Enteignung von Immobilien – Kann mir der Staat mein Haus wegnehmen?
Immobilien zu enteignen ist ein gängiges Vorgehen in Deutschland und im Grundgesetz verankert. Vor allem im Hinblick auf den immer enger werdenden Wohnraum haben viele Immobilieneigentümer Angst vor einer Zwangsversteigerung und stellen sich die Frage: “Kann mich die Gemeinde enteignen?” Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wann Privateigentum enteignet werden kann, wie Sie sich dagegen wehren können und wie hoch die Entschädigung ausfallen sollte.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist eine Enteignung von Immobilien?
Unter einer Enteignung versteht man den gesetzeskonformen Entzug des Eigentums an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache durch den Staat gegen eine Entschädigung. Im Fall von Immobilien heißt dies, dass die Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Institutionen der öffentlichen Hand die Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken enteignen können. Allerdings nur, wenn dafür ein Grund vorliegt, der dem Allgemeinwohl dient und eine Entschädigung gemäß des Immobilienwerts angeboten wird. Eine entschädigungslose Enteignung ist nicht möglich. Die juristische Grundlage dafür bildet Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Hinweis:
Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Mit der Immobilienbewertung von Homeday finden Sie es kostenlos und unverbindlich heraus.
Wann kann ein Immobilieneigentümer enteignet werden?
Immobilieneigentümer können enteignet werden, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient. Dies ist jedoch Auslegungssache. In der Regel fallen Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Straßen oder Schienenstrecken, aber auch der Braunkohletagebau darunter. Wichtig ist, dass die Enteignung nur als letztes Mittel in Frage kommt. Vorab muss geprüft werden, ob das Allgemeinwohl nicht auf andere Weise erreicht werden kann.
Neben einer endgültigen Enteignung ist auch eine vorübergehende Enteignung möglich, beispielsweise wenn Eigentümer Jahre oder gar Jahrzehnte lang ihre Immobilie nicht instand halten. Denn: Eigentum verpflichtet. Ähnlich verhält es sich mit Immobilien unter Denkmalschutz. Sorgt der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht für die angemessene Pflege und Instandhaltung, kann er ebenfalls enteignet werden. Für Schlagzeilen sorgte hier ein Präzedenzfall aus Thüringen. Die thüringische Landesregierung enteignete den Eigentümer des Schlosses Reinhardsbrunn, da dieser das historisch wertvolle Gebäude zunehmend verfallen ließ. Dies könnte eine wegweisende Entscheidung gewesen sein.
Wann ist eine Enteignung rechtmäßig?
Damit eine Enteignung rechtmäßig ist, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen:
Als Grundlage der Enteignung muss ein Bundes- oder Landesgesetz dienen.
Es muss sich vorab ernsthaft darum bemüht werden, das Grundstück auf regulärem Weg zu erwerben.
Es muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Grundstück in absehbarer Zeit für den geplanten Zweck benötigt wird.
Wenn möglich, muss als Entschädigung geeignetes Ersatzland angeboten werden.
Liegen zwingende Gründe des Städtebaus vor, beispielsweise wenn innerorts auf Bauland Baulücken geschlossen werden sollen, sind die Regeln abgeschwächt.