Hier sehen Sie eine Frau welche sich mit der Nebenkostenabrechnung beschäftigt und dafür ein Nebenkostenabrechnung Muster verwendet.

Nebenkostenabrechnung erstellen:
Was Vermieter wissen müssen

Vermieter sind verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter zu erstellen. Doch häufig kommt es durch Fehler oder Unstimmigkeiten in dem Dokument zu Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Erfahren Sie hier, wie Sie eine korrekte und rechtsgültige Nebenkostenabrechnung erstellen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Nebenkosten?

  2. Welche Nebenkosten gehören in die Nebenkostenabrechnung?

  3. Welche Kosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung?

  4. Wie sind Nebenkosten abzurechnen? Inkl. Muster

  5. Welche Fristen gelten?

  6. Welche Nebenkosten-Verteilerschlüssel gibt es?

  7. Wie hoch darf die Nebenkostennachzahlung sein?

  8. Was sind die häufigsten Fehler?

  9. Was kostet es, eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?

Was sind Nebenkosten?

Als Nebenkosten (eigentlich: Betriebskosten) gelten alle Kosten, die zusätzlich zur Miete für ein Haus oder eine Wohnung anfallen.

Welche Nebenkosten gehören in die Nebenkostenabrechnung?

Laut Betriebskostenverordnung (§§ 1-2 BetrKV) sind unter anderem die Ausgaben für folgende (Dienst-)Leistungen als Nebenkosten vom Vermieter auf die Mieter umlegbar:

  • Grundsteuer

  • Warmwasser- und Heizkosten

  • Wasser- und Abwassergebühren

  • Fahrstuhlbetrieb

  • Müllabfuhr und Straßenreinigung

  • Hausreinigung

  • Gartenpflege

  • Hausmeister

  • Beleuchtung

  • Schornsteinfeger

  • Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung)

  • Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel

  • Sonstige Betriebskosten/Nebenkosten

Der Punkt "Sonstige Betriebskosten" ist in der BetrKV bewusst offen formuliert. Unter diesen Punkt fallen im Mietvertrag vereinbarte Nebenkosten z. B. für die Wartung der Rauchmelder, Dachrinnenreinigung oder ein Schwimmbad.

Auch gewerbliche Mieter erhalten eine Nebenkostenabrechnung von ihrem Vermieter, in der die Nebenkostenvorauszahlung verrechnet wird. Die Angabe „Sonstige Betriebskosten“ allein reicht hier jedoch nicht aus. Stattdessen sind die damit gemeinten Nebenkosten vom Vermieter detailliert aufzuführen.

Vermeiden Sie den lästigen Papierkram rund um die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter und die damit verbundenen Belastungen. Wir bei Homeday unterstützen Sie bei einem sorgenfreien Verkauf Ihrer Immobilie. Dafür erhalten Sie von uns im ersten Schritt eine unverbindliche Immobilienbewertung - direkt online.

Welche Kosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung?

Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen unter anderem:

  • Instandhaltungskosten (z. B. Badezimmersanierung, Fassadenanstrich)

  • Reparaturkosten (z. B. Reparaturen von Heizung oder Sanitäranlagen)

  • Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen, Erbschaftssteuer

  • Rechtsschutz- oder Hausratversicherung

  • Verwaltungskosten (z. B. Kosten für Personen, die die Nebenkostenabrechnung erstellen)

  • Anschlussgebühren für Kabel oder Satellitenschüssel

  • Prüfung und Wartung von Gasleitung und Hauselektrik

  • Nebenkosten für Leerstand

Wie sind Nebenkosten abzurechnen?

Vermieter haben gemäß der Betriebskostenverordnung einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Damit diese den gesetzlichen Anforderungen genügt, sind folgende Angaben zwingend notwendig:

  • Abrechnungszeitraum

  • Zusammenstellung der Gesamtkosten

  • Berechnung des Mieteranteils

  • Erläuterung des Nebenkosten-Verteilerschlüssels

  • Abzug der Vorauszahlungen durch den Mieter

Vermieter können die Nebenkostenabrechnung mit der sogenannten Nebenkostenpauschale umgehen. Darunter versteht man laut § 556 Abs. 2 S. 1 BGB einen festen Betrag, den Vermieter gemeinsam mit der Miete erheben können. Die Pauschale ist ausdrücklich im Wohnungsmietvertrag bzw. Hausmietvertrag zu vereinbaren und hat auch ohne Nebenkostenabrechnung Gültigkeit. Hat der Mieter zu viel gezahlt, muss der Vermieter ihm nichts zurückzahlen. Gleichzeitig sind Rückforderungen an den Mieter bei zu gering bezahlten Nebenkosten nicht möglich.

Nebenkostenabrechnung Muster unausgefüllt

Hinweis:

Homeday stellt Vermietern ein kostenloses Musterdokument für die Nebenkostenabrechnung zur Verfügung.

Welche Fristen gelten für Nebenkostenabrechnungen?

Vermieter haben 12 Monate Zeit die Nebenkostenabrechnung an ihren Mieter zu senden.

Vermieter haben 12 Monate Zeit die Nebenkostenabrechnung an ihren Mieter zu senden.

In den meisten Mietverträgen entspricht der festgelegte Zeitraum dem Kalenderjahr. Legt der Vermieter die Nebenabrechnung nicht fristgerecht vor, hat er keinen Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen durch den Mieter. Mieter haben trotz einer zu spät zugestellten Nebenkostenabrechnung das Recht auf Auszahlung möglicher Guthaben.

Wie kann Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden?

Sind Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, ein Jahr nach Erhalt Widerspruch dagegen einzulegen. Danach verfällt das Recht, die Abrechnung anzufechten.

Welche Frist gilt bei der Verjährung von Nebenkostenabrechnungen?

Laut §195 BGB haben Vermieter und Mieter drei Jahre lang Zeit, Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung geltend zu machen. Nach Ablauf der für die Nebenkostenabrechnung geltenden Frist verjähren für beide Parteien die Ansprüche. Hat der Vermieter die Verspätung der Nebenkostenabrechnung nicht zu vertreten, besteht die Möglichkeit, bei verspäteter Zustellung Forderungen an den Mieter zu stellen. Auch unter bestimmten Umständen (§ 203 BGB, § 212 BGB) hat der Vermieter die Möglichkeit die Verjährungsfrist zu hemmen oder neu beginnen zu lassen.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung 2023 vorliegen?

Nach Ende des Abrechnungszeitraums haben Vermieter ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2023 muss also spätestens am 31.12.2024 vorliegen.

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung 2024?

Laut § 556 BGB muss der Vermieter dem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter vorlegen. Der Abrechnungszeitraum endet in der Regel am 31. Dezember. Auch im Falle eines Auszugs sind Vermieter nicht zu Teilabrechnungen verpflichtet.

Deshalb muss die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2023 Mietern spätestens am 31.12.2024 zugänglich sein. Fällt dieses Datum auf einen Samstag oder Sonntag verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Was passiert, wenn Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

Liegt die Nebenkostenabrechnung nicht spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vor, muss der Mieter einer eventuellen Nachzahlungsaufforderung nicht mehr nachkommen. Das Recht auf Aufzahlung von Guthaben bleibt jedoch bestehen.

Welche Nebenkosten-Verteilerschlüssel gibt es?

Der Umlageschlüssel für die Nebenkosten wird meist im Mietvertrag vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, sind die Nebenkosten nach Wohnfläche zu verteilen. Ansonsten stehen Vermietern vier unterschiedliche Umlageschlüssel bzw. Verteilerschlüssel zur Verfügung, um die Nebenkosten abzurechnen:

    • Nebenkosten-Verteilerschlüssel nach Wohnfläche (z. B. für Wasser/Abwasser)

    • Nebenkosten-Verteilerschlüssel nach Verbrauch (z. B. für Warmwasser/Heizung)

    • Nebenkosten-Verteilerschlüssel nach Wohneinheit (z. B. für Kabelanschluss, Grundsteuer)

    • Nebenkosten-Verteilerschlüssel nach Personenzahl (z. B. für Abfallgebühren)

Wie hoch darf die Nebenkostennachzahlung sein?

Wie hoch genau die Nebenkostennachzahlung sein darf bzw. wie hoch die Nebenkosten ausfallen dürfen, lässt sich nicht pauschal sagen. Als grobe Daumenregel gilt jedoch, dass die Nebenkosten durchschnittlich zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat liegen sollten. Bei einer Wohnung mit 65 Quadratmeter wären das zwischen 130 und 195 Euro. Alles was darüber liegt, sollte genau geprüft werden. Allerdings kommen bei einer gehobenen Ausstattung und vielen Services der Immobilie wie einem Aufzug, einem Fitnessstudio oder einem Concierge-Service zusätzliche Nebenkosten hinzu. Grundsätzlich sollten die Nebenkosten nicht mehr als zehn Prozent über den Durchschnittswerten liegen.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Nebenkostenabrechnung?

Häufige Fehler bei der Erstellung der Abrechnung sind:

  • Die Nebenkosten-Frist wird nicht eingehalten

  • Der Verteilerschlüssel fehlt, wurde falsch angewandt oder berechnet

  • Nicht umlegbare Nebenkosten wurden umgelegt

  • Die Auflistung der einzelnen Kostenpositionen fehlt oder wurde falsch berechnet

  • Die Auflistung der Gesamtkosten fehlt oder wurde falsch berechnet

  • Falscher Abrechnungszeitraum

  • Abweichungen vom Mietvertrag

Gut zu wissen: 

Als Mieter haben Sie das Recht, die Originalbelege, auf deren Grundlage die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, bis zu 12 Monate nach deren Erhalt einzusehen. Einen besonderen Grund müssen Sie Ihrem Vermieter dafür nicht angeben. Zu den Originalbelegen zählen zum Beispiel Verträge, Kontoauszüge und Lieferscheine.

Was kostet es, eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu lassen?

In der Regel übernehmen Hausverwaltungen die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Wollen Sie die Aufgabe an eine Hausverwaltung abgeben, müssen Sie mit Kosten zwischen rund 50 und 120 Euro pro Wohneinheit rechnen.

Wo kann ich Unterstützung bei einer hohen Nachzahlung erhalten?

Eine hohe Nachzahlung kann viele Ursachen haben. Veränderte Lebensumstände wie z.B. der Einzug einer weiteren Person oder der aktuelle Anstieg der Energiepreise gehören zu den möglichen Gründen dafür. 

Wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie finanziell nicht bewältigen können, ist es eine Möglichkeit, Ihren Vermieter um eine Ratenzahlung zu bitten

Menschen mit geringem Einkommen können, auch wenn sie ansonsten keine Sozialhilfe bekommen, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Hierbei ist es wichtig den Antrag in dem Monat zu stellen, in welchem die Abrechnung angekommen ist bzw. in dem die Nachzahlung bezahlt werden muss.

Wie werden Mieter während der Energie-Krise entlastet? 

Nach dem starken Anstieg der Energiepreise sorgen sich viele Mieter vor hohen Nachzahlungen im Jahr 2023. Um dem entgegenzuwirken, haben einige Vermieter die Vorauszahlungen vorsorgend erhöht. Um dies umzusetzen, müssen jedoch die Mieter dem Vorhaben zustimmen.

Im September 2022 erhielten Arbeitnehmer eine Energiepauschale von 300 Euro mit ihrem Gehalt ausgezahlt, um potenzielle Mehrkosten abzumildern. Rentner erhielten im gleichen Jahr Dezember ebenfalls 300 Euro Energiepauschale auf ihr Rentenkonto.

Darüber hinaus können unabhängig von der Energie-Krise die gleichen Wege wie oben beschrieben zur Unterstützung genutzt werden.

Nebenkostenabrechnung erstellen – FAQ

Welche Ausgaben lassen sich als Nebenkosten abrechnen?

Die Nebenkostenabrechnung enthält die Ausgaben, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Neben den verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wasser und Strom zählen auch Kosten für den Hausmeister, Versicherungsbeiträge oder Schneeräumdienste dazu. Welche Kosten in den Nebenkostenabrechnungen enthalten sind, und welche nicht, lesen Sie hier.

Was zählt zu den Mietnebenkosten?

Die Betriebskostenverordnung definiert in den Paragrafen 1 und 2, was zu den Nebenkosten zählt. In der Nebenkostenabrechnung werden die reinen Verbrauchskosten, aber auch die verbrauchsunabhängigen Kosten erfasst. Verbrauchsunabhängig sind zum Beispiel Grundsteuer, Kabelanschluss oder Versicherungen. Eine genaue Aufstellung für die Nebenkostenabrechnungen finden Sie hier.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung 2023 vorliegen?

Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2023 muss im Regelfall bis zum 31.12.2024 vorliegen.

Wie hoch darf die Nebenkostenabrechnung sein?

Da die Nebenkostenabrechnung auch verbrauchsabhängige Kosten umfasst, ist eine Deckelung nach oben nicht vorgesehen. Entscheiden sich Vermieter und Mieter vertraglich für eine Nebenkostenpauschale, ist der Betrag allerdings festgeschrieben. Es gibt in diesem Fall weder eine Nachforderung noch eine Rückzahlung. Informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter bestehen.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Dies muss einmal im Jahr erfolgen. Die Nebenkostenabrechnung muss folgende Punkte enthalten: Abrechnungszeitraum, Liste der Gesamtkosten, Anteil des Mieters an den Gesamtkosten, eine Erklärung zum Verteilerschlüssel und den Abzug der bereits vom Mieter geleisteten Vorauszahlung. Wir erläutern hier, welche Rahmenbedingungen Sie als Vermieter bei Nebenkostenabrechnungen einhalten müssen.

Wann muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen?

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter sieht der Gesetzgeber einen zeitlichen Rahmen vor. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten erstellen. Üblicherweise gilt das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum. Einwände gegen die Nebenkostenabrechnungen können Mieter und Vermieter innerhalb von drei Jahren vorbringen. Danach endet die Verjährungsfrist. Alles Wichtige zur Erstellung finden Sie hier.

Wie lange darf der Vermieter die Betriebskosten einbehalten?

Fiel die Nebenkostenabrechnung höher aus, als der tatsächliche Verbrauch, muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen. Er kann sich damit nicht unbegrenzt Zeit lassen. Die Gutschrift aus der Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erstellung erfolgen. Zieht der Mieter aus und hat noch eine Nachzahlung zu leisten, kann der Vermieter die Kaution dafür nutzen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Fristen bei Nebenkostenabrechnungen.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Neben den umlagefähigen Nebenkosten gibt es auch noch die nicht-umlagefähigen Nebenkosten. Darunter fallen die Kosten für den Hausverwalter, Aufwendungen für Sanierungen, Kosten aus dem Schriftverkehr, Kontoführungsgebühren für das Mietkonto oder Anschlussgebühren für Kabel oder Satellit. Unzulässige Positionen in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter sind häufiger Streitpunkt. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.

Themengebiet: Immobilien vermieten

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

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