Erbschein beantragen: Kosten eines Erbscheinsantrag

Der Erbschein - das sollten Sie über den Antrag wissen

Sobald feststeht, dass ein Nachlass wie z. B. eine Immobilie geerbt wird, sollte man sich darum kümmern einen Erbschein zu beantragen. Damit eine geerbte Immobilie in den eigenen Besitz übergehen kann, wird ein Erbschein benötigt, um im Grundbuch die Änderung des Eigentümers vorzunehmen. Was ein Erbschein kostet und wie lange es dauert diesen zu beantragen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum benötigen Sie einen Erbschein?

  2. Was ist ein Erbschein?

  3. Wie bekommen Sie einen Erbschein?

  4. Was kostet der Erbschein?

Warum benötigen Sie einen Erbschein?

Wer durch einen Erbfall zum Besitzer einer Immobilie wird, sollte einen Erbschein beantragen. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Bis der Erbschein verschickt wird, dauert es normalerweise ein paar Wochen, dies lässt sich nicht einheitlich festhalten.  Das Grundbuchamt setzt einen Erbschein voraus, um den Erben als neuen Besitzer im Grundbuch einzutragen. Lediglich wenn der Erblasser ein öffentliches, beispielsweise ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag erstellt hat, ist oftmals kein Erbschein notwendig. Das Testament und das Eröffnungsprotokoll ersetzen dann den Erbschein. Dieses Protokoll und eine Kopie des Testaments erhält der Erbe im Rahmen der Testamentseröffnung durch das zuständige Nachlassgericht. In der Regel ist es das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Dabei erfahren alle Beteiligten den Inhalt des Testaments. Doch auch in diesen Fällen kann das Grundbuchamt auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen.

Gut zu wissen:
Neben dem Erbschein müssen sich Erben um weitere Dinge kümmern. So kommen gegebenenfalls Erbschaftssteuern auf sie zu.

Zum Artikel: Erbschaftssteuer - Das bekommt der Staat

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Was ist ein Erbschein?

Durch den Erbschein kann ein Erbe gegenüber Behörden und Banken als Eigentümer seines Erbes auftreten. Das amtliche Zeugnis wird vom Nachlassgericht ausgestellt und benennt die Erben eines Erblassers. Es ermöglicht die reibungslose Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer einer Immobilie. Außerdem ist ein Erbschein notwendig, wenn man als Rechtsnachfolger des Verstorbenen dessen Bankgeschäfte erledigen möchte und Einsicht und Verfügungsgewalt über die Konten erlangen will. Nahezu alle Kreditinstitute in Deutschland erlauben Verfügungen über Konten Verstorbener nur, wenn ein Erbschein vorgelegt werden kann.

Wie bekommen Sie einen Erbschein?

Im ersten Schritt wird der Erbschein beantragt und daraufhin vom Nachlassgericht ausgestellt. Dieser Antrag kann von folgenden Personen schriftlich, vor Ort oder per Notar gestellt werden:

  • Erben

  • Testamentsvollstrecker

  • Nachlassverwalter

  • Nachlassinsolvenzverwalter

  • Gläubiger

Im Falle mehrerer Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Eigener Personalausweis

  • Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Abschrift

  • Testament oder Erbvertrag

  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt

  • eidesstattliche Versicherung über:

    • Richtigkeit der geleisteten Angaben

    • Kein Vorliegen weiterer Verfügungen des Erblassers

    • Kein Prozess wegen des Erbes anhängig

Hinweis:

Wer eine Immobilie erbt, steht vor einer Reihe von Entscheidungen. Unter Umständen stellt sich etwa die Frage, ob die Immobilie verkauft oder vermietet  werden soll.

Was kostet der Erbschein?

Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins sind nicht pauschal festgelegt. Sie setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Die Höhe der Kosten hängt auch davon ab, welchen Wert die Erbschaft abzüglich möglicher Schulden hat. Sie steigt jedoch nicht linear an: Bei einem Nachlasswert von 1.000 Euro kostet der Erbschein 38 Euro, bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro kostet er 546 Euro. Um einen ersten Eindruck vom Wert einer Immobilie zu erhalten können Sie eine Online-Bewertung nutzen. Diese funktioniert schnell und kostenfrei.

Erbschein – FAQ

Was ist ein Erbschein?

Durch den Erbschein kann ein Erbe gegenüber Behörden und Banken als Eigentümer seines Erbes auftreten. Das amtliche Zeugnis wird vom Nachlassgericht ausgestellt und benennt die Erben eines Erblassers. Es ermöglicht die reibungslose Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer einer Immobilie. Außerdem ist ein Erbschein notwendig, wenn man als Rechtsnachfolger des Verstorbenen dessen Bankgeschäfte erledigen möchte und Einsicht und Verfügungsgewalt über die Konten erlangen will. Nahezu alle Kreditinstitute in Deutschland erlauben Verfügungen über Konten Verstorbener nur, wenn ein Erbschein vorgelegt werden kann.

Wozu wird der Erbschein benötigt?

Der Erbschein wird benötigt, wenn das Erbrecht anderen bewiesen werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Immobilie geerbt wird. Das Grundbuchamt setzt dann einen Erbschein voraus, um den Erben als neuen Besitzer im Grundbuch einzutragen. Nur bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder eines notariellen Erbvertrages ist in der Regel kein Erbschein nötig. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, seine Beantragung kommt der Erbannahme gleich. Mehr zum Thema Erbschein

Wie bekommt man den Erbschein?

Ausgestellt wird der Erbschein vom Nachlassgericht auf einen Antrag hin. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen wie den Erben, Testamentsvollstreckern,Nachlassverwaltern, Nachlassinsolvenzverwaltern und Gläubigern gestellt werden. Neben dem Personalausweis werden auch die Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Abschrift, Testament oder Erbvertrag bzw. Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, benötigt. Dazu kommt eine Eidesstattliche Erklärung. Mehr zum Thema Erbschein

Was kostet der Erbschein?

Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins sind nicht pauschal festgelegt. Sie setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und davon ab, welchen Wert die Erbschaft abzüglich möglicher Schulden hat. Bei einem Nachlasswert von 1.000 Euro kostet der Erbschein beispielsweise 38 Euro, bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro kostet er 546 Euro.

Themengebiet: Immobilienerbschaft

Hinweis:

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