Immobiliengutachter 2025: Immobilienwert professionell ermitteln lassen – vor Ort & online
Wie viel ist Ihre Immobilie im Jahr 2025 wert? Ob für den Verkauf, ein Erbe oder die Finanzierung – eine verlässliche Immobilienbewertung ist heute wichtiger denn je. Immobiliengutachter helfen dabei, den tatsächlichen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung professionell zu ermitteln. Neben klassischen Gutachten vor Ort gibt es inzwischen auch digitale Alternativen – wie die Online-Bewertung mit Homeday. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann sich welches Verfahren lohnt, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf Sie bei der Auswahl eines Immobiliengutachters achten sollten.
Sie benötigen einen Immobilien-gutachter?
Mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung von Homeday erfahren Sie vorab, schnell und präzise, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und zu welchem Preis sie sich verkaufen lässt.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein einfaches Kurzgutachten kostet zwischen 500 und 900 Euro.
Gerichtsfeste Vollgutachten kosten zwischen 0,5 und 1,5 % des Immobilienwertes.
Gutachterkosten sind heute frei verhandelbar – vergleichen lohnt sich.
Ein Kurzgutachten reicht meist beim Immobilienverkauf oder für private Zwecke.
Vollgutachten sind notwendig für Erb- und Scheidungsfälle sowie Behörden.
Staatlich anerkannte Gutachter sind für gerichtsfeste Gutachten vorgeschrieben
Für den Verkauf reicht meist die kostenlose Immobilienbewertung durch einen Makler.
Inhaltsverzeichnis
In welchen Fällen ist ein Immobiliengutachter zu beauftragen?
So finden Sie den passenden Immobiliengutachter in Ihrer Nähe
Welche Aufgaben hat ein Immobiliengutachter?
Kernaufgabe eines Immobiliengutachters ist es, den Verkehrswert einer Immobilie nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) zu ermitteln.

Ein Immobiliengutachter untersucht und bewertet eine Immobilie.
Dafür hält der Immobiliengutachter mit Hilfe eines Kriterienkatalogs die einzelnen Merkmale der Immobilie (auch etwaige Schäden an Gebäuden) fest und bewertet diese im Anschluss in einem schriftlichen Immobiliengutachten.
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Wer darf sich Immobiliengutachter nennen?
Die Bezeichnung Immobiliengutachter ist nicht geschützt, das heißt: Theoretisch darf sich jeder so nennen. Um den richtigen Sachverständigen für Ihr Immobiliengutachten zu finden, ist es daher wichtig, sich die Berufsbezeichnung genauer anzuschauen.
Abhängig von ihrer Qualifizierung gibt es die folgenden Differenzierungen:
Freie Immobiliengutachter: Bezeichnen sich aufgrund eines besonderen Sachverstands zum Thema Immobilien als „freie Immobiliengutachter“, eine Qualifizierung müssen sie für die Bezeichnung jedoch nicht nachweisen. Ihr Immobiliengutachten hat vor einem Gericht oder bei einer Behörde keinen Bestand.
Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter: Sie werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Ihre Gutachten zum Verkehrswert einer Immobilie sind offiziell anerkannt und zudem vor Gericht zugelassen.
Staatlich anerkannte Immobiliengutachter: Sie gehören in die Gruppe der öffentlich bestellten Sachverständigen, erhalten ebenfalls ein IHK-Zertifikat. Allerdings fallen sie zusätzlich in die Zuständigkeit der Landesbehörden. Das befugt sie, auch Gutachten für öffentliche Institutionen und Behörden zu erstellen.
Hinweis: Lassen Sie sich unbedingt den IHK-Ausweis des Gutachters zeigen. Er gibt Auskunft über persönliche Daten, das Sachgebiet sowie die Bestellungsbehörde. Der Stempel der Kammer bestätigt die Gültigkeit sämtlicher Angaben.
In welchen Fällen ist ein Immobiliengutachter zu beauftragen?
Das Urteil eines – je nach Fall – öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachters oder staatlich anerkannten Immobiliengutachters ist immer dann nötig, wenn Sie den Wert einer Immobilie für einen rechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Fall kennen müssen und ein gesetzliches Vollgutachten vorgeschrieben ist. Dies ist zum Beispiel in diesen Fällen erforderlich:
Sind durch einen Sturm oder Brand Schäden an einem Gebäude entstanden, muss die Versicherung die Schadenshöhe auf Grundlage des Immobilienwerts ermitteln.
Bei einem Scheidungsverfahren ist die Einschätzung eines Immobiliengutachters Gutachters für ein Haus oder eine Wohnung gefragt, um den Immobilienwert bei der Vermögensaufteilung (Stichwort: Zugewinngemeinschaft) zu berücksichtigen.
Bei der Erbschaft eines Hauses erhebt das Finanzamt die Erbschaftssteuer abhängig vom Immobilienwert.
Ist eine Erbengemeinschaft zerstritten und zieht vor Gericht, ist das Erbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung aufzuteilen. Dafür ist die Immobilien Wertermittlung für ein Haus oder eine Wohnung durch einen Immobiliengutachter notwendig.
Auch bei weniger offiziellen Anlässen bietet es sich an, für die Bewertung von Immobilien einen Gutachter zu beauftragen: beispielsweise nach einer umfassenden Modernisierung.
Planen Sie hingegen einen Immobilienverkauf, kann auch ein Makler den Wert Ihrer Immobilie bestimmen. Ein Immobilienmakler schätzt als Experte auf dem Immobilienmarkt die aktuelle Angebot-Nachfrage-Situation sehr gut ein und kalkuliert den Angebotspreis entsprechend.
Übrigens:
Die Homeday-Makler ermitteln den Wert Ihrer Immobilie kostenlos und unverbindlich. Beim Verkauf mit Homeday erhalten Sie einen vollen Maklerservice mit einem erfahrenen Makler vor Ort.
Welche Gebäudeteile beurteilt ein Gutachter für Immobilien?
Um ein detailliertes, schriftliches Gutachten zu erstellen, berücksichtigt der Gutachter für die Immobilienbewertung die folgenden Gebäudeteile beziehungsweise Eigenschaften:
Dach
Gebäudefassade
Außenfenster
Kellerräume
Geschossdecken
Elektrische Leitungen des Hauses
Heizungsanlage
Feuchtigkeit
Schädlings- oder Pilzbefall
Energetischer Zustand eines Gebäudes
Technischer Zustand
Bausubstanz mit gesundheitsschädlichen Substanzen
Belastung des Grundwassers
Umweltfaktoren wie Lärmbelästigung
Rechtliche Aspekte wie Denkmalschutz oder Rechte Dritter an der Immobilie
Für die Grundstücksbewertung berücksichtigt er zudem die Bodenrichtwerte. Der Sachverständige vermerkt bei seiner Immobilienbesichtigung alle Besonderheiten und Mängel in einem Kriterienkatalog. Hat ein Gericht das Immobiliengutachten angeordnet, erstellt er ein Vollgutachten.
Was kostet ein unabhängiger Immobiliengutachter?
Die Kosten für einen Immobiliengutachter bemessen sich vorrangig nach Art und Umfang des Gutachtens, dass Sie benötigen oder in Auftrag geben. Die Bandbreite reicht dabei von rund 500 Euro für ein einfaches Kurzgutachten bis hin zu mittleren vierstelligen Beträgen für ein Vollgutachten, das für gerichtliche oder behördliche Zwecke erforderlich ist. In diesen Fällen richtet sich der Preis nach dem Immobilienwert und beläuft sich sehr pauschal auf 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes.
Ganz wichtig: Lange Zeit mussten Immobiliengutachter nach §34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abrechnen, das ist heute nicht mehr so. Die Kosten können zwischen Ihnen als Auftraggeber und dem Immobiliengutachter frei verhandelt werden. Sie sind also gut beraten, die
Kostenvoranschläge verschiedener Immobiliengutachter zu vergleichen, bevor Sie sich entscheiden. Einige Immobiliengutachter sind außerdem dazu übergegangen, ihre Leistungen mit einem Stundensatz abzurechnen, der zwischen 160 und 200 Euro liegt.
In jedem Fall sollten Sie einen Fixpreis vereinbaren.
Die folgenden Orientierungswerte dienen der Veranschaulichung der Größenordnung:
Für ein Kurzgutachten, das beispielsweise beim Immobilienverkauf völlig ausreichend ist, verlangt ein Immobiliengutachter je nach Aufwand 500 bis 900 Euro.
Ein Vollgutachten ist ausführlicher und präziser und hat auch vor Gerichten und Behörden Bestand. Bei Kosten von 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes ergeben sich die folgenden Rechnungsbeträge:
Wert der Immobilie 150.000 Euro: 750 bis 2.250 Euro
Wert der Immobilie 300.000 Euro: 1.500 bis 4.500 Euro
Wert der Immobilie 500.000 Euro: 2.500 bis 7.500 Euro
Wert der Immobilie 750.000 Euro: 3.750 bis 11.250 Euro
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Nettobeträge, auf die noch Mehrwertsteuer erhoben wird. Zusätzlich wird Ihnen der Immobiliengutachter vermutlich Fahrkosten in Rechnung stellen plus eventuell Sonderausgaben, sollte er sich beispielsweise fehlende Unterlagen für seine Arbeit selbst besorgen müssen (Lageplan, Grundbuchauszug oder ähnliches).
Welche Arten von Immobiliengutachten gibt es?
Je nach Anlass benötigen Sie für Ihr Haus oder Ihre Wohnung ein sehr präzises oder auch ein weniger umfangreiches Gutachten. Im Grundsatz werden unterschieden:

Das Kurzgutachten liefert Ihnen eine verbindliche Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie. Es umfasst eine überschaubare Anzahl von Seiten - daher der Name - und erfüllt immer dann seinen Zweck, wenn Sie es als Basis für einen Verkauf nutzen oder wenn Sie rein interessehalber den Wert Ihres Eigenheims kennen möchten. Auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann es völlig ausreichend sein. Das Kurzachten muss nicht zwingend von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt werden, auch ein qualifizierter Makler kann und darf diese Aufgabe übernehmen. In diesen Fällen ist es zumeist kostenlos, ansonsten müssen Sie mit rund 500 Euro rechnen.
Das Vollgutachten, zumeist auch Verkehrswertgutachten genannt, beinhaltet demgegenüber eine detaillierte und umfassende Beurteilung der Immobilie, die weit über eine einfache Werteinschätzung hinausgeht und den Fokus auf alle Faktoren richtet, die den Immobilienwert beeinflussen. Das Vollgutachten muss stets von einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter oder Sachverständigen erstellt werden, der nachweislich über die erforderliche Fachkompetenz verfügt. Vollgutachten sind "gerichtsfest", das meint: Sie werden sowohl von Gerichten als auch Behörden anerkannt, also beispielsweise bei Erb- oder Scheidungsstreitigkeiten oder der Veranlagung zur Schenkungs-, respektive Erbschaftssteuer.
Ein Vollgutachten umfasst im Minimum 30 Seiten und enthält:
eine detaillierte Beschreibung der Immobilie (Größe, Art, Baujahr, Lage, Ausstattung, energetischer Zustand, aktuelle Nutzung, Modernisierungen, Restnutzungsdauer)
eine umfassende Bewertung des baulichen Zustands (Erfassung des Status quo inklusive augenscheinlicher Mängel und Bauschäden, Beurteilung von Heizung, Wasser- und Stromleitungen, Dach, Fenster, Fassade und Kellerräumen)
eine objektive Grundstücks- und Lagebegutachtung (Mikro- und Makrolage, Topografie, Bodenrichtwert, Berücksichtigung von wertrelevanten Grundstücksrechten)
eine Analyse der aktuellen Marktsituation
rechtliche Rahmenbedingungen (Baulasten, Denkmalschutz, Erbbaurecht)
Wertermittlung durch Anwendung verschiedener Verfahren
Anhang mit sämtlichen wertrelevanten Unterlagen plus Fotos der Immobilie
Immobiliengutachter verlangen für die Erstellung eines Vollgutachtens in aller Regel einen Betrag zischen 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie.
Neben diesen beiden wichtigsten Vertretern der Kategorie Immobiliengutachten, gibt es ein paar "Ableger":
Das Wertgutachten ist ein Art Zwitter: Es ist umfangreicher und aussagekräftiger als ein Kurzgutachten, aber bei weitem nicht so präzise und detailliert wie ein Vollgutachten. Beliebt ist es vor allem bei Banken, die vor der Zusage einer Immobilienfinanzierung ein solches Gutachten von hauseigenen Sachverständigen anfertigen lassen.
Das Gutachten zur Feststellung des Beleihungswerts einer Immobilie ist genau das.
Ein Mietwertgutachten wird gelegentlich erstellt, um eine angemessene Miete für eine Immobilie zu ermitteln, wenn es keinen Mietspiegel gibt, der als Orientierungsmaßstab herhalten könnte.
Wie berechnet der Immobiliengutachter den Immobilienwert?

Um den Wert eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln, nutzt ein Immobiliengutachter eine dieser drei Methoden: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren. Sie unterscheiden sich in der Art ihrer Berechnung und eignen sich jeweils für unterschiedliche Arten von Immobilien.
Was ist das Vergleichswertverfahren?
Beim Vergleichswertverfahren leitet der Gutachter den Wert einer Immobilie vom Wert ähnlicher Immobilien mit gleichen Merkmalen ab. Das Vergleichswertverfahren kommt üblicherweise zur Wertermittlung für ein Haus (Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus) zum Einsatz. Es eignet sich aber auch zur Bewertung von Grundstücken und Wohnungen.
Vor- und Nachteile des Vergleichswertverfahrens:
Das Vergleichswertverfahren liefert sehr verlässliche Daten, weil es die tatsächlich gezahlten Kaufpreise ähnlicher Immobilien vergleicht und daher das aktuelle Marktgeschehen authentisch abbildet.
Es eignet sich besonders für Immobilien in städtischen Lagen, in denen es viele Vergleichsobjekte gibt.
Das Vergleichswertverfahren stößt immer dann an seine Grenzen, wenn nicht genügend Vergleichsobjekte vorhanden sind, beispielsweise in ländlichen oder dünnbesiedelten Gegenden.
Was ist das Sachwertverfahren?
Beim Sachwertverfahren betrachtet der Immobiliensachverständige den Wert einer Immobilie und ihres zugehörigen Grundstücks separat. Der Verkehrswert des Gebäudes berechnet sich anhand seiner ursprünglichen Baukosten. Abnutzungserscheinungen werden entsprechend abgerechnet. Der Quadratmeterpreis für den Grund und Boden ergibt sich anhand von Bodenrichtwertkarten. Um den Sachwert zu berechnen, addiert der Gutachter die Werte der Immobilie und des Grundstücks.
Das Sachwertverfahren eignet sich beispielsweise zur Wertberechnung von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt.
Vor- und Nachteile des Sachwertverfahrens:
Da das Sachwertverfahren den Fokus auf die Bausubstanz legt, kann es sehr gut Modernisierungen und Sanierungen in der Beurteilung berücksichtigen.
Es punktet vor allem für Häuser in ländlichen Regionen und außergewöhnliche Immobilien, weil keine Vergleichsimmobilien benötigt werden.
Das Sachwertverfahren lässt die aktuelle Nachfrage am Markt weitgehend außer Acht. Es kann daher keine Auskunft über den tatsächlichen Marktwert eines Hauses geben.
Was ist das Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren eignet sich am besten für die Bewertung von vermieteten Immobilien. Der Gutachter ermittelt dabei nicht vorrangig, wie viel ein Haus oder eine Wohnung wert ist, sondern welcher Ertrag sich mit der Immobilie über einen bestimmten Zeitraum erzielen lässt. Um den Ertragswert einer Immobilie zu berechnen, addiert der Immobiliensachverständige den Bodenwert und den Gebäudeertragswert zusammen. Im zweiten Schritt wird der Wert unter Berücksichtigung baulicher Umstände, die sich wertsteigernd oder wertmindernd auswirken können, entsprechend angepasst.
Vor- und Nachteile des Ertragswertverfahrens:
Das Ertragswertverfahren liefert verlässliche Daten für Kapitalanleger, weil es sich an den marktüblichen Mieteinnahmen orientiert.
Sachverständige können einzelne Faktoren, wie beispielsweise die Bewirtschaftungskosten, den aktuellen Bedingungen anpassen und so realistische Ergebnisse erzielen.
Das Ertragswertverfahren kann zukünftige Mietschwankungen aufgrund der Berechnungsvorschriften nicht einkalkulieren.
Die Methode ist für die Wertermittlung von selbstgenutztem Immobilien völlig ungeeignet.
Welche Unterlagen sind für eine Immobilienbewertung nötig?
Um eine Immobilie zu bewerten, sind eine Reihe von Dokumenten notwendig. Hier eine Übersicht:
Dokument | Bezugsquelle |
---|---|
Auszug aus der Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte oder Lageplan) | Kataster- oder Vermessungsamt (Kosten: rund 15 Euro) |
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis | Bauordnungsamt (Gebühren: ab 10 Euro) |
Auszug aus dem Altlastenkataster | Untere Umweltschutzbehörde oder Untere Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde |
Bauplanungsrechtliche Auskunft | Bauplanungsamt (Kosten: bis zu 20 Euro) |
Bauakte (inklusive Baugenehmigung, Baubeschreibung, Angaben zur Ausstattung des Objekts, Bauzeichnungen, dem Lageplan sowie Flächen- und Massenberechnungen) | Bauamt |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt (Kosten: 10 Euro bis 20 Euro) |
Nachweise über Kosten aller Modernisierungsmaßnahmen | Baufirma |
Energieausweis | Bauordnungsamt oder Untere Bauaufsichtsbehörde |
Bei einer Wohnungsbewertung sind zudem diese Unterlagen notwendig:
Aufteilungsplan
Wirtschaftsplan mit Angaben zur Höhe der monatlichen Kosten inklusive Instandhaltungsrücklage
Wohngeldabrechnung der letzten drei Jahre
Versammlungsprotokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
Bei vermieteten Immobilien sind zudem die Miet- und Pachtverträge inklusive aller Zusatzvereinbarungen für die Immobilienbewertung notwendig.
Gut zu wissen:
Normalerweise benötigen Gutachter die Unterlagen vor der Besichtigung. Spätestens beim Vor-Ort-Termin sollten jedoch alle Dokumente zur Verfügung stehen.
So finden Sie den passenden Immobiliengutachter in Ihrer Nähe
Wenn Sie Ihr Haus durch einen Immobiliengutachter bewerten lassen möchten, dann fragen Sie sich zunächst, welche Art von Gutachten Sie überhaupt benötigen - beziehungsweise welche Art von Gutachter für Ihr Anliegen in Frage kommt. Wollen Sie Ihr Haus verkaufen oder haben Sie lediglich an privates Interesse an der Kenntnis Ihres Immobilienwerts, dann können Sie auf einen freien Immobiliengutachter zurückgreifen, der Ihnen ein Kurzgutachten erstellt, dass nicht allzu viel Geld kosten.
Benötigen Sie hingegen ein Gutachten, dass auch von einem Gericht anerkannt wird, dann müssen Sie damit entweder einen staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter beauftragen. Staatlich anerkannte Immobiliengutachter unterstehen der Aufsicht einer Landesbehörde und dürfen auch in öffentlichem Auftrag Immobilien bewerten. Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter wurden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und zugelassen und erstellten gerichtsfeste Gutachten. Zertifizierte Immobiliengutachter schließlich arbeiten zwar überwiegend für Banken, werden jedoch aufgrund der hohen Zertifizierungsanforderungen auch von Gerichten und Behörden anerkannt.
In einem ersten Schritt können Sie renommierte Kammerorganisationen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK), den Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e. V. (DGuSV) oder den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) kontaktieren. Diese Organisationen werden Ihnen nur Sachverständige nennen, die eine geprüfte Expertise mitbringen. Recherchieren sie zusätzlich auf Online-Plattformen und in Branchenverzeichnissen - und achten Sie dabei besonders auf die jeweiligen Gutachterprofile beziehungsweise auf Kundenbewertungen. Gleichwohl ist es immer sinnvoll, die Erfahrung und die Qualifikation des Gutachters sorgfältig zu prüfen, um sicher sein zu können, dass er für Ihre Bedürfnisse genau der richtige ist.
"Der richtige" ist wiederum ein schönes Stichwort - lassen Sie sich Kostenvoranschläge von mindestens drei Immobiliengutachtern vorlegen, die für Sie infrage kommen. Seitdem die Honorare der Immobiliengutachter nicht mehr durch die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) gedeckelt sind, können Sachverständige ihr Entgelt frei aushandeln. Das meint: Sie können schnell ein paar Hundert Euro mehr oder weniger bezahlen müssen. Legen Sie unbedingt den Rechnungsbetrag im Vorfeld eindeutig fest, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Gut zu wissen:
Bevor Sie einen Gutachter beauftragen, prüfen Sie, ob Sie Ihre Immobilie direkt mit einem Makler verkaufen. Bei einem Immobilienverkauf mit Homeday erhalten Sie eine präzise Werteinschätzung Ihrer Immobilie völlig kostenlos und ein lokaler Makler garantiert Ihnen eine persönliche Betreuung und eine optimale Vermarktung.
Immobiliengutachter versus Makler - Wer bewertet besser?
Ob ein Immobiliengutachter oder ein Makler für Sie die bessere Wahl ist, hängt stets von den konkreten Umständen ab. Müssen Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen, weil Sie sich mit Ihrem Ex-Partner vor Gericht über die Aufteilung der Vermögenswerte im Rahmen einer Scheidung streiten oder weil der Zwist innerhalb einer Erbengemeinschaft nun von einem Richter beendet werden soll, dann müssen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter engagieren, der ein Verkehrswertgutachten zur strittigen Immobilie erstellt. Einzige Aufgabe dieses Sachverständigen ist es dann, den Wert der Immobilie mit aller gebotenen Sorgfalt präzise und belastbar festzusetzen. Ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten gemäß den Vorschriften des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) wird von allen Gerichten, Behörden und Banken anerkannt. Dafür müssen Sie dem Immobiliengutachter ein Honorar in Höhe von 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie zahlen - und Ihre Geschäftsbeziehung ist damit beendet.
Gänzlich anders sieht die Situation hingegen aus, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen wollen, um auf dieser Basis einen angemessenen Angebotspreis für den geplanten Verkauf festlegen zu können. In diesem Fall benötigen Sie kein "gerichtsfestes" Gutachten, sondern eine Bewertung, die den Fokus auf alle wertrelevanten Faktoren legt, die für den aktuellen Marktwert maßgeblich sind. Ein Makler ist deshalb für Sie aus mehreren Gründen die bessere Wahl: Zum einen ist seine Immobilienbewertung in aller Regel kostenlos, wenn Sie ihn mit der Vermarktung Ihrer Immobilie betraut haben - und zum anderen kann und wird er den von ihm ermittelten Wert der Immobilie in späteren Verhandlungen mit Käufern stichhaltig argumentieren. Der Auftrag eines Maklers beginnt zwar auch mit der Wertermittlung der Immobilie - er ist damit jedoch mitnichten beendet. Der Makler fungiert während des gesamten Vermarktungsprozesses als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer - und erst, wenn es ihm gelingt, die Immobilie erfolgreich zu verkaufen, müssen Sie ihm ein Honorar in Form seiner Provision zahlen. Da ein Makler folglich grundsätzlich erfolgsabhängig arbeitet, wird er stets bemüht sein, den Verkaufsprozess zu beschleunigen und einen sehr guten Verkaufspreis zu erzielen.
Wenn Sie also eine Immobilie verkaufen wollen, dann sind Sie bei einem Makler und der von ihm durchgeführten Wertermittlung in aller Regel an der richtigen Adresse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Regelung von Erbanteilen oder des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung ist die Wertermittlung durch einen qualifizierten Immobiliengutachter dagegen die bessere Entscheidung.