Umkehrhypothek
Voraussetzungen für eine Umkehrhypothek
Bei der Umkehrhypothek erhält der Immobilieneigentümer eine monatliche Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung des Kapitalgebers. Dafür geht das Haus oder die Wohnung nach seinem Tod auf den Darlehensgeber über.