Instandhaltungsrücklage: Das Finanzpolster für Eigentümergemeinschaften
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist verpflichtet, sich an den Kosten für Sanierungen oder Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums zu beteiligen. Um ein Finanzpolster zu bilden, zahlt jeder Eigentümer zusammen mit dem Hausgeld eine Instandhaltungsrücklage. Erfahren Sie hier unter anderem, wie hoch die Instandhaltungsrücklage sein sollte und welche Auswirkungen ein Verkauf auf die Rücklage hat.
Inhaltsverzeichnis
Welche Rechnungen sind aus der Instandhaltungsrücklage zu zahlen?
Was passiert mit der Instandhaltungsrücklage bei einem Verkauf?
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Eine Eigentümergemeinschaft ist nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verpflichtet, Rücklagen für die erforderlichen Instandhaltungen des Gemeinschaftseigentums zu bilden. Länger geplante Maßnahmen sowie kurzfristig notwendige Reparaturen werden aus der Rücklage finanziert, um den Wert des Gebäudes zu erhalten oder eine Steigerung des Immobilienwerts zu erzielen. Die Rücklage ist üblicherweise zusammen mit dem Hausgeld zu zahlen.
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