Hier ist eine verdreckte Wohnung zusehen, in welcher vorher Mietnomaden gewohnt haben.

Mietnomaden: Erkennen und Vorgehen gegen Einmietbetrug

Mieter, die keine Mietzahlungen leisten und das Haus oder die Wohnung verdreckt und mit erheblichen Schäden hinterlassen, bezeichnet man als Mietnomaden. Alle Personen, die in betrügerischer Absicht handeln und ihr Vorhaben von Anfang an planen, gehören zu diesem Kreis. Die genaue Anzahl der Mietnomaden in Deutschland ist statistisch nicht erfasst. Nach Angaben der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund gibt es 15.000 Betrugsfälle, der Mieterbund nennt rund 1.000 Fälle. Vor allem private Vermieter mit nur einer oder wenigen Immobilien sind betroffen.

Die auch als Einmietbetrüger bezeichneten Mieter sorgen beim Vermieter für viel Ärger und finanzielle Einbußen. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Mietnomaden erkennen, welche vorbeugenden Maßnahmen Sie vor der Vermietung ergreifen können und wie Sie gegen die unerwünschten Mieter vorgehen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Mietnomaden erkennen - wann handeln Mieter in betrügerischer Absicht?

  2. Vorbeugende Maßnahmen: Checkliste zum Schutz vor Mietnomaden

  3. Rechtliche Aspekte zum Umgang mit Mietnomaden

  4. Versicherung gegen Mietnomaden

  5. Wie können Vermieter Mietnomaden loswerden?

  6. Weiteres Vorgehen nach dem Auszug der Mietnomaden

  7. Mietnomaden – FAQs

Tipp

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Mietnomaden erkennen - wann handeln Mieter in betrügerischer Absicht?

Was sind typische Verhaltensweise von Mietnomaden?

In der Regel täuschen Mietbetrüger den Vermieter von Anfang an vorsätzlich. Sie treten gut gekleidet und seriös auf und vermitteln einen vertrauenswürdigen Eindruck. Die Betrüger haben sehr gute Umgangsformen und sind höflich.

Oftmals interessieren die Betrüger sich für Wohnungen mit hohen Mietkosten, da sie vorhaben, Miete und Nebenkosten ohnehin nicht zu bezahlen. Für hochpreisige Wohnungen gibt es unter Umständen weniger Interessenten und es fällt leichter, den Mietvertrag abzuschließen.

Private Vermieter sind beim Abschluss von Mietverträgen weniger erfahren als professionelle Vermieter und daher in einigen Fällen ein leichtes Ziel für die Betrüger. Angebote dieser Eigentümer nutzen Mietnomaden daher häufiger.

Welche gefälschten Dokumente legen die Einmietbetrüger vor?

Hier sind Dokumente abgebildet, welche von Mietnomaden gefälscht werden können.

Mietbetrüger bereiten ihren Betrug gezielt vor und legen verschiedene gefälschte Dokumente vor, um den Mietvertrag abzuschließen. Denkbar sind verschiedene Unterlagen, die nicht der Wahrheit entsprechen:

  • Gehaltsabrechnungen

  • Bankbürgschaften

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen des vorherigen Vermieters

  • Schufa-Auskünfte

Auch in Mieterselbstauskünften, die viele Vermieter aushändigen, um mehr über den Mietinteressenten zu erfahren, machen die Mietnomaden falsche Angaben. Ob diese tatsächlich wahr sind, ist für Eigentümer nur schwer nachzuvollziehen.

Wie unterscheiden sich reguläre Mieter von Mietnomaden?

Auf den ersten Blick gibt es keinen Unterschied zwischen seriösen Mietern und Mietnomaden. Im Prinzip kann es sich bei jedem Mietinteressenten um einen potenziellen Einmietbetrüger handeln.

Idealerweise prüfen Vermieter im Vorfeld genau, wer in die Wohnung oder das Haus einziehen möchte.

Vorbeugende Maßnahmen: Checkliste zum Schutz vor Mietnomaden

Es gibt verschiedene Maßnahmen, mit denen Sie sich als Vermieter gegen Einmietbetrüger schützen können.

Im Rahmen einer Bonitätsprüfung sind folgende Unterlagen relevant:

  • Personalausweis, prüfen Sie, ob der potenzielle Mieter über einen festen Wohnsitz verfügt.

  • Bonitätsauskunft wie eine Schufa- oder Creditreform-Auskunft, um sich über die finanziellen Verhältnisse zu informieren. Die Auskünfte verfügen idealerweise über ein Echtheitszertifikat.

  • Mieterselbstauskunft: Diese Unterlage enthält Informationen zu der beruflichen Situation und den Lebensumständen des Mietinteressenten. Ein Vermieter darf jedoch nur Angaben abfragen, die für die Vermietung eine Rolle spielen.

  • Aktuelle Gehaltsnachweise, schauen Sie sich an, ob es den Arbeitgeber tatsächlich gibt und gleichen die Daten von der Abrechnung mit den persönlichen Daten auf dem Personalausweis ab.

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters, im Zweifel erkundigen Sie sich telefonisch nach dem Mietinteressenten.

Wenn der potenzielle Mieter den Vormieter nicht nennen möchte oder die Vorlage einer bestimmten Unterlage verweigert, ist Misstrauen angesagt. Auch wenn der Mieter die Kaution in bar hinterlegen möchte, kann das auf finanzielle Probleme hindeuten.

Nutzung von Mieterdatenbanken und Vermieterschutzkarteien

Im Internet gibt es verschiedene Mietnomaden Listen, bei denen Einmietbetrug gemeldet werden kann. Diese Mietnomaden Register verstoßen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, da es nicht gestattet ist, dass Privatpersonen Einmietbetrüger melden. Es ist kaum möglich, entsprechende Meldungen zu verifizieren, sodass die Gefahr eines Missbrauchs sehr hoch ist. Von der Nutzung dieser Mietnomaden Karteien ist abzuraten.

Tipp

Wer sich als Vermieter nicht sicher ist, an wen er sein Eigentum vermietet, arbeitet am besten mit einem erfahrenen Immobilienmakler zusammen. Der Profi kennt sich mit der Überprüfung der Mietinteressenten aus und das Risiko, dass Sie mit einem Einmietbetrüger einen Vertrag abschließen, sinkt.

Rechtliche Aspekte zum Umgang mit Mietnomaden

Hier ist ein Sinnbild für die rechtlichen Aspekte von Mietnomaden.

Vorgehen bei säumigen Mietern

Sollte die Miete nicht zum vereinbarten Termin auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, können Sie bei einem Rückstand von einer Monatsmiete eine Abmahnung verschicken. Notwendig ist die vorherige Abmahnung bei einem Zahlungsverzug nicht, hier ist der Vermieter direkt zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Eine fristlose Kündigung wegen des Mietrückstands ist nach den Regelungen des BGB in folgenden Fällen möglich:

  • Der Mieter hat die Miete von zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht bezahlt.

  • Der Mieter hat in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht komplett bezahlt, die rückständigen Beträge sind jedoch höher als eine Monatsmiete.

  • Der Mieter hat ein mehr als zwei Monaten, die nicht aufeinanderfolgen die Miete nur zum Teil gezahlt. Der Rückstand ist höher als zwei Monatsmieten.

Räumungsklage: wenn der Mieter nicht auszieht

Wenn der Mieter die Kündigung ignoriert und weiter in der Wohnung bleibt, folgt die Räumungsklage. Nach Ablauf der gesetzten Frist können Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage erwirken. Bis das Urteil rechtskräftig ist, kann es bis zu 18 Monate dauern, wenn der Mieter sich gegen die Räumungsklage wehrt, sogar länger. Verfügt der Vermieter über einen Titel zur Räumungsklage, kann ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragt werden.

Eine Sonderform ist die sogenannte Berliner Räumung, die im Gegensatz zur klassischen Räumung deutlich günstiger ist. Ein Gerichtsvollzieher sorgt dafür, dass die Mietnomaden die Wohnung oder das Haus verlassen, das Eigentum bleibt jedoch in den Räumen. Kosten für die Beseitigung des Mietereigentums fallen in diesem Fall nicht an.

Versicherung gegen Mietnomaden

Hier ist ein Versicherungs Symbol in der Hand von einem Mann zusehen.

Für den Vermieter sind Mietbetrüger eine hohe finanzielle Belastung. Schutz vor den Kosten bieten Versicherungen gegen Mietnomaden.

Versicherungsoptionen gegen Mietnomaden

Die Versicherungspolicen unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern. In der Regel setzt sich der Schutz der Mietnomadenversicherung aus einer Absicherung gegen den Mietausfall und den Sachschaden zusammen.

Kosten für das gerichtliche Vorgehen gegen den Mieter und eine etwaige Räumungsklage sind durch diese Versicherung nicht gedeckt. Für diesen Fall benötigt der Vermieter eine separate Rechtsschutzversicherung.

Leistungen und Kosten der Policen

Die Leistungen ergeben sich aus den Bedingungen der Versicherungsgesellschaften. Üblicherweise sind folgende Leistungen abgesichert:

  • Übernahme der entgangenen Miete für einen bestimmten Zeitraum

  • Kostenerstattung für Entrümpelung

  • Übernahme der Renovierungskosten

Unter Umständen gibt es einen Selbstbehalt und die Maximalleistung auf eine bestimmte Summe begrenzt ist.

Die Kosten für die Mietnomadenversicherung sind abhängig von der Entschädigungssumme. Mit folgenden Versicherungsprämien ist zu rechnen:

Absicherung Kosten
Mietausfallkosten bis 20.000 Euro für 12 Monate Jährlich rund 130 Euro
Absicherung gegen Sachschäden, Versicherungssumme 50.000 Euro Jährlich rund 60 Euro
Zusätzliche Vermieterrechtsschutz Jährlich rund 120 Euro

Wie hoch die Kosten für den Versicherungsschutz ausfallen, ist immer vom Einzelfall, den Leistungen und der Versicherungssumme abhängig.

Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss

Versicherungen gegen Mietnomaden halten das Risiko so gering wie möglich. Daher gilt der Versicherungsschutz nur, wenn der Vermieter vor der Vermietung die Bonität des Mieters überprüft hat und entsprechende Nachweise eingesehen hat. Zudem leisten die Versicherer unter der Voraussetzung, dass die säumige Miete angemahnt wurde, dem Mieter gekündigt wurde und eine Räumungsklage veranlasst wurde.

Wie können Vermieter Mietnomaden loswerden?

Einmietbetrüger haben die Absicht, so lange wie möglich ohne Zahlung in der Wohnung zu bleiben. Abhängig von der Auslastung der Gerichte dauert es also im schlimmsten Fall länger als ein Jahr, bis die Mietnomaden die Wohnung verlassen haben.

Vermieter haben zudem das Recht, nach einer wirksamen Kündigung, eine Versorgungssperre vorzunehmen und dem Mieter Strom, Gas und Wasser abzudrehen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Versorgungsvertrag auf den Namen des Vermieters läuft.

Sie sind als Vermieter nicht berechtigt, die Wohnung auf eigene Faust zu räumen und ihr Recht selbst in die Hand zu nehmen. Auch das Austauschen der Schlösser durch den Eigentümer ist nicht rechtens.

Weiteres Vorgehen nach dem Auszug der Mietnomaden

Für den Vermieter sind Mietnomaden eine psychische und finanzielle Belastung. Nachdem die Mietbetrüger die Immobilie verlassen haben, steht der Vermieter vor der Entscheidung, ob er die Wohnung oder das Haus erneut vermieten oder verkaufen möchte.

Soll die Immobilie verkauft werden, ist eine umfassende Renovierung nicht zu empfehlen. Es ist davon auszugehen, dass der Käufer die Wohnung oder das Haus nach seinem Geschmack gestaltet. Im Falle eines Verkaufs ist lediglich eine Entrümpelung des verdreckten Wohnraums zu empfehlen.

Entscheidet der Eigentümer sich für eine erneute Vermietung, sollte die Mietsache vor dem Einzug der neuen Mieter wieder hergerichtet werden. Unter Umständen ist eine Modernisierung und Aufwertung der Immobile sinnvoll, um eine höhere Miete zu erzielen.

Genug vom Vermieterstress und Mietnomaden?

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Mietnomaden – FAQs

Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden sind Betrüger, die einen Mietvertrag unterzeichnen und keine Absicht haben, Miete und Nebenkosten zu bezahlen. Häufig verlassen die Einmietbetrüger die Wohnung in einem verdreckten und verwüsteten Zustand. Mehr erfahren zum Thema Mietnomaden.

Wie erkennt man Mietnomaden?

Auf den ersten Blick gibt es keine Möglichkeit, Mietnomaden zu erkennen. Die Einmietbetrüger treten seriös und eloquent auf. Vermieter prüfen daher idealerweise die Bonität der Mietinteressenten umfassend und lassen sich eine Schufa-Auskunft vorlegen.

Wie kann ich Mietnomaden aus meiner Wohnung werfen?

Die Mietnomaden werden Vermieter mit einer Kündigung und einer anschließenden Räumungsklage los. Verlassen die Mietbetrüger den Wohnraum nicht freiwillig, wird mit Unterstützung eines Gerichtsvollziehers geräumt. Lesen Sie jetzt alle Informationen zu Thema Mietnomaden.

Wo kann ich Mietnomaden melden?

Es gibt verschiedene Mieterdatenbanken oder Mietnomadenlisten, die jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht seriös sind. Vermieter nehmen von diesen Angeboten im besten Fall Abstand. Die Mietnomaden können wegen Betrugs bei der Polizei angezeigt werden.

Themengebiet: Immobilien vermieten

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

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