Maklerkosten 2022: Wer zahlt den Makler?

Was kostet ein Makler: Wie hoch sind die Maklerkosten 2025?

Steht der Verkauf oder Kauf beziehungsweise die Vermietung einer Immobilie an, stellen sich viele Eigentümer, potenzielle Käufer und Vermieter die Frage, ob sie einen Makler beauftragen sollen. Doch wie viel kostet ein Makler? Wer zahlt den Makler? Erfahren Sie hier alles zum Thema.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch sind die Maklerkosten 2025 und wer zahlt den Makler?

  2. Was genau ist das Bestellerprinzip?

  3. Welche Leistung bekomme ich für die Maklerkosten?

  4. Fallen schon bei Beauftragung eines Maklers Kosten an?

  5. Können Maklerkosten bei Nicht-Erfolg anfallen?

  6. Können Maklerkosten steuerlich abgesetzt werden?

Wie hoch sind die Maklerkosten 2025 und wer zahlt den Makler?

Welche Höhe die Maklerkosten haben und wer sie am Ende trägt, hängt von einigen Faktoren ab. Es ist vor allem entscheidend, ob es sich um die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie handelt. In der Regel betragen die Maklerkosten beim Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf mehrere Tausend Euro.

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Maklerkosten bei Vermietung

Im Falle der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses betragen die Maklerkosten maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bis 2015 war es fast immer so, dass die Mieterin die Maklergebühren übernehmen musste. Nur in Ausnahmefällen waren Vermieter bereit, zu zahlen. Zum Beispiel wenn sonst für lange Zeit kein Mietverhältnis zustande gekommen wäre. Anfang 2015 wurde jedoch das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt. Dieses Gesetz besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt – also bestellt – ihn auch bezahlen muss. So werden seither Mieter finanziell entlastet.

Maklerkosten bei Hausverkauf

Bei Maklerkosten für einen Hausverkauf ist keine Höchstgrenze festgelegt. Damit sind sie theoretisch frei verhandelbar, bevor sie im Maklervertrag festgehalten werden. Die häufigen Maklerprovision liegt für Verkäufer und Käufer bei je 3,57 Prozent des Kaufpreises. Wer sein Haus verkaufen und Makler Kosten sparen will, sollte also vergleichen und/oder verhandeln.

Maklerkosten Bundesland

Wie hoch die Maklercourtage tatsächlich ausfällt, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab:

Bundesland Durchschnittliche Verkäufer- bzw. Käuferprovision
Maklerkosten Baden-Württemberg 3,29% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Bayern 3,12% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Berlin 3,45% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Brandenburg 3,47% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Bremen 3,37% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Hamburg 3,23% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Hessen 3,24% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Mecklenburg-Vorpommern 3,39% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Niedersachsen 3,33% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Nordrhein-Westfalen 3,22% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Rheinland-Pfalz 3,35% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Saarland 3,44% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Sachsen 3,47% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Sachsen-Anhalt 3,44% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Schleswig-Holstein 3,28% (inkl. 19% MwSt.)
Maklerkosten Thüringen 3,44% (inkl. 19% MwSt.)

Quelle: Homeday-Provisionsvergleich

Während die Höhe der Maklerkosten bei Immobilienverkauf in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt ist, regelt die Aufteilung der Maklerkosten ein neues Gesetz. Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten schreibt vor, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten trägt.

Was genau ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt beziehungsweise bestellt, ihn auch bezahlt. Auf dem Mietmarkt gilt dieses Prinzip bereits seit 2015. Seither zahlt die Maklerkosten für eine Mietwohnung in der Regel der Vermieter. Am 23.12.2020 trat mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ auch für Kaufimmobilien eine Neuverteilung der Maklerkosten in Kraft. Hier trägt der “Besteller” jedoch nur mindestens 50 Prozent der Maklerkosten. Verkäufer und Käufer teilen sich in der Praxis meist die Kosten hälftig.

Für wen gilt die Verteilung der Maklerkosten?

Die neue Verteilung der Maklerkosten gilt für Privatverkäufer und -käufer. Dazu wird sie nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen angewandt. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbe-Immobilien sowie gemischt genutzte Immobilien gilt die Regelung nicht. In diesen Fällen können die Maklerkosten weiterhin frei verhandelt werden.

Welche Bundesländer sind vom Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten am meisten betroffen?

Viele Bundesländer hatten bereits vor Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten, die Regelung, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Maklerin teilen. In einigen Bundesländern war es jedoch gang und gäbe, dass allein der Käufer für die Maklerkosten aufkommt. Dazu gehörten Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen. Für Immobilienverkäuferinnen in diesen Bundesländern bringt das neue Gesetz also die größten Veränderungen.

Beispiel: Maklerkosten und Kaufnebenkosten berechnen

2024 kommen zu den Maklerkosten beim Hauskauf noch Kaufnebenkosten, die Käuferinnen für ihre Hausfinanzierung einkalkulieren sollten. Das folgende Beispiel anhand einer Immobilie in Berlin zeigt, wie die Gesamtkosten aussehen könnten:

Kaufpreis Immobilie 400.000 €
Anteil Maklerkosten (3,57%) 14.280 €
Grunderwerbsteuer(6%) 24.000 €
Notar- und Grundbuchkosten (2%) 8.000 €
Gesamtkosten 446.280 €

Je nachdem, wie hoch Maklerkosten und Grunderwerbsteuer ausfallen, entstehen Kaufnebenkosten von bis zu gut 12 Prozent des Kaufpreises.

Hinweis:

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Welche Leistung bekomme ich für die Maklerkosten?

Die Leistungen, für die eine Maklerin Kosten veranschlagt, sind vielfältig. Vor allem bei einem Immobilienverkauf nimmt sie Ihnen viel Arbeit ab. Unter anderem ermittelt sie mit ihrer Expertise und Marktkenntnis den Wert Ihres Hauses. Sie erstellt ein professionelles Exposé und vermarktet Ihre Immobilie zielgruppengerecht. Des Weiteren geht sie in die Preisverhandlungen mit passenden Kaufinteressenten und vieles mehr. Lesen Sie auch diese ausführliche Liste mit den Aufgaben eines HausmaklersÜbrigens: Bereits Tausende Kunden sind mit der Leistung der Homeday-Makler sehr zufrieden.

Fallen schon bei Beauftragung eines Maklers Kosten an?

Nein, erst wenn der Makler das Haus oder die Wohnung erfolgreich vermittelt, wird die Maklerprovision fällig. Die Beauftragung ist damit erst einmal noch nicht mit Kosten verbunden. Das liegt daran, dass laut §652 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Auftraggeber dem Makler für dessen Tätigkeit kein Entgelt schuldet. Dafür muss der Makler rein rechtlich auch nicht tätig werden. Geld sieht er allerdings nur bei einer erfolgreichen Vermittlung, weshalb er sich in der gelebten Praxis natürlich um den Hausverkauf oder die Vermietung kümmert.

Können Maklerkosten bei Nicht-Erfolg anfallen?

Es kommt selten vor, dennoch ist es möglich, dass der Immobilienmakler Kosten geltend macht, auch wenn er keine Käuferin oder Mieterin gefunden hat. Diese Beträge müssen allerdings vorher vereinbart und im Maklervertrag festgehalten worden sein. Zumeist handelt es sich hierbei um eine Kostenbeteiligung oder einen sogenannten Aufwendungsersatz. Ist eine Immobilie beispielsweise nur sehr schwer zu vermarkten, sichert sich der Makler ab, nicht komplett die Vermarktungskosten zu tragen. Dazu zählen allerdings nur Fahrtkosten, Telefonkosten und ähnliches, seinen Arbeitslohn bekommt der Makler nicht erstattet.

Können Maklerkosten steuerlich abgesetzt werden?

Bei Immobilien für den privaten Gebrauch lassen sich die Maklerkosten nicht steuerlich geltend machen. Sofern es sich jedoch um eine Immobilie als Kapitalanlage handelt, lassen sich die Maklerkosten absetzen. Die gezahlte Courtage zählt dann zu den Anschaffungskosten und wird zum Kaufpreis addiert. Vermieterinnen können die Makler Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Für den Fall, dass der Mieter die Makler Kosten trägt, wird er bei der Steuer nur begünstigt, wenn er die Immobilie beruflich nutzt.

Maklerkosten – FAQ

Was kostet ein Makler?

Die Maklerkosten einer Mietwohnung betragen maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei einem Hausverkauf beträgt die häufige Maklergebühr je 3,57 Prozent für Verkäufer und Käufer (bei 19 Prozent Mehrwertsteuer). Mehr Informationen dazu

Maklerkosten: Wer zahlt den Makler?

Auf dem Mietmarkt war es bis 2015 fast immer so, dass die Mieterin die Maklerkosten übernehmen musste. Diese Praxis wurde 2015 mit dem sogenannten “Bestellerprinzip” weitestgehend unterbunden. Heute zahlt der, der den Makler beauftragt. Seit 2020 regelt ein Gesetz auch die Maklerkosten beim Immobilienkauf bzw. -verkauf. Hier teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten in der Praxis meist hälftig.

Was besagt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten?

Am 23.12.2020 trat mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ eine Neuverteilung der Maklerkosten für Kaufimmobilien in Kraft. Derjenige, der den Makler beauftragt – also in den meisten Fällen der Verkäufer – zahlt mindestens 50 Prozent der Maklerkosten. Verkäufer und Käufer teilen sich in der Praxis die Kosten meist hälftig.

Wer trägt die Maklerkosten beim Hausverkauf?

Bis Ende 2020 war es so, dass der Verkäufer in vielen Bundesländern gar keine Maklerkosten beim Hausverkauf zahlen musste. Diese übernahm in den allermeisten Fällen der Käufer. Mit dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten, das am 23.12.2020 in Kraft trat, änderte sich das. Seitdem gilt, dass derjenige, der die Maklerin beauftragt, die Kosten für den Makler mindestens zu 50 Prozent trägt. In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten meist hälftig.

Wer trägt die Maklerkosten bei Hauskauf?

Käufer mussten bis Ende 2020 die Maklerkosten beim Hauskauf in vielen Bundesländern komplett alleine stemmen. Erst ein am 23.12.2020 in Kraft getretenes Gesetz regelt die Aufteilung der Maklerkosten zwischen den beiden Parteien. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens 50 Prozent der Kosten trägt. So teilen sich Käufer die Kosten für den Makler in den meisten Fällen hälftig mit dem Verkäufer.

Kann ich Maklerkosten absetzen?

Für privat genutzte Immobilien lassen sich die Maklerkosten nicht steuerlich absetzen. Bei Kapitalanlagen zahlen die Maklerkosten jedoch zu den Anschaffungskosten und kann so geltend gemacht werden. Vermieter können die Maklercourtage als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und Mieter werden bei der Steuer begünstigt, sofern sie die Immobilie für berufliche Zwecke nutzen. Hier mehr dazu lesen

Themengebiet: Immobilienmakler

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