Altersvorsorge: Alle Infos zur Vorsorge im Alter

Vorsorge im Alter

So schützen Sie sich vor einem "bösen Erwachen" im Alter.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus: Die Rentenhöhe ist rückläufig, und viele Menschen erhalten nur knapp über der Armutsrisikogrenze liegende Beträge. Die Kosten im Pflegefall können die finanzielle Situation weiter belasten.

  • Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt mit dem Alter: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Im Jahr 2050 wird voraussichtlich etwa die Hälfte der heute 46-Jährigen pflegebedürftig sein.

  • Pflege kostet Geld: Professionelle Pflegeleistungen wie ambulanter Pflegedienst oder stationäre Pflege in einem Pflegeheim sind mit Kosten verbunden. Diese Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden, und die finanzielle Belastung kann hoch sein. Unter bestimmten Umständen kann auch das Sozialamt unterhaltspflichtige Angehörige zur Kostentragung heranziehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie viel Geld soll es sein?

  2. Pflegebedürftig kann jeder werden

  3. Durchschnittliche Pflegedauer

  4. Professionelle Pflege als Alternative?

  5. Gute Pflege kostet

  6. Was, wenn das Geld nicht reicht?

  7. Daheim oder im Heim?

  8. 24-Stunden-Pflege

  9. Pflege bald günstiger?

  10. Die WG als Alternative?

Wie viel Geld soll es sein?

Wieviel Geld braucht man, um auch im Alter gut leben zu können? Wäre das auch mit rund 1000 Euro möglich? Mit diesem Betrag liegt man nur 100 Euro über der Armutsrisikogrenze von derzeit 900 Euro. 1013 Euro erhalten Männer durchschnittlich als Rente, Frauen dagegen 762 Euro. Sie liegen damit sogar nur 12 Euro über der Armutsgrenze von momentan 750 Euro. ¹

Darüber hinaus geht die relative Rentenhöhe kontinuierlich zurück. Seit 2001 folgen die Rentenanpassungen nicht mehr der Lohnentwicklung. Faktoren wie der Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor, die in die Berechnung einbezogen werden, sorgen für immer weniger Rente. Zwar hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 43 Prozent des Nettolohns bis zum Jahr 2030 festgelegt, diese kann angesichts der Kosten, die im Pflegefall möglicherweise auf einen zukommen, aber keineswegs beruhigen.

Die Gesetzliche Rentenversicherung verliert ihre Funktion, unseren Lebensstandard zu sichern. Für viele wird sie gerade einmal das Überleben auf dem Niveau von Sozialleistungen ermöglichen. Wird man dann noch pflegebedürftig, kann man sich eine angemessene Pflege – trotz Pflegeversicherung – nicht mehr leisten.

¹ Diese Zahlen gab die Deutsche Rentenversicherung im April 2016 bekannt.

Pflegebedürftig kann jeder werden

Wie hoch ist eigentlich das Risiko, pflegebedürftig zu werden? Angesichts immer niedrigerer Rentenansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und steigenden Kosten in der Pflege ist dies eine berechtigte Frage.

Aber was bedeutet eigentlich pflegebedürftig? Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Pflegestufen, die das Ausmaß der individuellen Einschränkungen abbilden. Ab 2017 werden die Pflegestufen dann durch Pflegegrade abgelöst. Doch auch die selbst empfundene Hilfsbedürftigkeit sollte nicht außer Acht gelassen werden. So führen altersbedingte Einschränkungen in der Mobilität zu einem Hilfebedarf, der vom Gesetzgeber unberücksichtigt bleibt. Hier helfen beispielsweise bauliche Anpassungen im Wohnbereich, wie eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift. Wer frühzeitig handelt, hat es in jüngeren Jahren bequem und bleibt im Alter länger selbstständig.

Das Statistische Bundesamt kam zu dem Ergebnis, dass mit zunehmendem Alter auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, exponentiell steigt. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Demnach ist das Risiko, pflegebedürftig zu werden, altersabhängig und liegt bis zum Alter von

  • 65 Jahren unter 1 Prozent

  • 70 bis 75 Jahren bei 4 Prozent

  • 75 bis 80 Jahren bei knapp über 8 Prozent

  • 80 bis 85 Jahren bei 15 Prozent und bei den

  • 85 Jahre und mehr bei 40 Prozent.²

Im Jahr 2050 sollen laut Statistischem Bundesamt 10,2 Millionen Bundesbürger über 80 Jahre alt sein. Etwa jeder Zweite, der heute 46-Jährigen, wird dann voraussichtlich pflegebedürftig sein.

Heute sind schon etwa 24 % der 80- bis 90-Jährigen nach dem Pflegeversicherungsgesetz als pflegebedürftig eingestuft. Von den 90-Jährigen und älteren, erhalten mehr als 50 % Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das Risiko, seinen Lebensabend als Pflegebedürftiger zu verbringen steigt also parallel zu der Entwicklung, dass wir immer älter werden.

² Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Pflegestatistik 2013, Deutschlandergebnisse

Gut zu wissen:

Unabhängig vom Alter ist die Vorsorge für den Fall, dass man pflegebedürftig wird. Denn Vorsorge heißt auch, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung vorzubereiten. Hilfe für die Erstellung solcher Verfügungen findet man im Internet, beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zur Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Durchschnittliche Pflegedauer

Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 6,7 Jahre. Tritt die Pflegebedürftigkeit schon in jüngeren Jahren ein, dauert sie häufig erheblich länger. Insgesamt dauert nahezu jeder zweite Pflegeverlauf länger als zwei Jahre. Dabei gilt: Bei Menschen, die nach ihrem 60. Lebensjahr gepflegt werden müssen, liegt die Dauer bei Frauen bei 4,9 Jahren und bei Männern bei 3,6 Jahren. Fasst man alle Altersklassen zusammen, werden pflegebedürftige Männer im Schnitt knapp 7 Jahre und Frauen 6,4 Jahre gepflegt.⁴

⁴ Pflegereport 2015 der BARMER GEK

Professionelle Pflege als Alternative?

Wenn es keine Angehörigen gibt, welche die Pflege übernehmen können oder wollen, ist man auf professionelle Unterstützung angewiesen. Folgende Angebote stehen zur Verfügung:

Professionelle Pflege Zuschuss der Pflegeversicherung
Versorgungsart Inhalt des Angebotes (Beispiele) 2016 (Pflegestufe⁵) 2017 (Pflegegrad⁵)
Ambulanter Pflegedienst Körperpflege Behandlungspflege Hauswirtschaft Betreuungsleistungen Verhinderungspflege 0: 123 EUR
I: 468 EUR
I+: 689 EUR
II: 1144 EUR
III: 1612 EUR
1: 125 EUR
2: 689 EUR
3: 1298 EUR
4: 1612 EUR
5: 1995 EUR
Betreuungs- und Entlastungsleistungen Freizeitaktivitäten, Begleitung, Botengänge, Hauswirtschaft 104 oder 208 EUR 125 EUR
Tagespflege Betreuung und Pflege in der Zeit von (je nach Angebot) 8:00 bis 17:00 Uhr - zumeist montags bis freitags inkl. Holen und Bringen 0:
I: 468 EUR
I+: 689 EUR
II: 1144 EUR
II+: 1298 EUR
III: 1612 EUR
1: 0
2: 689 EUR
3: 1298 EUR
4: 1612 EUR
5: 1995 EUR
Nachtpflege Betreuung und Pflege (je nach Angebot) in der Regel von 20:00 bis 8:00 Uhr – zumeist montags bis freitags inkl. Holen und Bringen 0:
I: 468 EUR
I+: 689 EUR
II: 1144 EUR
II+: 1298 EUR
III: 1612 EUR
1:0
2: 689 EUR
3: 1298 EUR
4: 1612 EUR
5: 1995 EUR
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) Pflege und Betreuung rund um die Uhr inkl. Unterkunft und Verpflegung sowie Freizeitangebote 0:
I: 1064 EUR
I+: 1064 EUR
II: 1330 EUR
II+: 1330 EUR
III: 1612 EUR
1: 125 EUR
2: 770 EUR
3: 1262 EUR
4: 1775 EUR
5: 2005 EUR

Legende:

⁵ maximale monatliche Leistung + = mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Hinweis: Mit dem Pflegestärkungsgesetz ab 2017 fällt die Unterscheidung mit oder ohne eingeschränkter Alltagskompetenz weg (§ 17 a SGB XI) .

Gute Pflege kostet

Sobald professionelle Pflege erforderlich ist, kostet Pflege Geld. Wieviel, zeigen die folgenden Beispiele:

Beispiel für Kosten der ambulanten Pflege

Ambulante Pflegedienste arbeiten mit Leistungskomplexen, welche nach Abruf abgerechnet werden. Das heißt, man kann beispielsweise den Leistungskomplex „große Grundpflege“ ein- oder zweimal in der Woche buchen oder jeden Tag. Je häufiger ein Leistungskomplex in Anspruch genommen wird, desto teurer wird die Pflege. Die Pflegestufe spielt hier nur im Hinblick auf die Leistung (Erstattung) der Pflegekasse eine Rolle.

Pflegestufe I
Morgendliche Hilfe bei der kompletten Körperpflege,
Anziehen und Zubereitung des Frühstücks
23,77 EUR
Abends Hilfe bei der Körperpflege (Teilwäsche),
Ausziehen sowie Zubereitung Abendessen
17,54 EUR
einmal wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung 29,61 EUR
Gesamtsumme monatlich 1275,12 EUR
davon zahlt die Pflegekasse 468,00 EUR
Eigenleistung 2016 807,12 EUR
Eigenleistung ab 2017= Pflegegrad 2
(wenn keine Preissteigerung erfolgt)
586,12 EUR

Beispiel für Kosten eines Pflegeheims

Pflegeheime bieten ihren Bewohnern eine Rundumversorgung an und arbeiten deshalb mit Tagessätzen, die sich aus Kosten für die Pflege, Verpflegung und Unterkunft sowie Investitionskosten zusammensetzen. Die Kosten richten sich nach der Pflegestufe (ab 2017 nach dem Pflegegrad) und steigen mit jeder Stufe.

Pflegestufe II
pflegebedingte Aufwendungen 70,00 EUR
Unterkunft 18,73 EUR
Verpflegung 14,42 EUR
Investitionskostenanteil 16,75 EUR
Altenpflegeumlage 3,69 EUR
Einzelzimmerzuschlag 1,12 EUR
Tagessatz 159,71 EUR
Gesamtsumme monatlich 4951,01 EUR
davon zahlt die Pflegekasse 1330,00 EUR
Eigenleistung 2016 3621,01 EUR
Eigenleitung ab 2017 = Pflegegrad 3
(Schätzung)
Unterkunft und Verpflegung 1027,65 EUR
Pflegebedingte Aufwendungen 580,00 EUR
Investitionskosten 519,25 EUR
Eigenleistung 2017 2126,90 EUR

⁶ Beispielberechnungen: ambulant anhand der Durchschnittswerte, aus dem Pflegekostenrechner von www.seniorplace.de/pflegekostenrechner.php, stationär anhand der Pflegesätze des Seniorenzentrums Krefeld: http://seniorenzentrum-krefeld.de/

Was, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen für die Heimkosten nicht ausreicht, wendet sich das Sozialamt an die unterhaltspflichtigen Angehörigen, das sind zumeist die Ehepartner und die Kinder der betroffenen Person. Aber auch Eltern und Enkel können zur Unterhaltspflicht herangezogen werden. Zwar erhalten Kinder und Enkel erhöhte Freibeträge bei der Berechnung der Unterhaltspflicht, dennoch kann es je nach Einkommen und Vermögen zu einer Zahlungspflicht kommen.

Hinweis:

Aktuellen Zahlen zufolge leben Menschen durchschnittlich rund 36 Monate im Pflegeheim. Bei einer Eigenleistung von 3621,01 Euro bei Pflegestufe II sind also mit über 130.000 Euro zu rechnen. So kann die Unterhaltspflicht eine echte Belastung werden.⁷

⁷ Statistik der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Hilfe- und Pflegebedürftige in Heimen

Daheim oder im Heim?

Die meisten Menschen möchten Zuhause gepflegt werden. Gut zwei Dritteln der Betroffenen wird dieser Wunsch auch erfüllt. Von den 2,6 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2015 wurden 71 Prozent zu Hause versorgt. Davon erhielten 1,2 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld und wurden entweder durch Angehörige oder beispielsweise von 24-Stunden-Betreuungskräften betreut. Bei 616.000 Menschen, die allein in ihrer Wohnung oder ihrem Haus lebten, wurde die Pflege zumeist gemeinsam mit oder vollständig von einem ambulanten Dienst übernommen. Nur 29 Prozent der Pflegebedürftigen wurden in Pflegeheimen versorgt.⁸

Für die Wahl der Pflegeform spielen unterschiedliche Gründe eine Rolle. Eine Befragung von pflegenden Angehörigen bietet einen Einblick, warum Angehörige – teilweise trotz hoher Belastung – keinen Pflegedienst beauftragen.⁹

Befragung pflegender Angehöriger, warum kein Pflegedienst eingesetzt wird. (Quelle: Wissenschaftliches Institut des AOK Bundesverbandes)

Grund Alle mit hoher Belastung
Person möchte nicht von Fremden gepflegt werden 59,5 % 75,9 %
viel zu teuer 56,9 % 70,2 %
schlechte Erfahrungen 46,2 % 57,1 %
kein Angebot in der Nähe 27,6 % 34,6 %
Zeiten nicht flexibel genug 27,1 % 42,6 %

Hauptgrund: die Kosten

Neben dem Wunsch, dass Pflegebedürftige nicht von Fremden gepflegt werden möchten, spielt der Preis für viele eine erhebliche Rolle. Viele Familien können sich die Eigenleistung, die je nach Pflegestufe – trotz Pflegeversicherung – schon bei einer Grundversorgung anfällt, nicht leisten.

Wer beispielsweise Eigentum sowie eine kleine Rente hat und deshalb auf die Hilfe des Sozialamts angewiesen ist, muss möglicherweise eine Grundschuld für seine Immobilie eintragen lassen. Denn in diesem Fall leistet das Sozialamt nur im Rahmen eines zinslosen Darlehens. Die Rückzahlung dieses Darlehens erfolgt spätestens nach dem Tod des Pflegebedürftigen. Das heißt, die Erben sind nach dessen Tod gezwungen, das Haus zu verkaufen, um das Darlehen an das Sozialamt zurückzuzahlen. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Immobilie rechtzeitig zu verkaufen und das so erzielte Vermögen beispielsweise für eine selbst organisierte Pflege in der eigenen Mietwohnung einzusetzen.

Achtung: Schenkungen, die noch keine zehn Jahre zurückliegen, werden vom Sozialhilfeträger rückgängig gemacht. Das heißt, das Sozialamt verlangt, dass der Beschenkte die Schenkung dem Pflegebedürftigen zurückgibt, damit dieser die Pflegekosten selbst tragen kann.

Wer entscheidet?

Aber auch die begrenzten Möglichkeiten der Einflussnahme, etwa wenn es darum geht, wer vom Pflegedienst geschickt wird oder wie lange die Pflegekraft bleibt, spielen eine Rolle für die Entscheidung gegen professionelle Hilfe.

Gerade demenzbedingte Veränderungen, wie das Vergessen und ständig wiederholtes Fragen, führen bei pflegenden Angehörigen häufig irgendwann zum Burnout. Dadurch, dass Demenz und Alzheimer bei Pflegebedürftigen zunehmen, leiden pflegende Angehörige nicht selten unter körperlichen Krankheiten wie Rückenleiden, Migräne und Depression. Der Zusammenbruch des pflegenden Angehörigen ist dann regelrecht vorprogrammiert. Um eine Überforderung zu vermeiden, ist irgendwann eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich und ein Heimeinzug oft unumgänglich.

Denn die Pflegeversicherung bezuschusst finanziell nur die stationäre Pflege in einem angemessenen Rahmen, eine selbst organisierte 24-Stunden-Betreuung Zuhause wird allein in Höhe des Pflegegeldes unterstützt .

⁸ Pflegereport 2015 Barmer GEK

⁹ Pflege-Report 2016, „Die Pflegenden im Fokus“, Wissenschaftliches Institut des AOK Bundesverbandes

24-Stunden-Pflege

Eine zunehmend beliebte Alternative ist die 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden. Diese Form der Rundumversorgung können sich jedoch nur Menschen leisten, die ein finanzielles Polster aufgebaut haben.

Organisiert wird diese Versorgung zumeist über Vermittlungsagenturen, die mit osteuropäischen Pflegediensten zusammenarbeiten. Diese entsenden ihre Betreuungskräfte nach Deutschland. Die Kosten für diese Variante der 24-Stunden-Pflege richten sich nach

  • dem Pflegeaufwand

  • der Anzahl der Personen im Haushalt des Pflegebedürftigen

  • und den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft.

Hier muss man mit Kosten in Höhe von 2400 Euro bis 2800 Euro monatlich rechnen. Davon übernimmt die Pflegekasse das Pflegegeld:

Pflegestufe I 244 EUR
Pflegestufe II 458 EUR
Pflegestufe III 728 EUR
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz* 123 EUR
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz 316 EUR
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz 545 EUR
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz 728 EUR

* Eine eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn der Pflegebedürftige einen besonderen Beaufsichtigungs- und/oder Betreuungsbedarf hat, beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung.

Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse hier ab 2017

Pflegegrad 1 0 EUR
Pflegegrad 2 316 EUR
Pflegegrad 3 545 EUR
Pflegegrad 4 728 EUR
Pflegegrad 5 901 EUR

Pflege bald günstiger?

Macht die Pflegereform den Heimplatz 2017 preiswerter? Zumindest gilt dies für die höheren Pflegegrade. Wer heute mit Pflegestufe I in einem Pflegeheim wohnt, hat aktuell den geringsten Eigenanteil zu zahlen. Dies wird sich mit der Einführung des konstanten Eigenanteils in der stationären Pflege ab 2017 ändern. Allerdings erhalten diejenigen, die heute schon mit Pflegestufe I in einem Pflegeheim wohnen, einen Bestandsschutz: Ihr Eigenanteil wird sich somit nicht erhöhen.

Für die Zukunft gilt jedoch, dass Bewohner, die heute in Pflegestufe I eingestuft worden wären, bei einem Heimeinzug ab 2017 höhere Eigenanteile zahlen müssen. Dagegen müssen Bewohner, die heute mit Pflegestufe III den teuersten Pflegeplatz haben, dann weniger zahlen. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Für alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 wird es einen einheitlichen Eigenanteil geben. Diese Neuregelung bietet den Pflegebedürftigen und ihren Familien mehr Planungssicherheit.

Gut zu wissen:

Pflegebedürftige der Pflegestufe I, die einen Heimeinzug beabsichtigen, sollten diesen noch in diesem Jahr vornehmen. So sichert man sich den Bestandsschutz hinsichtlich des Eigenanteils.

Die WG als Alternative?

Es kann lohnend sein, sich auch mit Alternativen zur ambulanten und vollstationären Pflege auseinanderzusetzen. Die Pflege-Wohngemeinschaft oder Pflege-Wohngruppe ist die wohl bekannteste Alternative zum Pflegeheim. Diese Wohnform wird sogar von der Pflegeversicherung gefördert. Pflegebedürftige, die eine ambulant betreute Wohngruppe oder Wohngemeinschaft gründen, erhalten eine Anschubfinanzierung, wenn sie die gemeinsame Wohnung altersgerecht oder barrierefrei umbauen wollen: Jeder Pflegebedürftige, der an der Gründung beteiligt ist, kann eine Förderung von bis zu 2500 Euro beantragen. Die Gesamtförderung je Wohngemeinschaft darf jedoch 10.000 Euro nicht übersteigen. Pflegebedürftige in Wohngruppen ab drei Personen haben zudem Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag von 205 Euro monatlich für eine Präsenzkraft. Neben der Wohngemeinschaft, in der sich die Bewohner gegenseitig helfen und beispielsweise gemeinsam eine Hauswirtschafts- oder Pflegekraft einstellen, besteht auch die Möglichkeit, eine private Hausgemeinschaft zu gründen.

Frühzeitig planen

Man sollte sich frühzeitig Gedanken machen, wie man im Alter leben und gegebenenfalls gepflegt werden möchten. Kommt vielleicht eine selbst organisierte, alternative Wohnform infrage? Dafür sollte man vorausschauend planen und ein entsprechendes Vermögen aufbauen, beispielsweise durch einen Immobilienkauf oder einen Bausparvertrag.

Wer heute Wohneigentum kauft, entscheidet sich für eine krisensichere Altersvorsorge. Im Alter kann man diese Immobilie verkaufen, um mit dem Erlös die Pflege zu finanzieren. So schützt man Angehörigen schon heute vor Unterhaltszahlungen im Pflegefall und man kann die eigene Lebensqualität im Falle des Falles maßgeblich beeinflussen.

Vorsorge im Alter – FAQ

Was bedeutet pflegebedürftig?

Pflegebedürftig heißt, in seiner Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt zu sein. Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Pflegegrade, die das Ausmaß der individuellen Einschränkungen abbilden und mit entsprechenden Leistungen der Pflegekasse einhergehen. Diese sind von Pflegegrad 1 bis 5 gestaffelt. Pflegebedürftige werden nach einer genauen Prüfung durch die Pflegekasse eingestuft. Mehr zum Thema Pflegebedürftigkeit

Wie hoch ist das Risiko, pflegebedürftig zu werden?

Das Statistische Bundesamt kam zu dem Ergebnis, dass mit zunehmendem Alter auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, exponentiell steigt. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, liegt bis zum Alter von 65 Jahren unter 1 Prozent, 70 bis 75 Jahren bei 4 Prozent, 75 bis 80 Jahren bei knapp über 8 Prozent, 80 bis 85 Jahren bei 15 Prozent und bei 85 Jahren und mehr bei 40 Prozent.

Welche Arten der Pflege gibt es?

Neben der Pflege zuhause durch Angehörige gibt es verschiedene Arten der professionellen Pflege. Der ambulante Pflegedienst, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Tagespflege, die Nachtpflege, die Pflege-WG und die vollstationäre Pflege im Pflegeheim werden unterschiedlich von der Pflegeversicherung bezuschusst. Dennoch sind die verschiedenen Pflegearten mit hohen Kosten verbunden. Eine weitere Form der Pflege stellt die 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden dar. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten der Pflege

Was, wenn das Geld für eine professionelle Pflege nicht reicht?

Reichen Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen für die entsprechende Pflege nicht aus, müssen mitunter unterhaltspflichtige Angehörige wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Enkel zahlen. Kommt es trotz Freibeträgen zu einer Zahlungspflicht, stellt diese nicht selten eine hohe finanzielle Belastung dar. Ist der Pflegebedürftige Eigentümer einer Immobilie, muss er möglicherweise eine Grundschuld auf seine Immobilie eintragen lassen und ein Darlehen beantragen. Die Erben sind nach dem Tod des Pflegebedürftigen dann gezwungen, das Haus zu verkaufen und das Darlehen zurückzuzahlen.

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