Grundschuld löschen und eintragen

Grundschuld: Das bedeutet sie für Immobilienkauf und -verkauf

Spätestens, wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, werden zukünftige Bauherren oder Immobilienkäufer mit den Themen Grundschuld und Grundpfandrecht konfrontiert. Erfahren Sie u. a., was hinter dem Begriff Eigentümergrundschuld steckt, was es mit einem Grundschuldbrief auf sich hat und was bei einem Immobilienverkaufmit der Grundschuld passiert.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Eine Grundschuld ist ein dingliches Pfandrecht an einer Immobilie, das Gläubigern als Sicherheit dient. Sie entsteht durch die Einigung der Parteien und Eintragung im Grundbuch.

  • Die Grundschuld kann als Buchgrundschuld oder Briefgrundschuld eingetragen werden. Letztere hat den Vorteil einer schnelleren Abtretung an einen neuen Gläubiger.

  • Nach Tilgung des Darlehens kann die Grundschuld gelöscht oder weiterbestehen gelassen werden. Die Löschung erfolgt durch eine Löschungsbewilligung und kann kostenpflichtig sein.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Grundschuld?

  2. Welche Grundschuldarten gibt es?

  3. Bestellung und Eintragung der Grundschuld

  4. Grundschuldzinsen und Kosten

  5. Löschung und Verkauf der Grundschuld

  6. Was passiert mit der Grundschuld bei einem Verkauf?

  7. Unterschiede und Beziehung zu anderen Rechten

  8. Rechtliche Aspekte von Grundschulden

  9. Kreditbezogene Situationen

1. Was ist eine Grundschuld?

Auf diesem Bild sehen Sie eine Grafik, die in Bildern beschreibt, was eine Grundschuld ist.

Eine Grundschuld ist ein dingliches Pfandrecht an einer Immobilie, das Gläubigern als Sicherheit dient. Bei Baufinanzierungen belastet die Bank das Grundstück mit einem bestimmten Betrag. Kommt es zu einem Zahlungsverzug oder einem Kreditausfall, ist die Bank berechtigt, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Weitere Rechte an dem belasteten Grundstück stehen dem Gläubiger jedoch nicht zu. Das Grundpfandrecht entsteht durch die Einigung der beteiligten Parteien und die Eintragung in das Grundbuch. Dabei gibt es verschiedene Arten der Grundschuld wie die Eigentümergrundschuld oder die Sicherungsgrundschuld.

Im Unterschied zur Hypotheken ist die Grundschuld nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden. Während die Hypothek im Zuge der Darlehenstilgung immer geringer wird, bleibt das Grundpfandrecht der Grundschuld weiterhin in voller Höhe bestehen.

Muss eine Grundschuld eingetragen werden?

Es ist Pflicht, die Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch dient sie der Bank als Sicherheit, weshalb diese auf den Vermerk des Grundpfandrechts besteht. Es ist hingegen nicht vorgeschrieben, zwangsweise eine Briefgrundschuld einzutragen.


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2. Welche Grundschuldarten gibt es?

Unterschiede zwischen Eigentümer- und Fremdgrundschuld

Eigentümergrundschuld

- Die Eigentümergrundschuld ist eine spezielle Form der Grundschulden.
- Sie steht nicht der Bank oder dem Kreditgeber, sondern dem Eigentümer der Immobilie selbst zu.
- Dabei werden die Eigentümergrundschulden vom Eigentümer auf ein bezahltes Grundstück eingetragen.
- Zweck der Eigentümergrundschuld ist, dass der Eigentümer der Immobilie den ersten Rang unter den Grundschulden im Grundbuch besetzt.
- Insoweit dient die Eigentümergrundschuld als Sicherung eines bestimmten Grundbuchrangs, ohne dass dieser durch Fremdgrundschulden in der Rangfolge verdrängt werden kann.

Fremdgrundschuld

- Die Fremdgrundschuld ist der gesetzliche Normalfall.
- Bei einer Fremdgrundschuld wird ein Dritter als Gläubiger eingetragen, der nicht Grundstückseigentümer ist.
- Die Fremdgrundschuld wird beispielsweise als Kreditsicherheit zugunsten einer Bank eingetragen. Fällt der Sicherungszweck weg, erhält der Grundstückseigentümer sie zurück.
- Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Grundstückseigentümers darf der Gläubiger zur Befriedigung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung betreiben.

Isolierte Grundschuld


 

- Sie spielt in der Praxis eine nur geringe Rolle.
- Sie wird zunächst ohne erkennbaren Grund bestellt.
- Als nicht-akzessorische Sicherheit ist sie nicht zwingend an eine Forderung gekoppelt, sondern kann auch unabhängig bestehen.
- Zweck der isolierten Grundschuld ist, sich als Grundstückseigentümer für ein mögliches späteres Darlehen einen guten Sicherungsrang zu verschaffen.

3. Bestellung und Eintragung der Grundschuld

Werden Grundschulden im Grundbuch eingetragen, wird dieser Vorgang als Grundschuldbestellung bezeichnet. Voraussetzung ist die Zustimmung der Eigentümer der Immobilie, dass diese mit einem Grundpfandrecht belastet wird und der daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

3.1 Wie wird die Grundschuld eingetragen?

Der Grundstückseigentümer bestellt die Grundschuld in der vereinbarten Höhe – entweder in notariell beglaubigter Form oder als öffentliche Beglaubigung. In der Praxis üblich ist die Abwicklung über einen Notar. Er lässt die Grundschuld eintragen, indem er die Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt einreicht. Dieses übernimmt dann die Eintragung der Buchgrundschuld. Für eine Briefgrundschuld wird zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt.

Der Eigentümer unterwirft sich zusammen mit der Grundschuldbestellung der sofortigen Zwangsvollstreckung und übernimmt die persönliche Haftung. Banken halten mit dem Grundpfandrecht einen sofort vollstreckbaren Titel in den Händen. Aufgrund der persönlichen Unterwerfung sind Kreditinstitute zudem berechtigt, auch das persönliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken.

3.2 Wer kann eine Grundschuld bestellen?

Die Eintragung eines Grundpfandrechts ins Grundbuch kann nicht vom Eigentümer einer Immobilie vorgenommen werden. Stattdessen muss er einen Notar mit der Grundschuldbestellung beauftragen. Regelmäßig fertigt der Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung einen Vorvertrag aus, der vom Notar für die Grundschuldbestellung übernommen werden kann. Um eine Grundschuld zu bestellen, bedarf es derUnterschrift aller Eigentümer der Immobilie, die im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung als Beleihungsobjekt dient. Die Urkunde der Grundschuldbestellung wird beim Notar unterschrieben, der die erforderlichen Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet.

3.3 Erstellung des Formulars zur Grundschuldbestellung

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass das Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen ist. Der Darlehensnehmer erhält von der Bank das für die Grundschuldbestellung erforderliche Formular, das die genaue Bezeichnung des Sicherungsobjektes, die Höhe der Grundschuld und den Nutzungszweck enthält. Dazu gehört neben den Angaben zu den Eigentümern und zum Grundstück auch die Flurstücknummer. Das Formular zur Grundschuldbestellung enthält darüber hinaus auch eine dingliche Vollstreckungsklausel sowie eine Unterwerfungsklausel. Gerät der Darlehensnehmer mit seinen Leistungen aus dem Darlehensvertrag in Verzug, erhält die Bank durch diese Klauseln das Recht, die Immobilie im Falle einer Zwangsversteigerung zu verwerten. Der Darlehensnehmer sendet das Grundschuldbestellungsformular an den Notar.

3.4 Notarielle Beurkundung der Grundschuld:

Welche Kosten entstehen für die notarielle Beurkundung von Grundschulden?

Kostenfaktor

Beispiel

Gebühren für den Vollzug des Geschäfts

500€

Beurkundungsgebühr für die Grundschuldbestellung nach der Gebührenordnung

0,5 % des Grundschuldbetrags (z.B. 100.000 Euro Grundschuldbetrag) 500€

Betreuungsgebühr beziehungsweise 0,5-Gebühr

150€

Auslagen für Grundbuchauszug, Kopien, Telekommunikation und Porto

100€

Umsatzsteuer (19%)

249,10€

Gesamtkosten für die notarielle Beurkundung von Grundschulden

1499,10€

Die Gesamtkosten für die notarielle Beurkundung dieser Grundschuld würden also 1499,10 Euro betragen. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist, und die tatsächlichen Kosten können je nach Fall und Notar variieren. Es ist daher ratsam, vorher eine individuelle Kostenaufstellung beim zuständigen Notar einzuholen.

Die Notarkosten im Allgemeinen sowie die Notargebühr für die Grundschuldbestellung im Besonderen sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.

Kann man eine Grundschuld ohne Notar eintragen lassen?

Theoretisch ist es möglich, eine Grundschuld ohne Notar eintragen zu lassen. Es müssten dann lediglich die Dokumente notariell beglaubigt werden. Dies geht jedoch nur, wenn es sich um eine Grundschuld ohne dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung handelt. Diese wird aber von nahezu allen Kreditgebern als Grundpfandrecht gefordert, sodass es in der Praxis kaum möglich ist, auf einen Notar zu verzichten.

3.5 Einreichen der Grundschuldbestellungsurkunde

Der Notar reicht die Grundschuldbestellungsurkunde und die Belastungsvollmacht beim Grundbuchamt ein. Diese Dokumente bedingen die Eintragung des Grundpfandrechts ins Grundbuch der Immobilie - das ist die eigentliche Grundschuldbestellung. Nach drei bis sechs Wochen erhält der Notar die Bestätigung über die Eintragung der Grundschuld. Anschließend sendet er einen aktualisierten Grundbuchauszug sowie eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde an die Bank, die das Immobiliendarlehen an den Kreditnehmer zur Auszahlung bringt.

4. Grundschuldzinsen und Kosten

4.1 Was bedeuten die hohen Grundschuldzinsen im Grundbuch?

Wer einen Blick auf seinen Grundbuchauszug wirft, erkennt, dass neben dem Grundschuldbetrag ein Grundschuldzins zwischen 12 und 20 Prozent eingetragen wurde. Dazu kommen einmalige Nebenleistungen zwischen 5 und 10 Prozent. Dabei handelt es sich nicht um den vereinbarten Darlehenszins, sondern um eine zusätzliche Sicherheit für die Bank. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, erhöhen Grundschuldzinsen und Nebenleistungen den Betrag, den die Bank geltend machen kann.

Ein Beispiel verdeutlicht diese Verfahrensweise:

Eingetragener Grundschuldbetrag: 100.000 Euro zuzüglich 16 Prozent Zinsen p.a.

Maximal darf die Bank den Zins für drei Jahre berechnen. Das wären in diesem Beispiel konkret 48.000 Euro. Die Bank könnte also im Falle der Zwangsverwertung bis zu 148.000 Euro geltend machen. Zu diesem Betrag kommen die einmaligen Nebenleistungen.

4.2 Warum sind die Grundschuldzinsen so hoch?

Der Grundschuldzins ist eigentlich ein fiktiver Zinssatz und nur dann von Bedeutung, wenn eine Immobilie zwangsversteigert werden muss. Die Grundschuldzinsen stehen nicht im Zusammenhang mit dem allgemeinen Zinsniveau und betragen zwischen 12 und 20 Prozent pro Jahr. Sie sind eine Absicherung der Banken für den Fall, dass der Darlehensnehmer in eine finanzielle Schieflage gerät. Mit diesen hohen Grundschuldzinsen sichern sich die Banken für die Zwangsvollstreckung ab. Dann müssen die für die Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten, Verzugszinsen sowie ein mögliches höheres Zinsniveau gedeckt sein, was über die hohen Grundschuldzinsen finanziert wird.

4.3 Welche Kosten fallen für Grundschulden an?

Die Gebühren für den Notar orientieren sich bei einer Grundschuldbestellung am Nennbetrag der Grundschuld. Der Nennbetrag ist die im Kreditvertrag vereinbarte Summe. Sie wird bei der Berechnung der Zinsen zugrunde gelegt und stimmt oftmals mit dem eigentlichen Auszahlungsbetrag nicht überein. Die Kosten variieren zwischen 0,8 und 1,0 Prozent der Grundschuld. Ist die Immobilie noch mit Altlasten behaftet, entstehen weitere Kosten für deren Löschung, deren Höhe ebenfalls abhängig ist von der Grundschuld.

Wie viel kostet es, eine Grundschuld einzutragen?

Die Kosten der Eintragung liegen bei etwa einem Prozent des Kaufpreises.

Die Kosten der Eintragung liegen bei etwa einem Prozent des Kaufpreises.

Für die Eintragung der Grundschuld fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie und liegen bei etwa einem Prozent des Kaufpreises. Bei einer Briefgrundschuld kommen die Kosten für die Erstellung des Briefes dazu.

5. Löschung und Verkauf der Grundschuld

5.1 Ist es sinnvoll, eine Grundschuld zu löschen?

Ein Grundpfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht, das dem Gläubiger das Recht auf Vollstreckung gewährt. Als dingliches Recht besteht das Grundpfandrecht auch unabhängig von der Forderung weiter. Das bedeutet, dass das Grundpfandrecht nicht erlischt, auch wenn das Darlehen bereits getilgt ist. Mit Tilgung des Kredits bewilligt die Bank auf Antrag die Löschung, wobei dem Darlehensnehmer eine entsprechende Urkunde ausgehändigt wird. Mithilfe der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer beim Grundbuchamt die Löschung veranlassen, wofür allerdings Kosten anfallen.

Eine mögliche Alternative ist, die Grundschuld nicht zu löschen, sondern einfach bestehen zu lassen mit der Option einer späteren Nutzung. In diesem Fall wird das Grundpfandrecht dann an einen neuen Gläubiger abgetreten. Die zweite Variante ist kostengünstiger als das Pfandrecht neu eintragen zu lassen. Allerdings ist es sicherer, eine Grundschuld löschen zu lassen, sobald ein Kredit bezahlt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei Aufnahme eines neuen Kredits der neue Gläubiger die Grundschuld nicht anerkennt.

5.2 Vor- und Nachteile einer Grundschuld-Löschung

Grundschulden sind eine wichtige Option im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung. Umso wichtiger ist es zu prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Grundschuld löschen oder einfach ruhen zu lassen.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Grundschulden gelöscht werden können - hier die wichtigsten:

  • Vollständige Rückzahlung des Darlehens: Ist das Darlehen zurückgezahlt, ist der Zweck der Grundschuld erfüllt, sodass sie gelöscht werden kann.

  • Verbesserung der Bonität: Eine Grundschuld ist eine Kreditsicherheit, die sich negativ auf die Bonität auswirken kann, da sie eine höhere Verschuldung signalisiert.

  • Verzicht auf eine weitere Kreditsicherung: Besteht kein Bedarf, einen weiteren Baukredit aufzunehmen, kann das Grundpfandrecht gelöscht werden, sodass die Immobilie unbelastet gehalten wird.

Dementsprechend bietet eine Grundschuld-Löschung Vor- und Nachteile.

Vorteile Nachteile
✓ Durch die Löschung können bezüglich der Kosten Einsparungen erzielt werden. ✗ Wird dieses Grundpfandrecht gelöscht, können dafür Kosten anfallen.
✓ Mithilfe einer Grundschuld-Löschung kann die Bonität verbessert werden. Denn eine Grundschuld ist eine Kreditsicherheit, deren Löschung eine niedrigere Verschuldung signalisiert.
✗ Eine Grundschuld-Löschung kann höhere Kreditzinsen nach sich ziehen. Dadurch reduziert sich die Kreditsicherheit, sodass der Kreditgeber höhere Zinsen verlangen kann.
✓ Nach einer Grundschuld-Löschung ist das Grundbuch gewissermaßen bereinigt. Das bedeutet, es herrscht Klarheit in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse der Immobilie.

Ob die Vor- und Nachteile in Bezug auf die Grundschuld-Löschung überwiegen, hängt von individuellen Faktoren und insoweit vom Einzelfall ab. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, kann deshalb eine fachliche Beratung sinnvoll sein.

5.3 Wie wird das Grundpfandrecht gelöscht?

Eine Grundschuld ist abstrakt, das heißt, das Grundpfandrecht besteht auch weiter, wenn der Kredit getilgt ist. Nach derRückzahlung bewilligt die Bank jedoch die Löschung und händigt dem Darlehensnehmer eine entsprechende Urkunde aus. Damit kann der Eigentümer beim Grundbuchamt veranlassen, dass die Grundschuld gelöscht wird.

5.4 Was passiert mit der Grundschuld bei einem Verkauf?

Bei einem Verkauf der Immobilie vereinbaren die Parteien in der Regel eine lastenfreie Übertragung. Ist die Immobilie nicht belastet, kann der Verkäufer das Grundpfandrecht vor dem Verkauf löschen lassen. Bestehen noch Verbindlichkeiten, erfolgt die Abwicklung über einen Notar. Der Notar überwacht den Eingang der Kaufpreiszahlung und veranlasst die Tilgung des bestehenden Darlehens aus dem Kaufpreis. Nach Rückzahlung lässt er die Grundschuld löschen. Alternativ entscheiden sich die Parteien dafür, dass das Grundpfandrecht weiter besteht. Es ist auch möglich, sie an einen neuen Gläubiger abzutreten.

5.5 Kann man eine Grundschuld von der Bank zurückkaufen?

Die Grundschuld von der Bank zurückzukaufen, ist in dem Sinne nicht möglich. Denn das würde heißen, dass der Kredit bei der Bank abgelöst wird. Theoretisch könnte die Grundschuld gelöscht werden, sobald der Kredit zurückgezahlt ist. Es ist also nicht nötig, die Grundschuld von der Bank zurückzukaufen bzw. geschieht das ohnehin mit Rückzahlung des Kredits.

5.6 Grundschuld löschen oder nicht: Die Löschungsbewilligung

Um Grundschulden löschen zu können, braucht es eine Löschungsbewilligung. Es gibt bestimmte Voraussetzungen und Schritte, die für eine Löschungsbewilligung notwendig sind.

  1. Löschungsbewilligung beantragen: Beim zuständigen Grundbuchamt muss ein Antrag auf Löschung der Grundschuld gestellt werden.

  2. Notwendige Unterlagen für die Löschungsbewilligung: Regelmäßig müssen ein Grundbuchausweis sowie der Nachweis über die Rückzahlung des Darlehens oder andere Gründe für die Löschung nachgewiesen und dem Antrag beigefügt werden.

  3. Grundschuldlöschung und die Kosten: Für das Grundschuld löschen werden Kosten fällig, die sich an der Höhe des Grundschuldbetrags orientieren.

  4. Grundschuldlöschung und die Dauer: Die Dauer der Grundschuld-Löschung kann mehrere Wochen bis Monate betragen.

Wichtig ist, dass die Löschungsbewilligung der Bank von einem Notar beglaubigt wird.

6. Unterschiede und Beziehung zu anderen Rechten

6.1 Wie unterscheiden sich Buch- und Briefgrundschuld?

Egal, ob Eigentümergrundschuld oder Fremdgrundschuld – die Grundschuld wird als Buch- oder Briefgrundschuld bestellt.

Die Buchgrundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. In der Eintragung wird die Erteilung eines Grundschuldbriefs ausgeschlossen. Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, wird zusätzlich zur Eintragung ein Grundschuldbrief ausgefertigt.

Briefgrundschulden sind praktisch, wenn es zur Abtretung der Grundschuld kommt, also die Immobilie an einen anderen Gläubiger weitergereicht wird: Denn hier reicht es aus, den Grundschuldbrief an diesen weiterzugeben. Wird eine Buchgrundschuld abgetreten, wird dies im Grundbuch vermerkt.

Was bedeutet es, wenn eine Grundschuld ohne Brief ist?

Bei der Grundschuld ohne Brief handelt es sich um eine ins Grundbuch eingetragene Buchgrundschuld. Da auf die Ausstellung eines zusätzlichen Grundschuldbriefs verzichtet wurde, ist dort der Vermerk “ohne Brief” zu finden. Diese Form der Grundschuld bietet den Vorteil, dass nicht auf die Ausstellung des Briefs gewartet werden muss. Das spart in manchen Fällen wertvolle Zeit. Ebenso fallen dafür keine Kosten an und der Grundschuldbrief kann nicht verloren gehen. Allerdings ist die Änderung der Grundschuld in diesem Fall aufwändiger und mit Kosten verbunden. Außerdem sind für Dritte Details wie die finanzierende Bank im Grundbuch einsehbar.

6.2 Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?

Grundschuld: Hypothek:
- Dieses Grundpfandrecht hat einen nur geringen Forderungsbezug, da sie vom Kreditbetrag unabhängig ist. - Die Hypothek ist vom jeweiligen Kreditbetrag abhängig und insoweit an die bestehende Forderung gebunden.
- Grundschulden bestehen nach der Rückzahlung des Kredits fort und geht als Eigentümergrundschuld auf den Eigentümer über. - Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt, erlischt die Hypothek automatisch und besteht nicht mehr.
- Die Grundschuld kann erst mit Erlaubnis des Gläubigers, der eine Löschungsbewilligung erteilt, durch Löschung manuell gelöscht werden. - Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers muss die Bank nachweisen, dass die zugrunde liegende Schuld noch besteht.
- Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Kreditgeber die Zwangsvollstreckung betreiben ohne nachweisen zu müssen, dass die zugrunde liegende Schuld noch besteht. - Eine Hypothek kann nur einmalig verwendet werden und ist insoweit weniger flexibel als eine Grundschuld.
- Grundschulden können für weitere besicherte Darlehen genutzt werden mit dem Vorteil, dass eine Grundschuldübertragung durch den Notar kostengünstiger ist als eine neue Grundschuldbestellung.

Festzuhalten ist, dass die Hypothek in der Praxis an Bedeutung verloren hat. Banken bevorzugen bei der Aufnahme von Darlehen die Eintragung einer Grundschuld als Grundpfandrecht. Maßgeblich sind vor allem zwei Vorteile dieses Grundpfandrechts. Erstens kann eine Zwangsvollstreckungsklausel im Falle von Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers schneller durchgesetzt werden. Und zweitens gilt das Grundpfandrecht für aktuelle und zukünftige Forderungen.

7. Rechtliche Aspekte von Grundschulden

In Bezug auf Grundschulden gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Dazu gehören unter anderem die Zweckerklärung für Grundschulden und die Zwangsvollstreckung.

7.1 Zweckerklärung für Grundschulden

Die Zweckerklärung für Grundschulden dient dazu, beim Kauf einer Immobilie die Bestellung der Grundschuld mit dem Baukredit zu verbinden. Grund ist, dass Grundschulden nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden sind. Deshalb wird zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer ein Vertrag geschlossen, in dem die Forderungen der Bank im Falle eines Zahlungsausfalls abgesichert werden. Die Zweckerklärung bietet insbesondere für den Darlehensnehmer Vorteile. Im Falle eines Zahlungsausfalls hat die Bank allenfalls Anspruch auf Tilgung des tatsächlich noch bestehenden Darlehensbetrags, nicht jedoch auf die Zahlung der vollständigen Grundschuld. Mithilfe der Zweckerklärung kann außerdem sichergestellt werden, dass die Grundschuld ausschließlich für den festgelegten Sicherungszweck verwendet wird. Zu den Inhalten der Zweckerklärung gehören die Höhe des Darlehens, das Objekt, auf das die Grundschuld eingetragen ist, der Zinssatz sowie die Verwertungsrechte der Bank. Insgesamt ist die Zweckerklärung ein zwischen der Bank und dem Eigentümer des Grundstücks geschlossener Vertrag. Auch wenn die Zweckerklärung keiner notariellen Beurkundung bedarf, ist es ratsam, diese vorab von einem Juristen prüfen zu lassen.

7.2 Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld

Es stellt sich die Frage, ob im Falle einer nicht beglichenen Schuld die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf. Dazu muss die Forderung aus dem Kreditvertrag fällig sein. Außerdem bestimmt der Sicherungsvertrag, welche Forderungen überhaupt vollstreckbar sind. Der Sicherungsvertrag ist ein Vertrag, der den Darlehensvertrag an die bestellte Grundschuld koppelt, wobei der Darlehensvertrag der Kreditvertrag mit der Bank ist. Im Normalfall sind Grundschulden nicht sofort vollstreckbar, da es dem Grundschuldinhaber an einem Vollstreckungstitel fehlt. Dieser müsste vor Gericht erwirkt werden, was mit Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden ist. Denn Grundschulden begründen lediglich einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Um die Zwangsvollstreckung für den Grundschuldinhaber zu erleichtern, ist es oftmals üblich, dass er zusammen mit dem Kreditgeber eine notariell beurkundete Zwangsvollstreckungsunterwerfung beziehungsweise eine Vollstreckungsunterwerfungserklärung vereinbart. Diese ist der Vollstreckungstitel, der die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld ermöglicht.

7.3 Wo finde ich die Buchgrundschulden im Grundbuch?

Bei der Buchgrundschuld handelt es sich um ein sogenanntes Grundpfandrecht, das der Absicherung einer Immobilienfinanzierung dient. Mit dieser gängigen Form der Kreditsicherheit erklärt der Käufer für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit die Abtretung eines dinglichen Anspruchs. Zweck der Buchgrundschuld ist, dass die Bank die Zwangsversteigerung der belasteten Immobilie vorantreiben kann, um mit dem Erlös den noch ausstehenden Kredit zu begleichen. Der rechtmäßige Nachweis der Buchgrundschuld ist ihre Eintragung in das Grundbuch, die vom Notar des Kreditgebers veranlasst wird. Der Notar leitet die von ihm erstellte beglaubigte Grundbucherstellungsurkunde an das zuständige Grundbuchamt weiter. Dort wird die Buchgrundschuld mit einem bestimmten Betrag beziffert und in Abteilung III des Grundbuchs unter der Rubrik "Lasten und Beschränkungen" eingetragen. Die Eintragung ist gebührenpflichtig, wobei die Kosten 0,5 bis 0,8 Prozent des Gegenwertes der Grundschuld beziehungsweise der Kaufsumme betragen.

7.4 Welche Bedeutung hat die Rangfolge von Grundschulden?

Die Ränge, die in der dritten Abteilung des Grundbuchs vermerkt sind, bestimmen die Rangfolge, nach der die Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung bedient werden. Auf diese Weise sichern sich Banken ab, um im Falle von Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers nicht auf den Kosten eines Kreditausfalls sitzen zu bleiben. Insgesamt gibt es drei Abteilungen, in die jeweils unterschiedliche Rechte und Lasten eingetragen werden.

  • Abteilung I: Eigentümer des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilie; bei mehreren Eigentümern Erfassung jedes einzelnen Eigentümers mit dem jeweiligen Eigentumsanteil

  • Abteilung II: Alle Lasten und Beschränkungen außer den Grundpfandrechten, also Vorkaufsrechte, Wohn- und Nießbrauchrechte sowie Wegerechte

  • Abteilung III: Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden

Rangfolgen gilt es nicht nur innerhalb einer Abteilung, sondern auch zwischen zwei Abteilungen zu beachten. Sind mehrere Rechte in derselben Abteilung eingetragen, bestimmt sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der Eintragungen. Bei Rechten in verschiedenen Abteilungen hat das Recht mit dem früheren Eintragungsdatum Vorrang. Haben Rechte dasselbe Eintragungsdatum, sind sie gleichrangig.

8. Kreditbezogene Situationen

Mit kreditbezogenen Situationen sind insbesondere eine mögliche Zahlungsunfähigkeit sowie die Grundschuldabtretung im Falle eines Bankenwechsels gemeint.

8.1 Was passiert, wenn der Darlehensnehmer die Raten nicht bedienen kann?

Wer als Käufer einer Immobilie Schulden eingeht, muss diese auch bezahlen. Der private Schuldner haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen. Indem sich die kreditgebende Bank ein Grundpfandrecht auf das Grundstück ins Grundbuch eintragen lässt, verfügt sie über eine weitere Sicherheit. Das Grundstück beziehungsweise die Immobilie wird damit zu einem Pfand, das dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung erleichtert. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsverzug, kann der Kreditgeber die Zwangsvollstreckung betreiben und die Immobilie versteigern lassen. Aus dem Erlös werden die noch offenen Forderungen einschließlich Zinsen und Nebenleistungen getilgt.

8.2 Wie wird mit Grundschulden im Falle eines Bankenwechsels oder einer Anschlussfinanzierung umgegangen?

Wechselt der Kreditnehmer die Bank, zum Beispiel im Falle einer Anschlussfinanzierung, kommt eine Grundschuldabtretung in Betracht. Da dieses Grundpfandrecht nicht an eine bestimmte Forderung geknüpft ist, kann die bisherige Grundschuld von der alten auf die neue Baufinanzierung übertragen werden. Anders formuliert: Die neue Bank verlangt ebenso wie die alte eine Grundschuld als Sicherheit, bevor sie den Kredit im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung auszahlt. Dies geschieht durch eine Grundschuldabtretung. Das heißt, die alte Bank tritt das Grundpfandrecht mit Zinsen und allen Nebenrechten an die neue Bank ab, wobei die Banken die Grundschuldabtretung unter sich regeln. Eine Zustimmung des Kreditnehmers beziehungsweise Eigentümers der Immobilie ist nicht erforderlich. Der Notar beglaubigt lediglich die Unterschrift des Bevollmächtigten der alten Bank. Außerdem sorgt er dafür, dass das Grundbuchamt den Gläubigerwechsel ins Grundbuch einträgt.

Tipp: Grundschuld beim Kreditvermittler ansprechen

Die Grundschuldabtretung ist eine kostengünstige Lösung. Wer bei Erstfinanzierung und Anschlussfinanzierung auf niedrige Zinsen achtet, wird auch bei der Grundschuldabtretung auf geringe Kosten achten. Umso wichtiger ist, die Grundschuldabtretung bei der Anschlussfinanzierung beim zuständigen Berater anzusprechen.

FAQ zur Grundschuld

Was sind die Vor- und Nachteile einer Grundschuld?

Die Sicherung eines Darlehens mit einem Grundpfandrecht ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Zu den Vorteilen gehört, dass der Kreditgeber durch das Grundpfandrecht von einer verbesserten Sicherheit profitiert. Auf der anderen Seite punktet der Kreditnehmer mit Bonitätsstärke, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits einen vergünstigten Zinssatz bedingt. Ein weiterer Vorteil der Grundschuld ist die mögliche Grundschuldabtretung, die beispielsweise einen Bankenwechsel im Zusammenhang mit einer Anschlussfinanzierung erleichtert. Nachteile der Grundschuld sind, dass sie zunächst einmal Kosten verursacht. Außerdem ist der Verkauf einer Immobilie mit bestehender Grundschuld schwer möglich. Nachteilig für den Kreditnehmer ist im Falle von Zahlungsunfähigkeit die vom Kreditgeber betriebene erleichterte Zwangsvollstreckung.

Was bedeutet es, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?

Sobald die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, können Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag weiter abwickeln. In einem ersten Schritt zahlt die Bank die Darlehenssumme aus, mit der der Käufer den Kaufpreis für die Immobilie bezahlen kann. Nach Bezahlung des Kaufpreises veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch, wobei bis zur endgültigen Umschreibung zwei bis fünf Monate vergehen können. Dennoch kann der Käufer das Grundstück nutzen. Rechtlich wird der Käufer auch Eigentümer des Grundstücks, sobald er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Voraussetzung für ihre Löschung ist eine Löschungsbewilligung der Bank, die der Grundstückseigentümer beim Notar beantragen muss.

Grundschuld löschen: Welche Kosten entstehen?

Sobald der Kredit für eine Immobilie bezahlt ist, ist es möglich, Grundschulden löschen zu lassen, wofür jedoch Kosten anfallen. Die Kosten für die Grundschuldlöschung orientieren sich an der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Sie betragen rund 0,2 Prozent Gebühren und werden jeweils zur Hälfte an das Grundbuchamt und den Notar übermittelt. Die Löschung von Grundschulden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch notwendig, sobald eine Immobilie verkauft werden soll. Denn ein neuer Eigentümer wird regelmäßig keine Immobilie kaufen, die mit einer Grundschuld belastet ist.

Was ist eine Grundschuld?

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein dingliches Grundpfandrecht, das der Sicherung von Baufinanzierungskrediten dient. Für den Fall, dass der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät oder den Kredit nicht mehr tilgen kann, ist der Kreditgeber berechtigt, eine Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Durch die Zwangsversteigerung erhält die Bank dann ihr Geld. Es gibt verschiedene Arten der Grundschuld wie Eigentümergrundschuld oder die Sicherungsgrundschuld. Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundschuld.

Wie wird die Grundschuld eingetragen?

Haben sich beide Parteien auf die Höhe der Grundschuld geeinigt, wird sie in das Grundbuch eingetragen. Dazu wird sie notariell oder öffentlich beglaubigt. In der Regel wird die Eintragung der Grundschuld über einen Notar abgewickelt, der die entsprechende Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt einreicht. Dieses trägt die Grundschuld ein. Für eine Briefgrundschuld wird zusätzlich ein entsprechender Brief ausgestellt.

Wie unterscheiden sich Buch- und Briefgrundschuld?

Wird die Grundschuld als Buchgrundschuld eingetragen, wird sie in Abteilung III des Grundbuchs festgehalten. Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, wird zusätzlich zur Eintragung ein Grundschuldbrief ausgefertigt. Sollte die Immobilie an einen anderen Gläubiger abgetreten werden, reicht es, den Grundschuldbrief weiterzugeben. Wird eine Buchgrundschuld abgetreten, wird dies im Grundbuch vermerkt. Erfahren Sie mehr zu Brief- und Buchgrundschuld.

Was bedeutet es, wenn eine Grundschuld ohne Brief ist?

Bei der Grundschuld ohne Brief handelt es sich um eine ins Grundbuch eingetragene Buchgrundschuld. Da auf die Ausstellung eines zusätzlichen Grundschuldbriefs verzichtet wurde, ist dort der Vermerk “ohne Brief” zu finden. Diese Form der Grundschuld bietet den Vorteil, dass nicht auf die Ausstellung des Briefs gewartet werden muss. Allerdings ist die Änderung der Grundschuld in diesem Fall aufwändiger und mit Kosten verbunden.

Welche Grundschuldarten gibt es?

Eine Eigentümergrundschuld lässt der Grundstückseigentümer für sich selbst im Grundbuch eintragen. Bei Baufinanzierungen wird zumeist eine Fremdgrundschuld als Sicherung für den Kredit eingetragen. Darüber hinaus gibt es noch die Sicherungsgrundschuld, die isolierte Grundschuld sowie die Gesamtgrundschuld. Hier finden Sie mehr Informationen über die einzelnen Grundschuldarten.

Ist es sinnvoll, eine Grundschuld zu löschen?

Genau wie die Grundschuldeintragung Gebühren kostet, fallen auch für die Löschung des Grundpfandrechts Kosten an. Alternativ lässt der Eigentümer daher die Grundschuld bestehen und nutzt das Recht bei Bedarf, um spätere Forderungen abzusichern. Die bestehende Grundschuld wird dann an einen neuen Gläubiger abgetreten. Das ist deutlich günstiger als das Pfandrecht neu einzutragen. Hier erhalten Sie alle Informationen zur Löschung der Grundschuld.

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Themengebiet: Baufinanzierung