Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit dem Wohn-Riester-Programm. Wer als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung eine selbstgenutzte Immobilie finanziert, profitiert von den staatlichen Zulagen. Ob eine Wohn-Riester-Förderung für Sie möglich ist und Sinn macht, erfahren Sie hier.
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Wohn-Riester –
mit staatlichen Zulagen ins EigenheimWohn-Riester – mit staatlichen Zulagen ins EigenheimWohn-Riester – mit staatlichen Zulagen ins Eigenheim
Inhaltsverzeichnis:
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Wenn Sie sich in einigen Jahren ein Eigenheim kaufen möchten, ist ein riestergeförderter Bausparvertrag eine Möglichkeit vom Wohn-Riester-Programm zu profitieren. Über den vereinbarten Zeitraum sparen Sie unter Ausnutzung der Förderung Kapital an. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, lassen Sie sich das Guthaben auszahlen und kaufen Ihre Wunschimmobilie. Das zinsgünstige Bauspardarlehen können Sie ebenfalls zur Finanzierung einsetzen.
Wenn Sie bereits "riestern" und in einen anderen begünstigten Sparvertrag einzahlen, können Sie Guthaben entnehmen und es zum Kauf des eigenen Hauses nutzen. Sie können also einen bestehenden Wohnriester-Vertrag umwandeln. Die Entnahme muss bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.
Haben Sie bereits jetzt eine Immobilie im Blick, finanzieren Sie direkt über ein sogenanntes Riester-Darlehen. Prüfen Sie am besten vorher mit dem kostenlosen Budgetrechner von Homeday, ob Sie die monatliche Rate problemlos aus Ihrem Einkommen bewältigen können. Das Riester-Darlehen ist ein klassisches Annuitätendarlehen, das bis zum Renteneintritt abbezahlt sein muss. Die Förderung setzen Sie zur Tilgung des Wohn-Riester-Darlehens ein.
Die Verwendungsmöglichkeiten von Wohn-Riester im Überblick:
- Tilgung eines Darlehens für den Kauf oder Neubau einer eigengenutzten Immobilie
- Umschuldung einer Baufinanzierung, die Sie für Ihr Eigenheim aufgenommen haben
- Altersgerechter Umbau Ihrer bestehenden Immobilie – Stichwort: Barrierefreiheit einer Immobilie
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen, sofern Sie in einer solchen Immobilie wohnen
Wer bekommt die Wohn-Riester-Förderung?
Förderberechtigt ist jede steuer- und rentenversicherungspflichtige Person. Für Studierende oder Selbständige gilt die Riester-Förderung nicht. Wichtig, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, ist eine Einzahlung von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Bei einer geringeren Einzahlung wird die Förderung anteilig gekürzt. Zudem ist eine Mindesteinzahlung von 60 Euro jährlich vorgesehen.
Finanzieren Sie über ein Riester-Darlehen, muss die Tilgung mindestens zwei Prozent betragen. Es kommt nicht nur auf den Tilgungssatz, sondern auch auf den Rückzahlungszeitraum an. Das geförderte Darlehen muss verpflichtend bis zum Renteneintritt zurückgezahlt sein. Nutzen Sie am besten im Vorfeld den kostenlosen Homeday-Finanzierungsrechner, um mit wenigen Mausklicks konkrete Optionen zu vergleichen.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile beim Wohnriestern?
Folgende Förderung sieht der Gesetzgeber vor:
- 175 Euro jährlich Grundzulage
- 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde
- 300 Euro pro Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde
Wer den Vertrag vor dem Ende des 25. Lebensjahres abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Zusätzlich belohnt der Staat das Riestern mit Steuervorteilen. Jeder Förderberechtigte kann bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. In den 2.100 Euro sind die Zulagen enthalten. Den Steuervorteil gewährt das Finanzamt nur, wenn er höher als die Zulagen ausfällt. Die Prüfung nimmt der Fiskus mit der sogenannten Günstigerprüfung vor. Nach Angaben von Stiftung Warentest profitieren besonders Sparer ohne Kinder und Sparer mit einem hohen Einkommen von dem Steuervorteil.
Zudem gibt bei Riester-Verträgen die nachgelagerte Besteuerung. Bei einem Wohn-Riester-Vertrag werden im Alter keine Rentenzahlungen ausgezahlt, die besteuert werden könnten. Daher gibt es das Wohnförderkonto, das als fiktives Konto im Rahmen des Wohn-Riester-Vertrages geführt wird. Alle Förderbeträge bis zum Eintritt der Rente werden auf diesem Konto erfasst und mit 2 Prozent jährlich verzinst. Zum Rentenbeginn ist der Betrag auf dem Wohnförderkonto das zu versteuernde Guthaben. Steuern sind dann erst zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.
Was passiert bei einem Verkauf der eigengenutzten Immobilie?
Beim Wohn-Riestern gelten die Regelungen des Eigenheimgesetzes. Wer die Immobilie verkauft und nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Verkauf ein neues Haus oder eine Wohnung kauft, hat keinen Anspruch mehr auf die Förderung. Haben die Riesterberechtigten sich für eine einmalige Besteuerung bei Renteneintritt entschieden, dürfen sie die Immobilie für einen Zeitraum von 20 Jahren nicht veräußern, ansonsten stellt das Finanzamt einen Strafzuschlag in Rechnung. Idealerweise informieren Sie sich vor dem Wohnriestern genau über die entsprechenden Regelungen und wägen Ihre Entscheidung sorgfältig ab. Unter Umständen ist statt der Eigenheimrente auch das Riestern in einen klassischen Sparvertrag eine Alternative.
Wenn Sie einen Wohnriester kündigen, müssen Sie bisher erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Unter Umständen empfiehlt sich statt der Kündigung der Wechsel auf einen anderen Riester-Vertrag, um die Rückzahlung zu vermeiden.
Für wen lohnt sich Wohn-Riester?
Wohnriestern lohnt sich immer dann, wenn Sie ein eigenes Häuschen oder eine eigene Wohnung erwerben, um sie langfristig selbst zu nutzen. Wer bereits weiß, dass er aus beruflichen Gründen in einigen Jahren den Wohnort wechseln muss, entscheidet sich idealerweise für eine andere Finanzierungsoption. Gut geeignet ist Wohnriestern auch für Bauherren oder Käufer mit geringem Eigenkapital. Mit der Förderung besteht die Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden auch ohne ein großes Finanzpolster zu erfüllen. Idealerweise diskutieren Sie Ihre konkreten Optionen mit einem unserer Finanzierungsexperten. Sie beraten Sie unverbindlich dazu, welche Finanzierung am besten zu Ihnen passt.
Wohn-Riester – FAQ
Wenn Sie den Kauf eines Eigenheims planen, ist ein riestergeförderter Bausparvertrag eine Möglichkeit, vom Wohn-Riester-Programm zu profitieren. Über den vereinbarten Zeitraum sparen Sie unter Ausnutzung der Förderung Kapital an. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, lassen Sie sich das Guthaben auszahlen und kaufen Ihre Wunschimmobilie. Haben Sie bereits jetzt eine Immobilie im Blick, finanzieren Sie direkt über ein sogenanntes Riester-Darlehen. Mehr zur Finanzierung erfahren
Wohn-Riester dürfen Sie zu diesen Zwecken verwenden: 1.Tilgung eines Darlehens für den Kauf oder Neubau einer eigengenutzten Immobilie; 2. Umschuldung einer Baufinanzierung, die Sie für Ihr Eigenheim aufgenommen haben; 3. Altersgerechter Umbau Ihrer bestehenden Immobilie; 4. Erwerb von Genossenschaftsanteilen, sofern Sie in einer solchen Immobilie wohnen.
Förderberechtigt ist jede steuer- und rentenversicherungspflichtige Person. Um die vollen Zulagen zu erhalten, ist eine Einzahlung von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr notwendig. Bei einer geringeren Einzahlung wird die Förderung anteilig gekürzt. Die Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro jährlich.
Folgende Förderung sieht der Gesetzgeber vor: 175 Euro jährlich Grundzulage; 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde; 300 Euro pro Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde. Wer den Vertrag vor Ende des 25. Lebensjahres abschließt, erhält zudem einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Zusätzlich belohnt der Staat das Riestern mit Steuervorteilen. Jeder Förderberechtigte kann bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen.
Wohnriestern lohnt sich immer dann, wenn Sie ein eigenes Häuschen oder eine eigene Wohnung erwerben, um sie langfristig selbst zu nutzen. Gut geeignet ist Wohnriestern auch für Bauherren oder Käufer mit geringem Eigenkapital. Mit der Förderung besteht die Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden auch ohne ein großes Finanzpolster zu erfüllen. Finanzierungsoptionen checken
