Notarkosten beim Hauskauf: Mit dieser Summe müssen Sie rechnen
Um eine Immobilie oder ein Grundstück in Deutschland rechtskräftig zu kaufen, ist es notwendig den Immobilienkaufvertrag über einen Notar abzuwickeln. Seine Leistung kostet Gebühren, die zu den
Kaufnebenkosten
eines Hauskaufs gehören. Erfahren Sie hier u.a., welche Kosten für den Notar beim Hauskauf anfallen, wer die Notarkosten zahlt und welche Leistungen ein Notar dafür erbringt.
Inhaltsverzeichnis:
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Warum fallen bei einem Hauskauf Notarkosten an?
Viele Käufer fragen sich, warum Notarkosten beim Hauskauf entstehen. Schließlich bedeutet der Hauskauf an sich bereits eine hohe finanzielle Belastung. Der Gesetzgeber hat die Notargebühren beim Hauskauf jedoch aus gutem Grund eingeführt, nämlich um Käufer und Verkäufer zu schützen. Denn bei Immobiliengeschäften handelt es sich um sehr komplexe Sachverhalte. Dementsprechend umfangreich ist auch der
Kaufvertrag für ein Haus
. Um den
Immobilienverkauf
für beide Vertragsparteien rechtssicher zu vollziehen, braucht es einen Notar, der den Kaufvertrag notariell beurkundet und ihn damit rechtskräftig macht.
Gut zu wissen:
Auch wenn Notare Freiberufler sind, üben sie nach der Bundesnotarordnung (BNotO) als unabhängige Träger ein öffentliches Amt aus. Insoweit sind sie in dieser Funktion Richter, Schöffen und Bürgermeistern gleichgestellt. Das bedeutet, dass ein Notar beim Hauskauf keine Vermittlerrolle einnimmt, sondern zur Neutralität verpflichtet ist.
Wie viel zahlt der Käufer, wie viel der Verkäufer?
Üblicherweise beauftragt der Käufer den Notar und trägt deshalb auch den überwiegenden Teil der anfallenden Notarkosten beim Wohnungskauf beziehungsweise Hauskauf. Der Verkäufer übernimmt meist nur einen Anteil der Kosten – zum Beispiel, wenn etwas im Grundbuch zu ändern ist (z.B. Löschung einer Hypotheken , eines alten Vorkaufsrechts oder Rechte Dritter wie ein Nießbrauchrecht bei Immobilien ). Geht es um die Zahlung der Notarkosten beim Hausverkauf , gelten jedoch sowohl der Verkäufer als auch der Käufer als Kostenschuldner. Das heißt: Sie sind beide haftbar. Wenn der Käufer die beim Immobilienkauf anfallenden Notarkosten also nicht zahlt, ist der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet. Verkäufer sollten daher vorm Gang zum Notar sichergehen, dass ihr Käufer sich die Notarkosten beim Hauskauf auch leisten kann.
Dass der Käufer beim Hauskauf die Notarkosten zahlt, ist steuerlich begründet. Müsste der Verkäufer die Notarkosten tragen, würde er sie höchstwahrscheinlich auf den Kaufpreis der Immobilie aufschlagen. Damit würde wiederum die Grunderwerbsteuer für den Käufer steigen.
In der Regel halten Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag fest, wer beim Immobilienkauf welche Notarkosten übernimmt.
Gut zu wissen:
Da die Kosten für den Notar beim Hauskauf nicht unerheblich sind, sollten Käufer sie auch bei ihrer Immobilienfinanzierung berücksichtigen.
Welche Notarkosten fallen bei einem Hauskauf an?
Der in der Bundesnotarordnung (BnotO) festgeschriebene Gebührensatz der Notarkosten beim Hauskauf umfasst unter anderem:
die Beratung durch den Notar
die Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs und
die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.
Die Notargebühren beim Hauskauf orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Das heißt, sie sind auch unabhängig vom Aufwand, der Anzahl der Besprechungstermine oder vom Schwierigkeitsgrad des Kaufvertrags. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten beim Hauskauf und die Grundgebühren auf 1,5 Prozent bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie und/beziehungsweise des Grundstücks.
Hinweis:
Zusätzlich übernimmt der Notar die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Dafür fallen Grundbuchgebühren an, die ebenfalls in die Notarkosten beim Wohnungskauf oder Hauskauf einfließen. Mehr Details zur Grundschuld erhalten Sie in unserem Ratgeber-Artikel:
Die Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf – eine Beispielrechnung
Auf der Grundlage eines Kaufpreises für eine Immobilie in Höhe von 150.000 Euro und einer eingetragenen Grundschuld von 125.000 Euro ergibt sich folgende Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf: