Hier sehen Sie einen Zweitwohnsitz welchen die Besitzer als Zweitwohnsitz anmelden .

Zweitwohnsitz: Das sollten Sie beachten

Eine Wohnung am Arbeitsort, ein Häuschen im Feriendomizil oder das WG-Zimmer am Studienort: Die Art des Zweitwohnsitzes variiert je nach Alter und Lebensumständen. Erfahren Sie hier unter anderem, wie sich der Zweitwohnsitz vom Hauptwohnsitz unterscheidet, welche Kosten für ihn anfallen und ob Sie einen Zweitwohnsitz bei der Freundin anmelden müssen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Ein Zweitwohnsitz ist ein Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält, aber nicht ihren Lebensmittelpunkt hat.

  • Beispiele für einen Zweitwohnsitz sind Pendler, Studierende, die für ihre Ausbildung umziehen, und Personen mit Ferienwohnungen.

  • Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Es können Kosten und Zweitwohnsitzsteuern anfallen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein Zweitwohnsitz?

  2. Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz?

  3. Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

  4. Wie melde ich einen Zweitwohnsitz ab?

  5. Was sind die Vor- und Nachteile eines Zweitwohnsitzes?

  6. Kosten Zweitwohnsitz: Sind Steuern zu zahlen?

  7. Wann fällt ein Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung an?

  8. Spekulationssteuer beim Zweitwohnsitz – kann man sie umgehen?

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Das Mietrecht definiert den Hauptwohnsitz als einen Ort, an dem sich "eine Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält". Laut Steuerrecht ist die Hauptwohnung der "Mittelpunkt der Lebensinteressen". Demzufolge ist ein Zweitwohnsitz der Ort, an dem sich eine Person zwar aufhält, aber nicht ihren Lebensmittelpunkt hat. Dementsprechend ist es nicht so einfach, Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz zu tauschen. Um das zu tun, müssen Sie nachweisen, dass sich auch Ihr Lebensmittelpunkt verlagert hat.

Einige Beispiele für einen Zweitwohnsitz:

  1. Pendler, die während der Woche an einem Ort arbeiten und in einer Zweiwohnung leben. Die Hauptwohnung und der Lebensmittelpunkt befinden sich an einem anderen Ort. Der Zweitwohnsitz ist für den Arbeitsort anzumelden.

  2. Studierende oder Auszubildende, die eigentlich noch bei Ihren Eltern leben, ziehen für die Ausbildung in eine andere Stadt und haben dort einen Zweiwohnsitz als Student.

  3. Sie haben eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus und nutzen diese Unterbringungen ausschließlich selbst.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Zweitwohnsitz:

Wie weit darf eine Zweitwohnung entfernt sein?

Damit das Finanzamt die Kosten für eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen anerkennt, sollte die Wohnung nicht weiter als 50 Kilometer von der Arbeitsstelle entfernt liegen.

Wie groß darf die Zweitwohnung sein?

Es gibt keine grundsätzliche Regelung über die Größe einer Zweitwohnung. Nach Ansicht der Finanzämter sollte die Wohnung für eine Person nicht größer als 60 Quadratmeter sein, um die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Was ist ein illegaler Zweitwohnsitz?

Sollte es versäumt werden, einen Zweitwohnsitz zu melden, handelt es sich um einen illegalen Zweitwohnsitz. So sind beispielsweise Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser, die nicht gemeldet werden, illegale Zweitwohnsitze.

Wie viele Nebenwohnsitze darf man haben?

In Deutschland sind beliebig viele Nebenwohnsitze gestattet. Wichtig ist eine korrekte Anmeldung der Wohnsitze.

Kann ich einen Zweitwohnsitz im Ausland anmelden?

Innerhalb der EU muss ein Aufenthalt bis zu drei Monaten nicht gemeldet werden. Bei einem längeren Aufenthalt oder einem Wohnsitz im Ausland, ist das den jeweiligen Behörden vor Ort anzuzeigen.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz?

Für die meisten Menschen stellt sich deshalb die Frage nach der Haupt- bzw. Zweitwohnung nicht. Sie leben an einem Ort und haben dort ihren Hauptwohnsitz. Anders sieht es bei Personen aus, die aus beruflichen oder privaten Gründen an verschiedenen Orten leben. Sie besitzen einen Erst- und Zweitwohnsitz. Diese Nebenwohnung kann bei Berufspendlern eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes sein. Studierende oder Auszubildende, die noch bei den Eltern leben, unterhalten oft am Ausbildungsort eine Zweitwohnung. Ebenso ist es aber möglich, dass die den Zweitwohnsitz bei ihren Eltern haben.

Gut zu wissen:

Bei Arbeitnehmern spielt es übrigens keine Rolle, wieviel Zeit sie in der Nebenwohnung verbringen, so lange ihr Lebensmittelpunkt der Hauptwohnort ist.

Gilt eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz?

Eine Ferienwohnung gilt grundsätzlich als Zweitwohnsitz, sofern sie denn auch selbst genutzt wird. In diesem Fall ist auch die ggf. erhobene Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten. Wird die Ferienwohnung hingegen ausschließlich vermietet und gar nicht selbst genutzt, ist sie nicht als Nebenwohnsitz zu werten. Sie gilt dann als Einnahmequelle, da durch sie Mieteinnahmen generiert werden.

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

In Deutschland besteht für jeden Haupt- und Zweitwohnsitz Meldepflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gekaufte oder gemietete Nebenwohnung handelt. Auch die eigene Ferienimmobilie fällt unter die Meldepflicht für den Zweitwohnsitz. Eine Ummeldung ist nicht nur beim Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland nötig. Auch wer innerhalb einer Gemeinde oder sogar eines Hauses umzieht, muss das Einwohnermeldeamt informieren.

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Wo melde ich eine Nebenwohnung an?

Zuständig für die Anmeldung von Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz ist das entsprechende Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. Dort füllen Sie, um Ihren Zweitwohnsitz anzumelden, ein Formular aus.

Wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden?

Grundsätzlich haben Bürgerinnen zwei Wochen Zeit, um den Wohnungswechsel zu melden. Andernfalls wird ein Ordnungsgeld fällig. Viele Gemeinden und Städte tolerieren eine Fristüberschreitung, da Bürgerämter häufig überlastet sind und lange Wartezeiten haben. Wichtig ist es, innerhalb der Frist zumindest einen Termin zu vereinbaren.

Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Die Anmeldung von Haupt- oder Zweitwohnsitz erfolgt persönlich beim Einwohnermeldeamt. In Bayern und in manchen Städten ist eine postalische Anmeldung möglich.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung von Neben- oder Hauptwohnsitz nötig:

Wie melde ich einen Zweitwohnsitz ab?

Wer seinen Zweitwohnsitz abmelden möchte, ist beim Einwohnermeldeamt ebenfalls richtig. Um den Zweitwohnsitz abzumelden, erscheinen Sie entweder persönlich beim Amt oder Sie reichen den entsprechenden Antrag schriftlich ein.

Tipp:

Ist ein persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde nicht möglich, kann ein Vertreter mit Vollmacht den Nebenwohnsitz anmelden.

Was kostet die Anmeldung einer Nebenwohnung?

Die Anmeldung ist mit keinen oder nur geringen Kosten verbunden. In den meisten Fällen beträgt sie um die 10 Euro.

Was passiert, wenn die Zweitwohnung nicht angemeldet wird?

Wer es versäumt, seine Zweitwohnung anzugeben, begeht eine Straftat. Diese kann mit bis zu 1.000 Euro Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Fällt in der Gemeinde des Nebenwohnsitzes eine Zweitwohnsitzsteuer an, begehen Bewohnerinnen, die den Zweitwohnsitz nicht angemeldet haben, Steuerhinterziehung.

Wann ist keine Anmeldung notwendig?

Befindet sich Ihr Zweitwohnsitz im Ausland, müssen Sie diesen nicht in Deutschland anmelden. Für sämtliche Nebenwohnungen innerhalb Deutschlands gilt die Meldepflicht. Prüfen Sie die Anmelderegelungen des Landes, in dem sich Ihr Zweitwohnsitz befindet. Mitunter müssen Sie diesen bei der ausländischen Behörde anmelden.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Zweitwohnsitzes?

Wenn Sie sich für einen Zweitwohnsitz entscheiden, profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen:

  • Zeitaufwändiges Pendeln zwischen zwei Wohnorten entfällt. Sie haben die Möglichkeit, offiziell an zwei verschiedenen Adressen zu leben.

  • Unterhalten Sie die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, können Sie die Kosten als doppelte Haushaltsführung geltend machen und steuerlich absetzen.

  • Vorteilhaft kann sich der zweite Wohnsitz bei der KfZ-Versicherung erweisen: Die Beitragshöhe bestimmt sich nach dem Wohnort. Unter Umständen ist es also günstiger, das Auto am Zweitwohnsitz anzumelden.

Doch der zweite Wohnsitz geht auch mit einigen Nachteilen einher:

  • Verschiedene Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer für den zweiten Wohnort.

  • Für die zweite Wohnung werden neben den üblichen Nebenkosten auch andere Kosten wie beispielsweise für einen Internetanschluss fällig. Einige Leistungen zahlen Sie also doppelt.

Kosten Zweitwohnsitz: Sind Steuern zu zahlen?

Wer eine Zweitwohnung anmeldet, muss damit rechnen, dass die zuständige Kommune eine Steuer für den Zweitwohnsitz erhebt. Die Entscheidung trifft die jeweilige Gemeinde selbst. Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie betrifft – unabhängig vom Einkommen – alle Personen, die im jeweiligen Ort eine Zweitwohnung besitzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine gemietete Nebenwohnung oder einen vom Eigentümer selbst genutzten Zweitwohnsitz handelt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungssteuer ist die jährliche Nettokaltmiete oder die Wohnfläche. Die Höhe der Steuerabgabe ist nicht einheitlich geregelt und unterliegt von Ort zu Ort erheblichen Schwankungen. Je nach Gemeinde hat die Höhe der Zweitwohnungssteuer einen erheblichen Einfluss auf die Kosten für den Zweitwohnsitz. Studierende und Auszubildende ohne eigenes Einkommen sind teilweise von der Steuer für den Zweitwohnsitz befreit. Über die Höhe der Zweitwohnungssteuer und eventuelle Ausnahmeregelungen informiert das zuständige Einwohnermeldeamt.

Wann muss man Zweitwohnungssteuer zahlen?

Ob für die Zweitwohnung Steuern anfallen, hängt von der Kommune ab, in der sie sich befindet. Manche Städte und Gemeinden erheben die Steuer, andere nicht. Auch, was genau bereits als Zweitwohnsitz gilt, wird unterschiedlich gehandhabt. Während manche Kommunen schon für ein Zimmer oder einen Campingplatz zur Kasse bitten, erheben andere die Steuer erst, wenn auch eine private Küche und ein privates Bad zur Unterkunft gehören. Das zuständige Einwohnermeldeamt kann genaue Auskunft geben.

Wie hoch fällt die Zweiwohnsitzsteuer aus?

Jede Kommune kann selbst festlegen, wie hoch sie die Zweitwohnsitzsteuer ansetzt. In der Regel beträgt sie zwischen 5 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Liegt die Miete monatlich bei 500 Euro, also 6.000 Euro pro Jahr, und die Kommune erhebt 15 Prozent Zweitwohnsitzsteuer, müssten Sie 900 Euro an Steuern für den Zweitwohnsitz zahlen.

Die Zweitwohnsitzsteuer kann aber auch deutlich über den 15 Prozent liegen und/oder nach Höhe der Miete gestaffelt sein. So zum Beispiel in Baden-Baden. Hier werden bei einer jährlichen Nettokaltmiete bis zu 2.500 Euro 20 Prozent fällig. Bei mehr als 5.000 Euro Nettokaltmiete pro Jahr werden satte 35 Prozent veranschlagt.

Zweitwohnsitz-Steuersätze in den zehn größten deutschen Städten

Stadt

Zweitwohnsitzsteuer in Prozent der Jahreskaltmiete

Berlin

15

München

18

Köln

10

Leipzig

16

Stuttgart

10

Hamburg

08

Frankfurt am Main

10

Dortmund

12

Essen

10

Düsseldorf

keine Steuer

(Stand 02/2023)

Zweitwohnungssteuer Ausnahmen: Wer muss nicht zahlen?

Es gibt bei der Zweitwohnungssteuer Ausnahmen: Nicht jeder muss sie zahlen. In der Regel befreit sind Personen, die

  • verheiratet sind und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung haben, sich aber die Hauptwohnung mit dem Ehepartner teilen.

  • in einer Gemeinschaftsunterkunft leben (z. B. Unterkünfte für Soldaten, Polizeibeamte, Senioren, Pflege- und Therapiebedürftige).

  • in einer Haftanstalt sitzen.

  • in Deutschland gemeldet sind und sich nicht länger als sechs Monate in der Zweitwohnung aufhalten.

  • sich kurzzeitig (nicht länger als zwei Monate) in einem Hotel oder einer Pension aufhalten.

  • minderjährig oder Azubis sind, das Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden und finanziell von den Eltern abhängig sind.

Eigentümerinnen von Zweitwohnsitzen in Bayern können sich von der Steuer befreien lassen, sofern sie als Geringverdiener gelten und ein bestimmtes Einkommen nicht übersteigen.

Müssen Studierende Zweitwohnungssteuern zahlen?

Es gibt keine separate Regelung für Studierende, daher ist die Zweiwohnungssteuer auch bei einem Studium und einem Wohnsitz in einer anderen Stadt zu zahlen.

Was ist besser für Studierende? Erst- oder Zweitwohnsitz am Studienort?

Grundsätzlich kann der Wohnsitz am Ort der Eltern bei Studierenden der Erstwohnsitz bleiben. Erhebt der Studienort jedoch Zweitwohnungssteuer, kann es sinnvoll sein, seinen Erstwohnsitz zu verlegen.

Zweitwohnungssteuer nicht gezahlt – was sind die Folgen?

Wer die Zweitwohnungssteuer nicht zahlt, begeht Steuerhinterziehung. Die geschuldete Steuer muss nicht nur nachgezahlt werden, die Steuerhinterziehung kann mit bis zu 1.000 Euro Geldstrafe oder fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Wer sich beim zuständigen Finanzamt selbst anzeigt, kann möglicherweise von der Strafe befreit werden. Die Steuer ist dennoch nachzuzahlen.

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Sind die Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

Mitunter bietet ein Zweitwohnsitz Vorteile bei der Steuer, denn die Mehrkosten für einen Zweitwohnsitz sind in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar. Dazu muss der Zweitwohnsitz Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt die zusätzliche Wohnung anerkennt.

Folgende Kriterien spielen bei der Einstufung einer Wohnung als Zweitwohnsitz eine Rolle:

  • Ausstattung und Größe von Haupt- und Nebenwohnung

  • Soziale Kontakte wie Familie oder Freunde

  • Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Aufenthalte

  • Dauer der auswärtigen Beschäftigung

Eine Zweitwohnung ist steuerlich absetzbar, wenn die Mietkosten der Wohnung mehr als zehn Prozent der laufenden Kosten für den Hauptwohnsitz betragen. In diesem Fall haben Arbeitnehmer das Recht, die Mehrkosten als doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend zu machen. Studierende und Auszubildende mit Hauptwohnsitz bei den Eltern können die Kosten für eine Nebenwohnung nicht steuerlich absetzen.

GEZ Zweitwohnung: Wann fällt ein Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung an?

Sofern für den Erstwohnsitz bereits die Rundfunkgebühr gezahlt wird, fällt nicht noch einmal GEZ für den Zweitwohnsitz an. Die Befreiung muss über ein Online-Formular beantragt werden. Um die Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag zu befreien, müssen Eigentümer und/oder Mieter nachweisen, dass sie für ihren Erstwohnsitz zahlen und dass die Zweitwohnung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Meldebescheinigungen für beide Wohnungen können dem Formular angehängt werden.

Spekulationssteuer beim Zweitwohnsitz – kann man sie umgehen?

Grundsätzlich fällt beim Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist eine Steuer an. Liegen zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre wird die Spekulationssteuer fällig. Das gilt jedoch nicht für selbstgenutzte Immobilien. Bis 2017 war unklar, ob diese Regel auch für Zweitwohnsitze gilt. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch im Juni 2017, dass sich der Wohnzweck nicht allein auf den Hauptwohnsitz beschränkt. Dementsprechend gilt die steuerliche Begünstigung auch für Immobilien, die nur zeitweise zu Wohnzwecken selbst genutzt werden.

Zweitwohnsitz – FAQ

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Ein Zweitwohnsitz ist ein Ort, an dem sich eine Person zwar zu Wohnzwecken aufhält, aber nicht ihren Lebensmittelpunkt hat. Demnach gilt als Zweitwohnsitz die Wohnung, die nicht Ihr Hauptwohnsitz ist. Was genau als Zweitwohnsitz zählt, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie dort verbringen und wie die zuständige Kommune den Lebensmittelpunkt definiert. Familie, Freunde, der Arbeitsplatz, aber auch Vereine oder ehrenamtliche Betätigung sind Faktoren, die eine Rolle spielen können. Mehr zum Thema Zweitwohnsitz lesen

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz?

Das Mietrecht definiert den Hauptwohnsitz, als einen Ort, an dem sich "eine Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält". Laut Steuerrecht ist die Hauptwohnung der "Mittelpunkt der Lebensinteressen". Lebt eine Person aus beruflichen oder privaten Gründen an verschiedenen Orten, besitzt sie neben ihrer Hauptwohnung einen Zweitwohnsitz. Auch das eigene Ferienhaus gilt als Zweitwohnsitz.

Wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden?

Deutschland besteht Meldepflicht für jede Haupt- oder Zweitwohnung. Das gilt sowohl für gekaufte als auch gemietete Wohnsitze. Zuständig für die Anmeldung ist das hiesige Einwohnermeldeamt. In der Regel müssen Sie den Zweitwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Informieren Sie sich hier ausführlich zum Thema Zweitwohnsitz.

Was kostet ein Zweitwohnsitz?

Neben den Kosten der doppelten Haushaltsführung und ggf. der Miete fallen für einen Zweitwohnsitz oft Steuern an. Die Zweitwohnsitzsteuer beträgt meistens zwischen 5 und 15 Prozent der Nettokaltmiete. Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlung der Steuer befreit. Mehr zu den Kosten für den Zweitwohnsitz

Muss ich für einen Zweitwohnsitz Steuern zahlen?

Ob für einen Zweitwohnsitz Steuern zu zahlen sind, ist auf regionaler Ebene beziehungsweise von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Über die Höhe der sogenannten Zweitwohnungssteuer und eventuelle Ausnahmeregelungen informiert das zuständige Einwohnermeldeamt.

Sind die Kosten für einen Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

Eine Zweitwohnung ist steuerlich absetzbar, wenn die Mietkosten der Wohnung mehr als zehn Prozent der laufenden Kosten des Hauptwohnsitzes betragen. Grundvoraussetzung ist, dass das Finanzamt die zusätzliche Wohnung anerkennt. Auf welche Kriterien es dabei ankommt, lesen Sie in diesem Artikel zum Zweitwohnsitz

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