• Hier sehen Sie moderne Gebäude für die der richtige Angebotspreis zum Immobilienverkauf ermitteln wird.

    Die Bedeutung des richtigen Angebotspreises

    Der Angebotspreis hat wesentlichen Einfluss darauf, ob sich ein Käufer für eine Immobilie findet oder nicht. Erfahren Sie, wie sie ihn richtig kalkulieren.

    Inhaltsverzeichnis

    1. Was ist der Angebotspreis?

    2. Die Immobilienbewertung als Grundlage für den Angebotspreis

    3. Wie lege ich den Angebotspreis fest?

    4. Angebotspreis versus Gesamtkaufpreis

    Was ist der Angebotspreis?

    Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem Eigentümer ihre Immobilie auf dem Markt anbieten. Er erscheint zunächst in den Anzeigen, welche die Immobilie bewerben. In der späteren Verkaufsverhandlung mit dem potenziellen Käufer dient er als Grundlage dafür, den tatsächlichen  Verkaufspreis  festzulegen.

    Die Immobilienbewertung als Grundlage für den Angebotspreis

    Um einen realistischen Angebotspreis zu ermitteln, ist es zunächst notwendig, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Eigentümern, die selbst Immobilien-Laien sind, fällt es in der Regel schwer, den Wert ihrer Immobilie richtig einzuschätzen. Haben Haus- oder Wohnungsbesitzer die Immobilie selbst bewohnt, überwiegt für sie der emotionale Wert der Immobilie.

    Eine realistische und neutrale Preiseinschätzung bietet hier die professionelle Immobilienbewertung durch einen  Immobiliengutachter . Er bewertet sowohl die Lage, in der eine Immobilie steht, als auch die Eigenschaften des Gebäudes wie Zustand und Ausstattung. Seine Ergebnisse hält er in einem umfangreichen und rund 30-seitigen  Immobilienwertgutachten  fest. Die ausführliche Bewertung durch einen Sachverständigen bietet sich vor allem in rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fällen an, beziehungsweise ist dann oft sogar vorgeschrieben.

    Beim Immobilienverkauf hingegen empfiehlt sich die Bewertung durch einen  Hausmakler  bzw.  Wohnungsmakler  oder  Grundstücksmakler . Er ist mit dem Markt vertraut und zieht alle Vor- und Nachteile in seine Berechnung mit ein. Nachteile sind etwa Sanierungsstau oder die Nähe zu einer Fernstraße.

    Hinweis:

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    Homeday-Partnermaklerin Daniela Zeidler aus Scharbeutz-Lübeck erklärt, wie es sich mit einem Preisangebot von Bekannten verhält:

    Wie lege ich den Angebotspreis fest?

    Haben Eigentümer herausgefunden, wie viel Ihre Immobilie wert ist, gilt es entsprechend, den Angebotspreis festzulegen. Seine Höhe hängt vor allem davon ab, mit welcher Verkaufsstrategie die Immobilie ihren Eigentümer wechseln soll.

    Entscheiden sich Verkäufer für das sogenannte  Bieterverfahren , sollten sie zunächst einen eher niedrigen Angebotspreis angeben. Denn bei dieser Verkaufsstrategie geben Interessenten ähnlich einer Versteigerung möglichst hohe Gebote ab, um andere Kaufinteressenten zu überbieten. Der Angebotspreis dient in diesem Fall als Mindestpreis.
    Das Verfahren bietet sich vor allem bei einer hohen Nachfrage an. Ist das Käuferinteresse gering, riskieren Eigentümer mit dem Bieterverfahren jedoch, ihre Immobilie unter deren Marktwert zu verkaufen.
    Eine alternative Verkaufsstrategie ist, den Angebotspreis etwa fünf bis zehn Prozent über dem Marktwert der Immobilie anzusetzen. Dadurch haben Verkäufer bei den späteren Preisverhandlungen mit Interessenten Spielraum zum Verhandeln.

    Generell gilt: Ist der Angebotspreis einmal kommuniziert, sollte er nachträglich nicht noch einmal verändert werden. Denn Kaufinteressenten beobachten den Markt über einen langen Zeitraum, bis sie ihre Wunschimmobilie gefunden haben. Entsprechend stoßen sie regelmäßig auf Immobilien, die sie bereits kennen. Bemerkt ein Verkäufer erst im Nachhinein, dass er den Verkaufspreis zu hoch angesetzt hat und senkt ihn, kann dies potenzielle Käufer abschrecken. Sie vermuten möglicherweise Mängel an der Immobilie. Auf der anderen Seite könnten Interessenten darauf warten, dass der Preis noch weiter sinkt.

    Wie unterscheidet sich der Angebotspreis vom Gesamtkaufpreis?

    In Immobilienanzeigen empfiehlt es sich, den Gesamtkaufpreis anzugeben. Dabei werden neben dem Angebotspreis alle  Nebenkosten  genannt, die mit dem Kauf einer Immobilie einhergehen. Dazu gehören die  Grunderwerbsteuer  (zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent), Notar- und Grundbuchkosten sowie etwaige  Maklerprovision  bzw.  Maklerkosten . Da der Gesamtkaufpreis rund 15 Prozent höher als der Verkaufspreis liegt, können Käufer so besser abschätzen, ob der Kauf in ihr Budget passt.
    Eine Einbauküche oder andere Einrichtungsgegenstände, die der Verkäufer optional mit verkaufen möchte, sollten separat aufgeführt sein.

    Gut zu wissen:

    Unsere professionelle Immobilienbewertung ist kostenlos – und völlig unverbindlich. Entscheiden Sie sich im Anschluss für einen Verkauf mit einem Homeday-Makler, fällt erst bei einem erfolgreichen Verkaufsabschluss eine Maklerprovision für Käufer und Verkäufer an. Überzeugt? Dann starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Immobilienbewertung:

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    Angebotspreis – FAQ

    Was ist der Angebotspreis?

    Als Angebotspreis wird der Preis bezeichnet, zu dem Eigentümer ihre Immobilie auf dem Markt anbieten. Er erscheint in den Anzeigen, mit welchen die Immobilie beworben wird. Der Angebotspreis hat wesentlichen Einfluss darauf, ob sich ein Käufer für eine Immobilie findet oder nicht. Später dient er als Grundlage für die Verhandlungen, um den tatsächlichen Verkaufspreis festzulegen. Mehr Informationen

    Was dient als Grundlage für den Angebotspreis?

    Der Angebotspreis wird auf Grundlage der Immobilienbewertung festgelegt. Für einen realistischen Angebotspreis ist der Wert der Immobilie ausschlaggebend. Diesen einzuschätzen fällt Immobilien-Laien oft schwer, weshalb die Hilfe eines Immobiliengutachters ratsam ist. Verkäufer sollten bei der Bewertung auf einen Makler setzen. Mehr zur Immobilienbewertung

    Wie lege ich den Angebotspreis fest?

    In welcher Höhe Sie den Angebotspreis festlegen, hängt vor allem davon ab, mit welcher Strategie die Immobilie verkauft werden soll. Bei einem Bieterverfahren sollte der Angebotspreis eher niedrig angesetzt werden. Kaufinteressenten überbieten sich dann gegenseitig mit Geboten. Alternativ kann der Angebotspreis höher angesetzt werden, um so Spielraum bei Verhandlungen zu haben. Generell gilt: Ist der Angebotspreis einmal kommuniziert, sollte er nachträglich nicht noch einmal verändert werden.

    Soll ich nur den Angebotspreis oder den Gesamtkaufpreis angeben?

    In Immobilienanzeigen empfiehlt es sich, den Gesamtkaufpreis anzugeben. Dabei werden neben dem Angebotspreis alle Nebenkosten genannt, die mit dem Kauf einer Immobilie einhergehen wie die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie etwaige Maklerprovision bzw. Maklerkosten. Kaufinteressenten können so besser kalkulieren, ob der Kauf in ihr Budget passt. Mehr dazu

    Themengebiet: Immobilienbewertung

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