu verkaufen, gilt es zunächst, ihren Verkehrswert beziehungsweise Marktwert zu kennen. Er bildet die Grundlage, um einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, kommen verschiedene Verfahren infrage: das Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren.
Während Gründerzeitbauten und Neubauten in der Regel bei Käufern sehr beliebt sind und hohe Immobilienpreise erzielen, ist die Nachfrage nach Bauten aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren vergleichsweise weniger groß. Ähnliches gilt für Erdgeschosswohnungen, die oft weniger Licht bekommen und weniger vom Heizverhalten der Nachbarn profitieren. Andererseits ist eine Erdgeschosswohnung mit Terrasse oder Garten automatisch wertvoller als eine höher gelegene Wohnung ohne diese Ausstattung.

Generell wirken sich u.a. diese Faktoren auf den Preis einer Wohnung aus:

  • Baujahr

  • Etage

  • Größe

  • Zimmeranzahl

  • Raumhöhe

  • Schnitt (gibt es z.B. ein Durchgangszimmer)

  • Ausstattungsmerkmale (z.B. Keller, Balkon, Gartenanteil, Fensterverglasung, Heizungsart, Bad mit oder ohne Fenster, Parkettboden oder Teppichboden)

Es ist ratsam, den Wert einer Wohnung vor ihrem Verkauf von einem Experten bewerten zu lassen. Die Experten von Homeday bewerten Ihre Wohnung bei einem Vor-Ort-Termin kostenlos und unverbindlich. Das heißt: Erst wenn wir den Angebotspreis ermittelt haben, entscheiden Sie, ob Sie Ihre Wohnung mit Homeday verkaufen möchten. Für die Bewertung nutzen unsere Makler den Homeday-Preisassistenten.

4.2 An welche Zielgruppe lässt sich meine Wohnung verkaufen?

Um eine Wohnung mit Erfolg zu verkaufen, ist es wichtig, die Käuferzielgruppe zu kennen.
Da Wohneigentum nicht nur für Kapitalanleger, sondern auch für Mieter mit Wunsch nach einem Eigenheim interessant ist, gilt es, die Eigenheiten und Vorzüge der zum Verkauf stehenden Wohnung genauer zu betrachten:

Paare

Paare

  • Bevorzugen bezugsfertige Wohnungen mit solidem Standard

  • Mittelgroße bis große Wohnungen, alle Zimmer sollten vom Flur aus erreichbar sein; großer Wohn-Ess-Bereich

  • Lage: präferieren die Vorstadt

Familien

Familien

  • Bevorzugen bezugsfertige Wohnungen mit solidem Standard

  • Mittelgroße bis große Wohnungen, alle Zimmer sollten vom Flur aus erreichbar sein; großer Wohn-Ess-Bereich

  • Lage: präferieren die Vorstadt

Senioren

Senioren

  • Präferieren bezugsfertige Eigentumswohnungen

  • Ebenerdige Wohnung oder barrierefreie Wohnung

  • Lage: in der Stadt oder am Stadtrand, vor allem die Infrastruktur ist wichtig

Abhängig von der Zielgruppe ist auch zu entscheiden, ob sich größere Modernisierungsmaßnahmen vor dem Verkauf der Wohnung lohnen. Einige Käufer legen beispielsweise eher Wert auf einen passablen Preis und bevorzugen es, die Wohnung nach dem Kauf nach ihren individuellen Wünschen umzugestalten. Andere Käufer suchen eine Wohnung in bestem Zustand und mit gehobener Ausstattung. Welche Zielgruppe auch immer für Ihre Wohnung infrage kommt: Es gilt, das investierte Kapital samt Eigenleistung durch den Verkaufspreis wieder herauszuholen, damit es für Sie nicht zum Verlustgeschäft kommt.

Tipp: Ein ortskundiger Makler weiß genau, an welche Zielgruppe sich Ihre Wohnung verkaufen lässt und auf welche Kriterien Interessenten Ihrer Gegend Wert legen.

5. Eigentumswohnung verkaufen – vermietet oder unvermietet?

In der Regel ist es einfacher, eine leerstehende Wohnung zu verkaufen als eine vermietete Wohnung. Denn für eine Wohnung ohne Mieter lässt sich häufig ein höherer Verkaufspreis erzielen. Einer der Gründe liegt darin, dass der neue Eigentümer seine Pläne mit der neuen Immobilie sehr viel freier durchsetzen kann. So wäre er bei einer vermieteten Wohnung etwa gezwungen, zunächst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, damit er oder seine Verwandten die Wohnung beziehen könnten. Ist die Wohnung frei, kann er sich auch den neuen Mieter nach seinen Kriterien aussuchen oder einen neuen Mietpreis berechnen – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Ist eine Wohnung bei einem Verkauf vermietet, bedeutet dies im schlechtesten Fall eine Preisminderung von bis zu 30 Prozent. Auch die Käuferzielgruppe ist durch die Vermietung eingeschränkt, der Fokus liegt hier vor allem auf Käufern, die eine Immobilie als Kapitalanlage nutzen.

Gut zu wissen:

Letztendlich entscheidet immer der Einzelfall darüber, ob und zu welchem Preis sich eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen lässt. Mehr dazu in unserem Ratgeber-Artikel: Tipps zum Verkauf einer vermieteten Wohnung

6. Was ist ein Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht berechtigt bestimmte Personen, einen zum Verkauf stehenden Gegenstand vor anderen (Menschen) zu erwerben. Im Falle einer Wohnung bedeutet das, dass ein bestimmter Berechtigter vor anderen Interessenten einen Anspruch auf die Immobilie hat.

6.1 Wann hat ein Mieter ein Vorkaufsrecht?

Der Mieter einer Wohnung hat nicht per se ein Vorkaufsrecht, wenn diese verkauft wird. Der Anspruch besteht nur dann, wenn die Wohnung zum ersten Mal nach Aufteilung in Wohnungseigentum als dieses verkauft wird. Das ist etwa der Fall, wenn ein Eigentümer ein ganzes Mehrfamilienhaus besitzt und sich entschließt, einzelne Wohnungen als Wohneinheiten zu verkaufen. Der Mieter ist dann durch das Vorkaufsrecht berechtigt, seine Mietwohnung zu kaufen.

6.2 Haben Nachbarn ein Vorkaufsrecht?

Es gibt kein Gesetz, das Nachbarn ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück oder eine Immobilie einräumt. Der Eigentümer hat jedoch nach §1094 Abs. 1 BGB die Möglichkeit einer bestimmten Person ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Dies ist beispielsweise für Nachbarn eines Grundstücks interessant, die ihr eigenes Grundstück vergrößern möchten. Auch ist ein Vorkaufsrecht für das Nachbargrundstück oft für Menschen attraktiv, deren Kinder in der Nähe ihres Elternhauses bauen möchten. Beliebt ist die Variante auch in der Landwirtschaft, wenn sich ein Bauer das Vorkaufsrecht beim Eigentümer der benachbarten Grundstücke eintragen lässt. In der Regel werden sich die Parteien finanziell über das Vorkaufsrecht einig.

6.3 Ist ein Vorkaufsrecht übertragbar?

Nein. §473 BGB besagt ganz klar: „Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.“ Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn das Vorkaufsrecht nur für eine bestimmte Zeit gilt.

7. Welche Dokumente sind notwendig um eine Wohnung zu verkaufen?

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, kommt um die Bürokratie nicht herum. Denn um eine Wohnung zu verkaufen, benötigt ein Eigentümer eine Reihe von wichtigen Unterlagen:

Unterlage Bezugsquelle
Grundbuchauszugs (maximal drei Monate alt) Amtsgericht
Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung Eigentümer oder WEG-Verwaltung
Sanierungsnachweise Eigentümer
Bau- und Grundrisszeichnungen
Architekt,
Bauträger
Gebäudeversicherungsnachweis WEG-Verwaltung
Aktuelle Wohngeldabrechnung Eigentümer oder WEG-Verwaltung
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen Eigentümer oder WEG-Verwaltung
Kubaturberechnung als Veranschaulichung des umbauten Raums Bauträger, Architekt
Energieausweises WEG-Verwaltung oder Energiedienstleister
Mietvertrag
+ evtl. Mieterhöhnungsschreiben bei vermieteten Wohnungen
Eigentümer

Gut zu wissen:

Wenn Sie Ihre Wohnung mit Homeday verkaufen, sparen Sie sich die zeitaufwendigen Wege zu den zuständigen Ansprechpartnern und Ämtern. Wir besorgen alle notwendigen Dokumente. Falls Sie sich für den privaten Verkauf entscheiden, hilft Ihnen diese kostenlose Checkliste einen Überblick über notwendige Dokumente zu erhalten:

8. Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung ab?

Sind Dokumente besorgt, Zielgruppe und Angebotspreis festgelegt, gilt es, die Vermarktung zu starten und die Immobilie potenziellen Käufern vorzustellen. Das heißt: Die Präsentation Ihrer Wohnung auf den geeigneten Kanälen steht an.

8.1 Wie bewerbe ich meine Wohnung optimal?

Um Ihre Immobilie für den Wohnungsverkauf zu bewerben, benötigen Sie zunächst einmal ein aussagekräftiges Exposé Ihrer Immobilie. Es sollte sowohl professionelle Fotos sowie einen informativen Text mit den folgenden Informationen enthalten:

  • Aus welchem Jahr stammt das Gebäude, in dem sich die zu verkaufenden Wohnung befindet?

  • In welchem Zustand befindet sich die Wohnung?

  • Wann fand die letzte Sanierung/Modernisierung statt?

  • Wie viele Zimmer hat die Wohnung?

  • Wie groß ist sie (Quadratmeterzahl)?

  • Wie sieht der Grundriss aus?

  • Wie ist die Wohnung ausgestattet (Balkon, Stellplatz, Dachboden, Kellerabteil, Garage, Terrasse etc.)?

  • Wie viele Nebenkosten beziehungsweise wie viel Hausgeld wird fällig?

  • Wie ist das Wohnumfeld? (Wie steht es um Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte oder Kulturangebote?)

Abhängig von der Zielgruppe gewichten sich auch die Informationen zur Wohnung. Kapitalanleger interessieren sich etwa weniger für den Grundriss der Immobilie als vielmehr dafür, ob die Wohnung vermietet ist oder welche Rendite bei einer Neuvermietung zu erwarten ist.

8.2 Wie sind Besichtigungen bei einem Wohnungsverkauf zu organisieren?

Ist das Exposé gelungen und die Nachfrage entsprechend, lassen die ersten Kaufinteressenten nicht lange auf sich warten: Die Wohnungsbesichtigungen stehen an. Jetzt gilt es, die Wohnung den potenziellen Käufern so attraktiv wie möglich zu präsentieren. Die Immobilie sollte daher aufgeräumt und sauber sein. Wer seine Wohnung möglichst schnell verkaufen möchte, setzt zudem auf den Trend „Home Staging“. Der englische Begriff bezeichnet eine Inszenierung der Wohnung, die ihre Vorzüge hervorhebt. Home Staging bietet sich vor allem für leerstehende Wohnungen an, die für den Zeitraum der Immobilienbesichtigungen eingerichtet werden. Durch die Einrichtung können sich potenzielle Käufer besser vorstellen, später in der Wohnung zu leben. Home Staging eignet sich darüber hinaus aber auch für bereits eingerichtete Wohnungen. Hier gilt es beispielsweise, kleine Reparaturarbeiten zu erledigen oder allzu persönliche Dekogegenstände vorübergehend zu entfernen.

Im Idealfall haben die Interessenten Gelegenheit, die Wohnung bei einem Einzeltermin zu besichtigen. In der Praxis ist dieser Idealfall jedoch nicht immer realisierbar. Denn häufig sind Eigentumswohnungen beim Verkauf vermietet und die Termine mit dem aktuellen Mieter abzustimmen sowie in ihrer Anzahl begrenzt.

8.3 Worauf kommt es beim Kaufvertrag für Wohnungen an?

Ist der richtige Käufer gefunden, der Kaufpreis verhandelt und die Bonität geprüft, steht dem Kaufvertrag und der Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Wege. Um eine Wohnung zu verkaufen und dabei alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, formuliert ein Notar den Kaufvertrag. Er ist es auch, der den Vertrag in einem Notartermin vor dem Verkäufer und Käufer verliest, das Dokument beurkundet und ihn abwickelt. Das heißt: Der Notar lässt beispielsweise die entsprechende Änderung im Grundbuch vornehmen.

9. Wie unterscheidet sich der Wohnungsverkauf vom Hausverkauf?

Da eine Eigentumswohnung zugleich Teil eines Wohnhauses ist, erwirbt der Käufer nicht nur die Wohnung selbst, sondern anteilig auch Nutzungsrechte am jeweiligen Wohnkomplex. In der Fachsprache stellt die Wohnung das sogenannte Sondereigentum dar, andere Teile des Gebäudes, an denen beispielsweise auch Eigentümer anderer Wohnungen in dem Wohnkomplex Anteile haben, gelten als Gemeinschaftseigentum.

Zum Gemeinschaftseigentum zählen etwa die folgenden Gebäudebestandteile:

  • Decken und das Fundament

  • Außenwände und tragende Innenwände

  • Türen

  • Das Dach

  • Das Treppenhaus und die Flure

  • Die Eingangstür mit Gegensprechanlage und Briefkästen

  • Aufzüge

  • Heizungs- und Versorgungsleitungen

  • Gemeinschaftsräume

  • Die Außenanlagen des Gebäudes (Garten, Innenhof)

  • Garagen

  • Parkplätze

Das Gemeinschaftseigentum wird von der Hausverwaltung betreut und gemeinschaftlich von der Eigentümergemeinschaft genutzt. Möchte ein Wohnungseigentümer außerhalb seiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen – beispielsweise die Wohnungstür wechseln, eine tragende Wand durchbrechen oder einen Balkon anbauen – ist er verpflichtet, sein Vorhaben in der Eigentümerversammlung zu besprechen.

9.1 Gibt es Besonderheiten bei dem Verkauf einer geerbten Wohnung?

Vor dem Verkauf einer Wohnung aus einer Erbschaft gibt es für den neuen Wohnungseigentümer einiges zu beachten:

  • Stellen Sie als Erbe sicher, dass Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch der zu verkaufenden Wohnung stehen. Denn nur als eingetragener Eigentümer sind Sie berechtigt, die geerbte Wohnung zu verkaufen. Sollte es noch weitere Erben beziehungsweise im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Immobilie geben, müssen diese dem Verkauf der Wohnung ebenfalls zustimmen. Sollten Sie sich in der Eigentümergemeinschaft nicht darauf einigen können, die Eigentumswohnung zu verkaufen, haben Sie noch die Möglichkeit einer Erbauseinandersetzung.

  • Erkundigen Sie sich, ob die Immobilie abbezahlt oder noch mit einer Hypothek belastet ist und klären Sie gegebenenfalls mit der Bank eine aus dem Verkauf resultierende Tilgung.

  • Prüfen Sie, ob Rechte Dritter an der Immobilie bestehen wie etwa ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht, die sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken können.

Gut zu wissen:

Der Verkauf einer geerbten Wohnung läuft ähnlich ab wie der Verkauf eines geerbten Hauses. Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel „Erbschaft: Was tun, wenn Sie ein Haus erben?“

10. Welche Kosten fallen beim Wohnungsverkauf an?

Welche Kosten für Eigentümer bei einem Wohnungsverkauf entstehen, ist nicht pauschal zu sagen. Entscheidend sind hier verschiedene Faktoren. Verkaufen Sie Ihre Wohnung beispielsweise, obwohl noch Verbindlichkeiten gegenüber der Bank bestehen, kann diese eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Haben Sie die Eigentumswohnung beispielsweise selbst vor weniger als zehn Jahren als Kapitalanlage erworben, fällt auf den Gewinn beim Verkauf der Wohnung die sogenannte Spekulationssteuer an. Haben Sie die Wohnung dagegen selbst genutzt und zwar im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren, müssen Eigentümer keine Steuern zahlen.

Ein Überblick über die Kosten beim Wohnungsverkauf:

Kostenart Wie hoch?
Zahlungspflichtiger
Grunderwerbsteuer Zwischen 3,5 und 6,5 % Käufer
Notar- und Grundbuchamt ca. 1,5 % des Kaufpreises Verkäufer
Grundsteuer Unterschiedliche Höhe
Käufer
Maklergebühren Üblicherweise je 3,57 % des Kaufpreises (bei 19 % MwSt.) pro Partei In der Regel Käufer und Verkäufer je ½
Gutachten Abhängig vom Gutachter; bei Homeday erhalten Verkäufer die Immobilienbewertung kostenlos Verkäufer
Grundschuldlöschung 0,2 Prozent vom Wert der Grundschuld Verkäufer
Spekulationssteuer Abhängig vom Immobilienwert und Einkommenssteuersatz des Verkäufers Verkäufer
Finanzierungsnebenkosten Legt die Bank fest Käufer
Vorfälligkeitsentschädigung Legt die Bank fest Verkäufer

Eine detaillierte Erklärung zu den einzelnen Posten finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel Wohnungsverkauf Nebenkosten.

11. Eigentumswohnung verkaufen – mit oder ohne Makler?

Ob für Sie als Eigentümer über die oben genannten Kosten hinaus noch weitere Ausgaben anfallen, kommt auch darauf an, ob Sie Ihren Wohnungsverkauf mit oder ohne Wohnungsmakler planen. So fallen beim privaten Wohnungsverkauf etwa Kosten für die Anzeigenerstellung (Online-Exposé) und -bewerbung an.

Darüber hinaus sollten sich Eigentümer generell vor dem Verkauf entscheiden, ob sie ihre Immobilie privat oder mit Unterstützung eines Maklers verkaufen möchten. Vor allem, wenn Sie zum ersten Mal eine Wohnung verkaufen, profitieren Sie bei der Beauftragung eines Maklers von zahlreichen Vorteilen:

Vorteile Privatverkauf

Vorteile Privatverkauf

  • Es wird keine Maklerprovision fällig.

  • Sie entscheiden allein und wickeln den Prozess eigenverantwortlich ab.

  • Sie müssen sich im Voraus nicht von der Kompetenz eines Maklers überzeugen.

Vorteile Makler

Vorteile Makler

  • Immobilienmakler haben bereits Erfahrung beim Wohnungsverkauf und können Sie optimal beraten.

  • Sie kennen ihren lokalen Immobilienmarkt.

  • Durch seine guten Kundenkontakte hat ein Makler möglicherweise schon passende Käufer an der Hand.

  • Makler nehmen Ihnen sämtliche Aufgaben im Verkaufsprozess ab.

Hinweis:

Sie planen einen Wohnungsverkauf? Mit der kostenlosen Wohnungsbewertung von Homeday erfahren Sie unverbindlich, wie viel Ihre Wohnung aktuell wert ist.

Wohnung verkaufen – FAQ

Wann ist ein guter Zeitpunkt, um eine Wohnung zu verkaufen?

Grundsätzlich lassen sich Immobilien zu jeder Jahreszeit verkaufen. Besonders eignen sich jedoch das Frühjahr und der Sommer dazu, da die langen, hellen Tage ideale Voraussetzungen für Fotoaufnahmen und Besichtigungstermine bieten. Auch die Nachfrage am Markt spielt eine Rolle für den Verkaufszeitpunkt. Wir sehen trotz Corona-Krise weiterhin eine Nachfrage nach Besichtigungen sowie Käufen von Immobilien und beobachten keinen Rückgang der Preise für Wohnimmobilien.

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung zu verkaufen?

Wer seine Wohnung verkaufen möchte, benötigt fast die identischen Unterlagen, die er beim Kauf erhalten hat. Allerdings kommt inzwischen noch der Energieausweis hinzu. Zu den Unterlagen zählen unter anderem die Grundbuchunterlagen einschließlich Teilungserklärung und Brandversicherungsurkunde. Informieren Sie sich hier über alle notwendigen Dokumente beim Wohnungsverkauf.

Wann kann ich eine Wohnung steuerfrei verkaufen?

Damit Sie beim Wohnungsverkauf keine Steuer zahlen, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Vermieten Sie die Wohnung, müssen zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie mindestens zehn Jahre liegen. Sonst fällt eine Spekulationssteuer an. Haben Sie die Wohnung eine bestimmte Zeit lang selbst genutzt, fällt keine Steuer für Sie an. Alle Voraussetzungen für einen steuerfreien Immobilienverkauf finden Sie hier.

Wann muss ich Spekulationssteuer bezahlen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei dem Verkauf einer Wohnung unter bestimmten Umständen Spekulationssteuer anfällt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen möchte. Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf der vermieteten Wohnung weniger als zehn Jahre liegen. Sie fällt auch an, wenn die Eigennutzung zum Zeitpunkt des Verkaufs weniger als zwei Jahre vor dem Jahr des Verkaufs betrug.

Kann ich meine Wohnung verkaufen, wenn sie noch nicht abbezahlt ist?

Eigentümer können ihre Wohnung verkaufen, selbst wenn der Kredit noch läuft. Da der Kreditgeber in diesem Fall weniger Zinsen einnimmt, verlangt er in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese beträgt nicht selten mehrere Tausend Euro. Mehr zum Thema Wohnung kaufen und verkaufen

Themengebiet: Immobilienverkauf

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