| Posten | Bemessung | Beispiel 200.000 € |
| Notar Beglaubigung und Antrag | nach Wert, meist 0,15–0,25 % | 300–500 € |
| Grundbuchamt Löschung | nach Wert, meist 0,05–0,10 % | 100–200 € |
| Aufgebotsverfahren (falls Brief verloren) | zusätzliche Gerichtskosten | je nach Wert, mehrere Wochen |
Die Werte dienen als Orientierung. Region und Wertstufen beeinflussen die Gebühren. Der Notar stellt eine gesetzliche Gebührenrechnung.
Wer trägt die Kosten? Beim Verkauf trägt in der Praxis der Verkäufer die Löschungskosten. Der Kaufvertrag regelt die Kostentragung ausdrücklich. Bei Tilgung ohne Verkauf trägt der Eigentümer die Gebühren.
So sparen Sie Aufwand und Geld. Bündeln Sie mehrere Beurkundungen in einem Termin. Stimmen Sie die Löschung mit Umschuldung oder Kaufvertragsentwurf ab. Reduzieren Sie Doppeltermine und zusätzliche Auslagen.
Fragen Sie frühzeitig nach dem Kostenplan. Der Notar beziffert die Gebühren transparent. Das vermeidet Überraschungen und Verzögerungen.
Die Werte folgen festen Gebührentabellen. Kleine Nennbeträge erzeugen geringe Gebühren. Hohe Nennbeträge erhöhen die Gebühr linear.
Beispielrechnung mit 100.000 Euro: Notar 150–250 Euro. Grundbuchamt 50–100 Euro.
Bei 300.000 Euro: Notar 450–750 Euro. Grundbuchamt 150–300 Euro.
Zusatzkosten entstehen durch Auslagen und Porto. Der Notar berechnet Kopien und Versand. Die Beträge fallen moderat aus.
Hinweis zur Rechnung: Die Gebühren sind gesetzlich gedeckelt. Vergleiche zwischen Notaren zeigen daher wenige Abweichungen. Preisverhandlungen entfallen.
Hinweis:
Sie sind Käufer und aktuell noch auf der Suche nach der richtigen Finanzierung für Ihre Wunschimmobilie? Unser Finanzierungsrechner sagt Ihnen in wenigen Minuten, welche Optionen Sie haben:
6. Wie läuft die Löschungsbewilligung ab?
Der Ablauf startet beim Gläubiger und endet im Grundbuch. Bank, Notar und Grundbuchamt arbeiten eng zusammen. Nummerierte Schritte geben Ihnen klare Orientierung.
Schritt für Schritt zur Löschungsbewilligung:
Tilgung abschließen und Nullsaldo bestätigen. Fordern Sie eine Schlussabrechnung bei der Bank an.
Bewilligung anfordern. Bitten Sie die Bank um die Löschungsbewilligung im Original.
Notar beauftragen. Übergeben Sie Bewilligung, Grundbuchdaten und Ihre Identität.
Beglaubigung der Unterschriften. Der Notar beglaubigt die Berechtigten.
Löschungsantrag erstellen. Der Notar stellt den Antrag nach § 29 GBO.
Einreichung beim Grundbuchamt. Der Notar übermittelt Antrag und Originale.
Prüfung durch das Grundbuchamt. Die Behörde prüft Recht und Form.
Löschung eintragen. Das Amt löscht die Grundschuld im Grundbuch.
Auszug erhalten. Sie erhalten einen aktualisierten Grundbuchauszug.
Sonderfall Briefgrundschuld: Liegt der Grundschuldbrief vor, fügt der Notar ihn bei. Fehlt der Brief, startet das Aufgebotsverfahren.
Zeitliche Orientierung: Viele Vorgänge enden innerhalb von vier bis sechs Wochen. Das Aufgebotsverfahren verlängert die Dauer deutlich.
Die Rollen im Überblick. Die Bank erklärt die Bewilligung. Der Notar gestaltet, beglaubigt und stellt den Antrag. Das Grundbuchamt trägt die Löschung ein.
Prüfen Sie alle Daten vor Einreichung sorgfältig. Hinterlegen Sie die Notarvollmacht und eine Ausweiskopie.
Bitten Sie die Bank um Versand an den Notar. So liegt das Original am richtigen Ort. Fragen Sie nach dem Versanddatum und einer Sendungsnummer.
Nach der Eintragung informiert das Grundbuchamt den Notar. Der Notar sendet Ihnen den Auszug. Zeit planen.
6.1 Wie lange dauert eine Löschungsbewilligung?
Wie lange die Bank für die Ausstellung der Bewilligung braucht, hängt von der Zeit ab, die sie für die Prüfung der Löschung benötigt. Der Prozess, die Grundschuld selbst löschen zu lassen, kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen – je nachdem, wie schnell die Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes arbeitet.
7. Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?
Die Löschungsbewilligung kann nicht verfallen. Eigentümer können die kostenlose Urkunde daher auch beantragen, wenn sie weiterhin in der Immobilie leben möchten und derzeit keine Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch beantragen möchten. Dies ist schon deshalb sinnvoll, da das Dokument als Nachweis für die vollständige Rückzahlung des Darlehens dient.
8. Welche Alternative zur Löschung der Grundschuld gibt es?
Wenn Sie bei einer Bank ein Darlehen ablösen, kann die als Sicherheit dienende Grundschuld gelöscht werden. Nehmen Sie für die Ablösung einen neuen Kredit auf, ist eine Grundschuldabtretung möglich. In diesem Fall erstellt die Gläubigerbank keine Löschungsbewilligung, sondern tritt die Grundschuld an die neue Bank ab. Ein Vorteil ist, dass die Kosten geringer sind, als wenn Sie die bestehende Grundschuld löschen und ein neues Grundpfandrecht eintragen lassen würden. Die Abwicklung regeln die Banken unter sich, sodass Sie sich um die Ablösung und Abtretung nicht kümmern müssen. Die ablösende Bank überweist dem alten Kreditgeber die Darlehenssumme mit der Auflage, die Grundschuld abzutreten. Im Grundbuch wird ein entsprechender Vermerk über die Abtretung eingetragen.
Gut zu wissen:
Es muss nicht immer der volle Grundschuldbetrag abgetreten werden. Es ist auch möglich, Teilbeträge abzutreten. In diesem Fall lautet die Formulierung „Abtretung eines erstrangigen Teilbetrags“.
9. Kann eine Grundschuld ohne Notar gelöscht werden?
Es ist nicht möglich, die Grundschuld ohne Notar löschen zu lassen. Damit die Löschung erfolgen kann, ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich. Im Zuge der Beurkundung leitet der Notar die Urkunde üblicherweise zur Grundschuldlöschung an das Grundbuchamt weiter.
Eigentümer können die beglaubigte Löschungsbewilligung auf Wunsch auch selbst beim Grundbuchamt mit einem Löschungsantrag einreichen.
10. Lohnt es sich, die Grundschuld bestehen zu lassen?
Das Bestehenlassen der Grundschuld schafft Flexibilität für spätere Finanzierungen. Es spart Löschungs- und Neubestellungskosten. Bei geplantem Verkauf lohnt jedoch die Löschung.
Nach Tilgung wird die Sicherungsgrundschuld frei. Zwei Wege stehen bereit: Löschung oder Rückgewähr. Bei Rückgewähr entsteht eine Eigentümergrundschuld.
Eigentümergrundschuld bedeutet: Das Recht gehört nun dem Eigentümer. Es sichert keine Forderung mehr. Der Eigentümer nutzt die Grundschuld als Sicherheit für neue Kredite. Die Bank tritt die Grundschuld an den Eigentümer ab.
| Vorteile des Bestehenlassens |
Nachteile |
| Schneller Zugriff auf bestehende Sicherheiten |
Lasteneintrag bleibt im Grundbuch sichtbar |
| Sparsame Abwicklung ohne Löschung und Neubestellung |
Potenzielle Verwirrung bei Käufer oder Kreditgeber |
| Gute Verhandlungsbasis bei Modernisierung und Anschlussfinanzierung |
Zusätzliche Klärung im Kaufvertrag erforderlich |
Empfehlungen nach Situation: Planen Sie einen Verkauf in naher Zeit? Dann löschen Sie die Grundschuld vor dem Notartermin. Käufer bevorzugen eindeutige, lastenfreie Verhältnisse.
Planen Sie Modernisierungen oder eine Umschuldung? Dann behalten Sie die Grundschuld als Eigentümergrundschuld. Sprechen Sie mit der finanzierenden Bank über die Rückgewähr. Der Notar beurkundet die Abtretung oder die Rückgewährvereinbarung.
Wichtig: Die Eigentümergrundschuld erfordert saubere Unterlagen. Bewahren Sie Grundschuldbrief, Abtretung und Bewilligung geordnet auf. So bleibt die Nutzung reibungslos und rechtssicher.
Risiken bestehen bei unklaren Sicherungsabreden. Alte Sicherheiten blockieren neue Beleihungen. Klären Sie den Sicherungszweck schriftlich mit der Bank.
Bei Teilverkäufen empfiehlt sich eine Pfandfreigabe. So bleiben Restflächen beleihbar. Die Freigabe ersetzt keine Löschung des Gesamtrechts.
Steht ein Käufer fest, führt die Löschung zu Vertrauen. Die Finanzierung des Käufers startet schneller.
Liegt kein Verkaufsplan vor, überzeugt die Eigentümergrundschuld häufig. Sie hält Wege für spontane Investitionen offen. Gebühren entfallen doppelt.
10.1 Ist es riskant die Grundschuld bestehen zu lassen?
Nein, in der Regel besteht kein Risiko, wenn Sie die Grundschuld bestehen lassen. Denn nach Abzahlung der Baufinanzierung tritt die Bank die Grundschuld automatisch an den Eigentümer ab. Die Grundschuld geht damit in eine Eigentümergrundschuld über und die Bank verliert ihr Recht an dem Grundpfandrecht. Mit der Löschungsbewilligung haben Sie einen Nachweis darüber in der Hand, dass Sie Ihr Darlehen abbezahlt haben, auch ohne dass Sie die Löschung im Grundbuch veranlassen.
Gut zu wissen:
Sie können die Grundschuld auch bestehen lassen, wenn Sie anstreben, Ihre Immobilie zu verkaufen. In diesem Fall kümmert sich der Notar im Zuge der Kaufvertragsabwicklung um die Einholung der Bewilligung bei der Bank und reicht diese dann auch beim Grundbuchamt zur Löschung des Grundpfandrechts ein.
10.2 Warum sollte die Grundschuld gelöscht werden?
Es ist nicht verpflichtend, eine Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens löschen zu lassen. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, sollte die Grundschuld idealerweise gelöscht werden. Die Nachfrage nach unbelasteten Immobilien ist deutlich höher, zudem sind Kaufinteressenten in der Regel bereit, höhere Preise zu zahlen. Die Abwicklung ist wesentlich einfacher, wenn eine lastenfreie Immobilie veräußert wird.
11. Was tun, wenn die Löschungsbewilligung verloren gegangen ist?
Die Löschungsbewilligung ist weg? Holen Sie eine Ersatzbewilligung beim Gläubiger. Der Notar begleitet die Neubeschaffung und veranlasst die Löschung im Grundbuch.
Starten Sie mit einer Nachfrage bei der Bank oder Sparkasse. Halten Sie Darlehensnummer, Grundschulddaten und Ihre Identität bereit. Fordern Sie eine Ersatz-Löschungsbewilligung als Original an. Die Bank stellt die Bewilligung kostenfrei aus. Eine Zweitausfertigung dauert oft ein bis drei Wochen.
Informieren Sie Ihren Notar über den Verlust. Der Notar prüft die Angaben und koordiniert die Löschung. Er reicht die Bewilligung mit dem Antrag beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld nach Prüfung.
Fehlt ein Grundschuldbrief, meldet der Notar das Aufgebotsverfahren an. Das Verfahren beseitigt einen verloren gegangenen Brief rechtsgültig.
Verwahren Sie die Löschungsbewilligung im Original sicher. Fertigen Sie Kopien für Ihre Unterlagen. Stimmen Sie die Zustelladresse mit der Bank ab. Vermeiden Sie Adresswechsel ohne Nachsendeauftrag.
Mögliche Zusatzkosten betreffen nur Notar und Gericht. Die Gebühren richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld. Beispiel: 200.000 Euro ergeben häufig Gesamtkosten zwischen 300 und 600 Euro. Fragen Sie auch nach der Rückgewähr der Grundschuld. Die Rückgewähr erleichtert die Umschuldung oder eine spätere Finanzierung. Vermerken Sie den Versandweg im Auftragsformular. Und Fristen. Halten Sie Rückfragen bereit.
12. Automatischer Erhalt der Löschungsbewilligung: Was Sie wissen müssen
Viele Banken senden die Löschungsbewilligung nach vollständiger Tilgung automatisch. Ein automatischer Versand erfolgt jedoch nicht in jedem Fall. Fordern Sie die Bewilligung proaktiv an, falls sie ausbleibt.
Die Bank prüft den Sicherungszweck nach der Restschuld. Besteht keine gesicherte Forderung, erstellt die Bank die Löschungsbewilligung. Viele Institute verschicken das Original an die letzte bekannte Adresse. Der Versand erfolgt oft innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Tritt kein Versand ein, handeln Sie aktiv. Kontaktieren Sie das Servicecenter per Telefon und E-Mail. Nennen Sie IBAN, Darlehensnummer und Stand der Rückzahlung. Bitten Sie um eine schriftliche Abmeldung des Sicherungszwecks. Fordern Sie eine Ersatz-Löschungsbewilligung an die Notaradresse.
Vermeiden Sie Verzögerungen mit klaren Angaben. Hinterlegen Sie im Kreditvertrag Ihre aktuelle Anschrift. Vereinbaren Sie eine Zustellung direkt an den Notar. Fragen Sie nach dem Versanddatum und einer Sendungsnummer. Fordern Sie bei Briefgrundschulden den Grundschuldbrief zurück. Der Notar benötigt den Brief für die Löschung. Prüfen Sie auch die Vollmachtlage. Zeitplan.
13. Unterscheidung: Löschungsbewilligung, löschungsfähige Quittung und Pfandfreigabe
Die Begriffe wirken ähnlich, bedeuten jedoch Verschiedenes. Die Löschungsbewilligung löscht ein Grundpfandrecht. Die löschungsfähige Quittung bezieht sich auf die Hypothek. Die Pfandfreigabe entlässt eine Teilfläche aus der Haftung.
Die Löschungsbewilligung stammt vom Gläubiger der Grundschuld. Sie bewilligt die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch. Grundlage bildet § 19 GBO mit der Bewilligung des Berechtigten. Der Notar beglaubigt die Unterschrift und stellt den Löschungsantrag.
Die löschungsfähige Quittung betrifft die Hypothek, nicht die Grundschuld. Sie bestätigt die vollständige Rückzahlung der gesicherten Forderung. Mit der Quittung löscht das Grundbuchamt die Hypothek. Die Hypothek spielt heute kaum noch eine Rolle. Banken arbeiten überwiegend mit Sicherungsgrundschulden.
Die Pfandfreigabe bezeichnet die Freigabe von Teilen oder ganzen Grundstücken. Der Gläubiger entlässt bestimmte Flächen oder Miteigentumsanteile aus dem Haftungsverband. Eine Pfandfreigabe tritt oft bei Teilungen, Verkäufen oder Umfinanzierungen auf. Sie ersetzt keine Löschungsbewilligung für das gesamte Grundpfandrecht.
Für Eigentümer und Käufer entsteht Klarheit erst durch die korrekte Begriffswahl. Brauchen Sie eine Voll-Löschung, ist die Löschungsbewilligung das richtige Dokument. Geht es um den Nachweis der Rückzahlung einer Hypothek, zählt die löschungsfähige Quittung. Sollen Flächen aus dem Zugriff des Gläubigers gehen, beantragen Sie eine Pfandfreigabe.
Prüfen Sie Verträge und Sicherungsabreden genau. Achten Sie auf Bezeichnungen wie Rückgewähr, Abtretung und Teillöschung. Der Notar erklärt die Unterschiede und leitet die passenden Schritte ein. So vermeiden Sie Verzögerungen bei Verkauf oder Finanzierung. Bei Briefgrundschulden zählt auch der Grundschuldbrief. Liegt der Brief nicht vor, startet der Notar das Aufgebotsverfahren. Bei Buchgrundschulden entfällt der Brief als Sicherheitsträger. Der Ablauf bleibt dennoch identisch für die Löschung. Rechtslage.
14. Was passiert, wenn die Löschungsbewilligung fehlt oder verweigert wird?
Fehlt die Löschungsbewilligung, stoppt die Grundbuchlöschung. Der Gläubiger verweigert die Bewilligung bei offener Forderung oder unsicherem Sicherungszweck. Abhilfe schaffen Nachweise, Ombudsstelle und rechtliche Schritte.
Prüfen Sie zunächst den Tilgungsstand. Fordern Sie vom Kreditinstitut eine Schlussabrechnung mit Nullsaldo. Verweisen Sie auf die Sicherungsabrede und Ihren Rückgewähranspruch. Die Bank setzt die Löschungsbewilligung nach erfolgter Prüfung ab.
Lehnt die Bank ab, reagieren Sie schriftlich und nach Frist. Setzen Sie der Bank eine angemessene Frist zur Erteilung. Verlangen Sie eine Begründung mit konkreten Paragraphen. Drohen Sie nicht, bleiben Sie sachlich und beharrlich.
Widerspricht die Begründung der Rechtslage, wenden Sie sich an die Ombudsstelle. Die Ombudsstelle der privaten Banken vermittelt außergerichtlich. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene Stellen. Der Vermittler klärt die Anspruchslage schnell und strukturiert.
Bleibt die Erteilung aus, folgt der Rechtsweg. Ein Fachanwalt setzt den Rückgewähranspruch durch. Die Grundlage bilden § 1192 BGB und die Sicherungsabrede. Der Anspruch entsteht nach Ende der gesicherten Forderung.
Geht die Bewilligung verloren, beschaffen Sie eine Zweitausfertigung. Der Weg führt über den ursprünglichen Gläubiger. Das Grundbuchamt erteilt keine Ersatzbewilligung. Bei Briefverlust hilft das Aufgebotsverfahren.
Ohne Löschungsbewilligung bleibt die Grundschuld bestehen. Ein Verkauf verzögert sich, eine Finanzierung scheitert häufig. Sichern Sie frühzeitig den Prozess und die Dokumente. Dokumentieren Sie Gespräche.
Löschungsbewilligung – FAQ
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Ist die Finanzierung für das Eigenheim abbezahlt, haben Eigentümer die Möglichkeit, die zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Dafür benötigen Eigentümer eine Löschungsbewilligung. Sie ist der Nachweis darüber, dass die Baufinanzierung getilgt wurde und aus dem Grundbuch entfernt werden kann. Mehr erfahren zum Thema Löschungsbewilligung
Wie viel kostet eine Löschungsbewilligung?
Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld zu bewilligen. Das Kreditinstitut darf daher für die Bewilligung keine Kosten in Rechnung stellen. Allerdings entstehen Kosten für die Löschung der Grundschuld selbst. Diese setzen sich aus den Notarkosten und den Kosten für das Grundbuchamt zusammen und richten sich nach der Höhe der Grundschuld.
Wo bekomme ich eine Löschungsbewilligung her?
Auf Antrag erhalten Sie von Ihrer Bank eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung. Üblicherweise verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, welche der Notar beurkundet. Alle wesentlichen Angaben sind Bestandteil dieser Vorlagen.
Wie läuft die Löschungsbewilligung ab?
Haben Sie die Löschungsbewilligung der Bank erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld. Diesen Antrag sowie die Bewilligung erhält anschließend ein beauftragter Notar. Er beglaubigt sie und schickt beide Dokumente an das Grundbuchamt. Die Mitarbeiter prüfen, ob die formellen Voraussetzungen gegeben sind, um den Grundbucheintrag zu löschen. Falls ja, tragen sie einen Löschvermerk in das Grundbuch ein. Die Grundschuld ist damit gelöscht.
Ist es sinnvoll, eine Grundschuld bestehen zu lassen?
Grundschuld löschen oder nicht? Unter Umständen ist es sinnvoll, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen – zum Beispiel, wenn Sie später ein Darlehen für eine Modernisierung oder ein anderes Vorhaben aufnehmen möchten. In diesem Fall dient die bereits bestehende Grundschuld als Sicherheit. Damit sparen Sie bei einer späteren Darlehensaufnahme die Kosten für die Stellung einer neuen Sicherheit. Mehr zum Thema Löschungsbewilligung lesen
Von wem wird die Löschungsbewilligung ausgestellt?
Der Gläubiger stellt die Löschungsbewilligung aus und erklärt sich einverstanden, dass das zu seinen Gunsten eingetragene Grundpfandrecht gelöscht wird. Dieses Einverständnis ist von einem Notar zu beurkunden.
Themengebiet: Immobilienkauf
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