Gut zu wissen:
Die Gutachterausschüsse der Gemeinden veröffentlichen regelmäßig die Bodenrichtwerte sowie die aktuellen Liegenschaftszinsen für die unterschiedliche Gebäudearten wie Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser.
Wie berechnet man den Ertragswert einer Immobilie?
Der Bodenwert ergibt sich aus der Multiplikation von Grundstücksgröße in Quadratmeter und aktuellem Bodenrichtwert pro Quadratmeter.
Für den Gebäudeertragswert gilt folgende Formel:
Berechnung des Jahresreinertrags:
Jahresrohertrag - Bewirtschaftungskosten (pauschal zwischen 20 und 35 Prozent der Kaltmiete) = Jahresreinertrag
Berechnung des Gebäudereinertrags:
Jahresreinertrag - Bodenwertverzinsung (Bodenwert x Liegenschaftszins) = Gebäudereinertrag
Berechnung des Gebäudeertragswerts:
Gebäudereinertrag x Vervielfältiger = Gebäudeertragswert
Der Vervielfältiger ergibt sich aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer. Es gibt Ertragswerttabellen, aus denen Sie den Vervielfältiger direkt ablesen können. Alternativ wird der Vervielfältiger wie folgt berechnet:
V = (qn -1) / (qn x i)
q = Liegenschaftszins + 1
n = Restnutzungsdauer
i = Liegenschaftszins
Ertragswertberechnung: Vorläufiger Ertragswert:
Gebäudeertragswert + Bodenwert
Gibt es Schäden am Gebäude oder andere wertmindernde Faktoren, werden diese vom vorläufigen Ertragswert abgezogen. So erhalten Sie den endgültigen Ertragswert.
Ein Beispiel verdeutlicht die Ertragswertmethode:
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus steht auf einem 100 Quadratmeter großen Grundstück. Insgesamt verfügt die Immobilie über eine Wohnfläche von 350 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert laut Gutachterausschuss liegt bei 400 Euro, die ortsübliche Miete bei 12 Euro pro Quadratmeter, der Liegenschaftszins beträgt 5,5%. Die Restnutzungsdauer liegt bei 80 Jahren.
Bodenwert:
100 m² x 400 Euro = 40.000 Euro
Jahresreinertrag:
Jährliche Miete: 50.400 Euro
Bewirtschaftungskosten: 12.600 Euro (25% der jährlichen Kaltmiete)
50.400 Euro - 12.600 Euro = 37.800 Euro
Jahresreinertrag: 37.800 Euro
Gebäudereinertrag:
Jahresreinertrag: 37.800 Euro
Bodenwertverzinsung: 2.200 Euro (40.000 x 5,5%)
37.800 Euro - 2.200 Euro = 35.600 Euro
Gebäudereinertrag: 35.600 Euro
Gebäudeertragswert:
Gebäudereinertrag: 35.600 Euro x 17,93 (Vervielfältiger) = 638.308 Euro
Vorläufiger Gebäudeertragswert:
Gebäudeertragswert: 638.308 Euro + 40.000 Euro (Bodenwert) = 678.308 Euro
In diesem Beispiel gibt es keine wertmindernden Faktoren, daher beträgt der endgültige Ertragswert 678.308 Euro.
Was kostet die Ertragswertermittlung?
Wie viel die Wertermittlung kostet, hängt davon ab, für was der Immobilienwert gebraucht wird. Für einen Hausverkauf reicht beispielsweise ein Immobilienwertgutachten durch einen Immobilienmakler – die Wertermittlung ist bei Homeday komplett kostenlos und unverbindlich. Unter Umständen reicht ein Kurzgutachten jedoch nicht aus, etwa weil das Dokument vor Gericht verwendet werden soll. In diesem Fall benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten, das auch als Vollgutachten bezeichnet wird. Ein vereidigter Sachverständiger übernimmt die Ertragswertermittlung. Die Kosten sind abhängig von dem Aufwand und der Höhe des Verkehrswerts. Grundsätzlich sind die Kosten frei verhandelbar und betragen üblicherweise zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswertes.
Hinweis:
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und wissen, wie viel diese wert ist? Dann nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Immobilienwertrechner von Homeday.
Welche Vorteile hat das Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren ist optimal auf Anlageimmobilien zugeschnitten, da die Wertermittlung auf Grundlage der erzielbaren Miete erfolgt. Auch der Bodenwert, der in der Regel keinen großen Schwankungen unterworfen ist, findet bei der praxisnahen Berechnung Berücksichtigung. Damit bildet der Ertragswert den Verkehrswert einer Renditeimmobilie sehr gut ab.
Welche Nachteile hat das Ertragswertverfahren?
Der Ertragswert berücksichtigt keine Mietsteigerungen, kommt es also zu steigenden Mieten, bleibt das bei der Wertermittlung ohne Ansatz. Auch vergleichbare Immobilien werden nicht in die Wertfeststellung einbezogen. Zudem veröffentlicht nicht jede Gemeinde normierte Liegenschaftszinssätze, sodass sich durch die Änderung des Liegenschaftszinses unterschiedliche Ertragswerte ergeben können.
Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Das Ertragswertverfahren ist bei allen Immobilien, mit denen der Eigentümer einen Ertrag erzielt, sinnvoll. Verschiedene Immobilien werden auf dieser Grundlage bewertet:
Grundsätzlich ist das Ertragswertverfahren also für alle Renditeimmobilien zu empfehlen.
Ertragswertverfahren – FAQ
Was versteht man unter Ertragswertverfahren?
Mit dem Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie auf Basis der erzielbaren Mieteinnahmen ermittelt. Dabei ist nicht der eigentliche Wert der Immobilie entscheidend, sondern der Ertrag, den der Eigentümer damit erwirtschaften kann. Lesen Sie hier mehr zum Ertragswertverfahren
Wie berechnet man den Ertragswert einer Immobilie?
Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert zusammen. Bei Berechnung des Gebäudeertragswertes spielen das Alter und die Abnutzung des Gebäudes eine Rolle, diese Faktoren bleiben beim Grundstückswert unberücksichtigt. Hier mehr dazu erfahren, wie Sie den Ertragswert berechnen
Welche Aspekte sind für das Ertragswertverfahren wichtig?
Um den Ertragswert zu berechnen, benötigen Sie wichtige Angaben wie die Grundstücksgröße, die erzielbare Miete und die Bewirtschaftungskosten der Immobilie. Wichtig sind zudem der in der Gemeinde gültige Liegenschaftszins und die Art der Immobilie. Auch das Alter und die Restnutzungsdauer fließen in die Berechnung ein.
Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Das Ertragswertverfahren wird bei vermieteten Immobilien, mit denen der Eigentümer eine Rendite erzielt, angewendet. Für selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Wohnungen ist das Sachwertverfahren besser geeignet.