Mieter kündigen: Was Vermieter wissen müssen
Volker Binnenböse

Volker Binnenböse

Immobilienexperte

Mieter kündigen: Was Vermieter wissen müssen

Mietnomaden, Zahlungsverzug oder Störung des Hausfriedens: In einigen Fällen ist es nötig, seinen Mietern zu kündigen. Erfahren Sie hier, welche Gründe einen Vermieter berechtigen, ein Mietverhältnis zu beenden und wie die Kündigung erfolgt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Gründe für eine Kündigung: Vermieter können Mietern aus verschiedenen Gründen kündigen, wie Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens oder wirtschaftlicher Verwertung (§ 573 BGB).

  • Abmahnungspflicht: Vor einer fristlosen Kündigung ist häufig eine Abmahnung erforderlich, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.

  • Form und Fristen: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben wie den Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist enthalten. Je nach Mietdauer gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.

  • Wirtschaftliche Verwertung: Ein Kündigungsgrund kann auch die wirtschaftliche Verwertung sein, z. B. bei geplantem Abriss oder Umbau der Immobilie.

  • Härtefälle und Widerspruch: Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt, z. B. bei Krankheit oder hohem Alter.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Kündigungsgründe gibt es für Vermieter?

  2. Muss der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen?

  3. Wie sieht eine rechtskräftige Kündigung aus?

  4. Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

  5. Daten für Vermieter im Überblick

  6. Wann gelten verkürzte Kündigungsfristen?

  7. Checkliste für Vermieter

  8. Wie geht es nach der Kündigung weiter?

  9. Härtefall – wann kann der Mieter gegen die Kündigung vorgehen?

  10. Kann ein Eigentümer bei einem Hauskauf dem Mieter kündigen?

  11. Hauskauf Mieter kündigen: Ist der neue Eigentümer zur Kündigung berechtigt?

  12. Ist eine Kündigung wegen eines schlechten Verhältnisses möglich?

  13. Mieter kündigen wegen wirtschaftlicher Verwertung

  14. Mieter kündigen wegen Immobilienverkauf - geht das?

  15. Mieter kündigen ohne Grund - ist das möglich?

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Welche Kündigungsgründe gibt es für Vermieter?

Vermieter können auch wegen wirtschaftlicher Verwertung kündigen, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie erheblich beeinträchtigt.

Mieter Kündigen Kündigungsgründe Vermieter

Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung


Neben Eigenbedarf und erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters gibt es einen dritten gesetzlich anerkannten Hauptgrund: die wirtschaftliche Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Der Unterschied zu Eigenbedarf:

  • Beim Eigenbedarf steht die persönliche Nutzung im Vordergrund (z. B. für sich oder Angehörige).

  • Bei der wirtschaftlichen Verwertung geht es darum, die Immobilie wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können, ohne durch das Mietverhältnis erheblich eingeschränkt zu werden.

Beispiele im Überblick: Abriss und Neubau, grundlegender Umbau, oder ein Verkauf, bei dem der Käufer nur ohne Mietverhältnis kauft.

Wichtig:

Die Anforderungen an diesen Kündigungsgrund sind hoch. Der Vermieter muss nachvollziehbar darlegen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Nutzung erheblich beeinträchtigt. Ein pauschaler Wunsch nach höherer Rendite reicht nicht aus. Häufig sind detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Baupläne oder konkrete Verkaufsabsichten erforderlich. Gerichte prüfen zudem, ob mildere Alternativen wie eine Modernisierung im vermieteten Zustand möglich sind.

Muss der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen?

Eine Abmahnung ist der erste Schritt, bevor Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen können, vor allem bei Zahlungsverzug oder Verstößen gegen die Hausordnung.

In einer Abmahnungfordert der Vermieter den Mieter auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und seinen Pflichten nachzukommen. Die Abmahnung ist an keine Form gebunden, erfolgt aber am besten schriftlich. Ignoriert der Mieter die Abmahnung, hat der Vermieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einer fristlosen Kündigung zu beenden. Abmahnungen sind gerechtfertigt bei:

Wie sieht eine rechtskräftige Kündigung aus?

Eine Kündigung muss korrekt zugestellt werden, um wirksam zu sein; fehlerhafte Kündigungen können den gesamten Prozess verzögern.

Neben einer schriftlichen Kündigung mit Begründung ist die richtige Zustellung entscheidend. Empfehlenswert sind Einwurfeinschreiben oder die Übergabe durch einen Boten, der den Einwurf bezeugen kann.
Eine formfehlerhafte Kündigung ist unwirksam, die Frist beginnt in diesem Fall erst neu zu laufen, sobald die formgerechte Kündigung zugestellt wurde.

Wichtig:

Die Kündigung muss den konkreten Kündigungsgrund enthalten und die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Fehlen diese Angaben oder ist die Begründung zu ungenau, kann die Kündigung von Gerichten als unwirksam bewertet werden. Eine formfehlerhafte Kündigung führt dazu, dass die Frist erst neu zu laufen beginnt, sobald eine formgerechte Kündigung zugestellt wird, was den gesamten Prozess deutlich verzögern kann.

Tipp: Laden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage als PDF herunter oder lassen Sie sich rechtlich beraten, um Formfehler zu vermeiden.

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Kündigungsfristen variieren je nach Mietdauer, und im Falle einer Zwangsräumung kann der Prozess Monate bis Jahre dauern, was zusätzliche Kosten verursacht.

Mieter kündigen Kündigungsfristen Kalender

Eine fristlose Kündigung ist an keine Fristen gebunden. Für eine ordentliche Kündigung bestehen folgende Fristen:

  • Bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren, kann der Vermieter dem Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

  • Bei einem Mietverhältnis von fünf bis acht Jahren ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten rechtens.

  • Bei einem Mietverhältnis von mehr als acht Jahren kann der Vermieter mit einer Frist von neun Monaten dem Mieter kündigen.

Weigert sich ein Mieter, trotz rechtsgültiger Kündigung auszuziehen, hat der Vermieter die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht auf Räumung zu klagen. Bei einer Räumungsklage prüft das Gericht zuerst, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Ist ein gerichtliches Räumungsurteil rechtskräftig, beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung. Die Dauer, bis nach der Räumungsklage die Zwangsräumung erfolgt, reicht von ein paar Monaten bis zu mehreren Jahren. Für die Kosten der Räumungsklage kommt im Vorfeld der Vermieter auf. Er ist berechtigt, sich das Geld von seinem ehemaligen Mieter zurückzuholen.

Gut zu wissen:

Bei Mietrückständen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters ist es empfehlenswert, die Räumungsklage bereits parallel zur Kündigung einzureichen. Denn je länger sich eine Räumungsklage hinzieht, desto teurer wird es für den Vermieter.

Daten für Vermieter im Überblick

Die Kündigung muss jeweils am 3. Werktag des jeweiligen Monats beim Mieter eingegangen sein. Für die Einhaltung der Frist ist der Empfang entscheidend, der Poststempel zählt also nicht, wenn Sie einem Mieter kündigen. Die folgende Tabelle zeigt die Daten bei verschiedenen Mietdauern:

Kündigung soll erfolgen zum Bei Mietdauer unter 5 Jahren Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats Bei Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats Bei Mietdauer über 8 Jahren Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats
31. Januar November August Mai
28/29. Februar Dezember September Juni
31. März Januar Oktober Juli
30. April Februar November August
31. Mai März Dezember September
30. Juni April Januar Oktober
31. Juli Mai Februar November
31. August Juni März Dezember
30. September Juli April Januar
31. Oktober August Mai Februar
30. November September Juni März
31. Dezember Oktober Juli April

Gut zu wissen

Wenn Vermietern ein Fehler bei der Kündigungsfrist unterläuft, bleibt die Kündigung weiterhin bestehen, es erfolgt eine Anpassung der Frist zum vorgeschriebenen Termin.

Wann gelten verkürzte Kündigungsfristen?

Verkürzte Kündigungsfristen gelten bei schwerwiegenden Verstößen wie Mietrückständen oder unerlaubter Untervermietung, wobei eine Räumungsfrist von ein bis zwei Wochen eingeräumt werden muss.

Nach den Regelungen des BGB § 569 können Sie einem Mieter kündigen, wenn Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Folgende Gründe rechtfertigen eine verkürzte Kündigungsfrist und Vermieter können dem Mieter fristlos kündigen:

  • rückständige Mietzahlungen von mehr als zwei Monatsmieten

  •  wiederholte Störungen des Hausfriedens

  •  unerlaubte Untervermietung

  •  gewerbliche Nutzung einer privaten Wohnung

  •  Vernachlässigung der Mietsache

Der Mieter muss nach dem Erhalt einer fristlosen Kündigung nicht sofort die Mietsache räumen. Es ist eine angemessene Räumungsfrist einzuräumen, die in der Regel zwischen einer und zwei Wochen beträgt.

Hinweis:

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Checkliste für Vermieter

Mit dieser Checkliste stellen Vermieter sicher, dass ihre Kündigung rechtswirksam ist, indem sie den Kündigungsgrund nennen, Fristen einhalten und die richtigen Formalien beachten.

Checkliste für Vermieter

Die folgende Checkliste zeigt, wie Vermieter eine rechtswirksame Kündigung aussprechen:

  • Feststellen des Kündigungsgrunds: ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung?

  • Soll eine fristlose Kündigung wegen eines Fehlverhaltens des Mieters ausgesprochen werden, ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, mit der der Mieter zur Unterlassung aufgefordert wird.

  • Nennung des Kündigungsgrunds: Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, liegt in der Regel eine Eigenbedarfskündigung vor. Im Kündigungsschreiben sind die Gründe dafür zu nennen. Der Vermieter muss genau erklären, für wen und aus welchem Grund er die Wohnung benötigt.

  • Einhaltung der Kündigungsfrist, nach den gesetzlichen Regelungen.

  • Einhaltung der Formalien: Kündigung in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

  • Kündigung muss sich an alle im Mietvertrag genannten Personen richten.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Nach der Kündigung kann eine Räumungsklage erforderlich sein, doch kostengünstige Alternativen wie die "Berliner Räumung" können Zeit und Geld sparen.

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht freiwillig aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Erst wenn das Gericht einen Vollstreckungstitel erteilt, darf ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen. Die Dauer eines solchen Prozesses kann je nach Auslastung der Gerichte mehrere Monate betragen.

Eine kostengünstigere Alternative zur klassischen Vollräumung ist die sogenannte "Berliner Räumung": Dabei verschafft sich der Vermieter lediglich den Besitz an der Wohnung, während der Mieter sein Eigentum selbst entfernt. Das spart Zeit und Kosten, ist aber nicht in jedem Fall geeignet.

Um lange und teure Verfahren zu vermeiden, lohnt es sich, schon frühzeitig über alternative Lösungen etwa einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag oder den Verkauf der Immobilie nachzudenken.

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Härtefall – wann kann der Mieter gegen die Kündigung vorgehen?

Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn sie aufgrund von Härtefallregelungen, wie Krankheit oder hohem Alter, unzumutbar belastet werden.

Ein Mieter kann einer Kündigung widersprechen, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Sollte nach den Regelungen des BGB § 574 der Auszug eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellen, kann das entsprechend geltend gemacht werden. Die Klausel wird auch als Sozialklausel bezeichnet. Bei einer Eigenbedarfskündigung gelten folgende Gründe als Härtefall:

  • Der Mieter ist krank oder pflegebedürftig oder kann aufgrund eines hohen Alters die Wohnung nicht mehr wechseln.

  • Es ist nicht davon ausgehen, dass der Mieter einen angemessenen Ersatzwohnraum findet.

  • Ein Umzug könnte für Kinder einen nachteiligen Schulwechsel bedeuten.

  • Der Umzug ist wegen der Schwangerschaft einer Mieterin nicht zumutbar.

  • Der Mieter steht kurz vor einem Examen oder Abschluss.

Ob der Mieter wegen eines Härtefalls der Kündigung widersprechen kann, hängt immer vom individuellen Fall ab.

Kann ein Eigentümer bei einem Hauskauf dem Mieter kündigen?

Bei einem geplanten Hausverkauf kann der Eigentümer seinem Mieter nicht kündigen. Gesetzlichen Regelungen nach tritt der Käufer und neue Eigentümer die Rechtsnachfolge an, der Mietvertrag besteht weiter. Zudem gilt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss den Mieter entsprechend informieren und die Wohnung oder das Haus zum Kauf anbieten.

Hauskauf Mieter kündigen: Ist der neue Eigentümer zur Kündigung berechtigt?

Bei einem Eigentümerwechsel gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, das Mietverhältnis geht auf den neuen Eigentümer über. Der Erwerber kann dem Mieter nur kündigen, wenn ein gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund vorliegt.

Ist eine Kündigung wegen eines schlechten Verhältnisses möglich?

Den Regelungen des Mietrechts nach, ist eine Kündigung des Mietvertrages möglich, wenn das Verhältnis zwischen beiden Parteien komplett zerrüttet ist. Das kann der Fall sein, wenn der Mieter den Vermieter beleidigt und das Vertrauensverhältnis zerstört ist. In diesen Fällen ist auch keine vorherige Abmahnung erforderlich, da nicht davon auszugehen, dass das Verhältnis nach der Abmahnung wiederhergestellt werden kann.

Mieter kündigen wegen wirtschaftlicher Verwertung

Eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist möglich, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses den Vermieter wirtschaftlich erheblich benachteiligt, wie z. B. bei geplantem Abriss oder Umbau.

Mieter kündigen wegen wirtschaftlicher Verwertung

Eine Kündigung durch den Vermieter ist nicht nur bei Eigenbedarf oder erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters möglich, auch wirtschaftliche Gründe können ein berechtigtes Interesse darstellen. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein solcher Fall vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses in einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie erheblich beeinträchtigt wird. Entscheidend ist, dass die Fortführung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbare wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.

Mieter kündigen wegen wirtschaftlicher Verwertung - typische Beispiele

  • Geplanter Abriss des Gebäudes, um einen Neubau mit höherer Wirtschaftlichkeit zu errichten.

  • Umbau zu einer anderen Nutzungsart, etwa in Gewerberäume oder eine Praxis

  • Verkauf der Immobilie, wenn der Verkaufserlös mit bestehendem Mietvertrag so niedrig ist, dass der Immobilienverkauf wirtschaftlich sinnlos ist.

  • Dauerhafte Unwirtschaftlichkeit der Vermietung, z. B. durch sehr niedrige Mieteinnahmen bei gleichzeitig hohen Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten.

Gerichte setzen bei der Vewertungskündigung enge Grenzen: Der Vermieter muss konkret und nachvollziehbar darlegen, weshalb die Fortführung des Mietverhältnisses eine wirtschaftliche Nutzung erheblich erschwert oder unmöglich macht und er dem Mieter kündigen will Ein bloßer Wunsch nach höherer Rendite oder pauschale Angaben zu besseren Erträgen genügen nicht. Die Rechtsprechung prüft zudem, ob mildere Mittel als eine Kündigung in Betracht kommen, etwa Modernisierungen im bewohnten Zustand.

Für Vermieter bedeutet dies: Eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung erfordert eine fundierte Begründung und belastbare Nachweise. Dazu gehören in der Regel Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Baupläne oder Kaufinteressenten-Nachweise. Ohne diese Unterlagen ist eine erfolgreiche Durchsetzung vor Gericht unwahrscheinlich.

Tipp: Planen Sie einen Abriss, Umbau oder Verkauf, bei dem der Mieter ausziehen muss? Lassen Sie Ihre vermietete Immobilie kostenlos von Homeday bewerten. So erhalten Sie eine objektive Grundlage für Ihre Entscheidung und erfahren, welche Vermarktungsstrategie den besten wirtschaftlichen Erfolg verspricht.

Mieter kündigen wegen Immobilienverkauf - geht das?

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie allein rechtfertigt keine Kündigung, es sei denn, der Käufer hat ein berechtigtes Interesse, wie Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung.

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie allein ist kein Grund, dem Mieter zu kündigen. Das regelt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB). Das bedeutet: Der Käufer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag ein und der Mieter darf in der Wohnung bleiben.

Eine Kündigung wird nur möglich, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Typische Fälle sind:

  • Eigenbedarf: Der Käufer oder ein enger Familienangehöriger möchte die Wohnung selbst nutzen.

  • Wirtschaftliche Verwertung: Die Fortführung des Mietverhältnisses verhindert eine angemessene wirtschaftliche Nutzung, etwa bei Abriss oder grundlegender Umnutzung.

Für Verkäufer bedeutet das: Wer an Selbstnutzer verkaufen möchte, muss prüfen, ob eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung im Vorfeld möglich und es sinnvoll ist, dem Mieter zu kündigen. Bei einem Verkauf an Kapitalanleger ist eine Kündigung in der Regel nicht notwendig. Bestehende Mietverträge können den Wert für Anleger aufgrund der erzielbaren Rendite sogar erhöhen.

Soll ein Verkauf mit anschließender Kündigung geplant werden, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung wichtig. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Kündigungsgründe tragfähig sind und formale Fehler vermieden, werden wenn Sie dem MIeter kündigen. Zudem sollten Vermieter bedenken, dass Mieter unter Umständen von der Sozialklausel (§ 574 BGB) Gebrauch machen können und der Kündigung widersprechen dürfen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Tipp: Überlegen Sie, ob ein Verkauf mit oder ohne Mieter für Sie wirtschaftlich attraktiver ist. Eine kostenlose Online-Immobilienbewertung von Homeday zeigt Ihnen den zu erwartenden Verkaufspreis und hilft bei der Entscheidung, ob Sie besser an Selbstnutzer oder Kapitalanleger verkaufen.

Mieter kündigen ohne Grund - ist das möglich?

Eine Kündigung ohne rechtlich anerkannten Grund ist unzulässig und kann dazu führen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird und zusätzliche Kosten entstehen.

Nach deutschem Mietrecht ist eine Kündigung ohne berechtigtes Interesse grundsätzlich nicht zulässig. Der Gesetzgeber (§ 573 BGB) schreibt vor, dass Vermieter immer einen anerkannten Grund wie Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung angeben müssen, wenn sie dem Mieter kündigen.

Wer versucht, ohne rechtlich tragfähigen Grund dem Mieter zu kündigen, riskiert, dass die Kündigung von den Gerichten für unwirksam erklärt wird. Daraus ergeben sich verschiedene Folgen:

  • Die Kündigungsfrist beginnt nicht zu laufen.

  • Das Mietverhältnis setzt sich unverändert fort.

  • Es können zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.


Auch ein allgemein schlechtes Verhältnis zwischen den Parteien oder der Wunsch, einen anderen Mieter zu finden, sind keine zulässigen Gründe, dem Mieter zu kündigen. Ebenso wenig reicht der Hinweis, dass die Wohnung besser genutzt werden könnte, ohne die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Verwertung zu erfüllen.

Vermieter sollten sich deshalb vor Ausspruch einer Kündigung immer vergewissern, dass der gewählte Grund gesetzlich anerkannt und juristisch nachweisbar ist. Dazu gehören auch formale Anforderungen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, der Grund konkret benannt werden und fristgerecht zugestellt werden.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, lassen Sie sich rechtlich beraten. Alternativ kann auch ein Verkauf der vermieteten Immobilie eine attraktive Lösung sein. Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von Homeday erfahren Sie, wie viel Ihre Immobilie wert ist.

Mieter kündigen – FAQs

Wann kann der Vermieter dem Mieter kündigen?

Ein Vermieter kann dem Mieter kündigen, wenn dieser grobe Pflichtverletzungen begeht, Eigenbedarf besteht oder die Immobilie verwertet werden soll. Mancher Vermieter möchte am liebsten seinen Mieter rauswerfen, wenn Mietschulden auflaufen. Mietnomadentum ist ein weiterer Grund, dem Mieter zu kündigen. Allerdings hat der Gesetzgeber Vorgaben gemacht, wie Sie die Kündigung für den Mieter rechtssicher gestalten. Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Mieter Kündigen.

Wie kann der Vermieter einem Mieter kündigen?

Wer seinem Mieter kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Die Kündigung muss an alle im Mietvertrag benannten Personen gerichtet sein. Darüber hinaus muss der Vermieter den Grund der Kündigung mitteilen. Das Schreiben ist eigenhändig zu unterschreiben. In einigen Fällen kann der Mieter nicht einfach rausgeworfen werden. Hier ist eine vorherige Abmahnung notwendig. Lesen Sie alles Wichtige zur Kündigung eines Mieters erfahren Sie hier.

Kann der Vermieter dem Mieter ohne Grund kündigen?

Wer seinem Mieter kündigen will, muss die Kündigung begründen. Einfach den Mieter rauswerfen geht nicht. Gerade bei Eigenbedarf gibt es in Bezug auf die Begründung immer wieder juristische Auseinandersetzungen. Selbst ein befristetes Mietverhältnis setzt bei der Kündigung vom Mieter voraus, dass der Vermieter auf den Ablauf des Vertrages hinweist. Der Vermieter muss Kündigungsfristen einhalten. Informieren Sie sich hier, wie Sie Mieter richtig kündigen.

Kann der Vermieter kündigen, wenn eine Person auszieht?

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Person auszieht. Der Vermieter kann dem Mieter nicht kündigen, wenn dessen Partner oder Kind ausziehen. Zieht der Hauptmieter aus, kann eine Kündigung an die Mieter erfolgen. Der Vermieter kann aber auch einen neuen Mietvertrag mit den verbliebenen in der Wohnung lebenden Personen abschließen. Wie Sie bei einer Kündigung vom Mieter vorgehen können, steht hier.

Welche Gründe gibt es, einem Mieter zu kündigen?

Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden soll, muss eine Pflichtverletzung des Mieters vorliegen. Dabei kann es sich um Mietrückstände, wiederkehrende Verstöße gegen die Hausordnung oder eine unberechtigte Untervermietung handeln. Es ist nicht möglich, einem Mieter ohne Grund zu kündigen. In anderen Fällen als einer vorliegenden Pflichtverletzung kann der Vermieter in der Regel dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wobei das entsprechend nachzuweisen ist. Der Vermieter hat ein Recht, die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige zu nutzen. Häufig gibt es in diesen Fällen Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Miete?

Will der Vermieter dem Mieter kündigen, muss er bestimmte Fristen einhalten. Für Mietverträge von vor 2002 gilt, dass bei zehnjähriger Mietdauer die Kündigungsfrist zwölf Monate beträgt. Eine Kündigung vom Mieter kann auch nach neuem Recht erfolgen. Dieses sieht bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren eine Frist von neun Monaten vor.

Kann der Vermieter dem Mieter kündigen bei Hausverkauf?

Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer dem Mieter nicht kündigen kann, wenn er das Haus weiterverkaufen möchte. Möglicherweise möchte der Mieter ein Vorkaufsrecht ausüben. Der neue Käufer tritt die Rechtsnachfolge des Verkäufers an, kann also auch nicht ohne Grund dem Mieter kündigen. Eine Kündigung vom Mieter vor Verkauf wäre die eleganteste Lösung. Wann Sie das Recht haben, Mieter zu kündigen, erläutern wir hier.

Wie lange besteht der Kündigungsschutz bei Eigenbedarf?

Dem Mieter kündigen bei Eigenbedarf ist heikel. Einfach den Mieter rauswerfen, funktioniert nicht. Ausschlaggebend ist die bisherige Mietdauer. Bei bis zu fünf Jahren, beträgt die Frist drei Monate. Bei mehr als fünf aber weniger als acht Jahren sind es sechs Monate. Bei einer Dauer von mehr als acht Jahren liegt die Kündigungsfrist bei neun Monaten. Nach altem Recht erhöht sie sich bei einer Mietdauer von mehr als zehn Jahren auf zwölf Monate.

Kann ich meinem Mieter kündigen, wenn ich die Wohnung verkaufen möchte?

Ein Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund (§ 566 BGB). Nur wenn der Käufer Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung geltend machen kann, ist eine Kündigung möglich.

Darf ich meinem Mieter ohne Abmahnung kündigen?

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie erheblichen Mietrückständen ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich. Bei ordentlichen Kündigungen, etwa wegen vertragswidrigen Verhaltens, ist meist eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Eigenbedarf?

Die Frist richtet sich gemäß § 573c BGB nach der Wohndauer des Mieters: bis 5 Jahre = 3 Monate, 5-8 Jahre = 6 Monate, ab 8 Jahren = 9 Monate.

Was bedeutet "wirtschaftliche Verwertung" im Mietrecht?

Der Vermieter kann kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Nutzung erheblich erschwert oder unmöglich macht wie bei Abriss, grundlegender Umnutzung oder Verkauf nur ohne Mieter.

Was ist eine Sozialklausel im Mietrecht?

Mieter können nach den Regelungen des BGB § 574 der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Das gilt beispielsweise bei hohem Alter, Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum.

Themengebiet: Immobilien vermieten

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