Mieter können einen bereits geschlossenen Mietvertrag unter bestimmten Umständen widerrufen.
Es gibt zwei verschiedene Fälle, die einen Mieter berechtigen, einen bereits unterzeichneten Mietvertrag zu widerrufen: Zum einen, wenn der Mieter den Mietvertrag unterschreibt, ohne die Wohnung zuvor besichtigt zu haben (Fernabsatzvertrag). Zum anderen können Mieter einen Mietvertrag kündigen, wenn der Vermieter gewerblich Immobilien vermietet und beide Parteien den Mietvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen haben.
Damit das Widerrufsrecht greift, muss der Vermieter als Unternehmer gelten. Wann dies der Fall ist, ist gesetzlich jedoch nicht vorgegeben. Viele Gerichte definieren einen Unternehmer anhand der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten und der Höhe der Mieteinnahmen.
Die Widerrufsbelehrung sollte dem Mietvertrag anhängen und die folgenden Punkte enthalten:
Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vermieter den Mieter über dessen Widerrufsrecht nicht oder nicht ausreichend informiert hat. In diesem Fall kann der Mieter den Vertrag auch noch ein Jahr nach dessen Abschluss widerrufen. Vermieter sind hier in der Beweispflicht.
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Widerruft ein Mieter den Mietvertrag, hat er 14 Tage Zeit, um aus der Wohnung auszuziehen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter sämtliche Miete inklusive Nebenkosten sowie die gezahlte Kaution zu erstatten.