Maklerprovision, Maklergebühren & Maklerkosten - Wer zahlt?
Beim Immobilienverkauf beziehungsweise Immobilienkauf mit einem Makler fällt in der Regel eine Maklerprovision an. Doch wer zahlt die Maklerprovision? Wie hoch ist sie wirklich? Und wann wird sie fällig? Dieser Ratgeber klärt auf, zeigt regionale Unterschiede und gibt einen Überblick über gesetzliche Regelungen und Verhandlungsspielräume. So sind Sie bestens vorbereitet – ganz gleich, ob Sie kaufen, verkaufen oder vermieten möchten.
Die Höhe der Maklerprovision hängt oft auch vom Verkaufspreis Ihrer Immobilie ab. Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken oder einfach nur Klarheit über den aktuellen Wert wünschen, starten Sie mit einer kostenlosen Bewertung – fundiert, unverbindlich und schnell.
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Wie hoch sind die Maklerkosten 2025?
Die Maklerkosten beim Immobilienverkauf oder -kauf betragen in der Regel mehrere Tausend Euro. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und vom vereinbarten Provisionssatz ab. In den meisten Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen – je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Gesetzlich festgelegt ist diese Höhe jedoch nicht.
Was beeinflusst die Höhe der Maklerkosten?
Art der Immobilie (Verkauf oder Vermietung)
Standort der Immobilie
Vereinbarung im Maklervertrag
Marktlage und Angebot
Laut einer Auswertung von Homeday wiesen 69 % der analysierten Inserate eine Käuferprovision von 3,57 % aus.
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze?
Nein. Die Maklerkosten sind frei verhandelbar, bevor sie im Maklervertrag festgehalten werden. Dennoch haben sich in der Praxis regionale Richtwerte etabliert. Diese orientieren sich am örtlichen Markt und gelten für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Wie sieht die Maklerprovision in den Bundesländern aus?
Die Höhe der Maklerprovision variiert in Deutschland je nach Bundesland. Die folgenden Angaben basieren auf Daten, die bis April 2025 verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass sich die Provisionssätze ändern können und es ratsam ist, aktuelle Informationen bei lokalen Immobilienmaklern einzuholen.
Bundesland
Gesamtprovision (inkl. 19 % MwSt.)
Anteil Verkäufer
Anteil Käufer
Baden-Württemberg
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Bayern
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Berlin
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Brandenburg
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Bremen
5,95 %
2,98 %
2,98 %
Hamburg
6,25 %
3,125 %
3,125 %
Hessen
5,95 %
2,98 %
2,98 %
Mecklenburg-Vorpommern
5,95 %
2,38 %
3,57 %
Niedersachsen
4,76 % – 7,14 %
2,38 % – 3,57 %
2,38 % – 3,57 %
Nordrhein-Westfalen
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Rheinland-Pfalz
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Saarland
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Sachsen
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Sachsen-Anhalt
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Schleswig-Holstein
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Thüringen
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Diese Provisionssätze sind üblich, können jedoch je nach Region und individueller Vereinbarung variieren.
Wer zahlt die Maklerprovision?
In der Regel zahlen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision
Wer die Maklerprovision übernimmt, hängt vom Immobilientyp und von der Vertragsgestaltung ab. Seit Ende 2020 regelt ein Gesetz, wer beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien wie viel zahlen muss. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken gilt eine andere Praxis.
Wer zahlt beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen?
Beauftragen Sie als Eigentümer den Makler, tragen Sie mindestens die Hälfte der Provision. Das schreibt das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei Wohnimmobilien vor.
Die andere Hälfte übernimmt der Käufer. Erst wenn Sie als Verkäufer schriftlich zugesichert haben, dass Sie Ihren Anteil zahlen, darf der Makler die restliche Provision vom Käufer verlangen.
Beispiel: Verlangt der Makler 7,14 % Provision, zahlen Sie 3,57 % – und der Käufer ebenfalls 3,57 %.
Wer zahlt beim Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen?
Als Käufer übernehmen Sie höchstens 50 % der Maklerkosten – aber nur, wenn der Makler auch für den Verkäufer tätig war. Das ist bei den meisten Immobiliengeschäften der Fall.
Früher zahlten Käufer in vielen Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg die gesamte Provision, obwohl sie den Makler nicht selbst beauftragt hatten. Das ist seit Dezember 2020 nicht mehr zulässig.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, nicht für andere Immobilientypen.
Wer zahlt beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Grundstücken?
Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken greift das Gesetz nicht. Hier regelt der Maklervertrag, wer die Provision zahlt – oder ob sie zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird.
Als Verkäufer können Sie also weiterhin vertraglich festlegen:
dass Sie die Provision übernehmen,
dass der Käufer sie trägt,
oder dass Sie sich die Kosten teilen.
Die Maklergebühr ist in diesen Fällen frei verhandelbar.
Wer zahlt beim Kauf von Mehrfamilienhäusern und Grundstücken?
Wenn Sie ein Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus kaufen, hängt die Provisionsfrage von der Vereinbarung ab. In vielen Fällen trägt der Käufer die gesamte Maklerprovision – besonders dann, wenn er das Angebot aktiv über den Makler gefunden hat.
Tipp für Käufer: Fragen Sie vor der Besichtigung, wie die Provision geregelt ist. Der Makler muss Ihnen transparent mitteilen, ob Kosten auf Sie zukommen – und in welcher Höhe.
Wie lässt sich die Maklerprovision berechnen?
Für den Käufer fallen neben der Maklerprovision noch weitereKaufnebenkosten an, die insgesamt bis zu 12 Prozent des Kaufpreises betragen können und entsprechend bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden sollten.
Beispielrechnung:
Kaufpreis: 200.000 Euro
Kaufpreis
200.000 Euro
Maklerprovision von 3,57 %
7.140 Euro
Notarkosten pauschal 1,5 %
3.000 Euro
Grunderwerbsteuer max. 6,5 %
13.000 Euro
Gesamtsumme Kaufnebenkosten
23.140 Euro
Kosten Immobilienkauf gesamt
223.140 Euro
Die Maklerprovision für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 EUR beträgt gesamt: 14.280 EUR. Käufer und Verkäufer zahlen anteilig jeweils 7.140 EUR.
Kaufpreis: 400.000 Euro
Kaufpreis
400.000 Euro
Maklerprovision von 3,57 %
14.280 Euro
Notarkosten pauschal 1,5 %
6.000 Euro
Grunderwerbsteuer max. 6,5 %
26.000 Euro
Gesamtsumme Kaufnebenkosten
46.280 Euro
Kosten Immobilienkauf gesamt
446.280 Euro
Die Maklerprovision für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 400.000 EUR beträgt gesamt: 28.560 EUR. Käufer und Verkäufer zahlen anteilig jeweils 14.280 EUR.
Kaufpreis: 600.000 Euro
Kaufpreis
600.000 Euro
Maklerprovision von 3,57 %
21.420 Euro
Notarkosten pauschal 1,5 %
9.000 Euro
Grunderwerbsteuer max. 6,5 %
39.000 Euro
Gesamtsumme Kaufnebenkosten
69.420 Euro
Kosten Immobilienkauf gesamt
669.420 Euro
Die Maklerprovision für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 600.000 EUR beträgt gesamt: 42.840 EUR. Käufer und Verkäufer zahlen anteilig jeweils 21.420 EUR.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Ein Makler darf die Provision nur verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es reicht nicht, dass ein Vertrag unterzeichnet wurde – der Makler muss nachweislich zur Vermittlung beigetragen haben.
Der Makler hat aktiv an der Vermittlung mitgewirkt (z. B. Besichtigungen durchgeführt, Kontakte hergestellt).
Der Kauf- oder Mietvertrag wurde notariell beurkundet.
Der Abschluss kam nachweislich durch den Makler zustande.
Die Zahlung ist meist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Geregelt wird das im Maklervertrag oder in den AGB des Maklers.
Fallen schon bei der Beauftragung Kosten an?
Nein. Die Beauftragung eines Maklers ist in der Regel kostenlos. Erst wenn der Makler erfolgreich vermittelt – also ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt – wird die Provision fällig. Diese Regelung basiert auf § 652 BGB.
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, wenn keine erfolgreiche Vermittlung stattfindet. Das schützt Eigentümer und Interessenten vor unnötigen Kosten.
Wann entfällt die Maklerprovision?
Die Provision entfällt, wenn der Makler nicht erfolgreich vermittelt – also kein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Ohne Vertragsabschluss gibt es keinen Zahlungsanspruch, selbst wenn der Makler sich intensiv bemüht hat.
Können Maklerkosten bei Nicht-Erfolg anfallen?
In bestimmten Fällen kann der Makler trotzdem eine Kostenbeteiligung verlangen. Dabei handelt es sich nicht um eine Provision, sondern um einen Aufwendungsersatz. Dieser muss vorab im Maklervertrag festgelegt sein.
Typische Beispiele:
Fahrtkosten
Inseratsgebühren
Telefonkosten
Nicht erlaubt: Der Makler darf keinen Arbeitslohn verlangen, wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt. Nur konkret entstandene Auslagen dürfen abgerechnet werden.
Lässt sich die Maklerprovision verhandeln?
Ja. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, da es in Deutschland keine gesetzlich festgelegten Sätze gibt. Üblich sind 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises – je nach Region und Marktlage.
Für Verkäufer: Haben Sie eine stark nachgefragte Immobilie, lässt sich in vielen Fällen ein günstigerer Provisionssatz aushandeln.
Für Käufer: Ist eine Immobilie schwer zu verkaufen oder steht sie schon lange leer, steigen die Chancen auf einen Nachlass.
Auch bei Vermietungen gilt: Die Provision ist grundsätzlich verhandelbar. Das Bestellerprinzip begrenzt sie aber auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % MwSt.
Maklerprovision umgehen – geht das?
Ja, in bestimmten Fällen ist das möglich. Wer sich gut auskennt oder auf eigene Faust verkaufen oder kaufen will, kann auf einen Makler verzichten. Das spart Geld – kostet aber Zeit, Nerven und Fachwissen.
Käufer können sparen, wenn:
Der Verkäufer freiwillig die gesamte Provision übernimmt.
Die Immobilie direkt von privat angeboten wird – ohne Makler.
Mieter sparen, wenn:
Sie nur auf Makler-Inserate reagieren, den Makler aber nicht selbst beauftragen.
Sie Mietangebote aus privater Hand nutzen – z. B. über Online-Portale oder lokale Netzwerke.
Tipp für Verkäufer: Ohne Makler müssen Sie sich selbst um Exposé, Besichtigungen, Preisverhandlungen und rechtliche Absicherung kümmern. Das ist machbar – aber zeitintensiv.
Maklerkosten bei Vermietung (inkl. Bestellerprinzip)
Bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. In den meisten Fällen ist das der Vermieter – etwa, weil er schnell neue Mieter sucht und sich den Aufwand sparen möchte.
Die Maklerkosten betragen maximal zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer. Umgelegt werden dürfen sie auf den Mieter nicht.
Situation
Wer zahlt die Provision?
Vermieter beauftragt Makler
Vermieter zahlt
Mieter beauftragt Makler (selten)
Mieter zahlt
Mieter reagiert auf Anzeige
Vermieter zahlt
Gut zu wissen: Die Höhe der Provision bei Vermietung ist nicht gesetzlich gedeckelt, hat sich aber bei rund 2,38 Kaltmieten inklusive MwSt. eingependelt.
Was ist das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien?
Das Bestellerprinzip sorgt dafür, dass nicht mehr automatisch der Mieter zahlt. Nur wer den Makler beauftragt, ist auch zahlungspflichtig. Das schützt besonders Mieter, die sich in Großstädten oft hohen Zusatzkosten gegenübersahen.
Gilt das auch beim Immobilienverkauf? Nicht ganz. Zwar trat am 23.12.2020 ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft – allerdings mit einer anderen Logik:
Beim Verkauf zahlen Käufer und Verkäufer jeweils mindestens 50 %.
Wer den Makler beauftragt, kann nicht mehr die gesamten Kosten auf die andere Partei abwälzen.
Das Maklergesetz
Warum wurde das Gesetz geändert?
Ziel der Neuregelung war es, Käufer beim Immobilienkauf zu entlasten. Vor allem in Städten zahlten Käufer früher oft die komplette Provision, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Das Gesetz sorgt jetzt für mehr Fairness.
Seit wann gilt das neue Gesetz?
Der Bundestag beschloss die neue Regelung am 14. Mai 2020, in Kraft getreten ist sie am 23. Dezember 2020.
Gilt das Gesetz für alle Immobilienarten?
Nein. Die folgende Übersicht zeigt, wo die Pflicht zur hälftigen Teilung der Provision gilt – und wo nicht:
Seit dem neuen Gesetz muss der Maklervertrag mindestens in Textform abgeschlossen werden – z. B. per E-Mail. Ein mündlicher Vertrag reicht nicht mehr aus.
Wer zahlt zuerst?
Zuerst zahlt der Verkäufer – nach Abschluss des Kaufvertrags. Erst wenn dessen Zahlung bestätigt ist, darf der Makler den Käufer zur Zahlung auffordern.
Was ist eine Innenprovision, was eine Außenprovision?
Außenprovision: Diese zahlt der Käufer. Sie wird im Exposé aufgeführt.
Innenprovision: Diese zahlt der Verkäufer. Sie ist nicht öffentlich sichtbar und wird im Maklervertrag geregelt.
In vielen Fällen arbeiten Makler auf Basis einer gemischten Provision, also Innen- und Außenprovision zusammen. Die Gesamthöhe liegt meist zwischen 5,95 % und 7,14 %.
Lässt sich die Provision von der Steuer absetzen?
Ob Maklerkosten steuerlich absetzbar sind, hängt vom Zweck der Immobilie ab:
Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um das Beste aus Ihrer Immobilientransaktion herauszuholen.
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf in anderen Ländern?
Im internationalen Vergleich sind die Maklerkosten in Deutschland relativ hoch. Während in Deutschland bis zu 7,14 % anfallen, sind es in anderen Ländern oft nur die Hälfte.
Land
Übliche Maklerprovision
Deutschland
Bis zu 7,14 % (inkl. MwSt.)
Österreich
3–4 %
Belgien
3–5 %
Schweden
3–5 %
Ein Hausverkauf mit 300.000 € führt in Deutschland also schnell zu Maklerkosten von über 18.000 €, während in Österreich nur rund 9.000–12.000 € anfallen.
Welche Aufgaben eines Immobilienmaklers deckt die Maklergebühr ab?
Viele unterschätzen, was Makler tatsächlich leisten. Die Provision deckt weit mehr ab als nur das Erstellen eines Exposés.
Diese Leistungen sind in der Maklercourtage enthalten:
Ein professioneller Makler spart Zeit, vermeidet rechtliche Fehler und erzielt häufig einen besseren Verkaufspreis. Die dafür anfallende Provision deckt auch seine laufenden Kosten – etwa für Anzeigen, Software, Büro und Fahrten.
Sind Homeday-Partnermakler auch gute Makler?
Bei Homeday erhalten Verkäuferinnen genau den Service, den sie von einem guten Makler erwarten dürfen:
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Maklerprovision – FAQ
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Provisionshöhe ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt und zwischen den Parteien frei verhandelbar. Eine aktuelle Studie von Homeday zeigt, dass viele Makler in Deutschland eine Provision von 3,57 Prozent des Kaufpreises für ihre Dienstleistung jeweils vom Verkäufer und Käufer verlangen.
Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?
Im Dezember 2020 ist ein neues Maklergesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklerprovision in Deutschland einheitlich regelt. Die Maklerprovisions-Neuregelung schreibt eine Provisionsteilung zwischen Käuferin und Verkäuferin vor. Zuvor galten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. So hatte z. B. in Berlin und Hamburg allein der Käufer die Provision zu tragen. Die Maklerprovision in Bayern und die Maklerprovision in NRW wurde – zumindest theoretisch – hälftig zwischen den Parteien geteilt. Mehr zur Maklerprovision & dem neuen Gesetz erfahren
In welchem Fall steht einem Makler die Provision zu und wann gibt es keine Provision für Immobilienmakler?
Hat eine Maklerin aktiv zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags beigetragen, steht ihr laut Paragraf 652 BGB eine Provision zu. Voraussetzung ist, dass Verkäufer und Maklerin zuvor eine rechtlich einwandfreie Vereinbarung in Form eines Maklervertrags geschlossen haben.
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Makler legen in der Regel in ihren AGB fest, wann die Maklercourtage zu zahlen ist. Meist wird ein Zahlungsziel von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie festgelegt. Mehr zum Thema Maklerprovision
Wie hoch ist die Maklerprovision pro Bundesland?
Die Höhe der Maklerprovision variiert von Bundesland zu Bundesland beziehungsweise eigentlich von Makler zu Makler. Die aktuell erhobenen, durchschnittlichen Provisionssätze der Makler in Deutschland im Überblick:
Bundesland
Durchschnittliche Verkäufer- bzw. Käuferprovision
Baden-Württemberg
3,57 %
Bayern
3,57 %
Berlin
3,57 %
Brandenburg
3,57 %
Bremen
2,98 %
Hamburg
3,12 %
Hessen
2,98 % oder 3,57 %
Mecklenburg-Vorpommern
2,98 %
Niedersachsen
3,57 % oder 2,38-2,98 %
Nordrhein-Westfalen
3,57 %
Rheinland-Pfalz
3,57 %
Saarland
3,57 %
Sachsen
3,57 %
Sachsen-Anhalt
3,57 %
Schleswig-Holstein
3,57 %
Thüringen
3,57 %
Bundesdurchschnitt
3,57 %
Was passiert, wenn der Maklervertrag unwirksam ist?
Ist der Maklervertrag unwirksam, entfällt der Anspruch des Maklers auf die vereinbarte Maklerprovision. Wurde die Provision bereits gezahlt, obwohl der Vertrag unwirksam war, kann der Auftraggeber die Provision zurückverlangen. Auch hat der Makler bei Unwirksamkeit des Vertrages meistens keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Was bedeutet eine Käuferprovision von 3,57 %?
Der Käufer muss 3,57 % des Kaufpreises (inklusive 19 % MwSt.) als Maklerprovision zahlen. Mehr zum Thema Maklerprovision
Wie kann ich die Maklerprovision beim Hauskauf umgehen?
Die Maklergebühr lässt sich durch Widerruf des Maklervertrags umgehen. Dieser Widerruf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mehr zum Thema Maklerprovision
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Die Höhe der Provision und deren Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist verhandelbar. Mehr zum Thema Maklerprovision
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