Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Homeday GmbH für Kaufinteressenten
Hier finden Sie alles wichtige rund um die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Sie als Kaufinteressent.
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Homeday GmbH, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin („Homeday“ oder „wir“) für Kaufinteressenten ("AGB"), gelten für die Geschäftsbeziehung von Homeday mit dem Interessenten hinsichtlich des Erwerbs einer von Homeday vermarkteten Immobilie („Kaufinteressent“, oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt ihrer Akzeptanz gültigen Fassung.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kaufinteressenten werden nicht anerkannt, es sei denn, Homeday stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Homeday in Kenntnis von Bedingungen des Kaufinteressenten, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Kaufinteressenten vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1. Homeday betreibt unter den Internetadressen homeday.de und preisatlas.de (nachfolgend zusammenfassend die „Homeday-Webseiten“) Internet-Portale, auf denen Homeday Immobilien präsentiert, welche Homeday aufgrund von entsprechenden Maklerverträgen mit den jeweiligen Eigentümern vermarktet.
2.2. Ist ein Kaufinteressent an einem bestimmten Objekt interessiert und fordert er daraufhin weitere Informationen in Bezug auf dieses Objekt („Vertragsgegenständliche Immobilie“) von Homeday über die auf den Homeday-Webseiten verfügbaren Funktionen an, so schließt er hierdurch einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit Homeday. Hierauf wird der Kaufinteressent im Zuge seiner Anfrage auf der jeweiligen Homeday-Webseite oder in einer entsprechenden E-Mail explizit hingewiesen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Exposé zu der vertragsgegenständlichen Immobilie (vgl. Ziffer 6).
2.3. Homeday hat ihre Leistungspflicht aus dem Maklervertrag erbracht, wenn Homeday dem Kaufinteressenten insofern die Vertragsgegenständliche Immobilie und den entsprechenden Verkäufer nachgewiesen hat.
3. Informationen über weitere Objekte
3.1. Homeday wird dem Kaufinteressenten weitere für ihn passende Objekte vorstellen, sofern Homeday mit der Vertragsgegenständlichen Immobilie vergleichbare Objekte in der Vermarktung hat und diese die wesentlichen Merkmale der Vertragsgegenständlichen Immobilie aufweisen.
3.2. Identifiziert Homeday ein oder mehrere Objekte, die nach Einschätzung von Homeday für den Kaufinteressenten von Interesse sein könnten, wird Homeday den Kaufinteressenten hierüber unter Verwendung der von dem Kaufinteressenten mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) informieren.
3.3. Wünscht der Kaufinteressent keine Informationen mehr über weitere Objekte, kann er dies Homeday jederzeit mitteilen. Homeday wird die Übermittlung der Informationen über weitere Objekte sodann unverzüglich einstellen.
4. Rechte und Pflichten von Homeday
4.1. Homeday ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern Homeday Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Kaufinteressenten hierdurch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen.
4.2. Homeday ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch den Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu sein.
4.3. Homeday wird den Kaufinteressenten nach bestem Wissen und Gewissen unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis setzen, die für den Kaufinteressenten in Bezug auf den beabsichtigen Immobilienerwerb von Bedeutung sein können. Homeday wird den Kaufinteressenten in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten wird Homeday den Kaufinteressenten selbst oder durch ein mit Homeday verbundenes Unternehmen unter Verwendung der von ihm mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) kontaktieren.
4.4. Homeday wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
4.5. Homeday wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Käufer Verschwiegenheit bewahren.
4.6. Homeday ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von Homeday zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Kaufinteressent nur verpflichtet, Homeday eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.
4.7. Kaufpreiszahlungen werden von Homeday nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
5. Pflichten des Kaufinteressenten
5.1. Der Kaufinteressent hat Homeday unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
5.2. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Homeday vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und Homeday auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
5.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, die mit Homeday getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
5.4. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Kaufinteressent gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von Homeday nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kaufinteressent die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
6. Maklerprovision
6.1. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, an Homeday die in dem Exposé aufgeführte Provision zu bezahlen. Auf etwaige Besonderheiten der Provisionsregelung wird zusätzlich in entsprechenden E-Mails hingewiesen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kaufinteressenten an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch von Homeday wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt.
6.2. Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages mit dem von Homeday nachgewiesenen Vertragspartner ist der Provisionsanspruch von Homeday fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von Homeday zustande kommt.
6.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von dem Kaufinteressenten mit dem Erwerb der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kaufinteressenten in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
6.4. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kaufinteressent aufgrund der Tätigkeit von Homeday im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.
6.5. Die im Exposé angegebene Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend.
6.6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
6.7. Homeday ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (bspw. Factoring-Unternehmen) abzutreten.
6.8. Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
7. Rechnungsversand
7.1. Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich per Homeday bekannte und durch den Kaufinteressenten angegebene E-Mail-Adresse. Der Kaufinteressent stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kaufinteressenten per E-Mail in PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kaufinteressent unverzüglich mitteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannte E-Mail-Adresse erstattet der Kaufinteressent Homeday den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.
7.2. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.
7.3. Der Kaufinteressent kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit (entweder per Post an Homeday GmbH, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin, oder per E-Mail an buchhaltung@homeday.de) widerrufen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, werden Maklerverträge jeweils für die Dauer von sechs (6) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit “). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere sechs (6) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigt.
8.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Maklervertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Maklervertrag nicht mehr zumutbar ist.
8.3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
9. Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
9.1. Der Kaufinteressent wird Homeday eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
9.2. Der Kaufinteressent stimmt zu, dass Homeday Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressenten gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. Homeday sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
9.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Homeday unverzüglich über die Existenz etwaiger Mitkäufer zu informieren, so dass Homeday auch deren Identität feststellen kann.
10. Datenschutz
10.1. Homeday hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.
10.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Homeday verwiesen, die auf der Webseite von Homeday jederzeit im Footer über den Link „Datenschutzerklärung “ in druckbarer Form abrufbar ist.
11. Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kaufinteressent verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision wie im notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten von Homeday zuzustimmen.
12. Vertraulichkeit
12.1. Alle dem Kaufinteressenten durch Homeday übermittelte Informationen hinsichtlich der jeweiligen Immobilie, insbesondere die Verkäuferdaten, sind vertraulich und nur für den Kaufinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Homeday.
12.2. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von Homeday ein Hauptvertrag (Kaufvertrag) zustande, so ist der Kaufinteressent zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Provision an Homeday verpflichtet.
13. Haftung
13.1. Ansprüche des Kaufinteressenten auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Homeday, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kaufinteressent regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Homeday nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2. Die in Ziffer 12.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Homeday, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
13.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
14. Hinweis zum vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verträgen über Erbringung von Dienstleistungen
Das Widerrufsrecht des Kaufinteressenten erlischt bei einem Vertrag, der den Kaufinteressenten zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Kaufinteressent vor Beginn der Erbringung
(1) ausdrücklich zugestimmt hat, dass Homeday mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
(2) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Homeday erlischt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Homeday und dem Kaufinteressenten der Sitz von Homeday (Berlin) vereinbart.
15.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
15.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
15.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Homeday GmbH, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin, Tel.:0800 5 800 554, Email: widerruf@homeday.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Homeday GmbH
Axel-Springer-Straße 65
10969 Berlin
Tel. 0800 5 800 554
E-Mail widerruf@homeday.de
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des / der Verbraucher(s)
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) [nur bei Mitteilung auf Papier]
Datum
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) [nur bei Mitteilung auf Papier]:
Datum:
(*) unzutreffendes streichen
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
