Notarkosten beim Hauskauf: Mit dieser Summe müssen Sie rechnen
Um eine Immobilie oder ein Grundstück in Deutschland rechtskräftig zu kaufen, ist es notwendig, den Immobilienkaufvertragüber einen Notar abzuwickeln. Seine Leistung kostet Gebühren, die zu den Kaufnebenkosten eines Hauskaufs gehören. Erfahren Sie hier u. a., welche Kosten für den Notar beim Hauskauf anfallen, wer die Notarkosten zahlt und welche Leistungen ein Notar dafür erbringt.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Beim Hauskauf in Deutschland fallen Notarkosten an, die gesetzlich geregelt sind und sich nach dem Wert des Hauses richten.
Die Kosten betragen in der Regel etwa 0,8 bis 1,2 Prozent des Kaufpreises bei einem Haus bis zu 500.000 Euro.
Zusätzlich können Gebühren für das Eintragen des Eigentums im Grundbuch anfallen, etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Inhaltsverzeichnis:
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Was kostet ein Notar beim Hauskauf?
Beim Hauskauf in Deutschland fallen Notarkosten an, die sich nach dem Wert des zu kaufenden Hauses richten. Die genauen Kosten sind gesetzlich geregelt und werden in der Regel auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet der Notar einen Grundtarif sowie eine Gebühr für jede angefangene Seite des Kaufvertrags. Die Höhe dieser Gebühren ist gestaffelt und beträgt bei einem Kaufpreis von bis zu 500.000 Euro in der Regel etwa 0,8 bis 1,2 Prozent des Kaufpreises. Bei einem höheren Kaufpreis sinkt der prozentuale Anteil der Notarkosten.
Zusätzlich zu den Notarkosten können auch Gebühren für das Eintragen des Eigentums im Grundbuchanfallen. Diese betragen in der Regel etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. Hierbei handelt es sich um Kosten, die direkt an das Grundbuchamt zu entrichten sind und nicht Teil der Notarkosten sind.
Es ist zu beachten, dass die genauen Kosten für den Notar und das Grundbuchamt je nach Einzelfall variieren können, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Kaufvertrags oder der Region abhängig sind. Eine genaue Kostenaufstellung kann daher erst nach einer individuellen Beratung durch den Notar erstellt werden.
Um unliebsame Überraschungen bei den Notarkosten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich vor dem Hauskaufüber die zu erwartenden Kosten zu informieren und diese in die Finanzplanung mit einzubeziehen.
Warum fallen bei einem Hauskauf Notarkosten an?
Viele Käufer fragen sich, warum Notarkosten beim Hauskauf entstehen. Schließlich bedeutet der Hauskauf an sich bereits eine hohe finanzielle Belastung. Der Gesetzgeber hat die Notargebühren beim Hauskauf jedoch aus gutem Grund eingeführt, nämlich um Käufer und Verkäufer zu schützen. Denn bei Immobiliengeschäften handelt es sich um sehr komplexe Sachverhalte. Dementsprechend umfangreich ist auch der Kaufvertrag für ein Haus. Um den Immobilienverkauf für beide Vertragsparteien rechtssicher zu vollziehen, braucht es einen Notar, der den Kaufvertrag notariell beurkundet und ihn damit rechtskräftig macht.
Gut zu wissen:
Auch wenn Notare Freiberufler sind, üben sie nach der Bundesnotarordnung (BNotO) als unabhängige Träger ein öffentliches Amt aus. Insoweit sind sie in dieser Funktion Richter, Schöffen und Bürgermeistern gleichgestellt. Das bedeutet, dass ein Notar beim Hauskauf keine Vermittlerrolle einnimmt, sondern zur Neutralität verpflichtet ist.
Wie viel zahlt der Käufer, wie viel der Verkäufer?
Üblicherweise beauftragt der Käufer den Notar und trägt deshalb auch den überwiegenden Teil der anfallenden Notarkosten beim Wohnungskauf beziehungsweise Hauskauf. Der Verkäufer übernimmt meist nur einenAnteil der Kosten – zum Beispiel, wenn etwas im Grundbuch zu ändern ist (z. B. Löschung einer Hypotheken, eines alten Vorkaufsrechts oder Rechte Dritter wie ein Nießbrauchrecht bei Immobilien). Geht es um die Zahlung der Notarkosten beim Hausverkauf, gelten jedoch sowohl der Verkäufer als auch der Käufer als Kostenschuldner. Das heißt: Sie sind beide haftbar. Wenn der Käufer die beim Immobilienkauf anfallenden Notarkosten also nicht zahlt, ist der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet. Verkäufer sollten daher vorm Gang zum Notar sichergehen, dass ihr Käufer sich die Notarkosten beim Hauskauf auch leisten kann.
Hier sehen Sie die Berechnung der Notarkosten beim Hausverkauf.
Dass der Käufer beim Hauskauf die Notarkosten zahlt, ist steuerlich begründet. Müsste der Verkäufer die Notarkosten tragen, würde er sie höchstwahrscheinlich auf den Kaufpreis der Immobilie aufschlagen. Damit würde wiederum die Grunderwerbsteuer für den Käufer steigen.
In der Regel halten Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag fest, wer beim Immobilienkauf welche Notarkosten übernimmt.
Gut zu wissen:
Da die Kosten für den Notar beim Hauskauf nicht unerheblich sind, sollten Käufer sie auch bei ihrer Immobilienfinanzierung berücksichtigen.
Welche Notarkosten fallen bei einem Hauskauf an?
Der in der Bundesnotarordnung (BnotO) festgeschriebene Gebührensatz der Notarkosten beim Hauskauf umfasst unter anderem:
die Beratung durch den Notar
die Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs und
die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.
Die Notargebühren beim Hauskauf orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Das heißt, sie sind auch unabhängig vom Aufwand, der Anzahl der Besprechungstermine oder vom Schwierigkeitsgrad des Kaufvertrags. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten beim Hauskauf und die Grundgebühren auf 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie und/beziehungsweise des Grundstücks.
Hinweis:
Zusätzlich übernimmt der Notar die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Dafür fallen Grundbuchgebühren an, die ebenfalls in die Notarkosten beim Wohnungskauf oder Hauskauf einfließen. Mehr Details zur Grundschuld erhalten Sie in unserem Ratgeber-Artikel:
Die Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf – eine Beispielrechnung
Auf der Grundlage eines Kaufpreises für eine Immobilie in Höhe von 150.000 Euro und einer eingetragenen Grundschuld von 125.000 Euro ergibt sich folgende Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf:
Notarkosten Tabelle 2023
Art der Kosten | Leistung | Gebühr |
---|---|---|
Notarkosten | Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags | 708,00 Euro |
Grundbuch | Eintragung der Auflassungsvormerkung | 177,00 Euro |
Notarkosten | Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK) | 300,00 Euro |
Grundbuch | Eintragung der Grundschuld | 300,00 Euro |
Grundbuch | Eintragung des Eigentümers | 354,00 Euro |
Grundbuch | Löschung der Auflassungsvormerkung | 25,00 Euro |
Notarkosten | Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag | 177,00 Euro |
Notarkosten | Betreuungsgebühr für die Grundschuld | 150,00 Euro |
Notarkosten | Vollzugstätigkeiten | 177,00 Euro |
Notarkosten | Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto | 354,00 Euro |
Summen: | ||
Grundbuchkosten: | - | 856,00 Euro |
Notarkosten: | - | 1.866,00 Euro |
MwSt. für Notarkosten: | - | 354,54 Euro |
Gesamtkosten: | - | 3.076,54 Euro |