• Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen lassen

    Löschungsbewilligung:
    So löschen Sie die Grundschuld

    Um die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens aus dem  Grundbuch  zu löschen, ist eine sogenannte Löschungsbewilligung erforderlich. Erfahren Sie hier u.a., wie Sie die Löschung des Grundpfandrechts veranlassen und in welchem Fall dies überhaupt sinnvoll ist.

    Inhaltsverzeichnis:

    Was ist eine Löschungsbewilligung?

    Ist der  Immobilienkredit für das Eigenheim  abbezahlt, haben Eigentümer die Möglichkeit, die zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Dafür benötigen sie eine sogenannte Löschungsbewilligung. Die Urkunde enthält:

    • Die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Löschung der Grundschuld

    • Die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung

    • Die Aufhebungserklärung nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    Die Löschungsbewilligung für die Grundschuld dient als Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Die Löschung bietet sich immer dann an, wenn Eigentümer einen Immobilienverkauf planen. Denn Kaufinteressenten präferieren in der Regel Immobilien, die nicht durch Grundpfandrechte wie eine Hypothek belastet sind.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 875 die Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück und die Erteilung der Löschungsbewilligung. Weitere Regelungen enthält die Grundbuchordnung, die die formalen Aspekte des Dokuments festlegt.

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    Wo erhalte ich eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld?

    Nach vollständiger Tilgung des Baukredits lässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Löschungsbewilligung üblicherweise automatisch zukommen. Sie erhalten die notarielle Bewilligung alternativ auf Antrag von der Bank. In der Regel verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, die der  Notar  beurkundet. Alle wesentlichen Angaben sind Bestandteil dieser Vorlagen. Es ist auch möglich, das Dokument von einem privaten Darlehensgeber zu erhalten. Auch in diesem Fall muss ein Notar die Unterschrift des Kreditgebers beglaubigen.

    Kann die Bank eine Löschungsbewilligung auch verweigern?

    Ja, die Bank kann ihre Zustimmung zur Löschungsbewilligung verweigern, wenn die Voraussetzungen für diese nicht erfüllt sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die Baufinanzierung noch nicht abbezahlt ist und die Bank die Grundschuld als Kreditsicherheit weiterhin benötigt – beispielsweise, um eine Zwangsversteigerung durchzuführen.

    Fallen für die Löschungsbewilligung Kosten an?

    Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung entstehen keine Kosten

    Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher keine Gebühr für die Ausstellung der Löschungsbewilligung verlangen. Die Bank ist jedoch berechtigt, die  Notarkosten  für die Ausfertigung der Urkunde in Rechnung zu stellen. Eine Gebühr für die Erteilung der Löschungsbewilligung darf das Kreditinstitut jedoch nicht verlangen. Zusätzliche Kosten entstehen beim Grundbuchamt für die Löschung des Grundpfandrechts. Der Notar berechnet 0,2 Prozent der Grundschuldsumme für die Beurkundung. Die Kosten beim Grundbuchamt liegen etwa in gleicher Höhe, sodass Sie Kosten in Höhe von 0,4 Prozent des Grundschuldbetrages kalkulieren können. Bei einer Grundschuld in Höhe von 300.000 Euro entstehen zum Beispiel Kosten von insgesamt 1.200 Euro für Notar und Grundbuchamt.

    Zahlt der Verkäufer oder Käufer die Löschungsbewilligung?

    Es ist Aufgabe des Verkäufers, für die Kosten der Grundschuld-Löschung aufzukommen. Das heißt: Er übernimmt sowohl die Gebühren für den Notar als auch für das Grundbuchamt. Sie sind Käufer und aktuell noch auf der  Suche nach der richtigen Finanzierung  für Ihre Wunschimmobilie? Unser Finanzierungsrechner sagt Ihnen in wenigen Minuten, welche Optionen Sie haben:

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    Wie läuft die Löschungsbewilligung ab?

    Haben Sie die Löschungsbewilligung der Bank erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld. Diesen Antrag sowie die Bewilligung erhält anschließend ein beauftragter Notar. Er beglaubigt sie und schickt beide Dokumente an das Grundbuchamt. Es ist nicht möglich, eine Grundschuld zu löschen, ohne einen Notar dafür zu beauftragen. Die Mitarbeiter des Grundbuchamts prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Löschung gegeben sind und tragen einen Löschvermerk in das Grundbuch ein. Die Grundschuld ist damit gelöscht.

    Alles zum Thema Grundschuld lesen Sie hier.

    Wie lange dauert eine Löschungsbewilligung?

    Wie lange die Bank für die Ausstellung der Bewilligung braucht, hängt von der Zeit ab, die sie für die Prüfung der Löschung benötigt. Der Prozess, die Grundschuld selbst löschen zu lassen, kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen – je nachdem, wie schnell die Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes arbeitet.

    Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?

    Die Löschungsbewilligung kann nicht verfallen. Eigentümer können die kostenlose Urkunde daher auch beantragen, wenn sie weiterhin in der Immobilie leben möchten und derzeit keine Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch beantragen möchten. Dies ist schon deshalb sinnvoll, da das Dokument als Nachweis für die vollständige Rückzahlung des Darlehens dient.

    Lohnt es sich, die Grundschuld bestehen zu lassen?

    Unter Umständen ist es sinnvoll, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen. Wollen Sie später ein Darlehen für eine  Modernisierung oder ein anderes Vorhaben aufnehmen, dient die bereits bestehende Grundschuld in diesem Fall als Sicherheit. Damit sparen Sie bei einer späteren Darlehensaufnahme die Kosten für die Stellung einer neuen Sicherheit. Bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen ohne dass eine Forderung zugrunde liegt, handelt es sich um eine sogenannte Eigentümergrundschuld. Gerade wenn Sie die Immobilie in nächster Zeit nicht verkaufen wollen, ist diese Verfahrensweise zu empfehlen.

    Ist es riskant die Grundschuld bestehen zu lassen?

    Nein, in der Regel besteht kein Risiko, wenn Sie die Grundschuld bestehen lassen. Denn nach Abzahlung der Baufinanzierung tritt die Bank die Grundschuld automatisch an den Eigentümer ab. Die Grundschuld geht damit in eine Eigentümergrundschuld über und die Bank verliert ihr Recht an dem Grundpfandrecht. Mit der Löschungsbewilligung haben Sie einen Nachweis darüber in der Hand, dass Sie Ihr Darlehen abbezahlt haben, auch ohne dass Sie die Löschung im Grundbuch veranlassen.

    Gut zu wissen:


    Sie können die Grundschuld auch bestehen lassen, wenn Sie anstreben, Ihre Immobilie zu verkaufen. In diesem Fall kümmert sich der Notar im Zuge der Kaufvertragsabwicklung um die Einholung der Bewilligung bei der Bank und reicht diese dann auch beim Grundbuchamt zur Löschung des Grundpfandrechts ein.

    Löschungsbewilligung – FAQ

    Was ist eine Löschungsbewilligung?

    Ist die Finanzierung für das Eigenheim abbezahlt, haben Eigentümer die Möglichkeit, die zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Dafür benötigen Eigentümer eine Löschungsbewilligung. Sie ist der Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Mehr erfahren

    Wo bekomme ich eine Löschungsbewilligung her?

    Auf Antrag erhalten Sie von Ihrer Bank eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung. Üblicherweise verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, welche der Notar beurkundet. Alle wesentlichen Angaben sind Bestandteil dieser Vorlagen.

    Wie viel kostet eine Löschungsbewilligung?

    Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher für die Bewilligung keine Kosten in Rechnung stellen. Allerdings entstehen Kosten für die Löschung der Grundschuld selbst. Diese setzen sich aus den Notarkosten und den Kosten für das Grundbuchamt zusammen und richten sich nach der Höhe der Grundschuld.

    Wie läuft die Löschungsbewilligung ab?

    Haben Sie die Löschungsbewilligung der Bank erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld. Diesen Antrag sowie die Bewilligung erhält anschließend ein beauftragter Notar. Er beglaubigt sie und schickt beide Dokumente an das Grundbuchamt. Die Mitarbeiter prüfen, ob die formellen Voraussetzungen gegeben sind, um den Grundbucheintrag zu löschen. Falls ja, tragen sie einen Löschvermerk in das Grundbuch ein. Die Grundschuld ist damit gelöscht.

    Ist es sinnvoll, eine Grundschuld bestehen zu lassen?

    Unter Umständen ist es sinnvoll, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen – zum Beispiel, wenn Sie später ein Darlehen für eine Modernisierung oder ein anderes Vorhaben aufnehmen möchten. In diesem Fall dient die bereits bestehende Grundschuld als Sicherheit. Damit sparen Sie bei einer späteren Darlehensaufnahme die Kosten für die Stellung einer neuen Sicherheit. Mehr zum Thema

    Hinweis:

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    Themengebiet: Immobilienkauf

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