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Mietvertrag Wohnung:
Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Wer eine Wohnung vermieten möchte, schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag, um das Vertragsverhältnis inklusive aller Rechte und Pflichten zu regeln. Erfahren Sie hier, welche Vertragsarten es gibt und welche Punkte der Mietvertrag für eine Wohnung beinhaltet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Arten von Wohnungsmietverträgen gibt es?

  2. Befristeter Wohnungsmietvertrag

  3. Unbefristeter Wohnungsmietvertrag

  4. Was steht im Mietvertrag für eine Wohnung?

  5. Lässt sich ein Wohnungsmietvertrag widerrufen?

Welche Arten von Wohnungsmietverträgen gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Wohnungsmietverträgen: den befristeten und den unbefristeten. Sie kommen abhängig von den jeweiligen Bedingungen zum Einsatz.

Wann empfiehlt sich ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung?

Mit einem befristeten Mietvertrag legt der Vermieter konkret fest, zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet und der Mieter die Wohnung spätestens räumen muss. Ein Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag für eine Wohnung zeitlich zu befristen, wenn er dafür nach §575 BGB einen zulässigen Grund hat.

Dazu zählen diese:

  • Der Vermieter, eines seiner Familienmitglieder oder ein Angehöriger seines Haushalts möchten nach dem Auszug des Mieters selbst in die Wohnung ziehen

  • Der Vermieter möchte die Räumlichkeiten entfernen, in großem Umfang verändern oder ganzheitlich sanieren

  • Der Vermieter plant, die Wohnung an „einen zur Dienstleistung verpflichteten“ zu vermieten

Die Gründe für die Befristung sind im Mietvertrag zu vermerken. Fehlen sie, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit, das heißt: zu den Konditionen eines unbefristeten Wohnungsmietvertrags.

Mieter und Vermieter sind während der Vertragslaufzeit in der Regel nicht berechtigt, den Mietvertrag für eine Wohnung durch eine ordentliche Kündigung zu beenden. Es besteht jedoch ein außerordentliches oder besonderes Kündigungsrecht – beispielsweise durch Kündigung wegen Abmahnung oder Kündigung wegen Zahlungsverzug. Darüber hinaus haben Vermieter und Mieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einem Mietaufhebungsvertrag vor Ablauf der Frist einvernehmlich aufzulösen.

Gut zu wissen: Frühestens vier Monate bevor der befristete Vertrag ausläuft, kann der Mieter von seinem Vermieter Auskunft darüber verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Besteht kein Grund – beispielsweise, weil sich die geplante Sanierung verschiebt – hat der Mieter das Recht, eine Verlängerung seines Mietvertrages für eine Wohnung zu verlangen. Ist der Grund für die Befristung komplett hinfällig geworden, darf der Mieter von seinem Vermieter sogar eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit fordern. Es ist dabei die Pflicht des Vermieters, die Aktualität der Gründe nachzuweisen.

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Wann bietet sich ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag an?

Gibt es keinen Grund für eine Befristung, schließen Mieter und Vermieter den Mietvertrag in der Regel auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn durch eine ordentliche Kündigung jederzeit beenden. Während Mieter (Kündigungsfrist: drei Monate) keinerlei Gründe angeben müssen, ist die Hürde für Vermieter größer. Sie müssen die Kündigung ihrerseits mit einem berechtigten Interesse begründen (z.B. mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf).

Homeday stellt Ihnen ein Musterdokument eines unbefristeten Wohnungsmietvertrags kostenlos als PDF zur Verfügung.

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Was steht im Mietvertrag für eine Wohnung?

Grundsätzlich ist die Form des Mietvertrags für eine Wohnung nicht vorgeschrieben. Das heißt, es ist möglich, ihn sowohl mündlich als auch schriftlich zu schließen. Generell empfiehlt sich vor allem aus rechtlicher Sicht immer die Schriftform.

Diese Punkte sollte der Mietvertrag beinhalten:

  • Name des Vermieters und gegebenenfalls seines Vertreters

  • Name und persönliche Daten der Mieter (z.B. Geburtsdatum)

  • Adresse der Mietwohnung inklusive Lage im Haus (Wohnungsnummer, Geschosszahl)

  • Größe der Wohnung und detaillierte Auflistung der zu vermietenden Räume und Flächen

  • Beginn und gegebenenfalls Ende des Mietverhältnisses (bei Befristung: inklusive Begründung)

  • Höhe und Zusammensetzung der Miete sowie Zahlungsmodalitäten

  • Auflistung der Betriebskosten

  • Festlegung und Zahlungsvereinbarung zur Mietkaution (in der Regel drei Nettokaltmieten) oder alternativ zu anderen Mietsicherheiten

  • Anzahl und Art der zur Wohnung gehörigen Schlüssel

  • gegebenenfalls Regelung zur Mietanpassung (siehe auch: zulässige Mieterhöhung)

  • Zustand der Wohnung (renoviert/unrenoviert)

  • gegebenenfalls Hausordnung

  • Vereinbarung zur Kündigung des Mietverhältnisses

  • Widerrufsbelehrung (gestattet dem Mieter unter bestimmten Umständen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen)

  • Unterschriften der Vertragsparteien

Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch Regelungen zur Tierhaltung, Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Untervermietung, Reinigungspflicht, Rauchwarnmelder oder Schönheitsreparaturen im Mietvertrag für eine Wohnung festzuhalten.


Hinweis:

Der Mietvertrag ist zweifach auszufertigen und von beiden Parteien im Original zu unterschreiben. Ein Exemplar erhält der Vermieter, eines der Mieter.

Lässt sich ein Wohnungsmietvertrag widerrufen?

Generell gestaltet es sich eher schwierig, von einem unterschriebenen Mietvertrag zurückzutreten. Denn er ist wie andere geschlossene Verträge rechtlich bindend.

Bestimmte Bedingungen ermöglichen es dennoch, einen Mietvertrag zu widerrufen. Dies ist der Fall, wenn:

  • der Mieter seinem Vermieter in der Mieterselbstauskunft absichtlich falsche Informationen mitgeteilt hat (beispielsweise hinsichtlich der Höhe seines Gehalts) und der Vermieter dies im Nachhinein herausfindet

  • der Mieter den Mietvertrag ohne vorherige Wohnungsbesichtigung unterschrieben hat und der Vertrag zudem eine 14-tägige Widerrufsbelehrung beinhaltet (§312 IV BGB)

Rechtlicher Hinweis:

Unsere Dokumente wurden sorgfältig erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung und des Gesetzes auf dem Gebiet des Mietrechts keine Haftung für den rechtlichen Bestand der Bestimmungen dieser Dokumente und ihre Verwendung übernehmen können.

Mietvertrag Wohnung - FAQs

Was ist bei Mietverträgen für Wohnungen zu beachten?

Neben den personenbezogenen Daten und der Miethöhe enthält der Mietvertrag alle relevanten Details zur Wohnung. Dazu zählen z.B. Lage, Größe, Ausstattung und Zustand. Auch Konditionen wie eine mögliche Befristung, weitere Kosten und Zahlungsmodalitäten werden festgehalten. Für mehr rechtliche Sicherheit fixieren Vermieter und Mieter die Vereinbarungen idealerweise umfangreich und schriftlich. Weitere Informationen und eine kostenlose Vorlage finden Sie hier.

Wie unterscheiden sich unbefristete und befristete Mietverträge?

Im Unterschied zum unbefristeten Mietvertrag ist bei befristeten Mietverträgen das Auszugsdatum bzw. die Mietdauer bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Allerdings setzt eine Befristung immer einen rechtlich zulässigen Grund voraus. Gibt es diesen nicht, schließen Vermieter und Mieter in der Regel einen unbefristeten Vertrag.

Wann ist ein befristeter Mietvertrag sinnvoll?

Grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu befristen. Rechtlich zulässige Gründe für die Befristung sind der Einzug eines Angehörigen (Eigenbedarf), ein geplanter Abriss der Immobilie, starke bauliche Veränderungen oder die Vermietung an “einen zur Dienstleistung verpflichteten” Mieter. Die Gründe für die Befristung sind im Vertrag zu vermerken – ansonsten gilt dieser unbefristet. Weitere wichtige Hinweise zu Wohnungsmietverträgen finden Sie hier.

Können Mietverträge für Wohnungen widerrufen werden?

Sofern der Vertrag für die Wohnung bereits unterschrieben ist, gestaltet sich ein Rücktritt in der Regel schwierig. Als geschlossener Vertrag ist er mit Unterschrift rechtlich bindend. Es gibt jedoch Ausnahmen: Fälscht der Mieter z.B. Angaben in der Selbstauskunft, kann der Vermieter den Vertrag widerrufen.

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