Was prüft ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter betrachtet die wertrelevanten Eigenschaften von Lage, Grundstück und Gebäude. Was genau geprüft wird, richtet sich nach Objektart und vereinbartem Auftrag.
Bei einer Verkehrswertermittlung werden die allgemeinen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag sowie der maßgebliche Grundstückszustand berücksichtigt. Der Verkehrswert ist der Preis, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen unter Berücksichtigung von Lage, rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften erzielbar wäre.
Für ein Haus sind unter anderem Bauart, Größe, Ausstattung, energetische Eigenschaften, baulicher Zustand, Barrierefreiheit und Restnutzungsdauer relevant. Bei einer Eigentumswohnung kommen die Regelungen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinschaft hinzu; bei Grundstücken spielen etwa Zuschnitt, Nutzungsmöglichkeiten und Bodenbeschaffenheit eine Rolle.
Ein Gutachter prüft vorhandene Unterlagen und gleicht sie mit den feststellbaren Objektmerkmalen ab.
Rechte und Belastungen wie Wohnrecht, Nießbrauch, Baulasten, Denkmalschutz oder Erbbaurecht können den Wert beeinflussen.
Eine reine Verkehrswertermittlung ist keine vollständige technische Untersuchung des Gebäudes.
Wertrelevante Merkmale von Lage bis Restnutzungsdauer
Die Lage umfasst nicht nur Gemeinde und Stadtteil, sondern auch die konkrete Umgebung, Erreichbarkeit, Infrastruktur und mögliche Belastungen. Bei Grundstücken beeinflussen Größe, Zuschnitt, Topografie, Art und Maß der zulässigen Nutzung sowie besondere rechtliche Vorgaben die Wertbildung.
Bei Gebäuden werden insbesondere Baujahr, Bauweise, Wohn- oder Nutzfläche, Modernisierungen, Ausstattung und erkennbarer Zustand einbezogen. Bei vermieteten Immobilien sind zudem marktüblich erzielbare Erträge, bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse und Bewirtschaftungskosten wichtig.
Haus: Gebäudezustand, Modernisierungen, Außenanlagen, Energieeigenschaften und Restnutzungsdauer.
Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Sondernutzungsrechte, Beschlüsse und wirtschaftliche Situation der Gemeinschaft.
Grundstück: Bodenrichtwert als wichtige Orientierung, individuelle Grundstückseigenschaften, Bebaubarkeit und mögliche Belastungen.
Wann reicht ein Wertgutachten nicht aus?
Ein Wertgutachten reicht nicht aus, wenn Schäden, Mängel oder deren Ursachen technisch geklärt werden sollen. Feuchtigkeit, Schadstoffe, statische Fragen oder verdeckte Bauteilprobleme lassen sich bei einer üblichen Wertermittlung nicht sicher ausschließen.
Für Bauschäden, Schimmel, Schadstoffe, Mietwertfragen, Restnutzungsdauer oder komplexe Rechte können spezialisierte Sachverständige und ergänzende Untersuchungen notwendig sein. Deren Ergebnisse können anschließend für die Wertermittlung relevant werden.
Bauschäden und Baumängel
Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffe
Technische Ursachen von Schäden
Komplexe Rechte, Belastungen oder besondere Nutzungsvereinbarungen