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Außenprovision: Bedeutung, Regeln und Kostenverteilung

Die Außenprovision bezeichnet im Immobilienalltag den Anteil der Maklerprovision, den Käufer:innen tragen. Ob und in welcher Höhe dieser Anteil zulässig ist, hängt unter anderem von der Objektart, dem Maklerauftrag und dem Käuferstatus ab.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher:innen gelten besondere Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten. Deshalb lohnt es sich, die Vereinbarung im Maklervertrag vor einer Zusage genau zu prüfen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Außenprovision und Innenprovision sind Begriffe aus dem Immobilienalltag, keine gesetzlich definierten Begriffe.

  • Bei Verbraucher:innenkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Regeln für die Verteilung der Maklerkosten.

  • Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundesweit gesetzlich festgelegt und sollte im Maklervertrag klar vereinbart sein.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Außenprovision?

  2. Rechtliche Grundlagen der Außenprovision

  3. Provisionsmodelle und Tipps zur Verhandlung

  4. Regionale Unterschiede bei der Außenprovision

  5. Maklerprovision steuerlich absetzen

  6. Besonderheiten bei Gewerbeimmobilien

Was ist eine Außenprovision?

Die Außenprovision ist der von Käufer:innen getragene Anteil der Maklerprovision. Sie wird auch Außencourtage genannt und ist von der Innenprovision zu unterscheiden.

Was ist eine Außenprovision?

Eine Außenprovision, auch Außencourtage oder außen provision genannt, ist im Immobilienalltag die Maklerprovision oder der Provisionsanteil, den Käufer:innen zahlen. Die Begriffe beschreiben damit vor allem, wer die Kosten trägt. Sie sind keine eigenständigen, gesetzlich festgelegten Kategorien.

Die Maklerprovision, auch Maklerlohn genannt, ist die Vergütung für den Nachweis einer Abschlussgelegenheit oder die Vermittlung eines Vertrags. Ein Zahlungsanspruch setzt regelmäßig voraus, dass der Kaufvertrag infolge der Maklertätigkeit zustande kommt und eine wirksame Provisionsvereinbarung besteht.

Außenprovision und Innenprovision im Vergleich

Während die Außenprovision den von Käufer:innen getragenen Anteil meint, bezeichnet Innenprovision den Anteil, den Verkäufer:innen übernehmen. Vereinbart ein Makler mit beiden Seiten eine Vergütung, liegt eine Doppelprovision vor.

Aus der Bezeichnung außenprovision makler lässt sich noch nicht ableiten, ob die Kostenverteilung rechtlich zulässig ist. Entscheidend sind insbesondere die Auftragssituation, die Art der Immobilie und die Frage, ob Käufer:innen als Verbraucher:innen handeln.

Rechtliche Grundlagen der Außenprovision

Für Verbraucher:innenkäufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern begrenzen gesetzliche Regeln die Verteilung von Maklerkosten. Maßgeblich sind insbesondere die §§ 656a bis 656d BGB.

Die besonderen Regeln zur Maklerkostenverteilung gelten für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist. Sie betreffen Rechtsverhältnisse, die ab dem 23. Dezember 2020 entstanden sind. Für andere Objektarten oder Käufe durch Unternehmen lassen sich diese Vorgaben nicht ohne Weiteres übertragen.

§ 656c BGB ist vor allem bei einer Doppelprovision relevant. Arbeitet ein Makler für Käufer:innen und Verkäufer:innen und versprechen beide Seiten eine Provision, müssen sie sich zur Zahlung in gleicher Höhe verpflichten. Die Vorschrift soll verhindern, dass eine Seite im Ergebnis deutlich stärker belastet wird als die andere.

  • Objekt und Käuferstatus prüfen: Die Sonderregeln erfassen Wohnungen und Einfamilienhäuser beim Kauf durch Verbraucher:innen.

  • Auftragssituation klären: Entscheidend ist, ob der Makler für beide Parteien oder nur für eine Seite tätig wird.

  • Zahlungsvereinbarung lesen: Provisionshöhe, Kostentragung und Fälligkeit sollten nachvollziehbar geregelt sein.

Doppelprovision und gleiche Kostenverpflichtung

Bei einer Doppelprovision bestehen Maklervereinbarungen mit Käufer:innen und Verkäufer:innen. Für den erfassten Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses müssen beide Seiten dann in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet sein.

Die gleiche Kostenverpflichtung betrifft die vereinbarte Belastung beider Parteien. Sie beantwortet nicht automatisch jede Frage zur Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln oder zur konkreten Fälligkeit im Einzelfall.

Einseitiger Maklerauftrag und Kostenbeteiligung

Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf die andere Partei bei einem erfassten Verbraucherkauf nur bis zur Höhe des Anteils der auftraggebenden Partei an den Maklerkosten beteiligt werden. Die auftraggebende Seite muss also mindestens einen gleich hohen Betrag selbst schulden.

Der Anteil der nicht auftraggebenden Partei wird erst fällig, wenn die auftraggebende Partei ihren Maklerlohn gezahlt hat und dies nachweisen kann. Eine vollständige Weitergabe einer von Verkäufer:innen geschuldeten Vergütung an Käufer:innen ist in diesem Fall nicht wirksam.

Textform beim Maklervertrag

Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus müssen in Textform geschlossen werden. Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger muss erkennen lassen, von wem sie stammt.

Interessierte sollten die Vereinbarung speichern und prüfen, bevor sie eine Provision akzeptieren. Bei unklaren Klauseln oder einer ungewöhnlichen Kostenverteilung kann eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls sinnvoll sein.

Provisionsmodelle und Tipps zur Verhandlung

Die Bezeichnung Außencourtage sagt allein wenig über die zulässige Kostenverteilung aus. Vor Vertragsabschluss sollten Auftrag, Vergütung und Zahlungsbedingungen klar nachvollziehbar sein.

In der Praxis kommen verschiedene Auftragssituationen vor: Der Makler kann für beide Vertragsparteien tätig sein oder nur von einer Seite beauftragt werden. Welche Kostenverteilung möglich ist, richtet sich nicht nach einem bloßen Etikett wie aussenprovision oder aussen courtage, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Vertrag.

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundesweit durch einen festen Prozentsatz bestimmt. Käufer:innen und Verkäufer:innen sollten deshalb nicht nur die Vergütung, sondern auch die Berechnungsgrundlage, mögliche Umsatzsteuer und den Zeitpunkt der Fälligkeit transparent vereinbaren.

  • Nachfragen, wer den Makler beauftragt hat und ob ein Vertrag mit einer oder mit beiden Seiten besteht.

  • Die vereinbarte Vergütung einschließlich möglicher Umsatzsteuer sowie die Berechnungsgrundlage schriftlich nachvollziehen.

  • Klären, wann die Provision fällig wird und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

  • Unklare Vertragsklauseln nicht vorschnell akzeptieren, sondern bei Bedarf fachkundig prüfen lassen.

Echter Käuferauftrag und Weitergabe von Maklerkosten

Eine vollständige Käuferprovision ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie als Außenprovision bezeichnet wird. Sie kann etwa bei einem echten Suchauftrag in Betracht kommen, den Käufer:innen eigenständig und ausschließlich in ihrem Interesse erteilen.

Davon zu unterscheiden ist die Weitergabe einer Vergütung, die Verkäufer:innen für ihren Makler schulden. Bei Verbraucher:innenkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern kann ein von Verkäufer:innen beauftragter Makler seine gesamte Vergütung nicht wirksam auf Käufer:innen abwälzen.

Was vor der Unterschrift geklärt werden sollte

Vor der Unterschrift sollte klar sein, welche Leistung der Makler erbringt, wer Auftraggeber ist und welche Partei welchen Anteil trägt. Ebenso wichtig sind Angaben dazu, ob die Immobilie unter die Regeln für Wohnungen oder Einfamilienhäuser fällt und ob Käufer:innen als Verbraucher:innen handeln.

Eine Verhandlung kann sich auf die Vergütung oder auf einzelne Vertragsbedingungen beziehen. Ob dafür Spielraum besteht, hängt von der jeweiligen Marktsituation, dem Leistungsumfang und der Bereitschaft der Beteiligten ab.

Regionale Unterschiede bei der Außenprovision

Es gibt keinen bundesweit gesetzlich festgelegten Prozentsatz für die Außenprovision. Vereinbarte Provisionen können sich je nach Markt, Angebot und Vertragsgestaltung unterscheiden.

Regionale Unterschiede bei der Außenprovision

Die Höhe einer Maklerprovision kann regional unterschiedlich vereinbart werden. Lokale Marktgepflogenheiten, die Nachfrage nach Immobilien, der Umfang der Maklerleistung und die konkrete Verhandlungssituation können Einfluss auf die angebotene Vergütung haben.

Von solchen regionalen oder wirtschaftlichen Faktoren ist die gesetzliche Kostenverteilung zu trennen. Bei erfassten Verbraucherkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten die Vorgaben zur hälftigen Verpflichtung oder zur begrenzten Kostenbeteiligung unabhängig davon, welche Vergütung in einer Region üblich sein mag.

Eine aussencourtage bedeutung lässt sich daher nicht aus dem Standort allein ableiten. Entscheidend ist stets, was im Maklervertrag vereinbart wurde und ob diese Vereinbarung auf den konkreten Kauf anwendbar ist.

Maklerprovision steuerlich absetzen

Ob sich Maklerkosten steuerlich auswirken, hängt von der Nutzung der Immobilie und den Umständen des Einzelfalls ab. Pauschale Aussagen zur Absetzbarkeit sind deshalb nicht möglich.

Die steuerliche Behandlung einer Maklerprovision richtet sich unter anderem danach, ob eine Immobilie selbst genutzt, vermietet oder betrieblich verwendet wird. Auch die Einkunftsart und die Zuordnung der Kosten können für die Beurteilung relevant sein.

Bei einer selbst genutzten Wohnimmobilie gelten andere steuerliche Fragen als bei einer vermieteten oder gemischt genutzten Immobilie. Maklerkosten können zudem im Zusammenhang mit Anschaffungskosten stehen, statt unmittelbar als laufende Kosten berücksichtigt zu werden.

Wer eine Außenprovision steuerlich einordnen möchte, sollte alle Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege aufbewahren. Bei Vermietung, gemischter Nutzung oder komplexen Eigentumsverhältnissen ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.

Warum die Nutzung der Immobilie entscheidend ist

Die Nutzung bestimmt mit, in welchem steuerlichen Zusammenhang die Maklerprovision steht. Bei einer Immobilie, die Einkünfte erzielen soll, kann die Beurteilung anders ausfallen als beim Erwerb für eigene Wohnzwecke.

Eine allgemeine Aussage, dass Maklerprovisionen immer oder nie steuerlich absetzbar seien, wäre daher unzutreffend. Verbindliche Auskünfte zur persönlichen Situation kann nur eine steuerlich beratende Stelle geben.

Besonderheiten bei Gewerbeimmobilien

Die Regeln für Verbraucher:innenkäufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten nicht pauschal für Gewerbeimmobilien. Bei gewerblichen Objekten kommt es besonders auf die vertragliche Vereinbarung an.

Bei Gewerbeimmobilien sind die besonderen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten beim Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses nicht automatisch anwendbar. Das gilt auch für andere nicht erfasste Objektarten wie Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser.

Wer eine Gewerbeimmobilie kauft oder verkauft, sollte deshalb die Provisionsabrede besonders genau prüfen. Wichtig sind der Auftraggeber, die Höhe und Berechnungsgrundlage der Vergütung, die geschuldete Maklerleistung sowie die Fälligkeitsregelung.

Auch der Käuferstatus kann relevant sein: Ein Unternehmen oder eine Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt, ist nicht ohne Weiteres wie ein Verbraucher einzuordnen. Bei komplexen Vertragsstrukturen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung.

Außenprovision: Bedeutung, Regeln und Kostenverteilung – FAQ

Ist Außenprovision dasselbe wie Außencourtage?

Ja, beide Begriffe werden im Immobilienalltag meist gleich verwendet. Sie bezeichnen die Maklerprovision oder den Provisionsanteil, den Käufer:innen tragen. Rechtlich entscheidend ist jedoch nicht die Bezeichnung, sondern die konkrete Vereinbarung und die anwendbare Gesetzeslage.

Ist die Außenprovision gesetzlich definiert?

Nein, Außenprovision und Innenprovision sind keine gesetzlich definierten Begriffe. Sie dienen dazu, die Kostentragung durch Käufer:innen beziehungsweise Verkäufer:innen zu beschreiben. Für die Zulässigkeit einer Vereinbarung sind vor allem Objektart, Käuferstatus und Auftragssituation relevant.

Gibt es für die Maklerprovision einen festen gesetzlichen Prozentsatz?

Nein, das Gesetz legt keine bundesweit einheitliche prozentuale Höhe der Maklerprovision fest. Die Vergütung wird vertraglich vereinbart und kann sich nach Markt, Leistung und Verhandlungssituation richten. Sie sollte vor Abschluss des Maklervertrags klar dokumentiert sein.

Muss die Maklerprovision bei jedem Immobilienkauf hälftig geteilt werden?

Nein, eine hälftige Kostenverteilung gilt nicht für jeden Immobilienkauf. Die besonderen Regeln betreffen Verbraucher:innenkäufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern unter den jeweils vorgesehenen Voraussetzungen. Für Gewerbeimmobilien, Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser gelten sie nicht automatisch.

Ab wann gelten die besonderen Regeln zur Verteilung der Maklerkosten?

Die gesetzlichen Sonderregeln gelten für Rechtsverhältnisse, die ab dem 23. Dezember 2020 entstanden sind. Sie betreffen Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist. Für die genaue Anwendung im Einzelfall sind der Vertrag und die konkrete Konstellation maßgeblich.

Was sollte ich prüfen, bevor ich eine Maklerprovision akzeptiere?

Prüfen Sie, wer den Makler beauftragt hat, welche Vergütung vereinbart wurde und wann sie fällig werden soll. Klären Sie außerdem, ob es sich um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses handelt und ob die Verbraucherschutzregeln greifen. Bei unklaren oder ungewöhnlichen Klauseln kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

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