Der Maklervertrag: Darauf sollten Eigentümer achten
Ein Makler wird erst durch einen gültigen Vertrag tätig. Erfahren Sie hier, welche unterschiedlichen Vertragsarten es gibt und auf welche Inhalte es ankommt.
Inhalt
Worin unterscheiden sich die Vertragsarten?
Die verschiedenen Vertragsformen richten sich danach, wer die Immobilie vermarkten darf: Je nach Vertrag liegt dieses Recht allein bei einem Makler oder bei mehreren Maklern. Teilweise darf auch der Immobilienbesitzer nach einem Käufer suchen. Mit welchem Engagement ein Hausmakler bzw. Wohnungsmakler oder Grundstücksmakler den Verkauf vorantreibt, kann von der Vertragsform beeinflusst werden. Denn von ihr hängt auch seine Aussicht auf eine Provisionszahlung ab.
Einfacher Maklervertrag
Ein einfacher Maklerauftrag darf mit mehreren Maklern geschlossen werden. Aus diesem Grund lehnen viele Makler diese Vertragsform ab. Denn vermittelt ein anderer die Immobilie, gehen die übrigen Makler trotz ihrer Bemühungen leer aus. Außerdem darf der Eigentümer auch selbst nach einem geeigneten Käufer suchen. Trotzdem kann der “Einfache Maklervertrag” auch für den Immobilienbesitzer nachteilig sein: Denn der Makler erhält zwar die Erlaubnis, die Immobilie zu vermarkten. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Welchen Aufwand er betreibt, ist deshalb ihm überlassen. Zudem kann es auf Interessenten unseriös wirken, wenn mehrere Makler dieselbe Immobilie anbieten.
Gut zu wissen:
Wer einen einfachen Maklerauftrag abgeschlossen hat und damit keinen Erfolg erzielt, kann ihn jederzeit kündigen. Deshalb ist es nicht notwendig, den Vertrag zu befristen.
Makleralleinauftrag
Bei Abschluss eines Makleralleinauftrags kümmert sich ein einziger Makler um den Verkauf der Immobilie. Weitere Makler zu beauftragen, ist nicht erlaubt. Aber auch hier darf der Eigentümer nach einem Käufer suchen. Findet er vor dem Makler einen Käufer, werden keine Maklerkosten fällig. Es empfiehlt sich, den Vertrag auf sechs Monate zu befristen, um den Verkauf zu beschleunigen. Denn der Makler erhält die Provision nur, wenn er bis Ende der Frist einen Käufer für die Immobilie findet. Dadurch wird er engagierter vorgehen und mehr Zeit investieren. Er riskiert hier nicht, wie beim einfachen Auftrag, dass ein Konkurrent die Immobilie verkauft und die Provision kassiert.
Qualifizierter Alleinauftrag
Im Unterschied zum Alleinauftrag darf der Besitzer der Immobilie diese beim qualifizierten Alleinauftrag nicht selbst verkaufen. Er muss Interessenten an den Makler verweisen. Andernfalls hat der Makler einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Vertrag beinhaltet deshalb alle wichtigen Vermarktungsmaßnahmen, die der Makler durchführen soll. Hält er sich jedoch nicht daran, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen.
Nur mit einem Alleinauftrag kann der Makler eine Immobilie für Kunden reservieren, da er exklusiv tätig ist.