Hier sehen Sie das Bild einer Wohnung als Sinnbild zum Thema Wohnungsbesichtigung.

Wohnungsbesichtigung:
Tipps für Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter

Die Wohnungsbesichtigung spielt nicht nur beim Immobilienverkauf sondern auch bei der Immobilienvermietung eine große Rolle – sowohl für Verkäufer, Käuferinnen, Vermieter und Mieterinnen. In unserem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Wohnungsbesichtigung für alle Parteien.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Für eine erfolgreiche Wohnungsbesichtigung sollten Verkäufer kleinere Mängel beheben, persönliche Gegenstände entfernen und für Helligkeit und eine freundliche Atmosphäre sorgen.

  • Vermieter sollten den Besichtigungstermin rechtzeitig ankündigen, ihren Mieter über seine Rechte und Pflichten informieren und darauf achten, dass die Wohnung aufgeräumt ist.

  • Bei der Präsentation der Wohnung sollten Sie die Vorzüge betonen, Informationen zur Umgebung und Infrastruktur bereithalten und die Konkurrenz im Auge behalten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wohnungsbesichtigung vorbereiten – Worauf sollten Sie als Verkäufer achten?

  2. In welcher Reihenfolge präsentiere ich meine Wohnung?

  3. Wie wähle ich die richtigen Interessenten aus?

  4. Welche Dokumente werden benötigt?

  5. Wohnungsbesichtigung Fragen: Auf welche Fragen sollten sich Wohnungsverkäufer vorbereiten?

  6. Organisation – Wie läuft eine Wohnungsbesichtigung ab?

  7. Wie geht es nach der Wohnungsbesichtigung weiter?

  8. Sollte ich die Besichtigung einem Makler überlassen?

  9. Tipps für Käufer

  10. Tipps für Mieter

Wohnungsbesichtigung vorbereiten – Worauf sollten Sie als Verkäufer achten?

Damit Ihre Immobilie einen guten Eindruck macht, stehen einige Planungen an – allen voran sollte die Immobilie selbst bei der Wohnungsbesichtigung gut vorbereitet sein. Natürlich sollte die Immobilie zur Wohnungsbesichtigung aufgeräumt und sauber sein. Um bei Kaufinteressenten zu punkten und eventuell einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, sollten Sie vor der Wohnungsbesichtigung auf folgendes achten:

  • Bessern Sie kleinere Mängel aus, damit Interessenten keine falschen Schlüsse auf den Gesamtzustand Ihrer Wohnung ziehen.

  • Bei bewohnten Immobilien: Entfernen Sie vorübergehend persönliche Einrichtungsgegenstände wie Fotos oder Dekorationsartikel. So fällt es Interessenten leichter, sich die Immobilie als eigenes Zuhause vorzustellen.

  • Öffnen Sie Jalousien, ziehen Sie Vorhänge auf. Das sorgt für Helligkeit und eine freundliche Atmosphäre.

  • Lüften Sie vor dem Besichtigungstermin noch einmal durch – das wirkt genauso positiv wie ein dezenter Raumduft oder der Geruch eines frisch gebrühten Kaffees. Ein Strauß Blumen komplettiert das Bild.

Hinweis:

Dass sich der Aufwand lohnt, zeigt der Trend Home Staging aus den USA. Dabei wird die Immobilie als eine Art Bühnenbild inszeniert und so ein höherer Verkaufspreis erzielt.

Zum Artikel: Wie Sie mit Home Staging Ihre Immobilie besser verkaufen

Wie bereite ich die Wohnungsbesichtigung als Vermieter vor?

Auch bei einer Immobilienvermietung sollten Sie die Wohnungsbesichtigung gut vorbereiten. Ist die Immobilie vermietet, ist dies in der Regel für Eigentümer jedoch nur begrenzt möglich. Einiges können beziehungsweise müssen Sie als Vermieter dennoch vor der Wohnungsbesichtigung vorbereiten. Auf diese Schritte sollten Sie achten:

  1. Kündigen Sie den Besichtigungstermin schriftlich bei Ihrem aktuellen Mieter an – am besten mindestens mit einem Vorlauf von drei Tagen.

  2. Weisen Sie Ihren Mieter darauf hin, welche Rechte und Pflichten er laut Mietrecht bei der Wohnungsbesichtigung hat.

  3. Bitten Sie den Mieter, dass die Wohnung während der Besichtigung aufgeräumt und sauber ist und dass er zum Termin Wertgegenstände verschlossen aufbewahrt.

In welcher Reihenfolge präsentiere ich meine Wohnung?

Um festzulegen, wie genau die Wohnungsbesichtigung ablaufen sollte, sollten Sie vor der Wohnungsbesichtigung überlegen, in welcher Reihenfolge Sie die Zimmer Ihrer Wohnung präsentieren möchten. Dafür sollten Sie die Vorzüge Ihrer Wohnung kennen: Bietet Sie einen tollen Ausblick – zum Beispiel über die Dächer der Stadt oder in die Natur? Besitzt sie eine Sonnenterrasse, die zum Frühstücken einlädt?

Manche Eigentümerinnen trumpfen zu Beginn mit den schönsten Räumen und Aussichten auf, andere sparen sich das Schmuckstück bis zum Schluss auf. Für welches Vorgehen Sie sich auch entscheiden: Generell sollte die Präsentation zum potenziellen Käufer und dessen Interesse passen. Das gilt auch für die Informationen, die Sie ihm zu Ihrer Wohnung liefern: Plant der Interessent, selbst einzuziehen, sind ihm – neben Informationen zu Stärken und Schwächen der Immobilie – auch Informationen zur Makrolage wichtig. Er könnte während der Wohnungsbesichtigung fragen,

  • ob es Ärzte und Schulen in der Nähe gibt,

  • ob Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind und

  • ob eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr besteht.

Daneben interessiert sich Ihr Kaufinteressent wahrscheinlich für die direkte Nachbarschaft. Auch Instandhaltungsrücklagen und geplante Bauprojekte sind für potenzielle Käufer von Interesse.

Übrigens: Beim Wohnungsverkauf ist es immer ratsam, auch die Konkurrenz im Blick zu haben – beispielsweise im Hinblick auf diese Fragen:

  • Welche anderen Wohnungen in der Gegend stehen derzeit zum Verkauf?

  • Welche Preise rufen die anderen Eigentümer für ihre Immobilien auf?

  • Was unterscheidet Ihre Wohnung von den anderen Angeboten am Markt?

In welcher Reihenfolge präsentiere ich eine Mietwohnung?

Wie können Sie sich bei einer Mietwohnung optimal auf die Wohnungsbesichtigung vorbereiten? Auch für die Vermietung einer Wohnung empfiehlt es sich, vor der Wohnungsbesichtigung festzulegen, welche Räume Sie wann präsentieren möchten. Besitzt die Wohnung eine kuschelige Wohnküche, einen großzügigen Balkon oder ein luxuriöses Badezimmer? Dann sollten Sie direkt mit diesem Highlight starten.

Darüber hinaus sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung folgendes beachten: Vergessen Sie nicht, den Interessenten auch Teile des Gebäudes oder Grundstücks zu zeigen, die entweder direkt zu der Wohnung gehören oder von den Mietern gemeinschaftlich genutzt werden können, wie etwa:

  • einen zur Wohnung zugehörigen Stellplatz

  • eine Gemeinschafts-Dachterrasse

  • eine von der Hausgemeinschaft nutzbare Waschküche

  • einen Fahrradkeller

  • ein zur Wohnung gehörendes Kellerabteil oder eine Dachbodenkammer

Wie wähle ich die richtigen Interessenten aus?

Bevor Sie Termine zur Wohnungsbesichtigung vereinbaren, sollten Sie Informationen über die Kaufinteressenten einholen. Dazu zählen Kontaktdaten oder der Beruf. Anhand dieser Kriterien gilt es, potenzielle Kandidaten auszuwählen und im Vorfeld der Besichtigungstermine eine Liste mit Interessenten zu erstellen.

Die Liste sollte – sofern vorhanden – folgende Eckdaten der potenziellen Käufer enthalten:

  • Name

  • Adresse

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Beruf

  • Terminwunsch

  • Kaufabsicht (als Kapitalanlage, zur Selbstnutzung etc.)

Hinweis

Neben der Adresse der Wohnung teilen Sie Ihren Interessenten idealerweise auch per Wegbeschreibung mit, wie die Immobilie zu finden ist.

Wie suche ich als Vermieter die richtigen Interessenten für die Wohnungsbesichtigung aus?

Gerade in Großstädten kann der Ansturm auf Mietwohnungen geradezu überwältigend sein. Bei Anfragen, teils im dreistelligen Bereich, ist es selbstverständlich nicht möglich, auch jeden Interessenten zur Wohnungsbesichtigung einzuladen. Hier sollten Sie daher als Vermieter eine Vorauswahl treffen – zum Beispiel am Kriterium Haushaltseinkommen Ihrer zukünftigen Mieter. Schließlich sollten sich diese die Wohnung leisten können und nicht in Zahlungsverzug geraten.

Falls Sie die Wohnung in einem Portal inseriert haben, liegen diese Informationen bereits vor der Wohnungsbesichtigung vor.

Welche Dokumente benötigen Verkäufer für die Wohnungsbesichtigung?

Welche Dokumente sollten Verkäuferinnen in Vorbereitung auf die Wohnungsbesichtigung bereitlegen? Wichtigstes Dokument bei der Wohnungsbesichtigung ist der Energieausweis. Das Gesetz schreibt vor, dass er spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen muss – andernfalls droht ein Bußgeld. Andere Dokumente sind zwar nicht zwingend erforderlich, für Interessenten aber in der Regel von Interesse:

  • ein Grundriss der Wohnung

  • die letzte Betriebskostenabrechnung der Wohnung

  • ein Exposé der Immobilie inklusive Fotos (als Dokument zum Mitnehmen)

  • eine Kostenübersicht über die Instandhaltungsrücklagen der Wohnung

  • Dokumente zu Zustand und Alter der Elektrik der Wohnung

  • Unterlagen zu Rechten Dritter wie z.B. ein Wegerecht oder Wohnrecht 

  • eine Übersicht der festen Einbauten oder Möbelstücke, die mit zum Verkauf stehen

Um eine Wohnung zu verkaufen sind noch eine Reihe weiterer Dokumente (z.B. GrundbuchauszugTeilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen) notwendig. Da sie teils bei Behörden zu beantragen sind, sollten Verkäufer einen entsprechenden Zeitpuffer einplanen.

Hinweis:

Bei einem Immobilienverkauf über Homeday besorgt Ihr Homeday-Makler bei Bedarf alle Ihnen nicht zur Verfügung stehenden Dokumente für Sie. Starten Sie den Verkauf mit einer kostenlosen und unverbindlichen Immobilienbewertung.

Welche Dokumente sollten Vermieter zur Wohnungsbesichtigung mitbringen?

Als Vermietende sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung für die Interessenten noch einmal einen Grundriss in gedruckter Form parat haben. Einige Interessenten messen die Wohnung bei der Besichtigung direkt aus, um ihre spätere Einrichtung zu planen. Außerdem sollten Sie einen Vordruck der Mieterselbstauskunft dabeihaben. In dem Dokument geben Ihre Interessenten etwa Auskunft über:

  • Einkommen und aktuelles Arbeitsverhältnis (selbständig/fest angestellt)

  • Alle Personen (und Haustiere), die in die Wohnung einziehen sollen

  • Grund für den geplanten Umzug

  • Kontaktdaten der Mietinteressenten

Wenn Sie bei der Wohnungsbesichtigung vorbereitet sind und einen Vordruck dabei haben, können Ihre Interessenten den Fragebogen direkt bei der Wohnungsbesichtigung ausfüllen. Bei Homeday können Sie ein Musterdokument der Mieterselbstauskunft kostenlos herunterladen.

Wohnungsbesichtigung Fragen: Auf welche Fragen sollten sich Wohnungsverkäufer vorbereiten?

Bei der Wohnungsbesichtigung gilt es auch, sich auf Nachfragen und kritische Argumente von Interessenten vorzubereiten. Interessenten wissen, dass es keine makellosen Immobilien gibt. Verkäufer, die kleine Mängel offen ansprechen, wirken daher vertrauenswürdig.

Auf diese typischen Wohnungsbesichtigung-Fragen sollten Sie daher eine Antwort haben:

  • Warum verkaufen Sie die Wohnung?

  • Wie ist das Verhältnis zu den anderen Wohnungseigentümern des Hauses?

  • Wer verwaltet das Gebäude?

  • Wann fand die letzte Modernisierung der Wohnung statt?

  • Welche Instandhaltungsmaßnahmen sind in nächster Zeit geplant?

  • Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage?

  • Bei Dachgeschosswohnungen: Heizt sich die Wohnung im Sommer sehr auf?

  • Erwärmt die Heizung die Räume im Winter ausreichend?

  • Wie steht es um die Bausubstanz der Immobilie?

Wohnungsbesichtigung Fragen: Auf welche Fragen sollten sich Vermieter vorbereiten?

Mieterinnen könnten folgende Fragen zur Wohnungsbesichtigung mitbringen:

  • Wie setzt sich die Hausgemeinschaft zusammen? Wie ist ihr Verhältnis?

  • Wer übernimmt die Hausreinigung? Der Mieter oder ein externer Dienst?

  • Ist die Wohnung hellhörig?

  • Wird die Wohnung im Winter warm?

  • Sind die Fenster dicht?

  • Sind in naher Zukunft Modernisierungen geplant?

  • Ist Haustierhaltung erlaubt?

  • Welcher Verteilerschlüssel wird bei der Nebenkostenabrechnung angewendet?

  • Ist es erlaubt, auf dem Balkon zu grillen?

  • Soll Mobiliar vom Vormieter übernommen werden?

  • Ist die Wohnung bei Ein- oder Auszug zu streichen?

Organisation – Wie läuft eine Wohnungsbesichtigung ab?

Idealerweise besichtigen Interessenten die Immobilie in Einzelterminen. So können Verkäufer potenzielle Käufer besser kennenlernen und erste Informationen zu ihrer Einkommens- und Finanzsituation einholen. Auf der anderen Seite haben potenzielle Käufer ausreichend Zeit, die Wohnung in Ruhe zu besichtigen und erste Gestaltungsideen zu entwickeln.

Worüber sollten Verkäuferinnen darüber hinaus bei der Wohnungsbesichtigung achten? Je nach Immobiliengröße sollten pro Besichtigungstermin eine halbe bis zwei Stunden eingeplant werden. Wegen des zeitlichen Aufwands empfiehlt es sich bei einer hohen Nachfrage Besichtigungen mit kleinen Gruppen von maximal vier Interessenten durchzuführen. Wenn möglich, sollten Besichtigungen bei Tageslicht erfolgen. So erhalten Interessenten einen besseren Eindruck von der Immobilie als in der Dunkelheit.

Hinweis

Steht eine vermietete Wohnung zum Verkauf, haben Eigentümer die Besichtigungen rechtzeitig bei ihrem Mieter anzumelden. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel: Vermietete Wohnung verkaufen

Mietwohnungen: Wie läuft eine Wohnungsbesichtigung ab?

Wie Sie die Wohnungsbesichtigung für Mietinteressenten organisieren, hängt vor allem davon ab, wie viele Menschen Ihre Wohnung mieten wollen. Sicherlich kennt heute jeder die Bilder von sogenannten Massenbesichtigungen in Großstädten. Diese sind aber weder für Vermieter noch für potenzielle Mieter zielführend. Interessieren sich sehr viele potenzielle Mieter für Ihre Wohnung, gilt es, die Wohnungsbesichtigung vorzubereiten, indem Sie eine Vorauswahl treffen und Einzelbesichtigungen oder Gruppenbesichtigungen (3-4 Interessenten) organisieren. Über die Termine können Sie die Interessenten schriftlich oder per Telefon informieren.

Damit die potenziellen Mieter ausreichend Zeit für Fragen während der Wohnungsbesichtigung haben, sollten Sie 15 bis 20 Minuten pro Termin dafür einplanen.

Wie geht es nach der Wohnungsbesichtigung weiter?

Nach den Besichtigungen gilt es, den Kreis potenzieller Käufer auszumachen. Idealerweise kommen fünf Favoriten in die engere Wahl. Top-Kandidaten sollten die Möglichkeit erhalten, Ihre Immobilie ein zweites Mal zu besichtigen. Auch, wenn Interessenten mit ernsthaftem Kaufinteresse einen Immobiliengutachter zum Termin mitbringen möchten, sollten Sie als Verkäuferin diesem Wunsch zustimmen. Denn manchmal ist es erst das unabhängige Urteil eines Sachverständigen, das Kaufinteressenten die Angst vor unangenehmen Überraschungen nimmt.

Ist ein Käufer gefunden, gilt es für Sie als Verkäuferin, den Verkaufspreis zu verhandeln. Er hängt von Ihrem Angebotspreis und der von Ihnen gewählten Verkaufsstrategie ab. Haben Sie sich auf einen Preis geeinigt, sollte der Kaufinteressent Ihnen einen Eigenkapitalnachweis über die Kaufpreishöhe oder einen Finanzierungsnachweis seiner Bank vorlegen.

Worauf ist bei der Wohnungsbesichtigung zu achten? Eine Übersicht über alle Aufgaben, die bei der Wohnungsbesichtigung anfallen, erhalten Sie in der Checkliste Wohnungsbesichtigung von Homeday:

Wie läuft die Auswahl des Mieters ab?

Nach der Wohnungsbesichtigung gilt es, aus den Interessenten die passende Mieterin zu wählen. Hierzu helfen Ihnen zum einen Dokumente wie die Mieterselbstauskunft, die Schufa-Auskunft oder die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihrer potenziellen Mieter. Darüber hinaus spielt aber auch Ihr persönlicher Eindruck von dem Interessenten eine Rolle und die Einschätzung, ob er in die Hausgemeinschaft passt.

Haben Sie Ihre Wunschmieterin gefunden, unterzeichnen Sie gemeinsam den Wohnungsmietvertrag, Er ist Grundlage für das Mietverhältnis und beinhaltet auch Vereinbaren zur Höhe und Zahlung der Mietkaution oder Hausordnung .

Sollte ich die Wohnungsbesichtigung einem Makler überlassen?

Sie haben keine Zeit für Besichtigungstermine, kein Händchen fürs Dekorieren oder möchten sich nicht um die Unterlagenbeschaffung oder Kaufpreisverhandlung kümmern? Dann bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler an. Die Homeday-Maklerinnen sind nicht nur Expertinnen auf dem Gebiet der Wohnungsbesichtigung. Wir begleiten Sie durch sämtliche Phasen des Verkaufs: von der Immobilienbewertung über Besichtigungen bis hin zur Beurkundung des Kaufvertrags und finalen Schlüsselübergabe. Das Beste: Über die Homeday Hyp schaffen wir für Ihre Kaufinteressenten Zugang zu optimalen Finanzierungskonditionen, was einen reibungslosen Ablauf fördert und die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten absichert.

Sollte ich als Vermieter einen Makler mit der Wohnungsbesichtigung beauftragen?

Auch als Vermieterin empfiehlt es sich, die Wohnungsbesichtigung einem Wohnungsmakler zu überlassen. Denn der zeitliche Aufwand für die Auswahl der Interessenten, die Organisation und Durchführung der Wohnungsbesichtigung selbst ist nicht zu unterschätzen. Gerade, wenn Sie als Vermietende nicht in der Nähe Ihrer Mietimmobilie wohnen, sollten Sie die Organisation einem Makler überlassen.

Gut zu wissen:

Um die Wohnung in Ihrem Auftrag zu besichtigen, benötigt der Makler von Ihnen eine Vollmacht.

Wohnungsbesichtigung: Tipps für Käufer

Unsere wichtigsten Tipps zum Thema Wohnungsbesichtigung für Käufer finden Sie als Antworten auf die nachfolgenden Fragen:

Wie kann ich mich am besten auf die Wohnungsbesichtigung vor?

Auch als potenzielle Käuferin oder als Mieter sollten Sie sich gut auf die Wohnungsbesichtigung vorbereiten:

  • Nehmen Sie zur Besichtigung einen Zollstock mit. Auch, wenn Sie Ihre zukünftige Immobilie nicht danach aussuchen sollten, ob Ihre aktuelle Couch ins Zimmer passt, empfiehlt es sich immer, die Maße zu kennen.

  • Schauen Sie sich die für die Immobilie bereits verfügbaren Dokument genau an, um noch offene Fragen bei der Wohnungsbesichtigung zu stellen, zum Beispiel über: Vergangene oder geplante Modernisierungsmaßnahmen, Art und Zustand der Heizung, Hellhörigkeit, Übernahme von Mobiliar

  • Ist die Wohnung unbewohnt, sollten Sie auch ein Handy oder einen Fotoapparat mitnehmen, um sich die Immobilie im Nachgang der Wohnungsbesichtigung noch einmal in Ruhe anzuschauen.

  • Wenn Sie die Immobilie allein kaufen, sollten Sie sich von einem Freund zur Wohnungsbesichtigung begleiten lassen. Dieser sieht die Immobilie noch einmal aus einer anderen Perspektive und kann ebenso auf Details achten.

Wann sollte ich eine Immobilie am besten besichtigen?

Worauf sollten Sie als Käufer oder Mieterin bei der Planung des Termins für die Wohnungsbesichtigung achten? Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin am Tag, um einen Eindruck von den Lichtverhältnissen der Wohnung zu erhalten. Außerdem lassen sich auch Mängel so leichter sehen.

Auch ein Termin nach Feierabend ist empfehlenswert. So erhalten Sie einen Eindruck vom Lautstärkepegel, wenn ein Großteil der Nachbarn zuhause ist.

Wohnungsbesichtigung – worauf sollten potenzielle Käufer oder Mieter sonst noch achten?

Als Käufer haben Sie möglicherweise vor, die Wohnung zukünftig selbst zu nutzen. Daher sollten Sie nicht nur die Immobilie, sondern auch die Umgebung der Wohnung genau unter die Lupe nehmen. Worauf Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten sollten:

  • Gibt es ausreichend Parkplätze für Anwohner?

  • Wie stark befahren ist die Straße vor dem Gebäude?

  • Sind Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen in der Nähe?

  • Wie ist die öffentliche Verkehrsanbindung?

Darf ich um einen zweiten Besichtigungstermin bitten?

Ja, beim Kauf einer Wohnung ist es nicht unüblich, nach einer weiteren Wohnungsbesichtigung zu fragen. Dieses bietet sich etwa an, um die Immobilie noch einmal auszumessen oder sie mit einem Sachverständigen (z.B. Immobiliengutachter) zu besichtigen.

Wohnungsbesichtigung: Tipps für Mieter

Die Antworten auf die wichtigsten Wohnungsbesichtigung-Fragen für Mieterinnen finden Sie hier:

Muss der Vermieter die Wohnungsbesichtigung anmelden?

Ihr Vermieter kann nicht einfach unangekündigt mit Interessenten vor Ihrer Tür stehen, wenn er die Wohnung neu vermieten oder verkaufen möchte. Er hat Sie schriftlich und rechtzeitig, das heißt, mindestens drei Tage vorher, über die Wohnungsbesichtigung sowie deren Grund zu informieren. Nennt der Vermieter Ihnen keinen Grund für die Besichtigung, dürfen Sie diese ablehnen.

Wie viele Wohnungsbesichtigungen muss ich als Mieter dulden?

Vor allem beim Verkauf einer Wohnung kann es zu sehr vielen Besichtigungsterminen kommen. In der Vergangenheit urteilten Gerichte oft, dass bis zu zwei Besichtigungen pro Woche angemessen seien. Eine allgemeine Regelung gibt es jedoch nicht.

Wann darf der Vermieter meine Wohnung besichtigen?

Die Wohnungsbesichtigung sollte aus Rücksicht vor dem Mieter Montag bis Samstag zwischen 10 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 18 Uhr stattfinden. Sollten Sie die Termine aufgrund Ihrer Arbeitszeiten nicht wahrnehmen können, ist es auch möglich, dass Sie sich von einer Vetrauensperson vertreten lassen.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei der Wohnungsbesichtigung?

Auch wenn bei der Wohnungsbesichtigung plötzlich Ihr Vermieter als Eigentümer in der Wohnung steht, haben Sie in Ihrem Zuhause verschiedene Rechte. So ist es ohne Ihr Einverständnis weder dem Vermieter noch potenziellen Kaufinteressenten beziehungsweise Nachmietern erlaubt, in Ihrer Wohnung zu fotografieren. Auch gestattet Ihnen als Bewohner das Hausrecht, Ihre Besucher aufzufordern, die Schuhe bei der Wohnungsbegehung auszuziehen.

Übrigens:

Auch, wenn Ihr Vermieter vielleicht anderes erwartet: Haben Sie Schimmel in der Wohnung, ist eine Steckdose defekt oder ähnliches, müssen Sie diese Informationen bei der Wohnungsbesichtigung nicht für sich behalten.

Kann ich die Besichtigung meiner Wohnung verweigern?

Nein, wenn Ihr Vermieter die Besichtigung mit einer angemessenen Vorlaufzeit und berechtigten Begründung ankündigt, können Sie den Zutritt ohne ausreichenden Grund nicht verweigern. Andernfalls hat der Vermieter auch das Recht, seinen Anspruch gegen Sie gerichtlich durchzusetzen.

Wohnungsbesichtigung – FAQ

Wohnungsbesichtigung: Wie viele Tage vorher ist sie anzukündigen?

Ob für den Verkauf oder die Neuvermietung einer Wohnung: Eigentümer müssen die Wohnungsbesichtigung bei ihrem aktuellen Mieter rechtzeitig anmelden. Die Ankündigung sollte schriftlich und mindestens drei Tage vorher erfolgen. In dem Schreiben ist außerdem der Grund für die Wohnungsbesichtigung zu nennen. Worauf Sie bei einer Wohnungsbesichtigung achten sollten

Welche Dokumente sind bei der Wohnungsbesichtigung wichtig?

Bei einem Wohnungsverkauf sind Eigentümer dazu verpflichtet, den Energieausweis bei der Wohnungsbesichtigung vorzulegen. Auch empfiehlt es sich, Unterlagen wie das Exposé der Immobilie, den Grundriss oder die letzte Betriebskostenabrechnung parat zu haben. Bei einer geplanten Vermietung sollten Vermieter einen Vordruck der Mieterselbstauskunft für Ihre Interessenten dabei haben. Mehr zu den Dokumenten

Wie lange dauert eine Wohnungsbesichtigung?

Wie lange eine Wohnungsbesichtigung dauert, hängt vor allem von dem Zweck der Besichtigung und der Größe der Immobilie ab. Bei einem geplanten Immobilienverkauf kann die Begehung zwischen 30 Minuten und 2 Stunden dauern. Bei einer geplanten Vermietung sind rund 15-20 Minuten üblich.

Wie oft darf ein Vermieter die Wohnung besichtigen?

Es gibt keine allgemeine Regelung dazu, wie viele Besichtigungen einem Mieter bei Verkauf oder Neuvermietung zuzumuten sind. In der Vergangenheit urteilten Gerichte oft, dass bis zu zwei Besichtigungen pro Woche angemessen seien.

Bin ich verpflichtet, meine Wohnung besichtigen zu lassen?

Wenn der Wohnungseigentümer einen berechtigten Grund (z.B. Immobilienverkauf, Neuvermietung) für die Besichtigung seiner Wohnung hat, sind Mieter verpflichtet, ihn beziehungsweise seinen Makler sowie Kauf- oder Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen. Er muss die Besichtigung jedoch zuvor schriftlich inklusive des Grundes bei seinem aktuellen Mieter ankündigen. Mehr zu den Rechten als Mieter

Themengebiet: Immobilienverkauf

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Hinweis:

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