Hausgeld: Kosten der Eigentumswohnung

Hausgeld:
Die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung

Wer einen Immobilienkauf plant, sollte neben dem Kaufpreis der Immobilie auch das sogenannte Hausgeld bei der Finanzierung einkalkulieren. Erfahren Sie hier u.a., was das Hausgeld ist, ob es sich auf den Mieter umlegen lässt und warum vor allem Kapitalanleger die Höhe des Hausgeldes im Blick haben sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Hausgeld?

  2. Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

  3. Was beinhaltet das Hausgeld?

  4. Wie wird das Hausgeld ermittelt?

  5. Welche Kosten entfallen auf den jeweiligen Wohnungseigentümer?

  6. Welche Kosten lassen sich auf den Mieter umlegen?

  7. Wie unterscheiden sich Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?

  8. Was sollten Kapitalanleger in Bezug auf das Hausgeld zu beachten?

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt. Es wird pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet und beträgt durchschnittlich rund 3 Euro. Die genaue Höhe ist abhängig von der Immobilie. Das Hausgeld ist vergleichbar mit der Nebenkosten-Vorauszahlung von Mietern. Es ist allerdings ungefähr ein Drittel höher als diese. Rechtsgrundlage, um das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zu ermitteln, ist das Wohnungseigentumsgesetz. Es regelt die Verteilung der Nutzen und Lasten einer Eigentümergemeinschaft.

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Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Der Begriff Hausgeld wird umgangssprachlich meist synonym mit dem Begriff Wohngeld verwendet. Inhaltlich gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Denn im Gegensatz zum Hausgeld bei einer Eigentumswohnung bezeichnet das Wohngeld eigentlich eine Sozialleistung des Staates. Es unterstützt einkommensschwache Menschen mit einem Mietzuschuss.

Was beinhaltet das Hausgeld?

Das Hausgeld beinhaltet die folgenden für eine Eigentumswohnung anfallenden Kosten:

Die Betriebskosten umfassen alle Kosten, die durch die gemeinschaftliche Nutzung des Eigentums entstehen.

Wie wird das Hausgeld ermittelt?

Der Hausverwalter berechnet das Hausgeld für die Wohnung und die Instandhaltungsrücklage. Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt er Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr zusammen. Dabei berücksichtigt der Verwalter in Bezug auf die Instandhaltungsrücklage, welche Modernisierungen und Instandsetzungen in den kommenden Jahren anstehen. Auf der Eigentümerversammlung stimmen alle Eigentümer der Immobilie über den Wirtschaftsplan ab. Mit einer einfachen Mehrheit wird das Hausgeld in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Welche Kosten entfallen auf den jeweiligen Wohnungseigentümer?

Üblicherweise verteilen sich das Hausgeld für eine Wohnung und die Instandhaltungsrücklage im Verhältnis der Miteigentumsanteile (siehe Wohnungseigentumsgesetz §16 Absatz 2). Die Teilungserklärung informiert darüber, welcher Eigentumsanteil auf die jeweilige Wohnung entfällt. In der Regel werden die Miteigentumsanteile als Bruchteil des gesamten Eigentums angegeben. Ein anderer Verteilerschlüssel gilt üblicherweise bei Verbrauchskosten wie den Heizkosten oder den Warmwasserkosten. Betreibt die Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Heizungsanlage, erfolgt die Heizkostenabrechnung auf Basis der Heizkostenverordnung. Gemeinsam legen die Eigentümer die Verteilerschlüssel für das gemeinschaftliche Eigentum fest. Ist eine Wohnung nicht vermietet und steht leer, hat der Eigentümer das monatliche Hausgeld für seine Eigentumswohnung ebenfalls zu zahlen. Jeder Eigentümer erhält vom Verwalter einen Einzelwirtschaftsplan, aus dem sich für seine Eigentumswohnung die Kosten für das kommende Jahr ergeben.

Welche Kosten lassen sich auf den Mieter umlegen?

Vermieter haben die Möglichkeit, einen Teil des Hausgelds ihrer Eigentumswohnung auf den jeweiligen Mieter umzulegen. Dazu zählen alle in der Betriebskostenverordnung (§ 1 BetrKV) aufgeführten Posten wie Aufzugskosten, die Kosten für den Hausmeister oder die Gebäudereinigung. Verwaltungskosten und Kosten für die Instandhaltungsrücklage lassen sich jedoch nicht auf den Mieter umlegen.

Um die Kosten des Hausgeldes auf den Mieter umzulegen, ist eine entsprechende Vereinbarung im Wohnungsmietvertrag erforderlich. Hier empfiehlt es sich, den gleichen Verteilerschlüssel wie die Wohnungseigentümergemeinschaft anzusetzen (Stichwort: Kostenverteilung nach Verbrauch versus Kostenverbrauch nach Wohnfläche).

Wie unterscheiden sich Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?

Während der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Kosten für das Wirtschaftsjahr beinhaltet, gibt die Jahresabrechnung Aufschluss über die endgültige Hausgeldabrechnung. Der Verwalter vergleicht die tatsächlich für die Eigentumswohnung angefallenen Kosten mit den geplanten Ausgaben für die jeweilige Wohneinheit. Haben Sie als Eigentümer jeden Monat zu wenig Hausgeld für ihre Wohnung gezahlt, ergibt sich eine Nachzahlung. Eigentümer, die zu viel Hausgeld entrichtet haben, erhalten Ihr Guthaben zurück. Als Vermieter legen Sie nun die Betriebskosten auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs auf Ihren Mieter um. Dabei dürfen Sie nur die für die Eigentumswohnung umlagefähigen Kosten (siehe oben) berücksichtigen.

Was sollten Kapitalanleger in Bezug auf das Hausgeld beachten?

Als Kapitalanleger spielt die Höhe des Hausgeldes für Sie eine wesentliche Rolle. Prüfen sie daher die letzten Jahresabrechnungen genau, bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Schauen Sie in die letzten Wirtschaftspläne und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Diese informieren Sie über geplante Modernisierungen und Instandsetzungen. Sie zeigen auch, ob notwendige Reparaturen in der Vergangenheit stets rechtzeitig durchgeführt wurden. Unter Umständen wurden diese Arbeiten aufgeschoben, um die Kosten gering zu halten. In diesen Fällen sollten Sie in den kommenden Jahren mit höheren Aufwendungen rechnen.

Hausgeld – FAQs

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt. Es wird pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet und beträgt durchschnittlich rund 3 Euro. Die genaue Höhe ist abhängig von der Immobilie. Rechtsgrundlage, um das Hausgeld für eine Eigentumswohnung zu ermitteln, ist das Wohnungseigentumsgesetz. Es regelt die Verteilung der Nutzen und Lasten einer Eigentümergemeinschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Das Hausgeld ist ein Vorschuss, den der Eigentümer einer Wohnung pro Monat an den Verwalter seiner Immobilie zahlt. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung des Staates. Es unterstützt einkommensschwache Menschen mit einem Mietzuschuss.

Was beinhaltet das Hausgeld?

Das Hausgeld beinhaltet Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Reinigungskosten, Kosten für den Hausmeister, Heizkosten, Verwaltungskosten und eine Instandhaltungsrücklage für etwaige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten.

Wie wird das Hausgeld ermittelt?

Der Hausverwalter berechnet das Hausgeld. Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt er Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr zusammen. Dabei berücksichtigt der Verwalter in Bezug auf die Instandhaltungsrücklage, welche Modernisierungen und Instandsetzungen in den kommenden Jahren anstehen. Auf der Eigentümerversammlung stimmen alle Eigentümer der Immobilie über den Wirtschaftsplan ab.

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