Beim Vermieten einer Wohnung spielt die freiwillige Mieterselbstauskunft eine zentrale Rolle. Erfahren Sie, welchen Zweck das Dokument erfüllt, welche Auskünfte es beinhaltet und woher Vermieter die Mieterselbstauskunft als Vorlage erhalten.
Bei Homeday erhalten Sie kostenlos ein Formular für die Mieterselbstauskunft zum Ausdrucken:
Was steht in der Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, mehr über ihre potenziellen neuen Mieter zu erfahren. Das Dokument beinhaltet Fragen, die die finanziellen, familiären und persönlichen Umstände einer Person offenlegen sollen. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sind Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der Informationen aus der Mieterselbstauskunft den Datenschutz zu wahren. Neben Daten wie dem Namen, Geburtstag oder der aktuellen Adresse des Mietinteressenten werden vor allem die folgenden Informationen abgefragt:
- Berufliche Situation: In welchem Arbeitsverhältnis befindet sich der Mieter? Ist er fest angestellt, selbständig oder arbeitssuchend? Wie heißt sein Arbeitgeber? Wie hoch ist sein Nettoeinkommen?
- Persönliche Situation: Wie viele und welche Personen ziehen mit in die Wohnung/das Haus ein? (Name, Geburtsdatum) In welchem Verhältnis stehen sie zum Mieter? Gehören Haustiere zum Haushalt?
- Finanzielle Situation: Bestehen noch Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis? Wird das Einkommen des Mieters gepfändet?
Darüber hinaus muss der potenzielle Mieter ungefragt darüber Auskunft geben, wenn ein Grundsicherungsträger wie das Sozialamt die Miete übernimmt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mietinteressenten eröffnet wurde. Auch, wenn die Miete über 75 Prozent seines Nettogehalts liegt, muss ein Mieter dies mit Ausfüllen der Mieterselbstauskunft angeben.
Gut zu wissen:
Zusätzlich zur Selbstauskunft von Mietern fordern Vermieter in den meisten Fällen eine Bonitätsauskunft sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den vorherigen Vermieter. Außerdem ist es üblich, die letzten drei Gehaltsabrechnungen beizulegen.
Gibt es unzulässige Auskünfte?
Auch, wenn der Vermieter am liebsten so viel wie möglich über seinen potenziellen Mieter wissen möchte: Einige Informationen dürfen in der Mieterselbstauskunft aufgrund des Datenschutzes nicht erfragt werden.
Fragen zu diesen Themen sind tabu:
- Schwangerschaft/Familienplanung
- Zugehörigkeit zu Gewerkschaft, Mieterschutzbund oder einer Partei
- ethnische Zugehörigkeit/Migrationshintergrund/Nationalität
- Freizeitgestaltung (z.B. Spielt der Mieter ein Musikinstrument?)
- Vorstrafen (die nicht im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen)
Gut zu wissen:
Es ist Mietern erlaubt, unzulässige Fragen falsch zu beantworten, ohne dass sie dafür im Nachhinein Konsequenzen wie die Kündigung des Mietvertrags zu erwarten haben.
Macht der Mieter auf der anderen Seite Falschaussagen bei zulässigen Fragen, sieht die Rechtslage anders aus. Findet der Vermieter noch vor dem Einzug heraus, dass der potenzielle Kandidat falsche Angaben gemacht hat, steht es ihm zu, den Wohnungsmietvertrag beziehungsweise Hausmietvertrag anzufechten. Entstehen dem Vermieter durch die Unehrlichkeit zusätzliche Kosten, kann er den Mieter auch auf Schadensersatz verklagen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er einen neuen Mieter finden muss. Für den Vermieter fallen dann beispielsweise Ausgaben für das Bewerben des Immobilien-Exposés oder Maklerkosten an. Ist der Mieter bereits eingezogen, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dafür muss er jedoch nachweisen, dass es für ihn unzumutbar ist, das Mietverhältnis fortzusetzen. Typisches Beispiel: Der Mieter ist nicht in der Lage, seine Miete pünktlich zu zahlen.
Ist die Mieterselbstauskunft verpflichtend?
Die Mieterselbstauskunft ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Insofern sind Mieter nicht dazu verpflichtet, die Fragen in dem Dokument zu beantworten. Weigern sie sich jedoch, sinken auch ihre Chancen, als Mieter für die Immobilie ausgewählt zu werden. Denn der Vermieter möchte mit dem Dokument ja vor allem herausfinden, ob er es mit liquiden Mietern oder mit Mietnomaden zu tun hat.
Wird die Mieterselbstauskunft überprüft?
Makler oder Eigentümer einer zu vermietenden Wohnung dürfen bestimmte Daten überprüfen. Beispielsweise Name und Anschrift anhand des Personalausweises. Auch die Angaben zu Einkommensverhältnissen werden üblicherweise anhand von Gehaltsnachweisen, Kontoauszügen o. ä. überprüft.
Was unterscheidet die Mieterselbstauskunft vom Schufa-Bonitätscheck?
Die Mieterselbstauskunft und der SCHUFA-Bonitätscheck sind zwei völlig verschiedene Dokumente. Mit der Mieterselbstauskunft macht der potenzielle Mieter selbst Angaben zu seiner finanziellen Situation, seinem Arbeitsverhältnis oder dazu, wer alles in die Immobilie einziehen soll. Auch ob Haustiere mit in die Immobilie ziehen sollen, der zukünftige Mieter Mietschulden hat oder sein Gehalt gepfändet wird, kann abgefragt werden. Die Angaben in der Mieterselbstauskunft sind freiwillig, müssen aber der Wahrheit entsprechen. Die Bonitätsauskunft der Schufa hilft Vermietern dabei, die Bonität ihrer zukünftigen Mieter objektiv einzuschätzen. Dafür enthält die Auskunft eine Aussage dazu, ob positive oder negative Vertrags- beziehungsweise Zahlungsinformationen zu einer Person vorliegen. Der Bonitätscheck der SCHUFA ist eine kurze Online-Variante der durch die Schufa angebotenen Bonitätsauskunft. Vermieter sind erst kurz vor Unterzeichnung des Mietvertrags berechtigt, diese Informationen abzurufen.
Wann wird die Mieterselbstauskunft benötigt?
Früher reichte es oft aus, dem Vermieter die Mieterselbstauskunft kurz vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen. Heute ist es – hauptsächlich dort, wo der Wohnraum knapp und die Angebote rar sind – oft üblich, dass Vermieter das Dokument bereits beim ersten Besichtigungstermin sehen möchten.
Wo bekomme ich eine Mieterselbstauskunft?
Eine Vorlage für eine Mieterselbstauskunft bekommen Sie häufig vom Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung. Wer sich schon vorbereiten möchte, kann auch einen Vordruck aus dem Internet ausdrucken und bereits ausgefüllt zur Wohnungsbesichtigung mitbringen. Dafür eignet sich das kostenlose Musterdokument der Mieterselbstauskunft von Homeday. Drucken Sie es nach dem PDF-Download einfach aus:
Rechtlicher Hinweis:
Unsere Dokumente wurden sorgfältig erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung und des Gesetzes auf dem Gebiet des Mietrechts keine Haftung für den rechtlichen Bestand der Bestimmungen dieser Dokumente und ihre Verwendung übernehmen können.