• Was ist das Grundpfandrecht?

    Bei dem Grundpfandrecht handelt es sich um einen Teil des Sachenrechts. Es regelt das Pfandrecht bei Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten und ermöglicht es, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte von Schuldnern zu verwerten, falls diese einer Forderung nicht nachkommen. Die drei Formen des Grundpfandrechts sind  Hypotheken Grundschuld  und Rentenschuld. Sie dienen als Absicherung bei Krediten, wie zum Beispiel  Baufinanzierungen . Weil sich solche Absicherungen leicht verwerten lassen, zeigen sich Banken bei der Kreditvergabe oft großzügig. Das größte Risiko für Kreditgeber ist ein durch eine  Immobilienkrise  herbeigeführter Einbruch der allgemeinen Immobilienpreise. In einem solchen Fall könnte das Grundpfandrecht die Restschulden unter Umständen nicht abdecken.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

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