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Käuferprovision: Wann gehen die Maklerkosten zu Lasten des Käufers?

Kommt ein Immobiliengeschäft über einen Immobilienmakler zustande, erhält der Profi für seine Leistungen bei Kaufvertragsabschluss eine Maklerprovision. Gesetzlichen Vorgaben nach wird die Provision bei Wohnimmobilien seit Ende 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Unter bestimmten Umständen trägt jedoch der Käufer die gesamte Maklercourtage. Im folgenden Artikel erfahren Sie unter anderem, um was es sich bei der Käuferprovision handelt und in welchen Fällen der Käufer die Rechnung komplett übernimmt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Käuferprovision?

  2. Welche Immobilien sind davon betroffen?

  3. Warum wird die Maklercourtage aufgeteilt?

  4. Was passiert bei einem Verstoß gegen die Provisionsregelung?

  5. Kann die Maklerprovision vollständig abgedeckt werden?

  6. Wie hoch ist die Käufercourtage üblicherweise?

  7. Bis wann ist die Käuferprovision zu zahlen?

  8. Was bekomme ich für die Käuferprovision?

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Was ist die Käuferprovision?

Bei der Käuferprovision handelt es sich um die Maklerkosten, die der Immobilienkäufer trägt, man bezeichnet diese Kosten auch alsAußenprovision. Im Gegensatz dazu bezahlt der Verkäufer die auch als Innenprovision bezeichnete Verkäuferprovision.

Die Käuferprovision ab 2021 ist gesetzlichen Bestimmungen nach beim Verkauf von privaten Wohnimmobilien nicht mehr möglich. Der Auftraggeber des Maklers trägt die Kosten, darf jedoch maximal 50 Prozent des Rechnungsbetrags an die andere Partei weitergeben. In unserem Artikel "Maklerprovision 2024: Alle Informationen und Höhe pro Bundesland" erfahren Sie mehr.

Bis zum Inkrafttreten des "Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung über Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" war es in verschiedenen Bundesländern üblich, dass der Käufer die komplette Provision übernahm. Vor allem in Regionen mit knappem Angebot und hoher Nachfrage war diese Praxis gängig.

Welche Immobilien sind von der neuen Provisionsregelung betroffen?

Die Provisionsregelung gilt, wenn Privatpersonen ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen. Handelt es sich um den Kauf einer Renditeimmobilie wie einem Mehrfamilienhausoder den Kaufvertragsabschluss für eine Gewerbeimmobilie, kann die Käuferprovision weiter angewendet werden. Die Käuferprovision für das Haus oder die Gewerbeimmobilie berechnen Sie in diesem Fall anhand des vereinbarten Provisionssatzes und demKaufpreis.

Warum wird die Maklercourtage aufgeteilt?

Nach Ansicht des Gesetzgebers sollen bei einem Immobiliengeschäft sowohl Käufer als auch Verkäufer von den Leistungen des Maklers profitieren, darum hat sich die Bundesregierung gegen die oftmals gängige Käufercourtage beim Hauskauf entschieden.

Das reine Bestellerprinzip, nach dem der Auftraggeber die Maklerkostenbei Vermietungen bezahlt, wurde vom Bundestag für private Immobilienkäufe abgelehnt.

Stattdessen beschloss der Gesetzgeber eine Provisionsteilung, vor allem um Immobilienkäufer zu entlasten. Durch die bisher übliche Regelung der Käuferprovision wurden Käufer in stark nachgefragten Regionen erheblich belastet. Sie waren bereit, hohe Kaufpreise für ihre Wunschimmobilie zu zahlen und wurden dazu noch mit hohen Maklerkosten konfrontiert.

Zudem vereinheitlichte die Bundesregierung mit der neuen Provisionsregelung die unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern und sorgte für eine einheitliche Praxis.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Provisionsregelung?

Ein seriöser Immobilienmakler hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Abweichende Absprachen wie etwa eine andere Vereinbarung, wer die Maklerprovision zahlt, sind unwirksam.

Entspricht ein Maklervertrag nicht den Vorgaben, besteht keine Verpflichtung, die Provision zu leisten. Haben die Beteiligten bereits Courtagezahlungen geleistet, kann diese unter Umständen zurückgefordert werden.

In solchen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Ist es möglich, die Maklerprovision vollständig durch die Käuferprovision abzudecken?

In bestimmten Fällen ist es möglich, die Maklerkosten komplette durch die Käuferprovision abzudecken. Sofern der Käufer dem Makler einen Suchauftrag erteilt, um eine passende Immobilie, die seinen Anforderungen entspricht zu finden, kann der Immobilienmakler die Käuferprovision in Rechnung stellen. Das ist jedoch nur möglich, wenn sich die Immobilie, die vermarktet wird, noch nicht im Angebotsbestand des Maklers befindet.

Wie hoch ist die Käufercourtage üblicherweise?

Die Höhe der Maklercourtage ist von der jeweiligen Region abhängig. Es gibt keinen einheitlich gültigen Satz. In den meisten Bundesländern beträgt die Maklerprovision 7,14 %. Davon zahlt der Käufer die Hälfte, also einen Anteil von 3,57 % des Kaufpreises.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie und den möglichen Kaufpreis erfahren möchten, nutzen Sie unseren Immobilienrechner.

Auch wenn sich ein Provisionssatz von 7,14 % etabliert hat, ist die Maklercourtage grundsätzlich frei verhandelbar. In der Regel beauftragt der Verkäufer das Maklerbüro, sodass der Verkäufer die Provisionsverhandlungen führt. Für den Käufer ist eine spätere Absprache in der Regel nicht möglich.

Bis wann ist die Käuferprovision zu zahlen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Käuferprovision oder die geteilte Provision zwischen Verkäufer und Käufer handelt, ist die Zahlung direkt nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fällig.

Was bekomme ich für die Käuferprovision?

Vielen Immobilienkäufern ist die Provision ein Dorn im Auge, der sich nicht vermeiden lässt. Die Käufer erhoffen sich im Gegenzug einen professionellen Makler-Service für Ihr Geld. Aus diesem Grund sollten sich Käufer von Anfang an für einen Makler-Service entscheiden, der Ihren gesamten Verkaufsprozess einfacher, schneller und transparenter macht. Zu den top drei Qualitätsmerkmalen für einen guten Verkaufsservice gehören vor allem ein Ansprechpartner direkt vor Ort, die Unterstützung bei der Organisation aller benötigten Dokumente und eine verlässliche Beratung während des gesamten Immobilienverkaufs.

Gut zu wissen:

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Käuferprovision – FAQ

Ist die Käuferprovision noch erlaubt?

Bei privaten Immobilienkäufen von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, ist es nach der Neuregelung des Maklergesetzes nicht mehr möglich, eine Käuferprovision zu berechnen. Vielmehr wird die Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Erlaubt ist die Käuferprovision bei Immobiliengeschäften mit Gewerbe- oder Renditeimmobilien. Alle Informationen zur Käuferprovision gibt es hier

Wieso muss ich als Käufer Maklerprovision zahlen?

Der Gesetzgeber sieht bei privaten Immobiliengeschäften eine Provisionsteilung vor. Die Maklercourtage wird daher zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei in der Regel die Hälfte der Maklerkosten übernimmt. Informationen zur Käuferprovision

Was ist eine übliche Käuferprovision?

Es gibt keine einheitlichen Provisionssätze für Immobiliengeschäfte in Deutschland, sodass die Maklerkosten frei verhandelbar sind. Üblich ist eine Courtage von 7,14 % auf den Kaufpreis, die zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Jede Partei bezahlt 3,57 % des Verkaufspreises. Eine reine Käuferprovision gibt es nur noch bei Gewerbe- und Renditeimmobilien.

Was ist in der Käuferprovision enthalten?

Im besten Fall enthält die Käuferprovision einen Makler-Service, der den gesamten Kaufprozess einfacher, schneller und transparenter macht. Zu den top drei Qualitätsmerkmalen für einen guten Service gehören vor allem ein Ansprechpartner direkt vor Ort, die Unterstützung bei der Organisation aller benötigten Dokumente und eine verlässliche Beratung während des gesamten Immobilienkaufs. Jetzt professionellen Makler-Service sichern

Themengebiet: Immobilienkauf

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