• Was ist ein Gläubiger?

    Ein Gläubiger ist eine Person, die bei einer anderen Person Schulden einfordert. Die Person, bei der Schulden eingefordert werden, heißt Schuldner. Beide Parteien stehen in einem Schuldverhältnis. Das Bundesgesetzbuch definiert das Schuldverhältnis laut §241 wie folgt:

    „Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.“

    §241 BGB

    Das Schuldverhältnis ergibt sich durch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.  Verkauft eine Partei eine Immobilie  (Leistung), bekommt sie im Gegenzug eine Geldsumme (Gegenleistung). Wird diese Gegenleistung nicht erbracht, entsteht ein Schuldverhältnis. Die Verkaufspartei wird zum Gläubiger, die  Kaufspartei  zum Schuldner.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

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