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Bodenrichtwertkarte: Bodenrichtwerte einfach verstehen und nutzen

Eine Bodenrichtwertkarte stellt Bodenrichtwertzonen, Bodenrichtwerte und wichtige Merkmale räumlich dar. Sie hilft Eigentümer:innen, Käufer:innen und Verkäufer:innen, den Bodenwert eines Grundstücks überschlägig einzuordnen.

Der Kartenwert ist jedoch weder ein verbindlicher Kaufpreis noch der vollständige Verkehrswert einer Immobilie. Für ein konkretes Grundstück sind unter anderem Lage, Größe, Nutzung, Erschließung und besondere Belastungen relevant.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Eine Bodenrichtwertkarte zeigt Bodenrichtwertzonen, Bodenrichtwerte und wertrelevante Merkmale räumlich an.

  • Für eine erste Rechnung wird der Bodenrichtwert je Quadratmeter mit der Grundstücksfläche multipliziert.

  • Der Kartenwert passt nur dann unmittelbar zum Grundstück, wenn dessen Merkmale mit dem Bodenrichtwertgrundstück der Zone übereinstimmen.

  • BORIS und die Informationssysteme der Länder ermöglichen den digitalen Abruf von Bodenrichtwertinformationen, deren Umfang und Verbindlichkeit je nach Portal variieren können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Bodenrichtwertkarte?

  2. Wie berechne ich den Wert meines Grundstücks mit einer Bodenrichtwertkarte?

  3. Was ist eine Bodenrichtwertzone?

  4. Warum sollte ich BORIS nutzen?

  5. Kann ich die Bodenrichtwerte für meine Steuererklärung nutzen?

Was ist eine Bodenrichtwertkarte?

Eine Bodenrichtwertkarte macht sichtbar, welche Bodenrichtwerte in unterschiedlichen Gebieten gelten und auf welche typischen Grundstücksmerkmale sie sich beziehen.

Was ist eine Bodenrichtwertkarte?

Eine Bodenrichtwertkarte ist die kartografische Darstellung von Bodenrichtwertzonen, ihren Bodenrichtwerten und ergänzenden wertrelevanten Merkmalen. Sie dient als Grundstück-Wert-Karte zur ersten Orientierung und ist nicht mit einer Katasterkarte gleichzusetzen: Katasterkarten dokumentieren vor allem Flurstücke und Grenzen, während Bodenrichtwertkarten zonale Wertinformationen zeigen.

Der Bodenrichtwert ist ein flächendeckend ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden je Quadratmeter Grundstücksfläche. Er wird auf Grundlage der Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands ermittelt; in bebauten Gebieten wird dabei so gerechnet, als wäre der Boden unbebaut.

Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen veröffentlicht. Sie werden zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt, sofern keine häufigere Ermittlung festgelegt ist. Deshalb ist der auf der Karte angegebene Stichtag stets wichtig, insbesondere bei Vergleichen mit älteren Kaufpreisen oder Unterlagen.

  • Prüfen Sie den Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter.

  • Achten Sie auf den Stichtag der Wertermittlung.

  • Lesen Sie die Merkmale der Zone, etwa Nutzungsart, Entwicklungszustand und Erschließungszustand.

  • Vergleichen Sie die Angaben mit den Eigenschaften Ihres konkreten Grundstücks.

Bodenrichtwert, Bodenwert und Verkehrswert unterscheiden

Die Bodenrichtwert Erklärung beginnt mit einer wichtigen Abgrenzung: Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert je Quadratmeter für ein typisches Grundstück innerhalb einer Zone. Der Bodenwert beschreibt dagegen den Wert des Grund und Bodens eines konkreten Grundstücks und kann wegen individueller Merkmale vom Richtwertansatz abweichen.

Der Verkehrswert bezieht sich auf ein konkretes Objekt zum maßgeblichen Stichtag und berücksichtigt dessen rechtliche sowie tatsächliche Eigenschaften. Bei einer bebauten Immobilie umfasst er nicht nur den Boden, sondern kann auch Gebäude, Zustand, Nutzung und weitere wertbeeinflussende Umstände berücksichtigen.

  • Bodenrichtwert: zonaler Lagewert je Quadratmeter.

  • Bodenwert: Wert des konkreten Bodens ohne Gebäudewert.

  • Verkehrswert: voraussichtlich erzielbarer Preis eines konkreten Objekts unter gewöhnlichen Marktbedingungen.

Bodenrichtwertinformationen über BORIS und Länderportale abrufen

Bodenrichtwertinformationen lassen sich über das bundesweite Bodenrichtwert-Informationssystem sowie über die Informationssysteme der Länder abrufen. BORIS steht dabei allgemein für Bodenrichtwertinformationssysteme und kann Karten, Zonenabgrenzungen, Stichtage sowie Angaben zum Bodenrichtwertgrundstück bereitstellen.

Für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist jeweils das zuständige Landesportal beziehungsweise die örtlich zuständige Stelle maßgeblich. Datenumfang, Bedienung, Aktualität und die rechtliche Einordnung eines digitalen Auszugs können je nach Land und Portal unterschiedlich sein.

Neben digitalen Informationen kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses eine Auskunft über Bodenrichtwerte verlangt werden. Kosten oder die Form einer schriftlichen beziehungsweise amtlichen Auskunft sind nicht bundesweit einheitlich; kostenpflichtige Drittangebote sollten daher vor einer Buchung kritisch geprüft werden.

  • Nutzen Sie bevorzugt offizielle Informationssysteme oder die zuständige Geschäftsstelle.

  • Kontrollieren Sie, ob der angezeigte Wert zum gesuchten Stichtag passt.

  • Prüfen Sie, ob ein einfacher Kartenwert oder ein formeller Auszug benötigt wird.

Wie berechne ich den Wert meines Grundstücks mit einer Bodenrichtwertkarte?

Für eine erste Bodenrichtwertermittlung multiplizieren Sie den Bodenrichtwert je Quadratmeter mit der Grundstücksfläche. Das Ergebnis ist nur ein überschlägiger Bodenwertansatz.

Die einfache Formel lautet: Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter × Grundstücksfläche in Quadratmetern = überschlägiger Bodenwert. Sie kann eine erste Einordnung unterstützen, ersetzt aber keine individuelle Grundstücksbewertung.

Bevor Sie rechnen, sollten Sie die Angaben der Bodenrichtwertkarte sorgfältig lesen. Entscheidend sind insbesondere die passende Bodenrichtwertzone, der Stichtag, die Nutzungsart, der Entwicklungszustand, die Erschließung sowie die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks.

Die Grundstück Wert Karte liefert also einen Vergleichsmaßstab und keinen automatisch passenden Einzelwert. Weichen die Merkmale Ihres Grundstücks deutlich von den Zonenangaben ab, muss das Ergebnis eingeordnet oder gegebenenfalls angepasst werden.

  • Bodenrichtwert der passenden Zone in Euro je Quadratmeter ablesen.

  • Fläche des Grundstücks in Quadratmetern feststellen.

  • Beide Werte multiplizieren.

  • Zonenmerkmale mit dem tatsächlichen Grundstück vergleichen.

Bodenwert überschlägig berechnen: Schritt für Schritt

Suchen Sie zunächst Ihr Grundstück in der Bodenrichtwertkarte und prüfen Sie, in welcher Zone es liegt. Lesen Sie nicht nur den Eurobetrag ab, sondern auch die Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks, denn der Wert gilt für dieses fiktive, typische und unbebaute Vergleichsgrundstück.

Ermitteln Sie anschließend die Grundstücksfläche und multiplizieren Sie diese mit dem Bodenrichtwert. Das Resultat ist ein überschlägiger Ansatz für den Bodenwert, wenn Fläche, Nutzung, Entwicklungszustand und weitere Merkmale mit dem Vergleichsmaßstab der Zone weitgehend übereinstimmen.

  • 1. Lage und Bodenrichtwertzone bestimmen.

  • 2. Stichtag und wertbeeinflussende Zonenmerkmale prüfen.

  • 3. Bodenrichtwert je Quadratmeter ablesen.

  • 4. Grundstücksfläche feststellen und multiplizieren.

  • 5. Abweichende Grundstücksmerkmale gesondert bewerten.

Beispielrechnung mit Bodenrichtwert und Grundstücksfläche

Angenommen, die passende Bodenrichtwertzone weist 350 Euro je Quadratmeter aus und das Grundstück ist 500 Quadratmeter groß. Die Rechnung lautet: 350 Euro je Quadratmeter × 500 Quadratmeter = 175.000 Euro.

Die 175.000 Euro sind in diesem Beispiel ein rechnerischer Bodenwertansatz für den Grund und Boden. Gebäudewerte sind darin nicht enthalten, und der Betrag kann für das konkrete Grundstück abweichen, wenn dessen Eigenschaften nicht dem Bodenrichtwertgrundstück entsprechen.

  • Bodenrichtwert: 350 Euro je Quadratmeter

  • Grundstücksfläche: 500 Quadratmeter

  • Überschlägiger Bodenwertansatz: 175.000 Euro

Wann der errechnete Wert angepasst werden muss

Eine Anpassung oder vertiefte Prüfung kann erforderlich sein, wenn sich Grundstücksgröße, -tiefe oder Zuschnitt deutlich vom Bodenrichtwertgrundstück unterscheiden. Auch eine abweichende bauliche Nutzbarkeit, ein anderer Erschließungszustand oder die Bodenbeschaffenheit können den konkreten Bodenwert beeinflussen.

Besondere rechtliche oder tatsächliche Belastungen können ebenfalls wesentlich sein. Dazu gehören beispielsweise Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, Altlasten oder komplexes Baurecht; in solchen Fällen ist der reine Kartenwert keine belastbare Einzelbewertung.

  • Abweichende Grundstücksgröße oder ungewöhnlicher Zuschnitt

  • Andere Nutzungs- oder Bebauungsmöglichkeiten

  • Fehlende oder abweichende Erschließung

  • Besondere Belastungen oder Einschränkungen

Was ist eine Bodenrichtwertzone?

Eine Bodenrichtwertzone fasst Grundstücke mit weitgehend vergleichbaren Nutzungs- und Lageverhältnissen zusammen. Ihr Richtwert bezieht sich auf ein typisches Vergleichsgrundstück der Zone.

Eine Bodenrichtwertzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, dessen Grundstücke hinsichtlich Art und Maß der Nutzung weitgehend vergleichbare Verhältnisse aufweisen. Die Bodenrichtwert Bedeutung liegt darin, dass nicht jedes Grundstück einzeln bewertet wird, sondern ein gemeinsamer Orientierungswert für typische Grundstücke der Zone entsteht.

Die Grenzen einer Zone folgen nicht zwingend Flurstücksgrenzen. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob ein Grundstück vollständig innerhalb einer Zone liegt oder mehrere Zonen beziehungsweise unterschiedlich bewertete Teilflächen berührt.

Für Käufer:innen und Verkäufer:innen ist die Zonenbeschreibung genauso wichtig wie der ausgewiesene Eurobetrag. Erst der Vergleich zwischen dem eigenen Grundstück und den typischen Merkmalen der Zone zeigt, ob der Richtwert als erster Bodenwertansatz geeignet sein kann.

  • Lage der Zone und genaue Zonenabgrenzung

  • Nutzungsart und Entwicklungszustand

  • Erschließungs- oder Beitragszustand

  • Bauliche Ausnutzbarkeit und typische Grundstücksgröße

Das Bodenrichtwertgrundstück als Vergleichsmaßstab

Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein fiktives, unbebautes Grundstück mit den für die Zone typischen wertbeeinflussenden Merkmalen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen Quadratmeter dieses Vergleichsgrundstücks und nicht automatisch auf jedes reale Grundstück innerhalb der Zone.

Zu den dargestellten Merkmalen können insbesondere Entwicklungszustand, Nutzungsart, bauliche Ausnutzbarkeit, Grundstücksgröße und Erschließungszustand gehören. Weicht ein reales Grundstück hiervon ab, ist eine bloße Multiplikation des Richtwerts mit der gesamten Fläche nur eingeschränkt aussagekräftig.

  • Das Vergleichsgrundstück ist fiktiv und unbebaut.

  • Der Richtwert gilt je Quadratmeter des Vergleichsgrundstücks.

  • Reale Grundstücke können wegen ihrer individuellen Merkmale abweichen.

Warum sollte ich BORIS nutzen?

BORIS bietet einen Zugang zu Bodenrichtwertinformationen und ihren Zonenmerkmalen. Damit eignet es sich für die sachliche Einordnung von Bodenwerten, nicht für eine automatische Einzelbewertung.

BORIS kann bei der Immobilienbewertung als Informationsquelle für Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertzonen und zugehörige Merkmale dienen. Der wesentliche Nutzen liegt darin, dass die Daten räumlich dargestellt und mit einem Stichtag sowie einer Zonenbeschreibung verbunden sind.

Für eine BORIS Immobilienbewertung ist wichtig, den angezeigten Wert richtig einzuordnen. BORIS kann den Bodenrichtwert einer Zone zugänglich machen, ermittelt aber nicht automatisch den individuellen Verkehrswert eines Grundstücks oder einer bebauten Immobilie.

Prüfen Sie bei jeder Abfrage den Datenstand, den Stichtag und die Beschreibung der Zone. Auch die Frage, ob ein digitaler Informationswert oder ein anders ausgestalteter Auszug benötigt wird, kann je nach Anlass und Landesportal relevant sein.

  • Räumliche Darstellung von Bodenrichtwertzonen

  • Angaben zum Bodenrichtwert und zum Stichtag

  • Informationen zu typischen wertbeeinflussenden Merkmalen

  • Ausgangspunkt für eine überschlägige Bodenwertberechnung

BORIS und allgemeine Immobilientools im Vergleich

BORIS und vergleichbare Länderportale konzentrieren sich auf Bodenrichtwertinformationen aus dem Umfeld der Gutachterausschüsse. Allgemeine Immobilientools können dagegen unterschiedliche Datenquellen und Schätzmodelle verwenden und stellen häufig einen breiteren Objektbezug her, ersetzen aber ebenfalls keine Prüfung der konkreten Grundstücksmerkmale.

Für die Frage nach einem zonalen Bodenrichtwert ist BORIS besonders hilfreich, weil Zonen, Stichtag und Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks im Vordergrund stehen. Für den vollständigen Wert einer Immobilie reichen diese Angaben allein nicht aus, da Gebäude, Zustand, Rechte und weitere individuelle Faktoren zusätzlich berücksichtigt werden müssten.

  • BORIS: Fokus auf Bodenrichtwerte, Zonen und Vergleichsmerkmale.

  • Allgemeine Tools: oft breitere, modellbasierte Objektinformationen.

  • Beide Ansätze: keine automatische Festlegung eines verbindlichen Kaufpreises oder Verkehrswerts.

Kann ich die Bodenrichtwerte für meine Steuererklärung nutzen?

Bodenrichtwerte können für steuerliche Bewertungen relevant sein. Welcher Wert benötigt wird, hängt jedoch von Bundesland, Steuerart, Stichtag und dem konkreten Feststellungsfall ab.

Kann ich die Bodenrichtwerte für meine Steuererklärung nutzen?

Bodenrichtwerte können bei steuerlichen Bewertungen eine Rolle spielen, etwa wenn Grund und Boden bewertet werden soll. Ein aktuell in einer Karte angezeigter Wert ist aber nicht automatisch der Wert, der in einem konkreten Steuerfall maßgeblich oder einzutragen ist.

Entscheidend sind insbesondere das zuständige Bundesland, die Steuerart und der gesetzlich vorgegebene Stichtag. Zudem kann es darauf ankommen, welche Grundstücksart, Fläche, Nutzung und weiteren Angaben im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden.

Diese Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wenn unklar ist, welcher Nachweis oder welcher Wert im individuellen Fall erforderlich ist, können die zuständige Stelle oder fachkundige Beratung den konkreten Rahmen klären.

  • Bundesland und dort geltendes Verfahren prüfen

  • Steuerart und maßgeblichen Stichtag beachten

  • Kartenwert nicht ungeprüft als Steuerwert übernehmen

  • Bei Unsicherheiten zuständige Stelle oder fachkundige Beratung einbeziehen

Steuerliche Nutzung: Stichtag und Einzelfall prüfen

Für steuerliche Zwecke kann ein bestimmter historischer Stichtag relevant sein, der vom aktuell sichtbaren Kartenstand abweicht. Daher sollte stets geprüft werden, welcher Bodenrichtwert zum geforderten Bewertungszeitpunkt gilt und ob das zuständige Verfahren zusätzliche Angaben verlangt.

Auch ein passender Stichtagswert muss zum konkreten Feststellungsfall eingeordnet werden. Die steuerliche Behandlung kann sich nach Grundstücksart, Nutzung, Bundesland und weiteren Umständen unterscheiden; aus einem Bodenrichtwert allein lassen sich keine individuellen steuerlichen Folgen ableiten.

  • Nicht nur den aktuellen, sondern den geforderten Stichtag prüfen.

  • Die Angaben des konkreten Steuerverfahrens beachten.

  • Bei Nachweisen und Eintragungen auf die Anforderungen der zuständigen Stelle abstellen.

Bodenrichtwertkarte: Bodenrichtwerte einfach verstehen und nutzen – FAQ

Ist der Bodenrichtwert der tatsächliche Wert meines Grundstücks?

Nein, der Bodenrichtwert ist ein zonaler Orientierungswert je Quadratmeter für ein typisches Bodenrichtwertgrundstück. Der tatsächliche Bodenwert eines konkreten Grundstücks kann wegen Größe, Zuschnitt, Erschließung, Nutzbarkeit oder Belastungen abweichen. Für den vollständigen Immobilienwert sind zudem Gebäude und weitere Objektmerkmale relevant.

Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis für ein Grundstück?

Nein, ein Bodenrichtwert ist kein verbindlicher Kaufpreis. Er beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert für den Boden innerhalb einer Zone und zu einem bestimmten Stichtag. Der tatsächliche Kaufpreis kann je nach konkretem Grundstück und Marktsituation davon abweichen.

Gilt ein Bodenrichtwert auch für bebaute Grundstücke?

Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Boden und werden in bebauten Gebieten so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut. Der Gebäudewert ist darin nicht enthalten. Für die Einordnung einer bebauten Immobilie reicht der Bodenrichtwert daher allein nicht aus.

Warum weicht der Bodenrichtwert vom Verkaufspreis ab?

Der Verkaufspreis betrifft ein konkretes Grundstück oder eine konkrete Immobilie mit individuellen Eigenschaften. Der Bodenrichtwert basiert dagegen auf einem typischen Vergleichsgrundstück innerhalb einer Zone. Unterschiede bei Bebauung, Zustand, Grundstückszuschnitt, Rechten oder Erschließung können zu Abweichungen führen.

Kann ein Grundstück in mehr als einer Bodenrichtwertzone liegen?

Ja, ein Grundstück kann mehrere Bodenrichtwertzonen oder unterschiedlich bewertete Teilflächen berühren. In diesem Fall ist ein einzelner Zonenwert nicht ohne weitere Prüfung für die gesamte Fläche geeignet. Die Zonenabgrenzung und die betroffenen Teilflächen sollten genau geprüft werden.

Ist ein digital angezeigter Bodenrichtwert eine amtliche Auskunft?

Ein digital angezeigter Wert ist nicht automatisch mit einer besonders ausgestalteten amtlichen oder schriftlichen Auskunft gleichzusetzen. Umfang, Datenstand und Verbindlichkeit von digitalen Auszügen können je nach Landesportal unterschiedlich sein. Wenn ein formeller Nachweis erforderlich ist, sollte die zuständige Stelle geprüft werden.

Wie oft werden Bodenrichtwerte ermittelt?

Bodenrichtwerte sind zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, sofern keine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Der konkrete Kartenstand und der angegebene Stichtag können je nach Gebiet und Portal unterschiedlich dargestellt werden. Für Vergleiche sollte deshalb immer der Stichtag des abgerufenen Werts beachtet werden.

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