Die Bedeutung des richtigen Angebotspreises
Der Angebotspreis hat wesentlichen Einfluss darauf, ob sich ein Käufer für eine Immobilie findet oder nicht. Erfahren Sie, wie sie ihn richtig kalkulieren.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Angebotspreis?
Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem Eigentümer ihre Immobilie auf dem Markt anbieten. Er erscheint zunächst in den Anzeigen, welche die Immobilie bewerben. In der späteren Verkaufsverhandlung mit dem potenziellen Käufer dient er als Grundlage dafür, den tatsächlichen Verkaufspreis festzulegen.
Die Immobilienbewertung als Grundlage für den Angebotspreis
Um einen realistischen Angebotspreis zu ermitteln, ist es zunächst notwendig, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Eigentümern, die selbst Immobilien-Laien sind, fällt es in der Regel schwer, den Wert ihrer Immobilie richtig einzuschätzen. Haben Haus- oder Wohnungsbesitzer die Immobilie selbst bewohnt, überwiegt für sie der emotionale Wert der Immobilie.
Eine realistische und neutrale Preiseinschätzung bietet hier die professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter . Er bewertet sowohl die Lage, in der eine Immobilie steht, als auch die Eigenschaften des Gebäudes wie Zustand und Ausstattung. Seine Ergebnisse hält er in einem umfangreichen und rund 30-seitigen Immobilienwertgutachten fest. Die ausführliche Bewertung durch einen Sachverständigen bietet sich vor allem in rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fällen an, beziehungsweise ist dann oft sogar vorgeschrieben.
Beim Immobilienverkauf hingegen empfiehlt sich die Bewertung durch einen Hausmakler bzw. Wohnungsmakler oder Grundstücksmakler . Er ist mit dem Markt vertraut und zieht alle Vor- und Nachteile in seine Berechnung mit ein. Nachteile sind etwa Sanierungsstau oder die Nähe zu einer Fernstraße.
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Homeday-Partnermaklerin Daniela Zeidler aus Scharbeutz-Lübeck erklärt, wie es sich mit einem Preisangebot von Bekannten verhält:
Wie lege ich den Angebotspreis fest?
Haben Eigentümer herausgefunden, wie viel Ihre Immobilie wert ist, gilt es entsprechend, den Angebotspreis festzulegen. Seine Höhe hängt vor allem davon ab, mit welcher Verkaufsstrategie die Immobilie ihren Eigentümer wechseln soll.
Entscheiden sich Verkäufer für das sogenannte
Bieterverfahren
, sollten sie zunächst einen eher niedrigen Angebotspreis angeben. Denn bei dieser Verkaufsstrategie geben Interessenten ähnlich einer Versteigerung möglichst hohe Gebote ab, um andere Kaufinteressenten zu überbieten. Der Angebotspreis dient in diesem Fall als Mindestpreis.
Das Verfahren bietet sich vor allem bei einer hohen Nachfrage an. Ist das Käuferinteresse gering, riskieren Eigentümer mit dem Bieterverfahren jedoch, ihre Immobilie unter deren Marktwert zu verkaufen.
Eine alternative Verkaufsstrategie ist, den Angebotspreis etwa fünf bis zehn Prozent über dem Marktwert der Immobilie anzusetzen. Dadurch haben Verkäufer bei den späteren Preisverhandlungen mit Interessenten Spielraum zum Verhandeln.
Generell gilt: Ist der Angebotspreis einmal kommuniziert, sollte er nachträglich nicht noch einmal verändert werden. Denn Kaufinteressenten beobachten den Markt über einen langen Zeitraum, bis sie ihre Wunschimmobilie gefunden haben. Entsprechend stoßen sie regelmäßig auf Immobilien, die sie bereits kennen. Bemerkt ein Verkäufer erst im Nachhinein, dass er den Verkaufspreis zu hoch angesetzt hat und senkt ihn, kann dies potenzielle Käufer abschrecken. Sie vermuten möglicherweise Mängel an der Immobilie. Auf der anderen Seite könnten Interessenten darauf warten, dass der Preis noch weiter sinkt.
Wie unterscheidet sich der Angebotspreis vom Gesamtkaufpreis?
In Immobilienanzeigen empfiehlt es sich, den Gesamtkaufpreis anzugeben. Dabei werden neben dem Angebotspreis alle
Nebenkosten
genannt, die mit dem Kauf einer Immobilie einhergehen. Dazu gehören die
Grunderwerbsteuer
(zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent), Notar- und Grundbuchkosten sowie etwaige
Maklerprovision
bzw.
Maklerkosten
. Da der Gesamtkaufpreis rund 15 Prozent höher als der Verkaufspreis liegt, können Käufer so besser abschätzen, ob der Kauf in ihr Budget passt.
Eine Einbauküche oder andere Einrichtungsgegenstände, die der Verkäufer optional mit verkaufen möchte, sollten separat aufgeführt sein.
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