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Soziale Wohnraumförderung –
Gelder der Bundesländer für verschiedene Vorhaben

Die soziale Wohnraumförderung
obliegt den einzelnen Bundesländern. Mit verschiedenen Förderprogrammen
unterstützen die Länder die Versorgung mit Sozialwohnungen sowie den
Erwerb und Bau von selbst genutztem Wohneigentum für einkommensschwache
Haushalte. Auch für barrierefreie Umbauten oder energieeffiziente
Sanierungen stellen die Bundesländer Mittel bereit. Im folgenden
Artikel erfahren Sie, was zur sozialen Wohnungsbauförderung gehört, wer
Anspruch auf Unterstützung hat und wie die Antragstellung erfolgt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Soziale Wohnraumförderung – was gehört dazu?

  2. Soziale Wohnraumförderung – was ist das Ziel?

  3. Wer hat Anspruch auf soziale Wohnraumförderung?

  4. Wie fördern die Länder altersgerechte Umbauten?

  5. Welche Förderungen gibt es für energetische Sanierungen?

  6. Was versteht man unter sozialem Wohnungsbau?

  7. Wie werden die Mittel für soziale Wohnraumförderung beantragt?

Soziale Wohnraumförderung – was gehört dazu?

Mit der sozialen Wohnraumförderung unterstützt der Bund die Haushalte, die sich aufgrund
ihrer Lebens- und Einkommenssituation auf dem Wohnungsmarkt nicht selbst
mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Seit September 2006 liegt die Verantwortung der Wohnungsbauförderung und der sozialen Wohnraumförderung in der
Verantwortung der Bundesländer. Die Länder haben eigene Gesetze dazu
erlassen, zudem gelten das Wohnraumförderungsgesetz und das
Wohnungsbindungsgesetz des Bundes.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung beteiligen sich Bund und Länder an folgenden Maßnahmen:

  • Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen

  • Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums

  • Förderung der Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum

  • Schaffung von Wohnraum für Studierende

  • Förderung energetischer Modernisierungen an Wohneigentum

Soziale Wohnraumförderung – was ist das Ziel?

Mit der sozialen Wohnungsbauförderung will die Bundesregierung das Angebot an preisgerechtem Wohnraum erhöhen und jedem ein angemessenes Wohnen ermöglichen.

Der soziale Wohnungsbau soll ebenso unterstützt werden, wie die Vermögensbildung und die Altersvorsorge.
In vielen Haushalten ist das Eigentum ein wichtiger Bestandteil der
Planung für den Ruhestand. Darüber hinaus stehen der Umweltschutz, die
Reduzierung des Energieverbrauchs und verschiedene städtebauliche Ziele
im Vordergrund.

Wer hat Anspruch auf soziale Wohnraumförderung?

Die Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung legen die Bundesländer auf Grundlage der jeweiligen Mittel fest.

Unterstützung für den Erwerb oder den Bau von Wohnraum erhalten Haushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Einige Bundesländer legen zudem fest, dass bestimmte Eigenleistungen zu
erbringen sind. Unter anderem ist auch die Anzahl der Kinder für die
Beantragung relevant.

Förderung für ein behindertengerechtes Haus erhalten Haushalte, in denen eine schwerbehinderte Person lebt.

Geht es um eine energetische Sanierung,
stellen die Landesbanken der Bundesländer Mittel zur Verfügung. Auch
Gemeinden und Kommunen beteiligen sich oftmals an den Hilfen. Abhängig
ist die Förderung von den geplanten Maßnahmen oftmals auch vom Einkommen
und der Anzahl der minderjährigen Kinder.

Altersgerechte Umbauten fördert nicht nur der Bund mit einem entsprechenden KfW-Programm. Die Länder gewähren Zuschüsse bei einer Barrierereduzierung, sofern Mieter oder Eigentümer dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

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Wie fördern die Länder altersgerechte Umbauten?

Der Bund fördert die Umbauten über ein spezielles
Programm der KfW. Zusätzlich gewähren die Bundesländer über die
Landesbanken zinsfreie Darlehen oder Zuschüsse. Die Einhaltung
bestimmter Standards ist die Voraussetzung für den Erhalt der Gelder.
Auch für die Förderung eines behindertengerechten Hauses sind
verschiedene technische und bauliche Bedingungen verpflichtend. Unter anderem beteiligen sich die Bundesländer an folgenden Maßnahmen:

  • Barrierefreie Zugänge zu Mülltonnen, zur Garage, etc.

  • Errichtung von Stellplätzen für Autos sowie Abstellplätzen für Rollstühle oder Rollatoren

  • Abbau von Schwellen innerhalb der Wohnräume

  • Verbreiterung von Türen

  • Einbau von Treppenliften oder Rampen für die Überwindung von Treppen

  • Modernisierung von Bädern mit Einbau ebenerdiger Duschen oder neuen barrierefreien Badewannen

  • Einbau smart-home-fähiger Heizungen, Rollläden, Fenstern, etc.

Welche Förderungen gibt es für energetische Sanierungen?

Energetische Neubauten fördert
der Bund mit Darlehen und Zuschüssen der KfW. Aber auch wenn Sie
Wohnraum modernisieren und dabei beispielsweise die Heizung erneuern
oder Wärmedämmmaßnahmen vornehmen, erhalten Sie Förderungen für die Umbaumaßnahmen.
Zusätzlich gewähren Länder, Kommunen und Gemeinden weitere Gelder für
Ihr Vorhaben. Oftmals sind die Fördermittel Haushalten mit geringem
Einkommen oder Familien mit Kindern vorbehalten. Genaue Regelungen dazu
treffen die einzelnen Bundesländer.

Einige Beispiele für die Förderung energieeffizienter Maßnahmen, die von den Bundesländern unterstützt werden:

  • Förderung von Solaranlagen

  • Heizungsaustausch

  • Wärmeschutzmaßnahmen

  • Dämmung von Dächern und Kellerdecken

Was versteht man unter sozialem Wohnungsbau?

Die Länder sind auf Grundlage des Grundgesetzes berechtigt, Förderungen für den sozialen Wohnungsbau
bereitzustellen. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat stehen bis zum Jahr 2024 jährlich 1 Milliarde Euro zur
Verfügung.

Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder andere Bauherren erhalten
zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für ihre Vorhaben. Die Fördermittel
sorgen dafür, dass die Mieten unter dem marktüblichen Niveau
liegen und damit auch für einkommensschwache Mieter bezahlbar sind. Um
eine geförderte Wohnung zu mieten, ist ein Wohnberechtigungsschein, kurz
WBS, vorzulegen. Die staatliche Unterstützung ist zeitlich begrenzt und so fallen die Subventionen nach einem bestimmten Zeitraum weg.

Wie werden die Mittel für soziale Wohnraumförderung beantragt?

Die Vergabe für die Hilfen legen
die Bundesländer fest. Ob und welche Voraussetzungen für die
Beantragung erforderlich sind, erfahren Sie bei den jeweiligen
Landesbanken.

Handelt es sich um soziale Wohnraumförderung der KfW, erhalten Sie die Unterstützung von der Kreditanstalt über Ihre Hausbank oder die Homeday Hyp. Geht es um einen Zuschuss, ist dieser über das Zuschussportal der KfW online abzurufen.

Gut zu wissen:

Sie müssen Ihren Antrag unbedingt vor Baubeginn stellen. Auch wenn Sie
einen Kauf planen, muss die Beantragung vor Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgt sein. Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie erst starten, wenn eine Zusage vorliegt.

Soziale Wohnraumförderung – FAQ

Was ist eine soziale Wohnraumförderung?

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung stellt der Bund Mittel für die Schaffung preiswerten Wohnraums bereit. Die Gelder verteilen die Länder auf Grundlage verschiedener Programme. Zudem werden auch private Bauherren unterstützt, die einen barrierefreien Umbau oder eine energieeffiziente Sanierung planen. Auch für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum stellen Bund und Länder verschiedene Förderungen bereit. Mehr zur sozialen Wohnraumförderung hier

Wer hat Anspruch auf die Förderung des Wohneigentums?

Anspruch auf Unterstützung haben in der Regel einkommensschwache Haushalte und kinderreiche Familien. Zudem erhalten Bauherren, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind Förderung für selbst genutztes Wohneigentum im Rahmen von Programmen für altersgerechten und barrierefreien Umbau. Erfahren Sie mehr zu förderberechtigten Personen

Wie erfolgt die Antragstellung für soziale Wohnraumförderung?

Üblich ist eine Beantragung über die jeweiligen Landesbanken, sofern es sich um Gelder des Bundeslandes handelt. Geht es um eine soziale Wohnraumförderung der KfW, rufen Sie zinsgünstige Darlehen direkt über Ihre Hausbank ab. Zuschüsse beantragen Sie ebenfalls bei der KfW oder der zuständigen Landesbank. Hier kommt es auf die konkrete Förderung an.

Themengebiet: Immobilienfinanzierung

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