Muss ich einen Maklervertrag mit dem Wohnungsmakler abschließen?
Wenn Sie eine Wohnung mit einem Immobilienmakler verkaufen möchten, sollten Sie einen Maklervertrag mit ihm abschließen. Dieser regelt beispielsweise, ob der Makler eine Wohnung exklusiv verkauft (qualifizierter Alleinauftrag) oder der Eigentümer mehrere Makler mit dem Verkauf beauftragt (einfacher Maklervertrag). Außerdem regelt der Vertrag auch die Laufzeit des Maklerauftrags oder die Höhe der Provision. Weitere Details erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel „Der Maklervertrag: Darauf sollten Eigentümer achten“.
Wie finde ich einen guten Wohnungsmakler?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den für Ihren Immobilienverkauf passenden Wohnungsmakler zu finden. So empfiehlt es sich beispielsweise, bei Verwandten, Freunden, Bekannten oder auch Kollegen nachzufragen, die in letzter Zeit eine Immobilie mit einem Makler verkauft haben. Alternativ hilft auch der Blick in die Online-Kundenbewertungen des Maklers.
Grundsätzlich gilt, bei der Auswahl des Maklers auch auf dessen berufliche Qualifikation zu schauen. Lange Zeit war die Berufsbezeichnung des Maklers nicht geschützt, was leider viele negative Folgen für den Ruf des Berufsstands hatte. Seit August 2018 ist es für Immobilienmakler gesetzlich vorgeschrieben, sich regelmäßig weiterzubilden. Dies ist mit einem entsprechenden Nachweis zu belegen.
Gut zu wissen:
Homeday ist der Makler mit den meisten 5-Sterne-Bewertungen auf dem unabhängigen Bewertungsportal „Trustpilot“. Unsere Partnermakler haben in der Regel jahrelange praktische Erfahrung im Bereich Immobilien und verfügen über eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium.