Hier sehen Sie eine Immobilie, die mit Wohn-Riester finanziert wird.

Wohn-Riester – mit staatlichen Zulagen ins Eigenheim

Der Staat fördert die private Altersvorsorge
mit dem Wohn-Riester-Programm. Wer als Mitglied der gesetzlichen
Rentenversicherung eine selbstgenutzte Immobilie finanziert, profitiert
von den staatlichen Zulagen. Ob eine Wohn-Riester-Förderung für Sie
möglich ist und Sinn macht, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie funktioniert Wohn-Riester?

  2. Wer bekommt die Wohn-Riester-Förderung?

  3. Wie hoch sind die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile?

  4. Was passiert bei einem Verkauf der eigengenutzten Immobilie?

  5. Für wen lohnt sich Wohn-Riester?

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Wenn Sie sich in einigen Jahren ein Eigenheim kaufen möchten, ist ein riestergeförderter Bausparvertrag eine Möglichkeit vom Wohn-Riester-Programm zu profitieren. Durch die Förderung der Wohn-Riester sparen Sie über den vereinbarten Zeitraum Kapital an. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, lassen Sie sich das Guthaben auszahlen und kaufen Ihre Wunschimmobilie. Dabei können Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen für die Finanzierung Ihrer Immobilie einsetzen. Dem Kauf Ihres Eigenheims steht somit nichts mehr im Wege.

Gut zu wissen:

Wenn Sie bereits von einer Wohn-Riester profitieren und in einen anderen begünstigten Sparvertrag einzahlen, können angespartes Guthaben entnehmen und es zum Kauf Ihrer Wunschimmobilie nutzen. Die Entnahme muss bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Somit können Sie im Handumdrehen einen bestehenden Wohn-Riester-Vertrag umwandeln.

Haben Sie bereits jetzt eine Immobilie im Blick, finanzieren Sie direkt über ein sogenanntes Riester-Darlehen, welches Sie zur Tilgung der Wohn-Riester einsetzen. Prüfen Sie am besten vorher mit dem kostenlosen Budgetrechner von Homeday, ob Sie die monatliche Rate problemlos aus Ihrem Einkommen bewältigen können. Das Riester-Darlehen ist ein klassisches Annuitätendarlehen, das bis zum Renteneintritt abbezahlt sein muss. Die Förderung setzen Sie zur Tilgung des Wohn-Riester-Darlehens ein.

Die Verwendungsmöglichkeiten von Wohn-Riester im Überblick:

  • Tilgung eines Darlehens für den Kauf oder Neubau einer eigengenutzten Immobilie

  • Umschuldung einer Baufinanzierung, die Sie für Ihr Eigenheim aufgenommen haben

  • Altersgerechter Umbau Ihrer bestehenden Immobilie – Stichwort: Barrierefreiheit einer Immobilie

  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen, sofern Sie in einer solchen Immobilie wohnen

Wer bekommt die Wohn-Riester-Förderung?

Jede steuer- und rentenversicherungspflichtige Person ist förderberechtigt.

Jede steuer- und rentenversicherungspflichtige Person ist förderberechtigt.

Die Wohn-Riester kann jede steuer- und rentenversicherungspflichtige Person in Anspruch nehmen. Für Studierende oder Selbständige gilt die Wohn-Riester-Förderung somit nicht. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, ist eine Einzahlung von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr notwendig, da bei einer geringeren Einzahlung die Förderung anteilig gekürzt wird. Zudem ist eine Mindesteinzahlung von 60 Euro jährlich vorgesehen.

Finanzieren Sie über ein Riester-Darlehen, muss die Tilgung mindestens zwei Prozent
betragen. Es kommt nicht nur auf den Tilgungssatz, sondern auch auf den
Rückzahlungszeitraum an. Das geförderte Darlehen muss verpflichtend bis
zum Renteneintritt zurückgezahlt sein. Nutzen Sie am besten im Vorfeld
den kostenlosen Homeday-Finanzierungsrechner, um mit wenigen Mausklicks konkrete Optionen zu vergleichen.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile beim Wohnriestern?

Folgende Förderung sieht der Gesetzgeber vor:

  • 175 Euro jährlich Grundzulage

  • 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde

  • 300 Euro pro Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde

Wer den Vertrag vor dem Ende des 25. Lebensjahres abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Zusätzlich belohnt der Staat die Wohn-Riester mit Steuervorteilen. Jeder Förderberechtigte kann bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen jährlich als Sonderausgaben
geltend machen. In den 2.100 Euro sind die Zulagen enthalten. Dabei gewährt das Finanzamt den Steuervorteil nur, wenn dieser höher als die Zulagen ausfällt. Die Prüfung nimmt der Fiskus mit der sogenannten Günstigerprüfung vor. Nach Angaben von Stiftung Warentest profitieren besonders Sparer ohne Kinder und Sparer mit einem hohen Einkommen von
dem Steuervorteil.

Zudem gibt bei Riester-Verträgen die nachgelagerte Besteuerung. Bei einem Wohn-Riester-Vertrag werden im Alter keine Rentenzahlungen ausgezahlt, die besteuert
werden könnten. Daher gibt es das Wohnförderkonto, das als fiktives
Konto im Rahmen des Wohn-Riester-Vertrages geführt wird. Alle
Förderbeträge bis zum Eintritt der Rente werden auf diesem Konto erfasst
und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Zum Rentenbeginn ist der Betrag
auf dem Wohnförderkonto das zu versteuernde Guthaben. Steuern sind dann
erst zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.

Was passiert bei einem Verkauf der eigengenutzten Immobilie?

Beim Wohn-Riestern gelten die Regelungen des Eigenheimgesetzes. Wer die Immobilie verkauft und nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Verkauf ein neues Haus oder eine Wohnung kauft, hat keinen Anspruch mehr
auf die Förderung. Haben die Riesterberechtigten sich für eine
einmalige Besteuerung bei Renteneintritt entschieden, dürfen sie die
Immobilie für einen Zeitraum von 20 Jahren nicht veräußern, ansonsten
stellt das Finanzamt einen Strafzuschlag in Rechnung. Idealerweise
informieren Sie sich vor dem Wohnriestern genau über die entsprechenden
Regelungen und wägen Ihre Entscheidung sorgfältig ab. Unter Umständen
ist statt der Eigenheimrente auch das Riestern in einem klassischen
Sparvertrag eine Alternative.

Gut zu wissen:

Wenn Sie einen Wohnriester kündigen, müssen Sie bisher erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Unter Umständen empfiehlt sich statt der Kündigung der Wechsel auf einen anderen Riester-Vertrag, um die Rückzahlung zu vermeiden.

Für wen lohnt sich Wohn-Riester?

Wohnriestern lohnt sich immer dann, wenn Sie ein eigenes Häuschen oder eine eigene Wohnung erwerben, um sie langfristig selbst zu nutzen.
Wer bereits weiß, dass er aus beruflichen Gründen in einigen Jahren den
Wohnort wechseln muss, entscheidet sich idealerweise für eine andere
Finanzierungsoption. Gut geeignet ist Wohnriestern auch für Bauherren
oder Käuferinnen mit geringem Eigenkapital. Mit der Förderung besteht die Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden auch ohne ein großes Finanzpolster
zu erfüllen. Idealerweise diskutieren Sie Ihre konkreten Optionen mit
einem unserer Finanzierungsexperten. Sie beraten Sie unverbindlich dazu,
welche Finanzierung am besten zu Ihnen passt.

Wohn-Riester – FAQ

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Wenn Sie den Kauf eines Eigenheims planen, ist ein riestergeförderter Bausparvertrag eine Möglichkeit, vom Wohn-Riester-Programm zu profitieren. Über den vereinbarten Zeitraum sparen Sie unter Ausnutzung der Förderung Kapital an. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, lassen Sie sich das Guthaben auszahlen und kaufen Ihre Wunschimmobilie. Haben Sie bereits jetzt eine Immobilie im Blick, finanzieren Sie direkt über ein sogenanntes Riester-Darlehen. Mehr zur Wohn-Riester erfahren

Wofür darf ich Wohn-Riester verwenden?

Wohn-Riester dürfen Sie zu diesen Zwecken verwenden: 1.Tilgung eines Darlehens für den Kauf oder Neubau einer eigengenutzten Immobilie; 2. Umschuldung einer Baufinanzierung, die Sie für Ihr Eigenheim aufgenommen haben; 3. Altersgerechter Umbau Ihrer bestehenden Immobilie; 4. Erwerb von Genossenschaftsanteilen, sofern Sie in einer solchen Immobilie wohnen. Alle Einsatzszenarien für die Wohn-Riester im Detail

Wer kann eine Wohn-Riester-Förderung erhalten?

Förderberechtigt ist jede steuer- und rentenversicherungspflichtige Person. Um die vollen Zulagen zu erhalten, ist eine Einzahlung von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr notwendig. Bei einer geringeren Einzahlung wird die Förderung anteilig gekürzt. Die Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Riester-Zulage 2023?

Folgende Förderung sieht der Gesetzgeber vor: 175 Euro jährlich Grundzulage; 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde; 300 Euro pro Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde. Wer den Vertrag vor Ende des 25. Lebensjahres abschließt, erhält zudem einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Zusätzlich belohnt der Staat das Riestern mit Steuervorteilen. Jeder Förderberechtigte kann bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. 

Lohnt sich Wohn-Riester für mich?

Wohnriestern lohnt sich immer dann, wenn Sie ein eigenes Häuschen oder eine eigene Wohnung erwerben, um sie langfristig selbst zu nutzen. Gut geeignet ist Wohnriestern auch für Bauherren oder Käufer mit geringem Eigenkapital. Mit der Förderung besteht die Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden auch ohne ein großes Finanzpolster zu erfüllen. Finanzierungsoptionen checken

Themengebiet: Immobilienfinanzierung

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