Allgemeine Geschäftsbedingungen der Homeday GmbH für Erhalt von Tipps bzgl. potentieller Immobilienverkäufer für die Beauftragung einer Immobilienvermarktung
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Homeday GmbH, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin („Homeday“ oder „wir“) für den Erhalt von Tipps bzgl. potentieller Immobilienverkäufer für die Beauftragung einer Immobilienvermarktung durch Homeday („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“) gelten für die Übermittlung bzw. den Erhalt von Kontaktdaten potentieller künftiger Auftraggeber für Immobilienvermarktung (nachfolgend einzeln/zusammen „Potentieller Auftraggeber“) mit deren Einverständnis durch den Informanten („Tippgeber“ oder „Sie“) .
1.2. Abweichende Bedingungen des Tippgebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Homeday stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Homeday in Kenntnis von Bedingungen des Tippgebers, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, den Tipp erhält und wahrnimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Tippgeber führt Homeday Kontaktdaten noch nicht bekannter Potentieller Auftraggeber mit deren Einverständnis zu.
3. Rechte und Pflichten der Parteien
3.1. Der Tippgeber ist berechtigt,
3.1.1. Potentielle Auftraggeber auf eine mögliche Vermarktung der Immobilie durch Homeday anzusprechen und
3.1.2. Informationen zur Person des Potentiellen Auftraggebers (Vor- und Nachname, Anschrift, erreichbare Telefonnummer, E-Mail) sowie die vollständige Anschrift der zu vermarktenden Immobilie (nachfolgend “Mindest-Tipp-Informationen”) an Homeday zu übermitteln (nachfolgend “Tipp”).
3.2. Der Tippgeber ist verpflichtet,
3.2.1. vorab das Einverständnis zur Weitergabe von Kontaktdaten als Tipp-Info an Homeday bei dem Potentiellen Auftraggeber einzuholen;
3.2.2. den Potentiellen Auftraggeber über die erfolgte Übermittlung seiner Kontaktdaten als Tipp-Info an Homeday zu informieren;
3.2.3. auf Aufforderung durch Homeday (insbesondere infolge Beschwerden) das Einverständnis des Potentiellen Auftraggebers nachzuweisen und diesen Nachweis Homeday zu übermitteln.
3.2.4. Homeday seine Kontaktdaten (Name und Anschrift) sowie eine E-Mail-Adresse zu übermittelten, über die er kontaktiert werden kann; über Änderungen ist Homeday unverzüglich zu informieren.
3.3. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,
3.3.1. etwaige Vermittlungs- oder Vermarktungsaktivitäten im Namen von Homeday online oder offline vorzunehmen, insbesondere für Homeday als Vertreter aufzutreten, in deren Namen aufzutreten und Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die Firma Homeday abzugeben, oder
3.3.2. vor oder nach Abschluss eines Vertrages zur Immobilienvermarktung oder -vermittlung zwischen dem Potentiellen Auftraggeber und Homeday eine dahingehende Immobilien-Beraterleistung gegenüber dem Potentiellen Auftraggeber zu erbringen,
3.3.3. eine Vermarktungs- oder Vermittlungsleistung gegenüber dem Potentiellen Auftraggeber zu erbringen, z.B. durch Weiterleitung entsprechender Willenserklärungen von Homeday an den Interessenten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen bzw. sonstige Handlungen im Rahmen eines Vertragsschlusses oder zwecks Förderung eines solchen Vertragsschlusses vorzunehmen.
3.4. Homeday ist berechtigt,
3.4.1. den Tipp wahrzunehmen bzw. den Potentiellen Auftraggeber zu kontaktieren oder dies zu unterlassen;
3.4.2. Tipps weiterer Tippgeber zu erhalten und zu nutzen (oder dies zu unterlassen).
4. Prämie
4.1. Sofern sein Tipp zu einem erfolgreichen Verkauf der zu vermarktenden Immobilie in Form eines notariell beurkundeten wirksamen und bedingungsfreien Grundstückskaufvertrages führt, erhält der Tippgeber – vorbehaltlich der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen in Nr. 4.5 – eine Prämie in Höhe von 10 % der Homeday zugeflossenen anteiligen Netto-Maklerprovision zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (nachfolgend “Tippgeber-Vergütung”).
4.2. Der Prämiensanspruch des Tippgebers entsteht mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Tippgeber als Potentiellen Auftraggeber vermittelten Vertragspartner (Verkäufer). Die Zahlung der Prämie ist mit Erhalt der Provisionszahlung bei Homeday fällig und wird innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Bankdaten des Tippgers auf dessen Bankkonto überwiesen.
4.3. Das Schicksal der Prämie des Tippgebers teilt das Schicksal der Provision von Homeday: Ist Homeday verpflichtet, die Provision an den Vertragspartner (Kunden) ganz oder anteilig zurückzuzahlen, muss auch der Tippgeber seine Prämie ganz oder anteilig an Homeday zurückzahlen.
4.4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen - insbesondere steuer- und gewerberechtlichen - Vorschriften verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgeber-Vergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Die Verantwortung zur Versteuerung der Einnahmen aus der Tippgeber-Prämie obliegt ausschließlich dem Tippgeber. Wir weisen darauf hin, dass die Gutschrift der Tippgeber-Prämie im Falle einer Unternehmereigenschaft beim Tippgeber unter Ausweis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültigen Umsatzsteuer erfolgt. Der Tippgeber ist verpflichtet, Homeday über die Unternehmereigenschaft zu informieren.
4.5. Voraussetzung für eine Vergütung ist, dass
4.5.1. der Tippgeber im Rahmen des Tipps die Mindest-Tipp-Informationen übermittelt hat;
4.5.2. keine persönliche oder enge Verflechtung zwischen Tippgeber und dem Potentiellen Auftraggeber und späterem Verkäufer besteht, insbesondere der Potentielle Auftraggeber und spätere Verkäufer in keinem Eheverhältnis oder einer Verwandtschaftsbeziehung 1. Grades (Eltern-Kind-Beziehung) zum Tippgeber steht bzw. bei juristischen Personen zwischen dem Tippgeber und einer juristischen Person als dem Potentiellen Auftraggeber kein Beschäftigungsverhältnis besteht;
4.5.3. die in den Mindest-Tipp-Informationen übermittelte Immobilie (sog. “Tipp-Immobilie”) des Potentiellen Auftraggebers und späteren Verkäufers sich zum Zeitpunkt der Zuführung nicht in Vermarktung durch einen anderen Makler befindet oder ein anderweitiger Vermarktungsauftrag besteht;
4.5.4. innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Kontaktaufnahme durch Homeday, ein Vermarktungsauftrag zwischen Homeday und dem Potentiellen Auftraggeber geschlossen wird;
4.5.5. der geschlossene Vermarktungsauftrag zwischenzeitlich nicht wirksam widerrufen oder gekündigt wird; kommt es in der Folge zu einer erneuten Beauftragung durch den Auftraggeber, entfällt das Recht auf die Tippgeber-Prämie.
4.6. Nach dem Verkauf der zu vermarktenden Immobilie wird Homeday den Tippgeber über die von ihm als seine übermittelte E-Mail-Adresse kontaktieren, um die für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie notwendigen Informationen (z.B. IBAN ) zu erhalten. Der Tippgeber verpflichtet sich wiederum alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
4.7. Es wird klargestellt, dass die dem Tippgeber zustehende Tipp-Prämie ausschließlich für die Tipp-Immobilie gilt, nicht jedoch für weitere/neue Aufträge betreffend andere Immobilien des Potentiellen Auftraggebers gilt, die nicht vom Tippgeber im Rahmen des Tipps übermittelt wurden. Der Tippgeber hat hierauf keinen Anspruch auf eine Tipp-Prämie.
5. Vertraulichkeit
5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieses Vertrages hinaus Stillschweigen über die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.
5.2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
5.3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Hiervon ausgenommen sind Berater und Wirtschaftsprüfer.
6. Datenschutz
6.1. Der Tippgeber hat im Rahmen der Erlangung der Auftraggeber-Kontaktdaten die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Insbesondere muss er sich vom Potentiellen Auftraggeber eine Einverständniserklärung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten geben lassen.
6.2. Der Tippgeber hat vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen können bzw. keinen Zugriff darauf haben. Diese Pflichten sind auch nach Übermittlung des Tipps und Erhalt der Tippgeber-Prämie einzuhalten.
7. Aufwendungsersatz
Der Tippgeber erbringt seine Leistungen auf eigene Kosten. Aufwendungsersatz ist nicht geschuldet.
8. Haftung
8.1. Ansprüche des Tippgebers auf Schadensersatz sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Tippgebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Homeday, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kaufinteressent regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Homeday nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Tippgebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2. Die in Ziffer 8.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Homeday, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung bleiben unberührt.
9. Laufzeit
Diese Bedingungen gelten auf unbestimmte Zeit. Homeday ist berechtigt, das Tippgeberprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Parteien vereinbaren - sofern rechtlich zulässig - als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und den Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Berlin als Sitz von Homeday.
10.2. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3. Diese AGB geben sämtliche Punkte wieder und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
10.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
