• Was ist das bürgerliche Gesetzbuch?

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz BGB) regelt das deutsche Privatrecht. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht befasst es sich also mit den Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Hierbei ist das BGB in fünf Bücher unterteilt. Der erste allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs beinhaltet Grundlagen und Vorschriften für die Teile zwei bis fünf. Der zweite Teil behandelt das Recht der Schuldverhältnisse, womit Verträge wie Dienstverträge,  Kaufverträge  oder Mietverträge (zum Beispiel  Wohnungsmietverträge  oder  Hausmietverträge ) gemeint sind. Der dritte Teil des BGB befasst sich mit Sachenrecht, also Besitz und Eigentum. Im vierten Teil geht es um Familienrecht, was Gesetzgebung zu Familie und Ehe beinhaltet. Im letzten Teil geht es um Erbrecht. Hier werden Testament,  Erben  und  gesetzlicher Erbfolge geregelt.

    Themengebiet: Immobilienlexikon

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