Hier sehen sie eine Nachbarschaft, in der das Nachbarschaftsrecht gilt.
Volker Binnenböse

Volker Binnenböse

Immobilienexperte

Nachbarschaftsrecht: Welche Regeln gelten?

Jahr für Jahr beschäftigen Streitigkeiten unter Nachbarn die Zivilgerichte. Es geht um laute Musik, Heckenpflanzen, Geruchsbelästigung oder Probleme mit Haustieren. Erfahren Sie hier, bei welchen Streitigkeiten das Nachbarschaftsrecht auf Ihrer Seite ist und was Sie einfach hinnehmen müssen.


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In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen getrennt, mit Ausnahmen bei Zustimmung und bei Auflösung der Ehe.

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Der Zugewinn ergibt sich aus dem Vergleich von Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner, wobei der Partner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte der Differenz ausgleicht.

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Die Zugewinngemeinschaft endet durch Scheidung oder Tod, wobei ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern erfolgt.

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Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zählen gemeinsame Schulden, Tilgungen und Wertsteigerungen unterschiedlich, je nach Eigentum und Finanzierung.

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Bei einem Haus im Alleineigentum fließt der gesamte Wertzuwachs in den Zugewinn des Eigentümers, während der andere Ehepartner ausschließlich einen Geldausgleich erhält.

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Bei in die Ehe eingebrachten Immobilien wird nur die Wertsteigerung während der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

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Wurde ein Haus vor der Ehe gekauft und während der Ehe abbezahlt, zählt für den Zugewinnausgleich allein die Wertentwicklung zwischen Hochzeit und Scheidung.

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Ererbte Immobilien zählen nicht zum Zugewinn, wohl aber ihre Wertsteigerung während der Ehe.

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Steht im Todesfall nur ein Ehepartner im Grundbuch, greift die gesetzliche Erbfolge und der überlebende Partner erhält einen Anteil am Haus.

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In der Zugewinngemeinschaft bestehen Verfügungsbeschränkungen, die bei Geschäften über das gesamte oder wesentliche Vermögen die Zustimmung des Ehepartners verlangen.

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Bei einem Haus im Alleineigentum erhält der nicht eingetragene Ehepartner keinen Anteil, sondern ausschließlich einen finanziellen Zugewinnausgleich.

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Immobilienbewertung

18. Dezember 2025
Zugewinngemeinschaft: Das gilt für Ihr Haus in der Ehe ohne Ehevertrag
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Diese Vermögensaufteilung gilt, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren. Vielen Beteiligten begegnet der Begriff erst, wenn es zu einer Trennung/Scheidung kommt. Dann steht der sogenannte Zugewinnausgleich an.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Wem gehört was in einer Zugewinngemeinschaft?

Was ist der Zugewinnausgleich?

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Wie endet eine Zugewinngemeinschaft?

Welche Besonderheiten gibt es?

Was gilt beim Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum?

Immobilien, die mit in die Ehe gebracht wurden?

Haus vor der Ehe gekauft

Haus während der Ehe geerbt

Haus in der Ehe gekauft: Wer steht im Grundbuch und was bedeutet das?

Todesfall: Was passiert, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Welche Verfügungsbeschränkungen gibt es?

Die Position des nicht im Grundbuch eingetragenen Ehepartners: Rechte und Nachteile

Praktische Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen bei Scheidung

Präventive Maßnahmen: Wie Sie Konflikte vermeiden können


Immobilie kostenlos bewerten
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Zugewinngemeinschaft. Während bei der Gütergemeinschaft die Vermögen beider Ehepartner verschmelzen, gibt es bei der Zugewinngemeinschaft kein gemeinsames Vermögen.

Wem gehört was in einer Zugewinngemeinschaft?
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen getrennt, mit Ausnahmen bei Zustimmung und bei Auflösung der Ehe.

Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um eine spezielle Form der Gütertrennung. Jeder Ehepartner verwaltet sein eigenes Vermögen. Somit wird auch ein Partner nicht für Schulden haftbar, die ein anderer Partner während der Ehezeit erwirbt.

Aufgelöst werden kann eine Zugewinngemeinschaft durch:

Todesfall

entsprechende vertragliche Vereinbarungen

einen vorzeitigen Zugewinnausgleich oder

die Aufhebung / Scheidung der Ehe.

Da es sich bei der Zugewinngemeinschaft um eine Form der Gütertrennung handelt, können die Ehegatten grundsätzlich frei über ihre Vermögenswerte verfügen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Ehegatte über sein Vermögen in seiner Gesamtheit verfügen möchte. Hierzu benötigt er während der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des Partners, da von einem gemeinsamen Wirken der Ehepartner auch in vermögensrechtlicher Hinsicht ausgegangen wird.

Was ist der Zugewinnausgleich?
Die Zugewinngemeinschaft ist eine Form der Gütertrennung, die jedoch die jeweiligen einzelnen Vermögensmassen der Partner zu einem Gesamtgut in der Ehegemeinschaft zusammenführt. In der Folge muss es bei einer Trennung/Scheidung zu einem Ausgleich von Vermögenswerten kommen, die vor oder während der Ehe entstanden sind. Dazu wird das Anfangsvermögen der Partner bei Eheeintritt dem Endvermögen gegenübergestellt. Die Differenz ist der sogenannte Zugewinn.

Hinweis:

Außerhalb des Zugewinnausgleichs bewegen sich Rentenanwartschaften im Bereich des Versorgungsausgleichs, wiederkehrende Leistungen wie das laufende Einkommen und Gegenstände, die der Hausratsteilung unterliegen.

Wie wird der Zugewinn berechnet?
Der Zugewinn ergibt sich aus dem Vergleich von Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner, wobei der Partner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte der Differenz ausgleicht.

Als Anfangsvermögen eines Ehepartners wird das Nettovermögen bei Eintritt in die Ehe berücksichtigt. Nettovermögen heißt es deshalb, weil zuvor schuldrechtliche Posten abgezogen wurden. Das Anfangsvermögen kann einen negativen Wert annehmen, wenn entsprechende Verbindlichkeiten das Vermögen selbst übersteigen.

Für die Ermittlung des Endvermögens in der Zugewinngemeinschaft gelten entsprechende Stichtage, die dem Gesetz zu entnehmen sind. Ehepartner müssen zum Zeitpunkt der Trennung eine erste Übersicht erstellen. Das exakte Endvermögen wird – bereinigt um vermögensmindernde Posten – bei Rechtskräftigkeit der Scheidung ermittelt. Spezielle Vermögensteile wie Schenkungen und Erbschaften werden nicht mit ihrem Bestandswert angerechnet, sondern – je nach Umständen des Einzelfalls – mit einem Wertzuwachs berücksichtigt. Die Werte für den jeweiligen Zugewinn, die für die einzelnen Partner ermittelt wurden, werden einander gegenübergestellt. Unterscheiden sich diese, hat der Partner mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch in Höhe der halben Differenz.

Gut zu wissen:

Bei hohen Ausgleichsbeträgen setzt das Familiengericht möglicherweise eine Ratenzahlung für den Zugewinnausgleich an. Je nach Einzelfall können auch Gegenstände einen Teilbetrag des Ausgleichs tilgen. Der Gesetzgeber nimmt den Zugewinnausgleich sehr ernst. Deshalb sind vor dem Stichtag an Dritte verschobene Gegenstände von dem Ausgleichsberechtigten einforderbar.

Wie endet eine Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft endet durch Scheidung oder Tod, wobei ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern erfolgt.

Die Zugewinngemeinschaft endet durch eine Scheidung oder den Tod eines Ehepartners. Bei einer Scheidung werden die während der Ehe gewonnenen Vermögensteile gerecht aufgeteilt. Unter Umständen hat also einer der Partner Anspruch auf einen Zugewinnausgleich.

Stirbt ein Ehepartner, gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 1371, das verschiedene Möglichkeiten vorsieht:

der Zugewinnausgleich erfolgt, indem der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel erhöht wird. Ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde, ist nicht von Belang, es ist keine Berechnung erforderlich.

Schlägt der Ehegatte die Erbschaft aus oder erbt aus anderen Gründen nicht, kann er seinen Pflichtteil und den Zugewinnausgleich beanspruchen. Der Zugewinnausgleich muss ermittelt werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs?
Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zählen gemeinsame Schulden, Tilgungen und Wertsteigerungen unterschiedlich, je nach Eigentum und Finanzierung.

Maßgeblich für die Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten beim Zugewinnausgleich ist stets der Umstand, ob die Ehe- oder Lebenspartner diese gemeinsam aufgenommen haben. Unterschreiben beispielsweise beide einen Modernisierungskreditvertrag - für ein Haus, das in der Ehe gekauft wurde, bei dem aber nur einer im Grundbuch steht - so werden die noch ausstehenden Restzahlungen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs beiden Seiten zur Hälfte angerechnet. Und dies gilt nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshof vom Januar 2015 (AZ XII ZB 314/14) auch dann, wenn nur einer der Partner die Überweisungen an die Bank getätigt hat. Ebenso wie es für die Bank unerheblich ist, ob die beiden Kreditnehmer noch verheiratet sind oder nicht, gilt auch für den Zugewinnausgleich quasi eine "gesamtschuldnerische Haftung"

Anders sieht die Sachlage hingegen aus, wenn für das Haus, das in der Ehe gekauft wurde, bei dem aber nur einer im Grundbuch steht, nur der Alleineigentümer einen Kredit aufnimmt, um beispielsweise eine energetische Sanierung durchzuführen. In diesen Fall fließt die Wertsteigerung, die die Immobilie durch die Modernisierung erfährt, in den Zugewinnausgleich ein, während die noch offenen Kreditschulden das Endvermögen des Alleineigentümers schmälern.

„Oft lässt sich der Zugewinnausgleich einer Immobilie, die beiden Ehepartnern gehört, durch einen Verkauf vereinfachen. Durch den Erlös können noch bestehende Verbindlichkeiten abgelöst und die Restsumme auf beide Ehepartner gleichmäßig verteilt werden.“Eileen Schreiterer, Immobilienexpertin bei Homeday
Was gilt beim Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum?
Bei einem Haus im Alleineigentum erhält der nicht eingetragene Ehepartner keinen Anteil, sondern ausschließlich einen finanziellen Zugewinnausgleich.

Bei einem Haus in der Ehe gekauft, nur einer im Grundbuch, zählt das Haus zum Vermögen des Eigentümers. Maßgeblich ist der Marktwert zum Stichtag abzüglich Verbindlichkeiten. Dieser Nettowert erhöht den Zugewinn des Eigentümers. Der andere Ehepartner erhält die Hälfte dieses Zugewinns als Ausgleich.

Wertsteigerungen spielen eine zentrale Rolle. Steigt der Marktwert durch Lage, Markt oder Modernisierung, wächst der Zugewinn. Investitionen des nicht eingetragenen Ehepartners erhöhen den Hauswert des Eigentümers. Der Geldanspruch steigt dadurch ebenfalls.

Schulden mindern den Zugewinn. Bei einem gemeinsamen Darlehen haften beide Ehepartner. Jeder führt seine Verbindlichkeiten im eigenen Vermögen. Das senkt den Ausgleich für beide Seiten. Bei einem Alleindarlehen mindert nur der Eigentümer seinen Zugewinn.

Praktische Folgen treffen den nicht eingetragenen Ehepartner hart. Nach der Scheidung endet der Schutz der Ehewohnung. Er muss ausziehen, wenn keine Nutzungsvereinbarung besteht. Eigentum bleibt beim eingetragenen Ehepartner. Der Ausgleich fließt ausschließlich über Geld.

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Was gilt beim Zugewinnausgleich für Immobilien, die mit in die Ehe gebracht wurden?
Bei einem Haus im Alleineigentum fließt der gesamte Wertzuwachs in den Zugewinn des Eigentümers, während der andere Ehepartner ausschließlich einen Geldausgleich erhält.

Für eine Immobilie, die mit in die Ehe gebracht wurde, gelten im Grundsatz die gleichen Regeln wie für ein Haus, das in der Ehe gekauft wurde, bei dem aber nur einer im Grundbuch steht: Es gehört allein dem Eigentümer laut Grundbucheintrag. Zwei Szenarien sind denkbar:

Bewohnen die Ehe- oder Lebenspartner die Immobilie, die einer von ihnen mit in die Ehe gebracht hat, gemeinsam, lassen sie ausbauen und modernisieren, dann wird das Ergebnis dieser Anstrengungen beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das bedeutet: Von der monetären Wertsteigerung der Immobilie, abzüglich eventuell noch offener Kreditbeträge, steht jedem 50 Prozent zu.

Bringt ein Ehe- oder Lebenspartner hingegen beispielsweise eine Eigentumswohnung mit in die Ehe, die er während der gemeinsamen Zeit vermietet und die zum Zeitpunkt der Scheidung ebenfalls an Wert zugelegt hat, so erhöht diese Wertsteigerung zunächst nur sein Endvermögen. Ob daraus ein Faktor für den Zugewinnausgleich an den Ex-Partner wird, hängt in diesem Fall von der Entwicklung des Endvermögens des Partners ab.

Berechnung Zugewinnausgleich Haus - ein Beispiel:
Anna hat ein Reihenhaus mit in die Ehe gebracht und steht allein im Grundbuch. Gemeinsam mit ihrer Frau Renate hat sie die Immobilie modernisiert, sodass der Wert deutlich gesteigert wurde:

Anfangsvermögen: 600.000 Euro

Endvermögen: 760.000 Euro

Ermittlung der Wertsteigerung: 760.000 - 600.000 = 160.000 Euro

Jeder Partnerin steht die Hälfte der Wertsteigerung zu, sodass Renate im Rahmen des Zugewinnausgleichs 80.000 Euro von Anna erhalten muss.

Gut zu wissen:

Auch wenn mit in die Ehe gebrachte Immobilien nicht modernisiert wurden, unterliegen Sie unter Umständen durch die Wertsteigerung im Laufe der Zeit dem Zugewinnausgleich.

Haus vor der Ehe gekauft und während der Ehe abbezahlt: Was gilt?
Wurde ein Haus vor der Ehe gekauft und während der Ehe abbezahlt, zählt für den Zugewinnausgleich allein die Wertentwicklung zwischen Hochzeit und Scheidung.

Nicht selten ist der Fall, dass ein Mann vor der Ehe bereits ein Haus gekauft und einen Teil davon bereits abbezahlt hat. Während der Ehe wird die Immobilie dann weiter abbezahlt - zum Zeitpunkt der Scheidung kann das Haus dann entweder bereits völlig schuldenfrei oder noch mit einer Restschuld belastet sein. Haben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Anrechnung der einzelnen Ratenzahlungen, sondern relevant für den Zugewinnausgleich ist wiederum einzig die Wertentwicklung des Hauses zwischen Eheschließung und Scheidung.

Hat der Man beispielsweise ein Haus im Wert von 300.000 Euro gekauft und 200.000 Euro davon als Immobilienkredit aufgenommen, so beläuft sich sein Anfangsvermögen auf 100.000 Euro. Sind beide Partner zwischenzeitlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und ist das Haus zum Zeitpunkt der Scheidung schuldenfrei und wird auf einen Wert von 400.000 Euro taxiert, so gehören beiden Partnern 50 Prozent von 300.000 Euro.

Anders hingegen, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Scheidung nicht im Grundbuch steht. Die Wertsteigerung von 300.000 Euro erhöht allein das Endvermögen des Mannes. Was er davon eventuell an Zugewinnausgleich an die Frau zahlen muss, hängt davon ab, wie hoch deren Endvermögen ist.


Gut zu wissen:

Bei der tatsächlichen Berechnung des Zugewinnausgleiches wird das Anfangsvermögen der Partner jeweils "indexiert". Das bedeutet: Das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung wird mit Hilfe eines statistischen Index auf die Kaufkraft am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, dem Stichtag zur Erfassung des Endvermögens, umgerechnet.

Haus während der Ehe geerbt: Hat das Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich?
Ererbte Immobilien zählen nicht zum Zugewinn, wohl aber ihre Wertsteigerung während der Ehe.

Erben Sie oder Ihr Partner während der Ehe eine Immobilie, so gehört sie allein der Person, die als Erbe angegeben ist. Das Gleiche gilt für Schenkungen. Der Wert der geerbten oder geschenkten Immobilie zum Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung wird dem Anfangsvermögen des erbenden oder beschenkten Partners zugerechnet - und fällt daher beim Zugewinnausgleich nicht ins Gewicht. Steigt der Wert des geerbten oder geschenkten Hauses im Laufe der Ehe jedoch - gleichgültig, ob durch aktives Zutun oder durch Entwicklungen am Immobilienmarkt - so fließt dieser Zugewinn bei einer Scheidung final in die Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Analog gilt folgendes: Sie erben eine Immobilie im Wert von 250.000 Euro und verkaufen diese recht zügig wieder für 280.000 Euro. Die 250.000 Euro verbleiben rechnerisch bei Ihrem Anfangsvermögen, so als wenn sich die Immobilie noch in ihrem Besitz befände, die 30.000 Euro Verkaufsgewinn zählen hingegen zum Zugewinn und begründen bei einer Scheidung Ausgleichsansprüche.

Haus in der Ehe gekauft: Wer steht im Grundbuch und was bedeutet das?
Nur der eingetragene Ehepartner ist Eigentümer. Der andere Ehepartner bleibt Nicht­eigentümer. Er hat Anspruch auf Zugewinnausgleich, aber keine Stimme bei Verfügungen.

Das Grundbuch entscheidet über Eigentum. Wer dort steht, verkauft, belastet und vermietet. Der andere Ehepartner hat keine Verfügungsrechte, selbst wenn er mitfinanziert hat. Seine Beiträge wirken über Geldansprüche, nicht über Eigentum.

Haus in der Ehe gekauft, nur einer im Grundbuch: Diese Konstellation trennt Eigentum und Nutzung. Während der Trennung schützt die Wohnungszuweisung den Alltag. Nach der Scheidung droht die Räumung, wenn keine Vereinbarung gilt. Daher ist eine gemeinsame Eintragung bei gemeinsamer Absicherung sinnvoll.

Empfehlung bei gemeinsamer Zielsetzung: Tragen Sie beide ein. Regeln Sie Miteigentumsanteile, Darlehen und Modernisierungen schriftlich. Legen Sie Bewertungsverfahren für den Ausgleich fest. So vermeiden Sie Streit und schaffen Gleichgewicht.

Todesfall: Was passiert, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?
Steht im Todesfall nur ein Ehepartner im Grundbuch, greift die gesetzliche Erbfolge und der überlebende Partner erhält einen Anteil am Haus.

Ein Haus, das in der Ehe gekauft wurde, bei dem aber nur einer im Grundbuch steht, zählt als Ganzes zum Nachlass des Verstorbenen. Gibt es kein Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung, so greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, bei der dann eben nicht nur der Miteigentumsanteil des verstorbenen Ehepartners, sondern die vollständige Immobilie zur Disposition steht. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass Witwen Ihr Zuhause verkaufen müssen, um Miterben auszahlen zu können.

Überlebende Ehepartner, die zuvor in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erben gegenüber den Erben erster Ordnung (dazu zählen die Nachfahren in erster Linie, also Kinder und, falls eines davon bereits verstorben ist, Enkel oder sogar Urenkel) ein Viertel des Nachlasses. Gegenüber den Erben zweiter Ordnung (das sind die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister und deren Abkömmlinge) haben sie Anspruch auf die Hälfte. Dabei gilt grundsätzlich: Solange Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind, gehen die nachfolgenden Ränge leer aus. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht dem überlebenden Partner zu diesem gesetzlichen Erbteil ein weiteres Viertel des Nachlasses als pauschaler Zugewinnausgleich zu.

Zur Verdeutlichung: Von einem Haus, das in der Ehe gekauft wurde, bei dem aber nur einer im Grundbuch steht, erbt der überlebende Partner bei zwei Kindern die Hälfte.

Stehen jedoch beide Partner im Grundbuch und gehört dem überlebenden Partner folglich ohnehin die Hälfe der Immobilie, so erbt er zusätzlich die Hälfte des Immobilienanteils des Verstorbenen und verfügt damit final über einen Anteil von 75 Prozent am Haus.

{{blue:Welche Verfügungsbeschränkungen gibt es in der Zugewinngemeinschaft?}
In der Zugewinngemeinschaft bestehen Verfügungsbeschränkungen, die bei Geschäften über das gesamte oder wesentliche Vermögen die Zustimmung des Ehepartners verlangen.

Wie bereits erläutert, verwaltet in einer Zugewinngemeinschaft jeder Ehepartner sein Vermögen selbst. Dennoch gibt es bestimmte Verfügungsbeschränkungen:

Eine Verfügung über Gegenstände des ehelichen Haushalts ist nach § 1369 BGB nur möglich, wenn der Ehepartner zustimmt. So darf ein Ehegatte also beispielsweise das gemeinsame Auto nicht ohne Einverständnis des Partners veräußern. Diese Beschränkung gilt auch während der Trennungszeit.

Will ein Ehepartner über sein gesamtes Vermögen verfügen, sieht § 1365 BGB vor, dass der Partner zustimmen muss. Ist ein Ehegatte alleiniger Eigentümer eines Hauses, darf er das nicht ohne Einwilligung des anderen verkaufen.

Gut zu wissen:

Bleiben dem verfügenden Ehegatten 15 Prozent des ursprünglichen Gesamtvermögens, sofern es sich um ein kleineres Vermögen von weniger als 250.000 Euro handelt, ist die Zustimmung des anderen Ehegatten nicht notwendig. Bei einem größeren Vermögen, das über diesem Betrag liegt, gilt eine Grenze von 10 Prozent.

Die Einräumung eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts ist nicht zustimmungspflichtig, wenn mehr als 15 Prozent beziehungsweise 10 Prozent Restvermögen verbleiben. Der Wert des Rechts ergibt sich aus dem Alter des Berechtigten.

Ein Ehepartner darf ein Grundstück nur mit einer Grundschuld belasten, wenn dieses Grundstück nicht sein wesentliches Vermögen ausmacht, ansonsten ist die Zustimmung des Partners erforderlich. Das Grundbuchamt darf in diesen Fällen das Einverständnis des Ehepartners verlangen.

Die Position des nicht im Grundbuch eingetragenen Ehepartners: Rechte und Nachteile
Ein Haus in der Ehe gekauft, nur einer im Grundbuch: Der andere ist nicht Miteigentümer. Er hat Anspruch auf Zugewinnausgleich und Schutz der Ehewohnung in der Trennung. Verfügungen über das Haus trifft aber der Eigentümer.

Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Haus wurde in der Ehe gekauft und nur ein Ehepartner steht im Grundbuch. Der andere Ehepartner bleibt rechtlich Nicht­eigentümer. Er erhält keinen direkten Anteil am Haus, sondern Geld über den Zugewinnausgleich.

Während der Trennung schützt § 1361b BGB die Nutzung der Ehewohnung. Das Gericht weist die Wohnung bei Bedarf einem Ehepartner zu. Der nicht eingetragene Partner darf so weiter dort wohnen, bis die Trennung geklärt ist. Nach der Scheidung endet dieser Schutz.

Nachteile wiegen im Alltag schwer. Der nicht eingetragene Ehepartner hat keine Verfügungsbefugnis. Er unterschreibt keinen Verkauf, keine Belastung, keine Vermietung. Der Eigentümer entscheidet. Investitionen des nicht eingetragenen Partners lassen sich oft schwer belegen. Ohne saubere Belege fehlen klare Ansprüche.

Für den Zugewinnausgleich zählt die Wertentwicklung. Der Eigentümer führt den Hauswert abzüglich Schulden als Endvermögen. Steigt der Wert, steigt sein Zugewinn. Der andere Ehepartner erhält dann eine Geldzahlung. Die Immobilienbewertung bestimmt dabei die faire Ausgangsbasis.

Typische Fallstricke:

Der nicht eingetragene Ehepartner haftet oft mit für Darlehen. Das mindert sein Vermögen.

Modernisierung aus seinem Einkommen erhöht den Hauswert des Eigentümers.

Nach der Scheidung droht die Räumung, wenn kein Nutzungsrecht besteht.

Ohne Belege für Zahlungen geht die Argumentation ins Leere.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie jeden Euro. Halten Sie Rechnungen, Verträge und Überweisungen fest. Fordern Sie eine neutrale Bewertung des Hauswerts an. Das schafft Klarheit im Zugewinn.

Praktische Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen bei Scheidung
Haus in der Ehe gekauft, nur einer im Grundbuch: Es gibt vier Wege. Auszahlung, Verkauf, Übertragung oder klare Nutzungsregeln. Eine einvernehmliche Lösung spart Zeit, Geld und Nerven.

Auszahlung des nicht eingetragenen Ehepartners braucht eine solide Basis. Startpunkt ist der Marktwert abzüglich Restschuld und Verkaufsnebenkosten. Der Zugewinnausgleich ergibt sich aus der Differenz der Vermögen. Der Eigentümer zahlt die Hälfte des Zugewinns an den anderen Ehepartner. Die Finanzierung der Auszahlung läuft oft über eine Umschuldung oder ein Zusatzdarlehen. Die Bank prüft Einkommen, Sicherheiten und Beleihungswert.

Der Verkauf der Immobilie schafft Liquidität und Frieden. Käufer zahlt den Preis, zuerst tilgt der Eigentümer das Darlehen. Dann teilt das Paar den Erlös nach Zugewinn und vertraglichen Absprachen. Ein erfahrener Makler strukturiert Preis, Timing und Verhandlung. Für den Start nutzen Sie eine aktuelle Bewertung. Prüfen Sie den Wert mit dem Homeday Hauswertrechner. So entsteht ein realistischer Angebotspreis.

Vorteile des Verkaufs:

Geld statt Streit über Nutzung.

Keine weiteren Raten und Risiken.

Klarer Cut für beide Lebenswege.

Übertragung auf Dritte passt in besonderen Konstellationen. Eltern übertragen das Haus an Kinder, der Eigentümer bleibt als Nießbraucher oder mit Wohnrecht. So bleibt der Lebensmittelpunkt gesichert, während die nächste Generation Eigentum erhält. Beachten Sie hierbei steuerliche Regeln und Freibeträge. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Nutzungsvereinbarungen geben Luft bei knapper Liquidität. Der Eigentümer vermietet an den anderen Ehepartner. Man regelt Dauer, Miete, Nebenkosten und Instandhaltung. Das verhindert eine schnelle Räumung und schafft Planbarkeit.

Setzen Sie auf Einigung und Beratung. Familienrecht, Finanzierung und Steuern greifen ineinander. Ein Fachanwalt für Familienrecht klärt Ansprüche. Ein Finanzierungsexperte bewertet Darlehen und Auszahlung. Ein Sachverständiger bewertet den Hauswert neutral. So entsteht eine tragfähige Lösung ohne Prozess.

Präventive Maßnahmen: Wie Sie Konflikte vermeiden können
Haus in der Ehe gekauft, nur einer im Grundbuch: Prävention vermeidet Streit. Regeln Sie Eigentum, Nutzung und Ausgleich früh. Dokumentieren Sie Investitionen lückenlos.

Ein Ehevertrag schafft klare Spielregeln. Vereinbaren Sie Wertermittlung, Ausgleichszahlungen und Schuldenverteilung. Definieren Sie, wie Sie Modernisierung und Sonderzahlungen behandeln. Hinterlegen Sie Verfahren zur Bewertung und Fristen. Das senkt Druck im Trennungsfall.

Die gemeinsame Eintragung im Grundbuch sichert beide Ehepartner ab. Tragen Sie beide als Miteigentümer ein. Alternativ schützt eine Auflassungsvormerkung eine vereinbarte spätere Eigentumsänderung. So verhindert der Partner überraschende Verfügungen.

Wohnrecht oder Nießbrauch schützt den Lebensmittelpunkt. Der nicht eingetragene Ehepartner erhält das Recht zu wohnen oder die Immobilie zu nutzen und zu vermieten. Der Eigentümer bleibt belastet, doch die Nutzung ist gesichert. Prüfen Sie Laufzeit, Kosten und Instandhaltung.

Saubere Dokumentation zahlt sich aus. Sammeln Sie Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge und Arbeitsnachweise. Vermerken Sie Zweck, Höhe und Datum jeder Investition. Das erhöht Ihren Anspruch im Zugewinn.

Vorteile: Mehr Sicherheit, klare Abläufe, weniger Konflikte.

Nachteile: Mehr Formalität und Aufwand. Eintragungen verursachen Gebühren und Notarkosten. Trotzdem überwiegt der Frieden, wenn die Beziehung endet.

Zugewinngemeinschaft – FAQ
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
Was ist der Zugewinnausgleich?
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Welche Verfügungsbeschränkungen gibt es in der Zugewinngemeinschaft?
Verjährt der Zugewinnausgleich oder kann er ausgeschlossen werden?
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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand ohne Ehevertrag.

  • Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen und haftet nicht für fremde Schulden.

  • Beim Ende der Ehe erfolgt ein finanzieller Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns.

  • Maßgeblich ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner.

  • Immobilien gehören dem im Grundbuch eingetragenen Ehepartner.

  • Der andere Ehepartner erhält keinen Eigentumsanteil, sondern einen Geldausgleich.

  • Wertsteigerungen von Immobilien während der Ehe zählen zum Zugewinn.

  • Schulden mindern den Zugewinn, abhängig von gemeinsamer oder alleiniger Finanzierung.

  • Erbschaften und Schenkungen bleiben geschützt, ihre Wertsteigerung zählt jedoch mit.

  • Im Todesfall greift die gesetzliche Erbfolge mit pauschalem Zugewinnausgleich.

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Ein teaser

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Güterstand und Zugewinnausgleich bestimmen bei einer Scheidung, wem das Haus gehört und ob ein finanzieller Ausgleich fällig wird.

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Bei der Scheidung werden Eigentumsanteile durch Auszahlung, Verrechnung oder Übertragung geregelt, orientiert am Hauswert abzüglich Schulden.

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Bei einer Scheidung mit Haus stehen die Wohnsituation der Kinder und stabile familiäre Abläufe im Mittelpunkt der Entscheidung.

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ChatGPT:

Bei einer Scheidung mit Haus können Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer anfallen, abhängig von Nutzung, Haltedauer und Eigentumsübertragung.

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Kommt bei einer Scheidung keine Einigung über das Haus zustande, kann als letzter Schritt eine Teilungsversteigerung erfolgen.

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Haus bei Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?
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Haus bei Scheidung
Haus bei Scheidung:
Was passiert bei einer Trennung mit der Immobilie?
Ehepartner teilen die gemeinsamen Vermögensgegenstände im Falle einer Scheidung untereinander auf. Bei Immobilieneigentum müssen die Partner klären, was mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung passieren soll. Erfahren Sie hier u.a. was der Zugewinnausgleich ist und was bei einer Scheidung mit dem Haus passiert.


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Das Wichtigste zusammengefasst:

Bei einer Scheidung müssen die Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Haus passiert: Realteilung, Verkauf, Auszahlung, Übertragung auf die Kinder oder Vermietung.

Der Immobilienkredit kann gemeinsam weitergezahlt oder vorzeitig aufgelöst werden, und die Eigentumsanteile werden durch Auszahlung übertragen.

Bei Uneinigkeit kann es zur Teilungsversteigerung kommen, und steuerliche Aspekte wie Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer sind zu beachten.

Inhaltsverzeichnis:

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?

Welche Rolle spielen Güterstand und Zugewinnausgleich?

Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?

Was ist im Hinblick auf Kinder und die familiären Bedürfnisse zu bedenken?

Scheidung mit Haus – Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?

Was gilt es steuerlich zu beachten?

Wertermittlung bei Scheidung: So wird der Immobilienwert ermittelt

Was, wenn der Immobilienkredit bei der Scheidung mit Haus noch nicht abbezahlt ist?

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?
Bei Scheidung und Haus stehen mehrere Lösungen bereit: Verkauf, Auszahlung, Realteilung oder Vermietung. Die passende Lösung hängt von Finanzierung, Marktwert, Belastungen und Bedürfnissen ab. Einvernehmliche Regelungen senken Kosten und rechtliche Risiken.

Ein Praxisbeispiel: Ein Ehepaar trennt sich und das Ehehaus steht leer. Die Bank verlangt weiter Raten, die Kinder brauchen Stabilität. Jetzt zählt eine sachliche Entscheidung mit Blick auf Marktwert, Kredit und rechtliche Folgen.

Verkauf: Erzielter Kaufpreis tilgt den Kredit und schafft Liquidität. Ein fairer Marktwert verhindert Streit und verzögerten Abschluss. Der Verkauf beendet die Gemeinschaft am Haus.

Vorteile: Kein weiterer Streit über Nutzung; klare Vermögensaufteilung; Kreditablösung möglich.

Nachteile: Verlust des Wohnortes; Verkaufsnebenkosten; Zeitdruck mindert Preis.

Praxis: Maklerauftrag mit klaren Befugnissen. Vollmacht oder gemeinsame Unterschrift. Kaufvertrag mit Regelung zur Lastenfreistellung.

Auszahlung: Ein Partner übernimmt das Haus allein und zahlt den anderen aus. Grundlage ist der marktgerechte Wert abzüglich Schulden und Belastungen. Die Bank prüft die alleinige Tragfähigkeit.

Vorteile: Erhalt der Wohnsituation; klare Eigentumsverhältnisse.

Nachteile: Hohe Liquiditätsbelastung; Notargebühren; eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.

Praxis: Wertermittlung, Finanzierungszusage, Auflassung und Grundbuchänderung. Scheidungsfolgenvereinbarung sichert Details.

Realteilung: Teilung des Hauses oder Grundstücks in zwei Einheiten. Rechtlich braucht es Teilungserklärung oder Vermessung. Diese Lösung passt nur bei geeigneten Objekten.

Vorteile: Beide behalten einen Anteil; flexible Nutzung.

Nachteile: Hohe Umbaulasten; rechtlich komplex; Marktwert sinkt oft.

Praxis: Architekt, Teilungserklärung nach WEG, baurechtliche Prüfung.

Vermietung: Beide bleiben Eigentümer und erzielen laufende Miete. Die Miete bedient den Kredit und schafft Zeit. Regeln zu Verwaltung und Einnahmen verhindern Konflikte.

Vorteile: Kreditentlastung; Wertsteigerung bleibt; flexible Entscheidung später.

Nachteile: Vermieterrisiken; Abstimmung nötig; Steuerthemen bei Einnahmen.

Praxis: Mietverwaltung vertraglich festlegen. Konto für Miete und Kosten trennen.

Übertragung auf Kinder: Das Ehehaus geht auf Kinder über. Rechte wie Nießbrauch sichern die Nutzung. Steuerliche Folgen und Familienfrieden stehen im Fokus.

Vorteile: Vermögen bleibt in der Familie; klare Zukunftslösung.

Nachteile: Eingeschränkte Flexibilität; mögliche Steuerfolgen; Zustimmung der Bank.

Praxis: Notar, Grundbuch, Rechte absichern. Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Ausgleich.

Nutzung durch einen Ehepartner: Ein Partner wohnt weiter im Ehehaus. Der andere erhält Ausgleich über Nutzungsentschädigung oder Zugewinn. Rechtliche Grundlage ist §1361b BGB.

Vorteile: Kinder bleiben in vertrauter Umgebung; Planbarkeit.

Nachteile: Fortlaufende Kosten; faire Entschädigung nötig.

Praxis: Schriftliche Vereinbarung zu Kosten, Kreditraten und Nutzung.

Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung): Als letzte Option hebt sie die Gemeinschaft auf. Das Amtsgericht leitet das Verfahren. Der Erlös bleibt oft unter Marktwert.

Vorteile: Rechtssichere Trennung der Eigentümergemeinschaft.

Nachteile: niedriger Erlös; hohe Verfahrenskosten; lange Dauer.

Praxis: Antrag beim Amtsgericht, Gläubiger anhören, Verkehrswertgutachten.

Fazit: Scheidung Haus erfordert klare Zahlen, faire Absprachen und belastbare Verträge. Ein fachlicher Plan vermeidet Kosten und bewahrt Handlungsspielraum.

Welche Rolle spielen Güterstand und Zugewinnausgleich bei einer Scheidung mit Haus?
Güterstand und Zugewinnausgleich bestimmen bei einer Scheidung, wem das Haus gehört und ob ein finanzieller Ausgleich fällig wird.

Gibt es in einer Ehe keinen Ehevertrag, leben die Partner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Bei diesem gesetzlichen Güterstand gilt: Alles, was die Ehegatten vor der Eheschließung besessen haben, gehört ihnen weiterhin allein. Vermögen, das während der Ehe gebildet wurde, besitzen beide Ehepartner gemeinsam. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden das Anfangs- und Endvermögen bei einer Scheidung gegenübergestellt. Wie viel Vermögen haben die Eheleute bei der Heirat besessen und wie viel ist das Eigentum jetzt wert? Bei einem höheren Vermögenszuwachs zahlt der Partner mit dem höheren Zugewinn den Zugewinnausgleich, sodass sich bei beiden Ehegatten ein gleich hohes Vermögen ergibt. Gibt es bei beiden einen identischen Vermögenszuwachs, ist kein Ausgleich notwendig. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich erfolgt immer als Geldzahlung.

Ein Haus, das beide Partner zusammen gekauft haben, gehört beiden gemeinsam. Bei einer Scheidung ist die Immobilie aufzuteilen. Erlangt ein Ehepartner während der Ehe ein Haus durch eine Erbschaft, wird die geerbte Immobilie bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt.

Hinweis:

“Haus bei Scheidung” ist kein einfaches Thema. Es kann daher sinnvoll sein, vor der Hochzeit in einem Ehevertrag festzuhalten, wie mit einer in der Ehe erworbenen Immobilie bei der Scheidung zu verfahren ist.

Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?
Bei der Scheidung werden Eigentumsanteile durch Auszahlung, Verrechnung oder Übertragung geregelt, orientiert am Hauswert abzüglich Schulden.

Behält ein Partner das gemeinsame Haus, zahlt er seinen Ehepartner bei der Trennung aus. Denn in der Regel gehört die Immobilie beiden Partnern je zur Hälfte. Ein Ehepartner überträgt also bei der Scheidung mit Haus seinen Miteigentumsanteil auf den anderen Partner. Für die Wertermittlung des Hauses bei der Scheidung werden die bestehenden Verbindlichkeiten vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Da beide Eheleute hälftige Eigentümer sind, wird das Ergebnis durch zwei dividiert. Ein Beispiel: Das Haus ist 300.000 Euro wert, die Verbindlichkeiten betragen 120.000 Euro:

300.000 Euro abzgl. 120.000 Euro ergibt 180.000 Euro

180.000 ./. 2 ergibt 90.000 Euro

In diesem Beispiel wäre der Ehegatte mit 90.000 Euro auszuzahlen. Ist eine Auszahlung des Partners nicht möglich, kann der Betrag unter Umständen mit Unterhaltszahlungen oder dem Zugewinnausgleich verrechnet werden. Möglich ist auch eine Stundung des Kaufpreises. Hier kommt es also auf die Vereinbarung beider Parteien an.

Scheidung und Haus: Was ist im Hinblick auf Kinder und die familiären Bedürfnisse zu bedenken?
Bei einer Scheidung mit Haus stehen die Wohnsituation der Kinder und stabile familiäre Abläufe im Mittelpunkt der Entscheidung.

Gerade bei jüngeren Kindern, die noch zu Hause wohnen, ist die familiäre Situation bei einer Scheidung unter Umständen nicht einfach. Idealerweise einigen die Eltern sich so, dass die Interessen der Kinder gewahrt bleiben. Im Zusammenhang mit der Frage, was bei der Scheidung mit dem Haus passieren soll, stehen die Wohnsituation und das Sorgerecht für die Kinder.

Es gibt verschiedene Ideen, für den Wohnsitz der Kinder nach einer Scheidung:

Residenzmodell: Die Kinder wohnen bei einem Elternteil, für den anderen Elternteil gibt es ein regelmäßiges Umgangsrecht. In diesem Fall könnten ein Ehepartner und das Kind oder die Kinder nach der Scheidung im Haus wohnen bleiben.

Wechselmodell: Die Kinder leben abwechselnd bei einem Elternteil, die Zeit wird also zwischen den Partnern aufgeteilt. Zu klären wäre, ob ein Ehepartner die Immobilie übernimmt und dort weiterhin wohnt.

Nestmodell: Die Kinder bleiben auch nach der Scheidung im Haus wohnen und die Elternteile leben abwechselnd gemeinsam mit den Kindern. Bei diesem Modell wäre neben der Familienimmobilie für jeden Ehepartner eine eigene Wohnung erforderlich.

Vor allem das Nestmodell bietet für die Kinder deutliche Vorteile. Sie bleiben in der gewohnten Umgebung - Schule oder Kindergarten und der Freundeskreis müssen nicht aufgegeben werden. Für die Eltern sind Wechsel- und Nestmodell jedoch nicht einfach und es erfordert eine gute Organisation, damit alles funktioniert. Gerade wenn die Partner die Entscheidung treffen, das Haus trotz Scheidung zu behalten, kann es zu finanziellen Streitigkeiten kommen.

Scheidung mit Haus – Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Kommt bei einer Scheidung keine Einigung über das Haus zustande, kann als letzter Schritt eine Teilungsversteigerung erfolgen.

Werden sich die Partner über einen Hausverkauf bei Scheidung nicht einig, ist jede Partei berechtigt, beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Im Grundbuch wird in diesem Fall ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen. Der andere Ehepartner wird über die Teilungsversteigerung informiert und hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Einwände vorzubringen. Ist der Einwand erfolgreich, wird die Versteigerung zunächst bis zu einer erneuten Prüfung für sechs Monate ausgesetzt. Kommt es zu einer öffentlichen Versteigerung, können die Parteien Gebote abgeben und das Haus im Rahmen der Versteigerung selbst erwerben. Bei der Teilungsversteigerung ist von einem Verkauf unter Wert auszugehen, sodass diese Lösung im Falle von Haus und Scheidung möglichst vermieden werden sollte.

Was gilt es steuerlich zu beachten?
Bei einer Scheidung mit Haus können Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer anfallen, abhängig von Nutzung, Haltedauer und Eigentumsübertragung.

Nach dem Einkommenssteuergesetz §22 und §23 sind alle Gewinne aus einem privaten Immobilienverkauf steuerpflichtig. Es ist eine sogenannte Spekulationssteuer zu zahlen, wenn:

der Eigentümer die Immobilie nicht selbst genutzt hat

es sich um ein Grundstück handelt, das unbebaut ist

die Immobilie aus Betriebsvermögen finanziert wurde

die Immobilie bei einer Scheidung oder Gütertrennung auf einen Ehepartner übertragen wird

Die Spekulationssteuer entfällt jedoch, wenn zwischen dem Zeitpunkt von Kauf und Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre liegen oder die Immobilie vor der Scheidung für eine bestimmte Zeit vom Eigentümer bewohnt wurde.

Neben der Spekulationssteuer kann nach einer Scheidung mit Haus durch den Eigentümerwechsel auch die Grunderwerbsteuer anfallen. Um dies zu vermeiden, sollten die Immobilie spätestens im Zuge der Scheidung auf den späteren Alleineigentümer übertragen werden, da Eheleute von der Steuer ausgenommen sind.

Gut zu wissen:

Auch in den Verträgen zu laufenden Kosten wie Versicherung, Gas oder Strom sollte bei einer Umschreibung auf einen Eigentümer nur noch dieser in den Dokumenten stehen.

Wertermittlung bei Scheidung: So wird der Immobilienwert ermittelt
Eine neutrale Wertermittlung ist die Basis für Auszahlung, Zugewinnausgleich und Verkauf. Das Gutachten schafft Klarheit bei Scheidung und Haus. Es verhindert Streit und erspart teure Verzögerungen.

Der Marktwert steuert jede Entscheidung bei Scheidung Haus. Er definiert die Auszahlung, den Zugewinn und den Verkaufspreis. Ohne objektive Bewertung entstehen Fehlentscheidungen und unnötige Konflikte.

Vergleichswertverfahren: Der Gutachter vergleicht aktuelle Verkäufe ähnlicher Immobilien. Lage, Größe, Zustand und Ausstattung beeinflussen den Wert. Dieses Verfahren dominiert bei selbst genutzten Häusern und Wohnungen.

Ertragswertverfahren: Es bewertet die Immobilie nach Mieteinnahmen und Bewirtschaftung. Das Verfahren passt bei vermieteten Wohnhäusern und Mehrfamilienhäusern. Die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete ist entscheidend.

Sachwertverfahren: Es addiert Bodenwert und Herstellungswert abzüglich Alterswertminderung. Diese Methode unterstützt besondere Objekte ohne tragfähige Vergleichsdaten. Sie dient als Plausibilitätscheck in Kombination mit anderen Ansätzen.

Unabhängiger Immobiliengutachter: Er erstellt ein gerichtsfestes Gutachten. Das schafft Akzeptanz bei Bank, Gericht und beiden Ehepartnern. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhöht die Beweiskraft.

Kosten der Wertermittlung: Kurzgutachten liegen meist im unteren vierstelligen Bereich. Verkehrswertgutachten bewegen sich je nach Wert und Aufwand höher. Die Kosten richten sich nach Größe, Lage, Datenlage und Zweck.

Tipp: Kosten teilen, Streit vermeiden, Zeit sparen.

Ziel: Ein einziges akzeptiertes Wertgutachten nutzen.

Ergebnis: Verlässliche Basis für Auszahlung und Verkauf.

Rechtliche Relevanz: Der Zugewinn erfasst den Wertzuwachs der Immobilie. Nur ein aktueller Marktwert bildet den Zugewinn fair ab. Das Gutachten ist bei strittigen Fällen unersetzlich.

Was, wenn der Immobilienkredit bei der Scheidung mit Haus noch nicht abbezahlt ist?
Bei Scheidung Haus bleibt der Kredit bindend. Die Bank hält beide Schuldner fest, bis neue Verträge unterschrieben sind. Kreditübernahme, Fortführung oder Ablösung erfordern tragfähige Finanzierung und Bankzustimmung.

Kreditfortführung: Beide bleiben Darlehensnehmer und zahlen weiter. Die laufenden Raten decken Zins und Tilgung. Klare Absprachen zu Nutzung und Kosten verhindern Streit.

Nutzung: Der Bewohner trägt Nebenkosten und erhält eine Nutzungsregelung.

Ausgleich: Der Ausziehende erhält eine Nutzungsentschädigung oder einen Ausgleich.

Kreditübernahme: Ein Partner übernimmt den Kredit und das Haus allein. Die Bank prüft Einkommen, Sicherheiten und Beleihung. Eine lastenfreie Übernahme endet mit dem Austritt des anderen.

Voraussetzung: Nachweis der Zahlungsfähigkeit; angemessene Beleihung.

Folge: Grundbuchänderung, Schuldnerwechsel, neue Kreditunterlagen.

Ablösung durch Verkauf: Der Kaufpreis tilgt die Restschuld. Die Bank gibt die Grundschuld frei. Vertraglich erfolgt die Lastenfreistellung bei Kaufpreiszahlung.

Rolle der Bank: Sie prüft Bonität, Sicherheiten und Marktwert. Bei Risiken lehnt die Bank Umschuldungen ab. Neue Darlehen erfordern belastbare Zahlungspläne.

Vorfälligkeitsentschädigung: Sie fällt bei vorzeitiger Kündigung eines Festzinsdarlehens an. Berechnungsgrundlage sind Restlaufzeit, Zinssatz und Rückzahlungsplan. Die Entschädigung gleicht den Zinsverlust der Bank aus.

Anlass: Verkauf, Umschuldung oder Vertragsbeendigung vor Zinsbindungsende.

Berechnung: Zinsdifferenz, Restschuld, Laufzeit, Tilgungsplan, Refinanzierung.

Tragen: Wer kündigt oder ablöst, zahlt die Entschädigung. Bei Verkauf fließt sie aus dem Kaufpreis.

Kreditraten im Trennungsjahr: Die vertraglichen Schuldner zahlen weiter. Der Bewohner trägt Nebenkosten und erhält eine interne Regelung. Eine Nutzungsentschädigung schafft Ausgleich.

Nach der Scheidung: Die neue Eigentums- und Kreditstruktur greift. Schriftliche Vereinbarungen sichern die Zahlungsflüsse. Ein klarer Finanzplan verhindert Zahlungsausfälle.

Umgang mit Wohnrecht, Nießbrauch und Nutzungsrecht bei Scheidung
Wohnrecht und Nießbrauch sichern Nutzung und Erträge. Bei Scheidung Haus bleiben diese Rechte stark. Sie erschweren Verkauf und mindern Marktwert.

Wohnrecht: Es berechtigt zur Nutzung von Räumen, meist lebenslang. Die Grundlage steht in §1093 BGB. Das Recht entsteht mit Eintragung im Grundbuch.

Nießbrauch: Er erlaubt Nutzung und Fruchtziehung, etwa Miete. Rechtsgrundlage ist §1030 BGB. Der Nießbrauch wirkt umfassender als das Wohnrecht.

Nutzungsrecht in der Trennungszeit: §1361b BGB regelt die Wohnungszuweisung. Das Familiengericht ordnet Nutzung und Ausgleich an. Diese Rechte wirken unabhängig vom Eigentumstitel.

Relevanz bei Verkauf: Wohnrecht und Nießbrauch bleiben als Belastung bestehen. Käufer bewerten die Einschränkungen und verlangen Abschlag. Ein Verkauf gelingt, aber oft zu niedrigerem Preis.

Marktfolge: geringere Nachfrage, längere Vermarktung.

Planung: Rechte offenlegen, realistisch bepreisen.

Alternative: Ausgleichszahlung zur Abfindung der Rechte.

Finanzielle Aspekte: Wohnrechte senken den freien Wert des Hauses. Der Gutachter bewertet die Rechte mit Kapitalwertmethoden. Die Bewertung gehört in das Gutachten bei Scheidung Haus.

Eintragung und Rechtssicherheit: Nur die Grundbucheintragung schafft dingliche Wirkung. Vertragliche Abreden ohne Eintragung bieten schwachen Schutz. Der Notar sichert Form und Inhalt.

Fazit: Wohnrecht und Nießbrauch brauchen Transparenz, Bewertung und klare Vereinbarungen. So lässt sich Scheidung Haus fair und belastbar lösen.

Haus bei Scheidung – FAQ
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?
Was, wenn der Immobilienkredit bei der Scheidung mit Haus noch nicht abbezahlt ist?
Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?
Was passiert, wenn ein Partner im Haus wohnen bleiben möchte?
Welche steuerlichen Folgen hat die Auszahlung des anderen Partners?
Themengebiet: Immobilienverkauf

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ChatGPT:

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Bei einer Scheidung müssen Ehepartner klären, ob sie das Haus verkaufen, auszahlen, teilen oder weiter nutzen.

  • Der Güterstand entscheidet über Eigentum und einen möglichen Zugewinnausgleich.

  • Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft mit reinem Geldausgleich.

  • Gehört das Haus beiden, erfolgt die Trennung über Verkauf oder Auszahlung eines Anteils.

  • Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, erhält der andere keinen Eigentumsteil.

  • Kinderinteressen beeinflussen die Lösung stark, etwa durch Wohnmodelle oder Nutzung des Hauses.

  • Bleibt der Kredit bestehen, bindet er beide Partner bis zur Übernahme oder Ablösung.

  • Ohne Einigung droht eine Teilungsversteigerung mit oft niedrigerem Erlös.

  • Steuerliche Themen wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer spielen eine zentrale Rolle.

  • Eine neutrale Immobilienbewertung bildet die Basis für faire Entscheidungen.

Du:

Kannst du daraus external html machen?


<ul>
<li>Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen vermeiden oder zügig abstellen.</li>
<li>Duldungspflichten: Erlaubte Einwirkungen und notwendige Arbeiten akzeptieren.</li>
<li>Ziel: Konflikte vermeiden und Rechte wirksam durchsetzen.</li>
</ul>

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Hier ist der HTML-Code für die "Das Wichtigste zusammengefasst"-Box als externe HTML-Liste:<ul> <li>Bei einer Scheidung müssen Ehepartner klären, ob sie das Haus verkaufen, auszahlen, teilen oder weiter nutzen.</li> <li>Der Güterstand entscheidet über Eigentum und einen möglichen Zugewinnausgleich.</li> <li>Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft mit reinem Geldausgleich.</li> <li>Gehört das Haus beiden, erfolgt die Trennung über Verkauf oder Auszahlung eines Anteils.</li> <li>Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, erhält der andere keinen Eigentumsteil.</li> <li>Kinderinteressen beeinflussen die Lösung stark, etwa durch Wohnmodelle oder Nutzung des Hauses.</li> <li>Bleibt der Kredit bestehen, bindet er beide Partner bis zur Übernahme oder Ablösung.</li> <li>Ohne Einigung droht eine Teilungsversteigerung mit oft niedrigerem Erlös.</li> <li>Steuerliche Themen wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer spielen eine zentrale Rolle.</li> <li>Eine neutrale Immobilienbewertung bildet die Basis für faire Entscheidungen.</li> </ul>

Du:

Kannst du daraus external html machen?


<ul>
<li>Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen vermeiden oder zügig abstellen.</li>
<li>Duldungspflichten: Erlaubte Einwirkungen und notwendige Arbeiten akzeptieren.</li>
<li>Ziel: Konflikte vermeiden und Rechte wirksam durchsetzen.</li>
</ul>

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Hier ist der HTML-Code für deine angeforderte Liste als externen HTML:<ul> <li>Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen vermeiden oder zügig abstellen.</li> <li>Duldungspflichten: Erlaubte Einwirkungen und notwendige Arbeiten akzeptieren.</li> <li>Ziel: Konflikte vermeiden und Rechte wirksam durchsetzen.</li> </ul>

Du:

<ul>
<li>Landesrecht: Nachbarrechtsgesetz NRW, Niedersachsen, Sachsen, AGBGB Bayern.</li>
<li>Kommunalrecht: Satzungen und Verordnungen zu Ruhezeiten und Einfriedung.</li>
<li>Bauordnungen: Abstandsflächen und Grenzbebauung rechtssicher beachten.</li>
<li>Praxis: Vorhaben mit Nachbarn und der Gemeinde früh abstimmen.</li>
<li>Grenzbepflanzung: Niedrige Pflanzen näher, hohe Pflanzen weiter weg.</li>
<li>Einfriedung: Höhe und Material orientieren sich an der Umgebung.</li>
</ul>

ChatGPT:

Hier ist der HTML-Code für deine angeforderte Liste:<ul> <li>Landesrecht: Nachbarrechtsgesetz NRW, Niedersachsen, Sachsen, AGBGB Bayern.</li> <li>Kommunalrecht: Satzungen und Verordnungen zu Ruhezeiten und Einfriedung.</li> <li>Bauordnungen: Abstandsflächen und Grenzbebauung rechtssicher beachten.</li> <li>Praxis: Vorhaben mit Nachbarn und der Gemeinde früh abstimmen.</li> <li>Grenzbepflanzung: Niedrige Pflanzen näher, hohe Pflanzen weiter weg.</li> <li>Einfriedung: Höhe und Material orientieren sich an der Umgebung.</li> </ul>

Du:

<ul>
<li>Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Messprotokolle und Fristen notieren.</li>
<li>Behördenweg: Ordnungsamt, Bauaufsicht und Gesundheitsamt einschalten.</li>
<li>Ansprüche: § 906 BGB, § 1004 BGB und öffentliches Recht beachten.</li>
<li>Dialog: Gespräch mit dem Nachbarn bleibt der erste Schritt.</li>
<li>Dokumentieren Sie auch Geruchsbelastungen. Fortlaufend dokumentieren.</li>
</ul>

ChatGPT:

Hier ist der HTML-Code für deine angeforderte Liste:<ul> <li>Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Messprotokolle und Fristen notieren.</li> <li>Behördenweg: Ordnungsamt, Bauaufsicht und Gesundheitsamt einschalten.</li> <li>Ansprüche: § 906 BGB, § 1004 BGB und öffentliches Recht beachten.</li> <li>Dialog: Gespräch mit dem Nachbarn bleibt der erste Schritt.</li> <li>Dokumentieren Sie auch Geruchsbelastungen. Fortlaufend dokumentieren.</li> </ul>

Du:

Kann man das sinngemäß in eine Tabelle bringen???


<ul>
<li>Beweise: Fotos, Lärmprotokolle, Zeugen, Gutachten und Fristen.</li>
<li>Ansprüche: § 1004 BGB, § 906 BGB, § 823 BGB, § 910 BGB.</li>
<li>Taktik: Fristsetzung, Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz, Klage.</li>
<li>Hilfe: Anwalt, Gütestelle und Rechtsschutzversicherung früh einbinden.</li>
</ul>

ChatGPT:

Ja, hier ist die sinngemäße Darstellung in einer Tabelle:<table border="1"> <tr> <th>Aspekt</th> <th>Details</th> </tr> <tr> <td>Beweise</td> <td>Fotos, Lärmprotokolle, Zeugen, Gutachten und Fristen.</td> </tr> <tr> <td>Ansprüche</td> <td>§ 1004 BGB, § 906 BGB, § 823 BGB, § 910 BGB.</td> </tr> <tr> <td>Taktik</td> <td>Fristsetzung, Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz, Klage.</td> </tr> <tr> <td>Hilfe</td> <td>Anwalt, Gütestelle und Rechtsschutzversicherung früh einbinden.</td> </tr> </table> Diese Tabelle stellt die gleichen Informationen strukturiert dar.

Du:

external html bitte

ChatGPT:

Hier ist der HTML-Code für die Tabelle als externen HTML:<table border="1"> <tr> <th>Aspekt</th> <th>Details</th> </tr> <tr> <td>Beweise</td> <td>Fotos, Lärmprotokolle, Zeugen, Gutachten und Fristen.</td> </tr> <tr> <td>Ansprüche</td> <td>§ 1004 BGB, § 906 BGB, § 823 BGB, § 910 BGB.</td> </tr> <tr> <td>Taktik</td> <td>Fristsetzung, Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz, Klage.</td> </tr> <tr> <td>Hilfe</td> <td>Anwalt, Gütestelle und Rechtsschutzversicherung früh einbinden.</td> </tr> </table>

Du:

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Hier sehen sie eine Nachbarschaft, in der das Nachbarschaftsrecht gilt.
Ratgeber
Wissenswertes für Eigentümer
Nachbarschaftsrecht
Nachbarschaftsrecht: Welche Regeln gelten?
Jahr für Jahr beschäftigen Streitigkeiten unter Nachbarn die Zivilgerichte. Es geht um laute Musik, Heckenpflanzen, Geruchsbelästigung oder Probleme mit Haustieren. Erfahren Sie hier, bei welchen Streitigkeiten das Nachbarschaftsrecht auf Ihrer Seite ist und was Sie einfach hinnehmen müssen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Das Nachbarschaftsrecht regelt Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn, basierend auf gegenseitiger Rücksichtnahme, wobei es länderspezifische Unterschiede gibt.

Hammerschlag- und Leiterrecht erlaubt Reparaturen am eigenen Haus vom Nachbargrundstück aus, Wegerecht ermöglicht Nutzung fremder Wege.

Bei Grundstücksgrenzen gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln für den Bau und die Pflege von Zäunen und Hecken.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Nachbarrecht?

Auf welche Gesetzesgrundlage stützt sich das Nachbarschaftsrecht?

Spezifische Regelungen in den Bundesländern: Beispiele und Besonderheiten

Hammerschlag- und Leiterrecht: Was ist das?

Lärm und Krach unter Nachbarn – was muss ich ertragen?

Welche Bedeutung hat das Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsrecht?

Nachbarschaftsrecht: Was ist das Wegerecht?

Pflanzen, Hecken und Abstände zum Nachbarn – was gilt bei Grundstücksgrenzen?

Nachbarschaftsrecht: Thema Garten

Sichtschutz: Darf der Nachbar das verbieten?

Wie weit muss meine Terrasse vom Nachbargrundstück weg sein?

Welche Verjährungsfristen gelten im Nachbarschaftsrecht?

Wie weit muss mein Schornstein vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Was sagt das Nachbarschaftsrecht zu Photovoltaikanlagen?

Weitere Streitthemen unter Nachbarn: Gerüche und Haustiere

Welche weiteren Regelungen sind beim Nachbarschaftsrecht zu beachten?

Das Schwengelrecht: Eine historische, aber relevante Besonderheit

Umgang mit ungewöhnlichen Beeinträchtigungen (Ungeziefer, Lichtentzug, Mobilfunkantennen)

Rechtliche Schritte und Rechtsschutz im Nachbarschaftsrecht

Hinweis:

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Was ist das Nachbarrecht?
Das Nachbarrecht regelt das Zusammenleben von Grundstückseigentern. Es schafft Ausgleich zwischen Nutzung, Schutz und Rücksicht.

Es stützt sich auf das BGB und Landesgesetze.

Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen vermeiden oder zügig abstellen.
Duldungspflichten: Erlaubte Einwirkungen und notwendige Arbeiten akzeptieren.
Ziel: Konflikte vermeiden und Rechte wirksam durchsetzen.
Das Nachbarrecht schützt Nutzung und Privatheit ausgewogen.

Auf welcher Gesetzesgrundlage stützt sich das Nachbarschaftsrecht?
Das Nachbarschaftsrecht ist Sache der Bundesländer, eine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift gibt es nicht. Über den verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften im Nachbarschaftsrecht steht das allgemeine Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dahinter steht der Gedanke, dass jeder Mensch bei der Nutzung seines Wohneigentums oder seiner Mietimmobilie auch die Interessen seiner Nachbarn berücksichtigen sollte. Manche Aktivitäten der Nachbarn, die kurzzeitig als Störung empfunden werden, sind dabei hinzunehmen, andere nicht. Um Streitereien unter Nachbarn zu vermeiden, gilt es generell, miteinander zu reden und sich über wichtige Informationen auszutauschen. Leider fällt genau das streitenden Nachbarn oftmals schwer. Dann beginnt die rechtliche Bewertung von Sachverhalten und Situationen und das Nachbarschaftsrecht ist gefragt.

Spezifische Regelungen in den Bundesländern: Beispiele und Besonderheiten
Nachbarschaftsrecht ist Ländersache. Regeln zu Grenzbepflanzung, Einfriedung und Ruhezeiten weichen ab. Orientierung geben die Landesnachbarrechtsgesetze und die Bauordnungen.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz NRW. Es regelt Pflanzabstände, Einfriedungen und Fenster an Grenzwänden. Hecken bis zur Grenze sind nur mit Abstand zulässig. Einfriedungen richten sich nach Ortsüblichkeit und Bebauungsplan. Das Gesetz enthält auch das Hammerschlag- und Leiterrecht. Greifen Sie auf das Justizportal für Volltexte zu.

Nachbarschaftsrecht Niedersachsen steht im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz. Es beschreibt Abstände für Bäume, Sträucher und Weinreben. Überhang und Überfall behandelt das Gesetz ebenfalls. Ein Zaun entsteht meist auf der Grenze, wenn ortsüblich. Die Gemeinde regelt Ruhezeiten durch Verordnungen. Fragen Sie das Ordnungsamt nach lokalen Zeiten.

In Bayern finden Sie Regeln im Bayerischen AGBGB. Es ordnet die Einfriedung und die Abstände für Pflanzen. Besonderheiten betreffen auch Licht und Fenster. Die Ruhezeiten ergeben sich aus Gemeindesatzungen. Ortsüblichkeit spielt eine starke Rolle. Prüfen Sie den Bebauungsplan für Vorgaben.

Das Nachbarschaftsrecht Sachsen basiert auf dem Sächsischen Nachbarrechtsgesetz. Pflanzabstände und Einfriedungen stehen dort klar drin. Es verweist auf Bauordnungsrecht für Abstandsflächen. Der Zaun folgt der ortsüblichen Einfriedung. Die Kommune bestimmt Ruhezeiten und Mittagsruhe. Die Regeln variieren zwischen Städten und Landkreisen.

Die Landesgesetze stehen auf den Justizportalen der Länder. Suchen Sie nach „Nachbarrechtsgesetz“ und dem Landesnamen. In Bayern hilft das AGBGB mit Ausführungsregeln zum BGB. Bauordnungen regeln Abstandsflächen und Grenzbebauung. Gemeinden veröffentlichen Satzungen zur Einfriedung und zum Sichtschutz. Der Bebauungsplan zeigt örtliche Besonderheiten. So prüfen Sie Vorhaben verlässlich vorab.

Beispiele verdeutlichen die Unterschiede. In NRW gelten feste Pflanzabstände je Art. Niedersachsen regelt Abstände auch für Reben und Hecken. Bayern betont die Ortsüblichkeit bei Zäunen. Sachsen bindet Pflanzabstände eng an die Bauordnung. Ruhezeiten variieren stark zwischen Gemeinden. Die Mittagsruhe ist oft kürzer in Städten. Informieren Sie sich frühzeitig lokal.

Landesrecht: Nachbarrechtsgesetz NRW, Niedersachsen, Sachsen, AGBGB Bayern.
Kommunalrecht: Satzungen und Verordnungen zu Ruhezeiten und Einfriedung.
Bauordnungen: Abstandsflächen und Grenzbebauung rechtssicher beachten.
Praxis: Vorhaben mit Nachbarn und der Gemeinde früh abstimmen.
Grenzbepflanzung: Niedrige Pflanzen näher, hohe Pflanzen weiter weg.
Einfriedung: Höhe und Material orientieren sich an der Umgebung.
Sonderregeln gelten oft für landwirtschaftliche Flächen. Alte Bebauungspläne enthalten abweichende Einfriedungen. Fragen Sie nach den örtlichen Nachbarschaftsregeln. Nachfragen hilft.

Hammerschlag- und Leiterrecht: Was ist das?
Hier sehen Sie das Bild eines Mannes, der das Leiterrecht im Nachbarschaftsrecht nutzt.
Manche Arbeiten können leichter vom Nachbargrundstück aus durchgeführt werden. Das Hammerschlags- und Leiterrecht sieht vor, dass Sie das Grundstück Ihres Nachbarn betreten dürfen, um Reparaturen am eigenen Haus oder Grundstück durchzuführen. So lässt sich beispielsweise die Regenrinne besser vom Nachbargrundstück aus erreichen und reinigen. Auch Leitern oder Gerüste dürfen für notwendige Arbeiten beim Nachbarn aufgestellt werden. Wichtig ist, dass Sie für alle Schäden, die dadurch entstehen haften. Zudem müssen Sie die Arbeiten Ihrem Nachbarn vorher ankündigen. Das Hammerschlag- und Leiterrecht findet sich in den Gesetzgebungen der Bundesländer.

Lärm und Krach unter Nachbarn – was muss ich ertragen und was nicht?
Ruhezeiten, Ruhestörungen und Lärmbelastungen sind häufige Themen, über die Nachbarn in Streit geraten. Auch der von Kindern ausgehende Lärm steht häufig im Fokus von Nachbarrechtsstreitigkeiten.Unabhängig von den Regelungen des einzelnen Bundeslandes gilt dabei:

1. Der von Kindern ausgehende Lärm, zum Beispiel beim Spielen, ist in der Regel hinzunehmen.
2. In Wohnanlagen regelt eine Hausordnung die Ruhezeiten. Ganz allgemein gilt in Wohngebieten, dass zwischen 13 und 15 Uhr eine Ruhezeit zu beachten ist und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe gilt. Dabei ist letztere stärker geschützt und in dieser Zeit sämtliche Ruhestörungen zu unterlassen.

Ruhestörungen können beispielsweise von

Maschinen

Tieren

lauter Musik

Menschen (Geschrei und laute Gespräche)

Fahrzeugen

Arbeiten (z.B. Baustellenlärm)

ausgehen.

Stört ein Nachbar die Ruhe, kommen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten in Frage – abhängig von der individuellen Situation. Im Akutfall kann die Polizei der erste Ansprechpartner sein, um beispielsweise eine laute Partygesellschaft schnell zur Räson zu bringen. In anderen Fällen müssen Gerichte beziehungsweise in einem ersten Schritt Streitschlichter bemüht werden.

In jedem Fall empfiehlt es sich, besonders andauernde oder sich wiederholende Ruhestörungen zu dokumentieren, um die Belastung beweisen zu können. Hier empfehlen sich Protokolle, Zeugenaussagen und auch technische Hilfsmittel. Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter das Recht die Miete zu mindern, wenn der Hauseigentümer nicht effektiv gegen Ruhestörungen aus der Nachbarschaft vorgeht.

„Eine Vorwarnung entbindet nicht von geltenden Regeln. So muss beispielsweise niemand die ganze Nacht den ohrenbetäubenden Lärm einer Party des Nachbarn ertragen, nur weil dieser zuvor eine laute Feier angekündigt hat.“Eileen Schreiterer, Immobilienexpertin bei Homeday
Welche Bedeutung hat das Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsrecht?
In einigen Bundesländern ist das außergerichtliche Schlichtungsverfahren einer gerichtlichen Klage vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei einem Nachbarschaftsstreit erst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen werden muss, bevor eine nachbarschaftrechtliche Klage eingereicht werden kann. Das gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern. In den genannten Bundesländern ist es also nicht möglich, gegen einen Nachbarn zu klagen, ohne dass vorab ein Schlichtungsverfahren absolviert wird. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist die außergerichtliche Einigung, mit der Gerichte entlastet und insbesondere Kosten gespart werden können. Auch wenn im Schlichtungsverfahren kein Anwaltszwang herrscht, ist es doch möglich, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt im Nachbarschaftsrecht vertreten zu lassen.

Das Schlichtungsverfahren im Nachbarschaftsrecht beginnt mit einem Antrag einer der beiden Parteien, der bei der zuständigen Gütestelle eingereicht wird. Der Urkundsbeamte bestimmt nach der Registrierung des Antrags eine Schlichtungsperson, bei der es sich regelmäßig um einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin handelt. Der Antrag wird an die Gegenpartei verschickt, und beide Parteien werden zur Schlichtungsverhandlung im Nachbarrecht geladen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht, wobei nach § 141 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) die Entsendung eines Vertreters gestattet ist. Die Verhandlung selbst ist regelmäßig nicht öffentlich. Nicht üblich ist, einen Sachverständigen oder Zeugen zu einer Schlichtungsverhandlung zu laden. Das ist jedoch möglich unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Partei die Kosten dafür selbst trägt. Im Falle einer Einigung, wird diese als Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 ZPO angesehen, der für beide Parteien verbindlich ist.

Dieser Vergleich gilt bereits als Titel. Sollte eine der beiden Parteien ihren in der Einigung getroffenen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann mithilfe des Vergleichs als Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Kommt es zu keiner Einigung, stellt die Gütestelle eine Bescheinigung über das Scheitern aus. Diese Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für eine mögliche spätere Klageerhebung.

Nachbarschaftsrecht: Was ist das Wegerecht?
Das Wegerechtbezeichnet das Recht, einen Weg oder Zugang zu nutzen, der über ein fremdes Grundstück führt. Diese Situation entsteht immer dann, wenn ein Grundstück in zwei Grundstücke aufgeteilt wird und nur eines dieser beiden Grundstücke einen Zugang zu einer öffentlichen Straße hat. Als dienendes Grundstück wird das Grundstück bezeichnet, das den Zugang bietet. Das Pendant ist das herrschende Grundstück, das keinen direkten Zugang hat und vom Wegerecht profitiert.

Beim Wegerecht wird zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem privatrechtlichen Wegerecht unterschieden. Während das öffentlich-rechtliche Wegerecht als sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen wird, kann das privatrechtliche Wegerecht auf zwei Arten begründet werden, nämlich durch einen privatrechtlichen Vertrag oder durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.

PRIVATRECHTLICHER VERTRAG ZWISCHEN ZWEI PERSONEN: Dieser Vertrag gilt ausschließlich für die Unterzeichner. Wird eine Immobilie verkauft, erlischt das vertraglich geregelte Wegerecht. Grund ist, dass es an die Person und nicht an das Grundstück gebunden ist.

EINTRAGUNG EINER GRUNDDIENSTBARKEIT IM GRUNDBUCH: Der Vorteil dieser Variante ist, dass das Wegerecht nach Erteilen einer Grunddienstbarkeit auch nach einem Verkauf erhalten bleibt. Da die Grunddienstbarkeit im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen wurde, bezieht sich das Wegerecht nicht auf die Person, sondern als dingliches Recht auf das Grundstück.

Beim Wegerecht gibt es ein Gehrecht und ein Fahrrecht. Während beim Gehrecht die Nutzung des Wegerechts nur zu Fuß möglich ist, darf das Wegerecht beim Fahrrecht auch mit einem Kraftfahrzeug erfolgen. Deshalb wird es auch Überfahrtsrecht genannt. Dieses Überfahrtsrecht oder auch Zufahrtsrecht beinhaltet, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks über das dienende Grundstück fahren darf, um sein Grundstück zu erreichen. Dieses Zufahrtsrecht bezieht sich nicht nur auf den Eigentümer, sondern auch auf weitere Personen, wobei der Personenkreis beschränkt sein kann. Nach herrschender Rechtsprechung darf das Zufahrtsrecht auch von Mietern, Pächtern, Mitbewohnern, Besuchern, Kunden, Lieferanten und Dienstleistern genutzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Personen den Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht übermäßig behindern und keine Schäden verursachen. Insoweit ist es wichtig, den Kreis der Zufahrtsberechtigten, zum Beispiel in einem privatrechtlichen Vertrag, möglichst großzügig zu halten.

Im Zusammenhang mit dem Wegerecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten, nämlich diese:

Das Wegerecht besteht fort, auch wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks zwischenzeitlich einen eigenen Zugang zu seinem Grundstück hat. Das bedeutet, dass ein als Baulast oder im Grundbuch eingetragenes Wegerecht nicht dadurch erlischt, dass sich die Ausgangssituation verändert. Allerdings sind er als Eigentümer sowie alle weiteren Besucher und Dienstleister zu einer schonenden Ausübung des Wegerechts verpflichtet.

Eine Änderung eines zeitlich unbeschränkten Wegerechts ist ein sehr kompliziertes Verfahren, aber möglich unter der Voraussetzung, dass ein Anwalt für Nachbarschaftsrecht eingeschaltet wird und alle beteiligten Parteien zustimmen.

Sichert der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Durchfahrt mit einem verschlossenen Tor, darf der vom Wegerecht profitierende Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht einfach das Schloss entfernen. Stattdessen hat er Anspruch auf einen Schlüssel für das Tor, wobei er verpflichtet ist, das Tor ordnungsgemäß abzuschließen.

Mit dem Wegerecht sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Der Rechteinhaber des herrschenden Grundstücks ist zu einer schonenden Nutzung des Zuweges oder der Zufahrt verpflichtet. Er darf das fremde Eigentum auf dem dienenden Grundstück nicht beeinträchtigen oder beschädigen. Wer sich um die Instandhaltung des Weges oder der Zufahrt kümmert, darüber treffen beide Eigentümer eine Vereinbarung.

Pflanzen, Hecken und Abstände zum Nachbarn – was gilt bei Grundstücksgrenzen?
Die Grundstücksgrenze zeigt das Liegenschaftskataster. Ein Vermessungsbüro bestimmt Grenzpunkte vor Ort. Grenzbepflanzung und Zaun richten sich nach Landesrecht und Ortsüblichkeit.

Fragen zu Grenzbepflanzung klären Sie zuerst am Grenzverlauf. Das Katasteramt liefert Auszüge. Ein Vermesser setzt Marken. Ein Zaun auf der Grundstücksgrenze ist zulässig, wenn er ortsüblich ist. Das Nachbarschaftsrecht Zaun regelt Höhe und Kosten je Land. Hecken und Sträucher brauchen Abstände zur Grenze. Äste ragen nicht auf Ihr Grundstück. Sie schneiden den Überhang nach Frist nach § 910 BGB. Beachten Sie Baumschutzsatzungen Ihrer Gemeinde.

Grenzbepflanzung: Abstand nach Landesrecht, Höhe passend zur Umgebung.
Zaun Grundstücksgrenze: Einfriedung nur ortsüblich und rechtlich zulässig.
Nachbarschaftsrecht: Thema Garten
Gartenarbeit: Bäume fällen und Hecken schneiden - was sagt das Nachbarschaftsrecht?
Es gibt keine einheitlich bundesweiten gesetzlichen Regelungen, aus denen hervorgeht, ob und wann Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen. Vielmehr gelten die Baumschutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Außerdem hat jede Stadt- und Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, diesbezüglich eigene Regeln aufzustellen. Welche Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Bäume fällen im jeweiligen Ort gelten, darüber gibt das Umweltamt der Stadt oder Gemeinde Auskunft. Grundsätzlich gilt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eine Schonzeit insbesondere für Vögel, während der es verboten ist, einen Baum zu fällen. Und auch bei Hecken sind lediglich behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Auch das Hecke schneiden ist häufig Gegenstand von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Derjenige, auf dessen Grundstück sich die Hecke befindet, muss die Hecke schneiden. Eine Hecke wird durch das Einpflanzen zu einem wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks, sodass der Eigentümer die Verantwortung für die Hecke trägt und sie regelmäßig pflegen und auch schneiden muss. Sie muss spätestens dann geschnitten werden, wenn der gesetzliche Mindestabstand zur Grundstücksgrenze unterschritten wird oder eine erhebliche Beeinträchtigung des nachbarschaftlichen Grundstücks vorliegt. Handelt es sich um eine gemeinschaftliche Grenzanlage, so sind beide Eigentümer zur gemeinschaftlichen Nutzung berechtigt. Insoweit sind beide verpflichtet, die Hecke zu pflegen. In der Praxis bedeutet das, dass jeder Eigentümer die Seite der Hecke pflegen und schneiden muss, die seinem Grundstück zugewandt ist. Hecken dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Gründen des Tierschutzes nicht geschnitten werden.

Anderes gilt nur für schonende Form- und Pflegeschnitte oder bei überhängenden Zweigen, die auf das nachbarschaftliche Grundstück ragen, was als sogenannter Überhang bezeichnet wird. Dabei darf der Nachbar nicht ohne Weiteres den Überhang abschneiden. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Sachbeschädigung. Stattdessen muss der betroffene Nachbar überhängende Zweige dem Heckenbesitzer melden. Tut er das nicht, auch nicht nach Festsetzen einer Frist, kann der betroffene Nachbar selbst die überhängenden Zweige schneiden. Grundsätzlich müssen beim Pflanzen einer Hecke bestimmte Abstände eingehalten werden. Hecken müssen ab einer Höhe von 150 Zentimeter mindestens 75 Zentimeter vom Nachbargrundstück entfernt sein. Bei Heckenpflanzen bis zu 300 Zentimeter beträgt der Abstand 100 Zentimeter und bei Pflanzen bis zu 500 Zentimetern 125 Zentimeter.

Gartenarbeit: Was passiert, wenn der Komposthaufen stinkt?
Jeder darf in seinem Garten einen Komposthaufen anlegen. Allerdings müssen diesbezüglich besondere Regelungen über die Entsorgung von Garten- und Küchenabfällen beachtet werden, die je nach Bundesland variieren können. Darin wird unter anderem festgelegt, wie ein Komposthaufen richtig angelegt wird, damit eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Regelungen gibt es auch in Bezug auf die Art der Abfälle und den Feuchtigkeitsgrad. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Komposthaufen nicht übermäßig stinkt und dass keine Ratten oder Ungeziefer angelockt werden. Das ist auch der Grund, warum auf einen Komposthaufen ausschließlich Gartenabfälle und keine Essensreste gehören. Kommt es zu einer übermäßigen Geruchsbelästigung, hat der Nachbar einen Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung nach § 1004 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hilft keine außergerichtliche Abmahnung, bleibt nur der Klageweg, wobei in den meisten Bundesländern ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet ist.

Garten: Was tun bei Laub aus Nachbars Garten?
So schön das bunte Laub im Herbst auch aussieht. Spätestens wenn die Blätter fallen und haufenweise auf des Nachbarn Grundstück geweht werden, werden sie zu einem Ärgernis. Schlimmstenfalls entsteht daraus ein Streit im Nachbarschaftsrecht. Die Regenrinne wird durch das Laub verstopft, was besonders ärgerlich ist. In den meisten Fällen bleibt nichts anderes übrig, als zu Besen und Rechen zu greifen, um den Rasen, die Regenrinne und das Grundstück zu säubern. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur dann, wenn das Laub aus Nachbars Garten und die damit verbundenen Reinigungsarbeiten das zumutbare Maß übersteigen. Dann ist es möglich, eine in § 906 BGB festgeschriebene sogenannte Laubrente vom Nachbarn zu verlangen. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung für die Kosten und Mühen, die durch die Beseitigung des Laubs entstehen.

Garten: Was tun, wenn es von Nachbars Baum Pollen und Samen regnet?
Ein ständiger Anlass für nachbarschaftliche Streitigkeiten sind Pollen und Samen von Bäumen und Sträuchern aus dem benachbarten Garten, wozu insbesondere Birken gehören. Zu diesem Thema gibt es ein höchstrichterliches Urteil. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz am 20. September 2019 - V ZR 218/18 - die Frage entschieden, ob eine auf dem Nachbargrundstück stehende Birke, die neben starken Pollen auch große Mengen Laub abwirft, entfernt werden muss. Auf Beseitigung geklagt hatte der von den Immissionen betroffene Nachbar - und er unterlag. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Bäume - im vorliegenden Fall waren es drei Birken - die jeweiligen Abstände zur Grundstücksgrenze wahren. Der Beseitigungsanspruch des § 1004 BGB setzt jedoch voraus, dass der beklagte Nachbarn Störer im Sinne dieser Vorschrift ist. Es müssten insoweit Sachgründe vorliegen, die den Grundstückseigentümer für diese Situation verantwortlich machen. Das Einhalten der landesrechtlichen Abstandsgrenzen indiziert jedoch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung, sodass kein Sachgrund vorliegt, der einen Beseitigungsanspruch rechtfertigt. Das bedeutet, dass im Nachbarschaftsrecht die Belästigung durch Samen und Pollen immer einer Einzelfallprüfung unterliegt.

Wann dürfen laute Gartenpflegegeräte zum Einsatz kommen?
Bei der Benutzung von Gartengeräten gelten die allgemeinen Vorschriften zu den Ruhezeiten im Nachbarschaftsrecht – angenommen werden Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie ab 17 Uhr. An Sonntagen ist es generell untersagt, die Geräte zu benutzen.

Sichtschutz: Darf der Nachbar das verbieten?
Errichtet ein Hauseigentümer einen Sichtschutz, der gleichzeitig als Abgrenzung zum anderen Grundstück dient, darf der Nachbar das nicht verbieten. Wichtig ist, dass es sich um eine "ortsübliche Abgrenzung" handelt, die dem Charakter des Viertels entspricht. Gängig ist dabei ein Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück, übliche Höhen liegen zwischen 170 und 190 cm, dabei kommt es aber auf die Vorgaben des Bundeslandes und der jeweiligen Gemeinden an.

Wie weit muss meine Terrasse vom Nachbargrundstück weg sein?
Bei diesem Abstand gilt ebenfalls das Landesnachbarrechtsgesetz der Bundesländer. Die Terrasse ist so anzulegen, dass die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände der Bundesländer und Gemeinden eingehalten werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts für Nachbarschaftsrecht.

Gut zu wissen:

Ist der Terrassenbau bereits länger als zwei Jahre her, hat der Nachbar keine Einspruchsfrist mehr, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Eine Anzeige ist also direkt nach dem Bau der Terrasse notwendig.

Welche Verjährungsfristen gelten im Nachbarschaftsrecht?
Die Verjährungsfristen im Nachbarschaftsrecht variieren zwischen 30, 10, 5 und 3 Jahren, wobei es auch Ansprüche gibt, die nicht verjähren. Das bedeutet, dass es auf den jeweiligen Sachverhalt ankommt. Es muss genau geprüft und festgelegt werden, auf welcher Rechtsgrundlage der jeweilige Anspruch beruht, um Rückschlüsse auf die Verjährung ziehen zu können. Ansprüche des Eigentümers auf Unterlassung von Störungen des Eigentums durch Vertiefungen oder durch drohenden Gebäudeeinsturz verjähren nicht. Anderes gilt für Ansprüche aus dem Nachbarschaftsverhältnis auf Entschädigung oder Ausgleich von Beeinträchtigungen. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährung, und das sind drei Jahre. Abweichende Regelungen finden sich auch in den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer, da Nachbarschaftsrecht grundsätzlich Ländersache ist.

Wie weit muss mein Schornstein vom Nachbargrundstück entfernt sein?
Damit es im Nachbarhaus durch qualmende Schornsteine nicht zu Rauchbelästigungen kommt, gelten bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück. Die Mündung des Schornsteins muss waagerecht gemessen einen Abstand von mindestens 15 Metern zu den Fenstern des eigenen oder des Nachbargebäudes einhalten. Innerhalb eines Abstands von 15 Metern muss der Schornstein jedes Fenster, jede Tür oder jede Lüftungsöffnung um mindestens einen Meter überragen.

Was sagt das Nachbarschaftsrecht zu Photovoltaikanlagen?
Regelmäßig sind für die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage keine behördliche Genehmigung und auch kein nachbarliches Einverständnis erforderlich. Doch es gibt Ausnahmen, wenn es sich zum Beispiel um eine denkmalgeschützte Immobilie, um eine besonders große Anlage, um eine Freiflächenanlage oder um eine Fassadenanlage handelt. Ärger durch Photovoltaik im Nachbarrecht kann es geben, wenn bei der Installation die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden. Insbesondere wegen des Brandschutzes müssen Mindestabstände von 0,5 bis 1,25 Metern beachtet werden.

Für den Abstand maßgeblich ist die Beschaffenheit der verwendeten Baustoffe, aus denen die Unterkonstruktion sowie die Außenseite bestehen. Bei nicht brennbaren Stoffen, reicht ein Abstand von einem halben Meter zur Brandschutzmauer aus. Ein guter Fachbetrieb berücksichtigt die Abstände bereits im Zusammenhang mit der Planung. Da die Installation einer Photovoltaikanlage mehrere Tage benötigt und bisweilen Lärm macht, und es auch zu Schmutz kommen kann, gehört es zum guten Ton, die Nachbarn vorab zu informieren. Außerdem kann es aufgrund der Anlieferung der verschiedenen Photovoltaik-Komponenten zu Verkehrseinschränkungen kommen. Auch darüber sollten die Nachbarn gegebenenfalls informiert werden.

Photovoltaik ist im Nachbarrecht dann bedeutsam, wenn es durch die Anlage zu Blendungen auf dem Nachbargrundstück kommt. Abhängig vom Grad der Blendung können Nachbarn gegebenenfalls einen Beseitigungsanspruch geltend machen. Dieser wird jedoch verneint, wenn es sich um geringfügige Lichteinwirkungen handelt, die beispielsweise eine tägliche Dauer von rund einer Stunde haben, und das auch nur in den Sommermonaten. Bei einer intensiven Blendeinwirkung kann Eigentümern von Photovoltaikanlagen unter Umständen der Einbau von neuen Anti-Reflektions-Modulen zugemutet werden. Maßgeblich ist die individuelle Situation und damit die Blendintensität sowie die Blenddauer.

Weitere Streitthemen unter Nachbarn: Gerüche und Haustiere
Hier sehen Sie einen Mann beim Grillen.
Ein typischer Streitpunkt im Nachbarschaftsrecht ist beim Thema Geruchsbelästigung das Grillen. Obwohl es grundsätzlich erlaubt ist, sind Gestank und Rauchbelästigung jedoch nicht hinzunehmen. Einzelne Landesgesetze im Nachbarschaftsrecht geben zusätzliche Bedingungen vor. Möglicherweise ist das Grillen auch gemäß Hausordnung des Mietshauses untersagt.Auch von Haus- oder Nutztieren dürfen im Nachbarschaftsrecht weder Geruchs- noch andere Belästigungen ausgehen. Was hinzunehmen ist, entscheidet dabei oft der Einzelfall, weil es um die Situation im Wohnumfeld geht. So kann das Krähen eines Hahns in einer klassischen Wohngegend im Nachbarschaftsrecht als unzumutbare Belästigung gelten, in einem ländlich geprägten Umfeld aber nicht.

Welche weiteren Regelungen sind beim Nachbarschaftsrecht zu beachten?
Wer eine Wärmepumpe installiert oder einen Whirlpool aufstellt, sollte ebenfalls das Nachbarschaftsrecht im Blick haben. Kann der Nachbar durch Geräusche oder andere Umstände gestört werden, sind bestimmte Abstände und Regelungen einzuhalten. Hauseigentümer, die ihr Grundstück mit einer Überwachungskamera schützen, müssen nach dem Nachbarschaftsrecht darauf achten, nur das eigene Grundstück zu filmen. Im besten Fall erkundigen Sie sich vor dem Aufstellen genau nach den geltenden Gesetzen. Gab es in der Vergangenheit Konflikte mit den Nachbarn, ist unter Umständen auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Inwieweit schränkt das Nachbarschaftsrecht die Videoüberwachung ein?
Wer eine Immobilie besitzt, trifft gewisse Vorkehrungen, um sich vor Vandalismus oder der Gefahr eines Einbruchs zu schützen. Dazu gehört auch die Überwachungskamera, die das Nachbarrecht tangiert, ohne dass sich Eigentümer dessen bewusst sind. Einerseits bieten sie einen wirksamen Schutz, andererseits kann eine Überwachungskamera durch das Nachbarrecht verboten sein. Das ist dann der Fall, wenn die Überwachungstechnik die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, nämlich der Nachbarn, verletzt.

In Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen darf nur das Sondereigentum mit Überwachungskameras geschützt werden. Das sind die eigene Terrasse sowie die Wohnräume im Gebäude. Nicht dazu gehört das Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel das Treppenhaus, der Zugang zum Mehrfamilienhaus oder der gemeinschaftlich genutzte Garten.

Ausnahmsweise können Überwachungskameras auch außerhalb des eigenen Grundstücksbereichs statthaft sein, wenn die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen gegenüber den Eigentümerinteressen nachrangig sind. Das ist der Fall, wenn der Eigentümer in der Vergangenheit bereits Opfer einer Straftat war oder es zu Sachbeschädigungen kam. Anders formuliert: Wenn eine Schutzfunktion erforderlich ist, dürfen die Überwachungskameras bleiben.

Tatsächlich sind Überwachungskameras im Nachbarrecht immer wieder ein Thema. Wer als Immobilienbesitzer rechtlich auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte diese Regelungen beachten:

Überwachung des eigenen Grundstücks und nicht von fremden Eigentum oder Gemeinschaftseigentum

Installation einer fest installierten Videokamera ohne Schwenkfunktion

Informieren und Aufklären der Nachbarn vor der Installation von Videokameras

Achten und Respektieren der Persönlichkeitsrechte anderer Menschen im Zusammenhang mit der Installation von Videotechnik

Wer als Nachbar unrechtmäßig gefilmt oder fotografiert wird, hat Anspruch auf Schadenersatz und kann diesen Anspruch im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits vor Gericht geltend machen. Vor Gericht erfolgt eine Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen und dem Schutzinteresse des Eigentümers an seinem Eigentum. Insoweit und auch aus Kostengründen ist einer außergerichtlichen Einigung der Vorzug zu geben, wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn im Sinne einer guten Nachbarschaft möglich ist.

Wie werden Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wärmepumpen im Nachbarschaftsrecht geregelt?
Immer mehr Menschen tauschen ihre Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aus. Die als umweltfreundlich, sparsam und energieeffizient angepriesenen Wärmepumpen nutzen regenerative und jederzeit frei verfügbare Energieträger. Gemeint sind Luft, Grundwasser und Erdwärme. Da der Aufstellungsort keinen Einfluss auf die Effizienz der Wärmepumpe hat, wird das kühlschrankgroße Gerät nicht in die Etagenwohnung oder in den Keller verbannt, sondern bevorzugt an der Grundstücksgrenze aufgestellt. Und das ist auch der Grund, warum die Wärmepumpe im Nachbarschaftsrecht eine Rolle spielt. Für den Eigentümer hat dieser Aufstellungsort den Vorteil, dass er die Wärmepumpe weder sieht noch hört. Anderes gilt für den Nachbarn, für den der Betrieb der Ventilatoren und der Kompressoren oftmals nicht zu überhören ist.

Auch wenn diese Geräusche in der Lautstärke als normale Unterhaltung eingestuft werden, entwickeln sie sich aufgrund der Kontinuität schnell zu einem intensiven Getöse. Schließlich arbeiten die Geräte wegen des erhöhten Energiebedarfs insbesondere in den Morgen- und Abendstunden im maximalen Bereich. Lärmbelästigung wegen einer Anlage, die sehr laut ist, sowie eine nicht fachgerechte Installation sind deshalb die beiden Bereiche, die maßgeblich dafür sind, dass die Wärmepumpe im Nachbarschaftsrecht und damit verbundenen Streitigkeiten eine wachsende Bedeutung erfährt. Umso wichtiger ist es, die Anlagen nicht in der Nähe von Schlafräumen aufzustellen und auch nicht in Ecken, wo es zu erhöhtem Schall kommen kann. Den Vorzug verdient die schallentkoppelte Aufstellung, an die sich leider nicht alle Handwerker und Hausbesitzer halten.

Wird diesbezüglich keine Rücksicht genommen, haben Nachbarn die Möglichkeit, sich gegen die Lärmbelästigung durch eine Wärmepumpe zu wehren und die betreffenden rechtlichen Schritte einzuleiten. Klassifiziert werden Störungen durch eine Wärmepumpe im Nachbarschaftsrecht als Immissionen. Deshalb schreibt beispielsweise die Hessische Bauordnung vor, dass eine Wärmepumpe einen Mindestabstand von drei Metern von der Grundstücksgrenze wahren muss. Um das Überschreiten der zulässigen Immissionsrichtwerte zu vermeiden, müssen Wärmepumpen so errichtet werden, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Welche Regelungen gibt es im Nachbarschaftsrecht zu Balkonen?
Im Nachbarschaftsrecht sind auch Rechte und Regeln enthalten, die den Balkon betreffen. Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht - hier eine Übersicht:

Mieter, die auf ihrem Balkon eine Markise anbringen möchten, müssen den Vermieter um Erlaubnis bitten. Gleiches gilt für Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Hier bedarf es der Zustimmung der Miteigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung. Gegebenenfalls ist in der Haussatzung diesbezüglich eine Regelung enthalten.

Was für das Anbringen einer Markise gilt, gilt auch für die Montage von Solarmodulen.

Ein häufiger Streitpunkt im Nachbarschaftsrecht ist das Grillen auf dem Balkon. Es hängt von den Regelungen auf Landesebene und auch vom Miet- und Wohnungsrecht sowie von der jeweiligen Hausordnung ab, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist und in welchem Umfang. Grundsätzlich sind Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. So dürfen Nachbarn beispielsweise nicht durch Rauch- oder Rußentwicklung beeinträchtigt werden. Nachbarn müssen keinesfalls dulden, dass Qualm in ihre Wohnung oder ihr Haus zieht. Dann handelt es sich um einen Verstoß gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob sich der Grill auf dem Balkon, im Garten oder auf einer Terrasse befindet.

Auch das Blumen gießen auf dem Balkon kann im Nachbarschaftsrecht eine Belästigung sein, nämlich dann, wenn der darunter wohnende Nachbar dadurch gestört wird. Gießen gehört zur erlaubten Nutzung, sodass Tropfen grundsätzlich hinzunehmen sein. Allerdings ist der Nachbar beim Blumen gießen verpflichtet, sich vorab zu vergewissern, dass niemand gestört wird. Es ist ihm deshalb auch zumutbar, mit dem Gießen zu warten, bis sich niemand auf dem Balkon befindet.

Das sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, dass es jede Menge Themen rund um den Balkon gibt, die sich für nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten eignen. Wichtig ist, mit den Nachbarn im Gespräch zu bleiben und derartige Probleme möglichst einvernehmlich zu regeln.

Das Schwengelrecht: Eine historische, aber relevante Besonderheit
Das Schwengelrecht erlaubt den Zugang zu einem Brunnen oder einer Pumpe. Es sichert die Bedienung über oder entlang eines fremden Grundstücks. Es wirkt als alte Wegerecht-Variante.

Das Schwengelrecht stammt aus ländlichen Strukturen. Es gewährt das Bedienen eines Pumpenschwengels über die Grenze. So erreicht der Eigentümer Wasseranlagen trotz enger Bebauung. Die Grundlage liegt oft in alten Grunddienstbarkeiten. Diese stehen im Grundbuch oder in Hofverträgen. Das Recht gilt für Zugang und Bedienung, nicht als allgemeiner Weg. Es unterscheidet sich vom Hammerschlag- und Leiterrecht. Dieses erleichtert Bauunterhalt an Nachbarwänden. Das Schwengelrecht betrifft dagegen Brunnen und Pumpen. Die Ausübung braucht Rücksicht und Maß. Klären Sie Bestand und Umfang schriftlich. Ziehen Sie das Katasteramt und das Grundbuchamt hinzu. Alte Bebauungspläne enthalten Hinweise auf solche Rechte. Das Recht entsteht als Grunddienstbarkeit nach §§ 1018 ff. BGB. Fehlt eine Eintragung, prüft ein Vertrag oder Gewohnheitsrecht. Eine einvernehmliche Regelung sichert die Nutzung dauerhaft. Dokumentieren Sie den Verlauf und die Handhabung genau. Reibungslos.

Umgang mit ungewöhnlichen Beeinträchtigungen (Ungeziefer, Lichtentzug, Mobilfunkantennen)
Ungewöhnliche Störungen bleiben rechtlich relevant. Ratten durch Nachbars Müll, extreme Verschattung oder Mobilfunkanlagen lösen Ansprüche aus. Maßstab sind § 906 BGB, öffentliches Recht und Ortsnormen.

Ungeziefer entsteht oft durch mangelhafte Ordnung. Lagert der Nachbar Müll offen, zieht das Ratten an. Dokumentieren Sie Spuren, Fotos und Zeitpunkte. Fordern Sie Abhilfe schriftlich mit Frist. Der Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB hilft. Bei Gesundheitsgefahr greift das Ordnungsrecht. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder die Gesundheitsbehörde. Diese Behörden treffen Anordnungen gegen die Ursache. Erfüllt der Nachbar seine Pflichten nicht, folgen weitere Schritte. Beauftragen Sie eine Schädlingsbekämpfung, wenn Gefahr besteht. Der Nachbar haftet für Kosten bei schuldhaftem Verhalten nach § 823 BGB. Beteiligen Sie die Haftpflichtversicherung, soweit Deckung vorliegt.

Lichtentzug belastet den Garten und Wohnräume. Hohe Hecken oder Gebäude verursachen Verschattung. Das Nachbarschaftsrecht prüft die Wesentlichkeit nach § 906 BGB. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist unzumutbar. Abstandsflächen der Bauordnung begrenzen Baukörper an Grenzen. Pflanzenabstände regeln die Landesnachbarrechtsgesetze. Verlangen Sie Rückschnitt oder Anpassung bei übermäßiger Verschattung. Beachten Sie Schutzsatzungen und Vegetationszeiten. Messen Sie die Verschattung mit Fotos und Uhrzeiten. Ein Anspruch ergibt sich auch bei dauerhafter Raumverdunkelung. Ein Gutachten bewertet die Intensität der Verschattung.

Mobilfunkantennen lösen häufig Sorgen aus. Maßgeblich sind Immissionsgrenzwerte der 26. BImSchV. Liegen Werte unter den Grenzwerten, bleibt die Anlage zulässig. Eine rechtmäßig genehmigte Anlage begründet eine Duldungspflicht. Ansprüche bestehen nur bei Überschreitungen oder Rechtsverstößen. Baurecht legt Abstände, Höhen und Standorte fest. Die Gemeinde entscheidet im Planverfahren über die Standortwahl. Fragen adressieren Sie an die Bauaufsicht. Prüfen Sie die Genehmigung und Messwerte sachlich. Ängste allein begründen keine Ansprüche. Orientieren Sie sich an Messwerten.

Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Messprotokolle und Fristen notieren.
Behördenweg: Ordnungsamt, Bauaufsicht und Gesundheitsamt einschalten.
Ansprüche: § 906 BGB, § 1004 BGB und öffentliches Recht beachten.
Dialog: Gespräch mit dem Nachbarn bleibt der erste Schritt.
Dokumentieren Sie auch Geruchsbelastungen. Fortlaufend dokumentieren.
Rechtliche Schritte und Rechtsschutz im Nachbarschaftsrecht
Erste Wahl bleibt der Dialog und die Dokumentation. Danach folgen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, notfalls mit Klage. Anwälte und Rechtsschutzversicherungen sichern Verfahren und Kosten.

Starten Sie mit einem strukturierten Gespräch. Halten Sie Vorfälle sofort schriftlich fest. Fotos, Zeugen und Messwerte stärken Ihre Position. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe. Verweisen Sie auf das Nachbarrecht und konkrete Paragraphen. Der zentrale Anspruch ist § 1004 BGB. Er umfasst Beseitigung und Unterlassung. Bei Immissionen greift § 906 BGB. Bei Schäden greift § 823 BGB. Überhängende Äste schneiden Sie nach § 910 BGB. Die Selbsthilfe erfordert eine Frist und schonende Ausführung. Bei Eilfällen hilft die einstweilige Verfügung. Sie sichert schnellen Rechtsschutz mit Gerichtsbeschluss.

Ein Anwalt prüft Erfolgsaussichten und Taktik. Er formuliert Abmahnungen und Anträge rechtssicher. Die Rechtsschutzversicherung deckt außergerichtliche und gerichtliche Kosten. Prüfen Sie die Deckungszusage vor Maßnahmen. Dokumentieren Sie jede Kommunikation und Reaktion. Hebeln Sie Scheinargumente mit Fakten aus. Eine Mediation entspannt verhärtete Situationen. Viele Länder verlangen vor Klage eine Schlichtung. Erkundigen Sie sich nach dem örtlichen Schlichtungsgesetz. Die Gütestelle führt Verfahren zügig durch.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beendet viele Konflikte außergerichtlich. Vereinbaren Sie klare Regeln und Vertragsstrafen. Ein Vergleich spart Zeit, Geld und Nerven. Kommt es zum Urteil, drohen Ordnungsgeld bei Verstoß. Vollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher. Schätzen Sie Risiken und Erfolg gemeinsam mit dem Anwalt. Achten Sie auf Verjährungsfristen für Ansprüche. Ein Anspruch auf Beseitigung verjährt regelmäßig. Ein laufender Verstoß löst neue Fristen aus. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie konsequent. Erstatten Sie Anzeige bei Straftaten, etwa Sachbeschädigung. Ein Gericht regelt auch Nutzungszeiten und Grenzen. Kostenrisiken mindern Sie durch Raten- oder Prozesskostenhilfe. Informieren Sie sich zur örtlichen Mediation kostenfrei.

Beweise: Fotos, Lärmprotokolle, Zeugen, Gutachten und Fristen.
Ansprüche: § 1004 BGB, § 906 BGB, § 823 BGB, § 910 BGB.
Taktik: Fristsetzung, Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz, Klage.
Hilfe: Anwalt, Gütestelle und Rechtsschutzversicherung früh einbinden.
Nachbarschaftsrecht – FAQ
Pflanzen, Hecken und Abstände zum Nachbarn – was gilt bei Grundstücksgrenzen?
Welche Höhe darf eine Hecke haben?
Lärm und Krach unter Nachbarn – was muss ich ertragen und was nicht?
Gerüche und Haustiere von Nachbarn – was gilt?
Wie lässt sich ein Nachbarschaftsstreit schlichten?
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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nachbarschaftsrecht: Regelt die Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn, basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und länderspezifischen Vorschriften.

  • Hammerschlag- und Leiterrecht: Ermöglicht Reparaturen am eigenen Haus vom Nachbargrundstück aus.

  • Wegerecht: Nutzung fremder Wege wird durch privatrechtliche Verträge oder Grunddienstbarkeiten geregelt.

  • Pflanzen und Hecken: Abstände und Pflege von Pflanzen und Zäunen hängen von landesspezifischen Gesetzen ab.

  • Lärm: Ruhezeiten gelten allgemein von 13–15 Uhr und 22–6 Uhr, außerhalb dieser Zeiten sind Lärmbelästigungen einzuschränken.

  • Streitbeilegung: Ein Schlichtungsverfahren ist in vielen Bundesländern obligatorisch vor einer Klage.

  • Dokumentation und Ansprüche: Bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche oder andere Störungen sind Fotos, Protokolle und Zeugen entscheidend.

  • Rechtliche Schritte: Bei wiederholten Beeinträchtigungen können rechtliche Schritte wie Abmahnungen und Klagen eingeleitet werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Nachbarrecht?

  2. Auf welche Gesetzesgrundlage stützt sich das Nachbarschaftsrecht?

  3. Spezifische Regelungen in den Bundesländern: Beispiele und Besonderheiten

  4. Hammerschlag- und Leiterrecht: Was ist das?

  5. Lärm und Krach unter Nachbarn – was muss ich ertragen?

  6. Welche Bedeutung hat das Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsrecht?

  7. Nachbarschaftsrecht: Was ist das Wegerecht?

  8. Pflanzen, Hecken und Abstände zum Nachbarn – was gilt bei Grundstücksgrenzen?

  9. Nachbarschaftsrecht: Thema Garten

  10. Sichtschutz: Darf der Nachbar das verbieten?

  11. Wie weit muss meine Terrasse vom Nachbargrundstück weg sein?

  12. Welche Verjährungsfristen gelten im Nachbarschaftsrecht?

  13. Wie weit muss mein Schornstein vom Nachbargrundstück entfernt sein?

  14. Was sagt das Nachbarschaftsrecht zu Photovoltaikanlagen?

  15. Weitere Streitthemen unter Nachbarn: Gerüche und Haustiere

  16. Welche weiteren Regelungen sind beim Nachbarschaftsrecht zu beachten?

  17. Das Schwengelrecht: Eine historische, aber relevante Besonderheit

  18. Umgang mit ungewöhnlichen Beeinträchtigungen (Ungeziefer, Lichtentzug, Mobilfunkantennen)

  19. Rechtliche Schritte und Rechtsschutz im Nachbarschaftsrecht

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Was ist das Nachbarrecht?

Das Nachbarrecht regelt das Zusammenleben von Grundstückseigentern. Es schafft Ausgleich zwischen Nutzung, Schutz und Rücksicht.

Es stützt sich auf das BGB und Landesgesetze.

  • Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen vermeiden oder zügig abstellen.
  • Duldungspflichten: Erlaubte Einwirkungen und notwendige Arbeiten akzeptieren.
  • Ziel: Konflikte vermeiden und Rechte wirksam durchsetzen.

Das Nachbarrecht schützt Nutzung und Privatheit ausgewogen.

Auf welcher Gesetzesgrundlage stützt sich das Nachbarschaftsrecht?

Das Nachbarschaftsrecht stützt sich auf das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Erfahren Sie, wie sich das Recht auf die Nutzung von Grundstücken und die Interessen der Nachbarn auswirkt und warum ein Gespräch oft der erste Schritt ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Das Nachbarschaftsrecht ist Sache der Bundesländer, eine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift gibt es nicht. Über den verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften im Nachbarschaftsrecht steht das allgemeine Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dahinter steht der Gedanke, dass jeder Mensch bei der Nutzung seines Wohneigentums oder seiner Mietimmobilie auch die Interessen seiner Nachbarn berücksichtigen sollte. Manche Aktivitäten der Nachbarn, die kurzzeitig als Störung empfunden werden, sind dabei hinzunehmen, andere nicht. Um Streitereien unter Nachbarn zu vermeiden, gilt es generell, miteinander zu reden und sich über wichtige Informationen auszutauschen. Leider fällt genau das streitenden Nachbarn oftmals schwer. Dann beginnt die rechtliche Bewertung von Sachverhalten und Situationen und das Nachbarschaftsrecht ist gefragt.

Spezifische Regelungen in den Bundesländern: Beispiele und Besonderheiten

Nachbarschaftsrecht ist Ländersache. Regeln zu Grenzbepflanzung, Einfriedung und Ruhezeiten weichen ab. Orientierung geben die Landesnachbarrechtsgesetze und die Bauordnungen.

  • In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz NRW. Es regelt Pflanzabstände, Einfriedungen und Fenster an Grenzwänden. Hecken bis zur Grenze sind nur mit Abstand zulässig. Einfriedungen richten sich nach Ortsüblichkeit und Bebauungsplan. Das Gesetz enthält auch das Hammerschlag- und Leiterrecht. Greifen Sie auf das Justizportal für Volltexte zu.

  • Nachbarschaftsrecht Niedersachsen steht im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz. Es beschreibt Abstände für Bäume, Sträucher und Weinreben. Überhang und Überfall behandelt das Gesetz ebenfalls. Ein Zaun entsteht meist auf der Grenze, wenn ortsüblich. Die Gemeinde regelt Ruhezeiten durch Verordnungen. Fragen Sie das Ordnungsamt nach lokalen Zeiten.

  • In Bayern finden Sie Regeln im Bayerischen AGBGB. Es ordnet die Einfriedung und die Abstände für Pflanzen. Besonderheiten betreffen auch Licht und Fenster. Die Ruhezeiten ergeben sich aus Gemeindesatzungen. Ortsüblichkeit spielt eine starke Rolle. Prüfen Sie den Bebauungsplan für Vorgaben.

  • Das Nachbarschaftsrecht Sachsen basiert auf dem Sächsischen Nachbarrechtsgesetz. Pflanzabstände und Einfriedungen stehen dort klar drin. Es verweist auf Bauordnungsrecht für Abstandsflächen. Der Zaun folgt der ortsüblichen Einfriedung. Die Kommune bestimmt Ruhezeiten und Mittagsruhe. Die Regeln variieren zwischen Städten und Landkreisen.

Die Landesgesetze stehen auf den Justizportalen der Länder. Suchen Sie nach „Nachbarrechtsgesetz“ und dem Landesnamen. In Bayern hilft das AGBGB mit Ausführungsregeln zum BGB. Bauordnungen regeln Abstandsflächen und Grenzbebauung. Gemeinden veröffentlichen Satzungen zur Einfriedung und zum Sichtschutz. Der Bebauungsplan zeigt örtliche Besonderheiten. So prüfen Sie Vorhaben verlässlich vorab.

Beispiele verdeutlichen die Unterschiede. In NRW gelten feste Pflanzabstände je Art. Niedersachsen regelt Abstände auch für Reben und Hecken. Bayern betont die Ortsüblichkeit bei Zäunen. Sachsen bindet Pflanzabstände eng an die Bauordnung. Ruhezeiten variieren stark zwischen Gemeinden. Die Mittagsruhe ist oft kürzer in Städten. Informieren Sie sich frühzeitig lokal.

  • Landesrecht: Nachbarrechtsgesetz NRW, Niedersachsen, Sachsen, AGBGB Bayern.
  • Kommunalrecht: Satzungen und Verordnungen zu Ruhezeiten und Einfriedung.
  • Bauordnungen: Abstandsflächen und Grenzbebauung rechtssicher beachten.
  • Praxis: Vorhaben mit Nachbarn und der Gemeinde früh abstimmen.
  • Grenzbepflanzung: Niedrige Pflanzen näher, hohe Pflanzen weiter weg.
  • Einfriedung: Höhe und Material orientieren sich an der Umgebung.

Sonderregeln gelten oft für landwirtschaftliche Flächen. Alte Bebauungspläne enthalten abweichende Einfriedungen. Fragen Sie nach den örtlichen Nachbarschaftsregeln. Nachfragen hilft.

Hammerschlag- und Leiterrecht: Was ist das?

Das Hammerschlag- und Leiterrecht ermöglicht es, für notwendige Reparaturen am eigenen Haus das Nachbargrundstück zu betreten. Erfahren Sie, welche Rechte Sie dabei haben und was Sie beachten müssen.

Hier sehen Sie das Bild eines Mannes, der das Leiterrecht im Nachbarschaftsrecht nutzt.

Manche Arbeiten können leichter vom Nachbargrundstück aus durchgeführt werden. Das Hammerschlags- und Leiterrecht sieht vor, dass Sie das Grundstück Ihres Nachbarn betreten dürfen, um Reparaturen am eigenen Haus oder Grundstück durchzuführen. So lässt sich beispielsweise die Regenrinne besser vom Nachbargrundstück aus erreichen und reinigen. Auch Leitern oder Gerüste dürfen für notwendige Arbeiten beim Nachbarn aufgestellt werden. Wichtig ist, dass Sie für alle Schäden, die dadurch entstehen haften. Zudem müssen Sie die Arbeiten Ihrem Nachbarn vorher ankündigen. Das Hammerschlag- und Leiterrecht findet sich in den Gesetzgebungen der Bundesländer.

Lärm und Krach unter Nachbarn – was muss ich ertragen und was nicht?

Lärm und Störungen durch Nachbarn sind häufige Streitpunkte. Doch was muss man wirklich hinnehmen und wann ist es sinnvoll, rechtliche Schritte einzuleiten? Informieren Sie sich über Ruhezeiten, Lärmemissionen und Ihre Rechte im Nachbarschaftsrecht.

Ruhezeiten, Ruhestörungen und Lärmbelastungen sind häufige Themen, über die Nachbarn in Streit geraten. Auch der von Kindern ausgehende Lärm steht häufig im Fokus von Nachbarrechtsstreitigkeiten.Unabhängig von den Regelungen des einzelnen Bundeslandes gilt dabei:

1. Der von Kindern ausgehende Lärm, zum Beispiel beim Spielen, ist in der Regel hinzunehmen.
2. In Wohnanlagen regelt eine Hausordnung  die Ruhezeiten. Ganz allgemein gilt in Wohngebieten, dass zwischen 13 und 15 Uhr eine Ruhezeit zu beachten ist und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe gilt. Dabei ist letztere stärker geschützt und in dieser Zeit sämtliche Ruhestörungen zu unterlassen.

Ruhestörungen können beispielsweise von

  • Maschinen

  • Tieren

  • lauter Musik

  • Menschen (Geschrei und laute Gespräche)

  • Fahrzeugen

  • Arbeiten (z.B. Baustellenlärm)

ausgehen.

Stört ein Nachbar die Ruhe, kommen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten in Frage – abhängig von der individuellen Situation. Im Akutfall kann die Polizei der erste Ansprechpartner sein, um beispielsweise eine laute Partygesellschaft schnell zur Räson zu bringen. In anderen Fällen müssen Gerichte beziehungsweise in einem ersten Schritt Streitschlichter bemüht werden.

In jedem Fall empfiehlt es sich, besonders andauernde oder sich wiederholende Ruhestörungen zu dokumentieren, um die Belastung beweisen zu können. Hier empfehlen sich Protokolle, Zeugenaussagen und auch technische Hilfsmittel. Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter das Recht die Miete zu mindern, wenn der Hauseigentümer nicht effektiv gegen Ruhestörungen aus der Nachbarschaft vorgeht.

„Eine Vorwarnung entbindet nicht von geltenden Regeln. So muss beispielsweise niemand die ganze Nacht den ohrenbetäubenden Lärm einer Party des Nachbarn ertragen, nur weil dieser zuvor eine laute Feier angekündigt hat.“

Welche Bedeutung hat das Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsrecht?

In vielen Bundesländern ist das außergerichtliche Schlichtungsverfahren bei Nachbarschaftsstreitigkeiten verpflichtend, bevor eine Klage eingereicht werden kann. Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Kosten entstehen und wie Sie rechtliche Schritte vermeiden können.

In einigen Bundesländern ist das außergerichtliche Schlichtungsverfahren einer gerichtlichen Klage vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei einem Nachbarschaftsstreit erst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen werden muss, bevor eine nachbarschaftrechtliche Klage eingereicht werden kann. Das gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern. In den genannten Bundesländern ist es also nicht möglich, gegen einen Nachbarn zu klagen, ohne dass vorab ein Schlichtungsverfahren absolviert wird. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist die außergerichtliche Einigung, mit der Gerichte entlastet und insbesondere Kosten gespart werden können. Auch wenn im Schlichtungsverfahren kein Anwaltszwang herrscht, ist es doch möglich, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt im Nachbarschaftsrecht vertreten zu lassen.

Das Schlichtungsverfahren im Nachbarschaftsrecht beginnt mit einem Antrag einer der beiden Parteien, der bei der zuständigen Gütestelle eingereicht wird. Der Urkundsbeamte bestimmt nach der Registrierung des Antrags eine Schlichtungsperson, bei der es sich regelmäßig um einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin handelt. Der Antrag wird an die Gegenpartei verschickt, und beide Parteien werden zur Schlichtungsverhandlung im Nachbarrecht geladen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht, wobei nach § 141 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) die Entsendung eines Vertreters gestattet ist. Die Verhandlung selbst ist regelmäßig nicht öffentlich. Nicht üblich ist, einen Sachverständigen oder Zeugen zu einer Schlichtungsverhandlung zu laden. Das ist jedoch möglich unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Partei die Kosten dafür selbst trägt. Im Falle einer Einigung, wird diese als Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 ZPO angesehen, der für beide Parteien verbindlich ist.

Dieser Vergleich gilt bereits als Titel. Sollte eine der beiden Parteien ihren in der Einigung getroffenen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann mithilfe des Vergleichs als Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Kommt es zu keiner Einigung, stellt die Gütestelle eine Bescheinigung über das Scheitern aus. Diese Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für eine mögliche spätere Klageerhebung.

Nachbarschaftsrecht: Was ist das Wegerecht?

Das Wegerecht ermöglicht die Nutzung eines fremden Grundstücks, um auf ein anderes Grundstück zu gelangen. Erfahren Sie alles über die Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Wegerecht, die Bedingungen und wie Sie das Wegerecht rechtlich sichern können.

Das Wegerechtbezeichnet das Recht, einen Weg oder Zugang zu nutzen, der über ein fremdes Grundstück führt. Diese Situation entsteht immer dann, wenn ein Grundstück in zwei Grundstücke aufgeteilt wird und nur eines dieser beiden Grundstücke einen Zugang zu einer öffentlichen Straße hat. Als dienendes Grundstück wird das Grundstück bezeichnet, das den Zugang bietet. Das Pendant ist das herrschende Grundstück, das keinen direkten Zugang hat und vom Wegerecht profitiert.

Beim Wegerecht wird zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem privatrechtlichen Wegerecht unterschieden. Während das öffentlich-rechtliche Wegerecht als sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen wird, kann das privatrechtliche Wegerecht auf zwei Arten begründet werden, nämlich durch einen privatrechtlichen Vertrag oder durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.

  • PRIVATRECHTLICHER VERTRAG ZWISCHEN ZWEI PERSONEN: Dieser Vertrag gilt ausschließlich für die Unterzeichner. Wird eine Immobilie verkauft, erlischt das vertraglich geregelte Wegerecht. Grund ist, dass es an die Person und nicht an das Grundstück gebunden ist.

  • EINTRAGUNG EINER GRUNDDIENSTBARKEIT IM GRUNDBUCH: Der Vorteil dieser Variante ist, dass das Wegerecht nach Erteilen einer Grunddienstbarkeit auch nach einem Verkauf erhalten bleibt. Da die Grunddienstbarkeit im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen wurde, bezieht sich das Wegerecht nicht auf die Person, sondern als dingliches Recht auf das Grundstück.

Beim Wegerecht gibt es ein Gehrecht und ein Fahrrecht. Während beim Gehrecht die Nutzung des Wegerechts nur zu Fuß möglich ist, darf das Wegerecht beim Fahrrecht auch mit einem Kraftfahrzeug erfolgen. Deshalb wird es auch Überfahrtsrecht genannt. Dieses Überfahrtsrecht oder auch Zufahrtsrecht beinhaltet, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks über das dienende Grundstück fahren darf, um sein Grundstück zu erreichen. Dieses Zufahrtsrecht bezieht sich nicht nur auf den Eigentümer, sondern auch auf weitere Personen, wobei der Personenkreis beschränkt sein kann. Nach herrschender Rechtsprechung darf das Zufahrtsrecht auch von Mietern, Pächtern, Mitbewohnern, Besuchern, Kunden, Lieferanten und Dienstleistern genutzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Personen den Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht übermäßig behindern und keine Schäden verursachen. Insoweit ist es wichtig, den Kreis der Zufahrtsberechtigten, zum Beispiel in einem privatrechtlichen Vertrag, möglichst großzügig zu halten.

Im Zusammenhang mit dem Wegerecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten, nämlich diese:

  • Das Wegerecht besteht fort, auch wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks zwischenzeitlich einen eigenen Zugang zu seinem Grundstück hat. Das bedeutet, dass ein als Baulast oder im Grundbuch eingetragenes Wegerecht nicht dadurch erlischt, dass sich die Ausgangssituation verändert. Allerdings sind er als Eigentümer sowie alle weiteren Besucher und Dienstleister zu einer schonenden Ausübung des Wegerechts verpflichtet.

  • Eine Änderung eines zeitlich unbeschränkten Wegerechts ist ein sehr kompliziertes Verfahren, aber möglich unter der Voraussetzung, dass ein Anwalt für Nachbarschaftsrecht eingeschaltet wird und alle beteiligten Parteien zustimmen.

  • Sichert der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Durchfahrt mit einem verschlossenen Tor, darf der vom Wegerecht profitierende Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht einfach das Schloss entfernen. Stattdessen hat er Anspruch auf einen Schlüssel für das Tor, wobei er verpflichtet ist, das Tor ordnungsgemäß abzuschließen.

Mit dem Wegerecht sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Der Rechteinhaber des herrschenden Grundstücks ist zu einer schonenden Nutzung des Zuweges oder der Zufahrt verpflichtet. Er darf das fremde Eigentum auf dem dienenden Grundstück nicht beeinträchtigen oder beschädigen. Wer sich um die Instandhaltung des Weges oder der Zufahrt kümmert, darüber treffen beide Eigentümer eine Vereinbarung.

Pflanzen, Hecken und Abstände zum Nachbarn – was gilt bei Grundstücksgrenzen?

Die Grundstücksgrenze zeigt das Liegenschaftskataster. Ein Vermessungsbüro bestimmt Grenzpunkte vor Ort. Grenzbepflanzung und Zaun richten sich nach Landesrecht und Ortsüblichkeit.

Fragen zu Grenzbepflanzung klären Sie zuerst am Grenzverlauf. Das Katasteramt liefert Auszüge. Ein Vermesser setzt Marken. Ein Zaun auf der Grundstücksgrenze ist zulässig, wenn er ortsüblich ist. Das Nachbarschaftsrecht Zaun regelt Höhe und Kosten je Land. Hecken und Sträucher brauchen Abstände zur Grenze. Äste ragen nicht auf Ihr Grundstück. Sie schneiden den Überhang nach Frist nach § 910 BGB. Beachten Sie Baumschutzsatzungen Ihrer Gemeinde.

  • Grenzbepflanzung: Abstand nach Landesrecht, Höhe passend zur Umgebung.
  • Zaun Grundstücksgrenze: Einfriedung nur ortsüblich und rechtlich zulässig.

Nachbarschaftsrecht: Thema Garten

Gartenarbeit, wie das Schneiden von Hecken oder das Entfernen von Bäumen, kann zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn führen. Was das Nachbarschaftsrecht in diesen Fällen vorschreibt, erfahren Sie hier – von Heckenabständen bis hin zur Entsorgung von Gartenabfällen.

Gartenarbeit: Bäume fällen und Hecken schneiden - was sagt das Nachbarschaftsrecht?

Es gibt keine einheitlich bundesweiten gesetzlichen Regelungen, aus denen hervorgeht, ob und wann Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen. Vielmehr gelten die Baumschutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Außerdem hat jede Stadt- und Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, diesbezüglich eigene Regeln aufzustellen. Welche Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Bäume fällen im jeweiligen Ort gelten, darüber gibt das Umweltamt der Stadt oder Gemeinde Auskunft. Grundsätzlich gilt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eine Schonzeit insbesondere für Vögel, während der es verboten ist, einen Baum zu fällen. Und auch bei Hecken sind lediglich behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Auch das Hecke schneiden ist häufig Gegenstand von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Derjenige, auf dessen Grundstück sich die Hecke befindet, muss die Hecke schneiden. Eine Hecke wird durch das Einpflanzen zu einem wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks, sodass der Eigentümer die Verantwortung für die Hecke trägt und sie regelmäßig pflegen und auch schneiden muss. Sie muss spätestens dann geschnitten werden, wenn der gesetzliche Mindestabstand zur Grundstücksgrenze unterschritten wird oder eine erhebliche Beeinträchtigung des nachbarschaftlichen Grundstücks vorliegt. Handelt es sich um eine gemeinschaftliche Grenzanlage, so sind beide Eigentümer zur gemeinschaftlichen Nutzung berechtigt. Insoweit sind beide verpflichtet, die Hecke zu pflegen. In der Praxis bedeutet das, dass jeder Eigentümer die Seite der Hecke pflegen und schneiden muss, die seinem Grundstück zugewandt ist. Hecken dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Gründen des Tierschutzes nicht geschnitten werden.

Anderes gilt nur für schonende Form- und Pflegeschnitte oder bei überhängenden Zweigen, die auf das nachbarschaftliche Grundstück ragen, was als sogenannter Überhang bezeichnet wird. Dabei darf der Nachbar nicht ohne Weiteres den Überhang abschneiden. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Sachbeschädigung. Stattdessen muss der betroffene Nachbar überhängende Zweige dem Heckenbesitzer melden. Tut er das nicht, auch nicht nach Festsetzen einer Frist, kann der betroffene Nachbar selbst die überhängenden Zweige schneiden. Grundsätzlich müssen beim Pflanzen einer Hecke bestimmte Abstände eingehalten werden. Hecken müssen ab einer Höhe von 150 Zentimeter mindestens 75 Zentimeter vom Nachbargrundstück entfernt sein. Bei Heckenpflanzen bis zu 300 Zentimeter beträgt der Abstand 100 Zentimeter und bei Pflanzen bis zu 500 Zentimetern 125 Zentimeter.

Gartenarbeit: Was passiert, wenn der Komposthaufen stinkt?

Jeder darf in seinem Garten einen Komposthaufen anlegen. Allerdings müssen diesbezüglich besondere Regelungen über die Entsorgung von Garten- und Küchenabfällen beachtet werden, die je nach Bundesland variieren können. Darin wird unter anderem festgelegt, wie ein Komposthaufen richtig angelegt wird, damit eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Regelungen gibt es auch in Bezug auf die Art der Abfälle und den Feuchtigkeitsgrad. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Komposthaufen nicht übermäßig stinkt und dass keine Ratten oder Ungeziefer angelockt werden. Das ist auch der Grund, warum auf einen Komposthaufen ausschließlich Gartenabfälle und keine Essensreste gehören. Kommt es zu einer übermäßigen Geruchsbelästigung, hat der Nachbar einen Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung nach § 1004 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hilft keine außergerichtliche Abmahnung, bleibt nur der Klageweg, wobei in den meisten Bundesländern ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet ist.

Garten: Was tun bei Laub aus Nachbars Garten?

So schön das bunte Laub im Herbst auch aussieht. Spätestens wenn die Blätter fallen und haufenweise auf des Nachbarn Grundstück geweht werden, werden sie zu einem Ärgernis. Schlimmstenfalls entsteht daraus ein Streit im Nachbarschaftsrecht. Die Regenrinne wird durch das Laub verstopft, was besonders ärgerlich ist. In den meisten Fällen bleibt nichts anderes übrig, als zu Besen und Rechen zu greifen, um den Rasen, die Regenrinne und das Grundstück zu säubern. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur dann, wenn das Laub aus Nachbars Garten und die damit verbundenen Reinigungsarbeiten das zumutbare Maß übersteigen. Dann ist es möglich, eine in § 906 BGB festgeschriebene sogenannte Laubrente vom Nachbarn zu verlangen. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung für die Kosten und Mühen, die durch die Beseitigung des Laubs entstehen.

Garten: Was tun, wenn es von Nachbars Baum Pollen und Samen regnet?

Ein ständiger Anlass für nachbarschaftliche Streitigkeiten sind Pollen und Samen von Bäumen und Sträuchern aus dem benachbarten Garten, wozu insbesondere Birken gehören. Zu diesem Thema gibt es ein höchstrichterliches Urteil. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz am 20. September 2019 - V ZR 218/18 - die Frage entschieden, ob eine auf dem Nachbargrundstück stehende Birke, die neben starken Pollen auch große Mengen Laub abwirft, entfernt werden muss. Auf Beseitigung geklagt hatte der von den Immissionen betroffene Nachbar - und er unterlag. Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Bäume - im vorliegenden Fall waren es drei Birken - die jeweiligen Abstände zur Grundstücksgrenze wahren. Der Beseitigungsanspruch des § 1004 BGB setzt jedoch voraus, dass der beklagte Nachbarn Störer im Sinne dieser Vorschrift ist. Es müssten insoweit Sachgründe vorliegen, die den Grundstückseigentümer für diese Situation verantwortlich machen. Das Einhalten der landesrechtlichen Abstandsgrenzen indiziert jedoch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung, sodass kein Sachgrund vorliegt, der einen Beseitigungsanspruch rechtfertigt. Das bedeutet, dass im Nachbarschaftsrecht die Belästigung durch Samen und Pollen immer einer Einzelfallprüfung unterliegt.

Wann dürfen laute Gartenpflegegeräte zum Einsatz kommen?

Bei der Benutzung von Gartengeräten gelten die allgemeinen Vorschriften zu den Ruhezeiten im Nachbarschaftsrecht – angenommen werden Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie ab 17 Uhr. An Sonntagen ist es generell untersagt, die Geräte zu benutzen.

Sichtschutz: Darf der Nachbar das verbieten?

Errichtet ein Hauseigentümer einen Sichtschutz, der gleichzeitig als Abgrenzung zum anderen Grundstück dient, darf der Nachbar das nicht verbieten. Wichtig ist, dass es sich um eine "ortsübliche Abgrenzung" handelt, die dem Charakter des Viertels entspricht. Gängig ist dabei ein Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück, übliche Höhen liegen zwischen 170 und 190 cm, dabei kommt es aber auf die Vorgaben des Bundeslandes und der jeweiligen Gemeinden an.

Wie weit muss meine Terrasse vom Nachbargrundstück weg sein?

Bei diesem Abstand gilt ebenfalls das Landesnachbarrechtsgesetz der Bundesländer. Die Terrasse ist so anzulegen, dass die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände der Bundesländer und Gemeinden eingehalten werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts für Nachbarschaftsrecht.

Gut zu wissen:

Ist der Terrassenbau bereits länger als zwei Jahre her, hat der Nachbar keine Einspruchsfrist mehr, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Eine Anzeige ist also direkt nach dem Bau der Terrasse notwendig.

Welche Verjährungsfristen gelten im Nachbarschaftsrecht?

Die Verjährungsfristen im Nachbarschaftsrecht variieren zwischen 30, 10, 5 und 3 Jahren, wobei es auch Ansprüche gibt, die nicht verjähren. Das bedeutet, dass es auf den jeweiligen Sachverhalt ankommt. Es muss genau geprüft und festgelegt werden, auf welcher Rechtsgrundlage der jeweilige Anspruch beruht, um Rückschlüsse auf die Verjährung ziehen zu können. Ansprüche des Eigentümers auf Unterlassung von Störungen des Eigentums durch Vertiefungen oder durch drohenden Gebäudeeinsturz verjähren nicht. Anderes gilt für Ansprüche aus dem Nachbarschaftsverhältnis auf Entschädigung oder Ausgleich von Beeinträchtigungen. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährung, und das sind drei Jahre. Abweichende Regelungen finden sich auch in den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer, da Nachbarschaftsrecht grundsätzlich Ländersache ist.

Wie weit muss mein Schornstein vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Damit es im Nachbarhaus durch qualmende Schornsteine nicht zu Rauchbelästigungen kommt, gelten bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück. Die Mündung des Schornsteins muss waagerecht gemessen einen Abstand von mindestens 15 Metern zu den Fenstern des eigenen oder des Nachbargebäudes einhalten. Innerhalb eines Abstands von 15 Metern muss der Schornstein jedes Fenster, jede Tür oder jede Lüftungsöffnung um mindestens einen Meter überragen.

Was sagt das Nachbarschaftsrecht zu Photovoltaikanlagen?

Photovoltaikanlagen bieten zahlreiche Vorteile, können aber auch zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen, vor allem wenn Abstände oder Blendwirkungen nicht beachtet werden. Was das Nachbarschaftsrecht hierzu sagt, erfahren Sie hier.

Regelmäßig sind für die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage keine behördliche Genehmigung und auch kein nachbarliches Einverständnis erforderlich. Doch es gibt Ausnahmen, wenn es sich zum Beispiel um eine denkmalgeschützte Immobilie, um eine besonders große Anlage, um eine Freiflächenanlage oder um eine Fassadenanlage handelt. Ärger durch Photovoltaik im Nachbarrecht kann es geben, wenn bei der Installation die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden. Insbesondere wegen des Brandschutzes müssen Mindestabstände von 0,5 bis 1,25 Metern beachtet werden.

Für den Abstand maßgeblich ist die Beschaffenheit der verwendeten Baustoffe, aus denen die Unterkonstruktion sowie die Außenseite bestehen. Bei nicht brennbaren Stoffen, reicht ein Abstand von einem halben Meter zur Brandschutzmauer aus. Ein guter Fachbetrieb berücksichtigt die Abstände bereits im Zusammenhang mit der Planung. Da die Installation einer Photovoltaikanlage mehrere Tage benötigt und bisweilen Lärm macht, und es auch zu Schmutz kommen kann, gehört es zum guten Ton, die Nachbarn vorab zu informieren. Außerdem kann es aufgrund der Anlieferung der verschiedenen Photovoltaik-Komponenten zu Verkehrseinschränkungen kommen. Auch darüber sollten die Nachbarn gegebenenfalls informiert werden.

Photovoltaik ist im Nachbarrecht dann bedeutsam, wenn es durch die Anlage zu Blendungen auf dem Nachbargrundstück kommt. Abhängig vom Grad der Blendung können Nachbarn gegebenenfalls einen Beseitigungsanspruch geltend machen. Dieser wird jedoch verneint, wenn es sich um geringfügige Lichteinwirkungen handelt, die beispielsweise eine tägliche Dauer von rund einer Stunde haben, und das auch nur in den Sommermonaten. Bei einer intensiven Blendeinwirkung kann Eigentümern von Photovoltaikanlagen unter Umständen der Einbau von neuen Anti-Reflektions-Modulen zugemutet werden. Maßgeblich ist die individuelle Situation und damit die Blendintensität sowie die Blenddauer.

Weitere Streitthemen unter Nachbarn: Gerüche und Haustiere

Hier sehen Sie einen Mann beim Grillen.

Ein typischer Streitpunkt im Nachbarschaftsrecht ist beim Thema Geruchsbelästigung das Grillen. Obwohl es grundsätzlich erlaubt ist, sind Gestank und Rauchbelästigung jedoch nicht hinzunehmen. Einzelne Landesgesetze im Nachbarschaftsrecht geben zusätzliche Bedingungen vor. Möglicherweise ist das Grillen auch gemäß Hausordnung des Mietshauses untersagt.Auch von Haus- oder Nutztieren dürfen im Nachbarschaftsrecht weder Geruchs- noch andere Belästigungen ausgehen. Was hinzunehmen ist, entscheidet dabei oft der Einzelfall, weil es um die Situation im Wohnumfeld geht. So kann das Krähen eines Hahns in einer klassischen Wohngegend im Nachbarschaftsrecht als unzumutbare Belästigung gelten, in einem ländlich geprägten Umfeld aber nicht.

Welche weiteren Regelungen sind beim Nachbarschaftsrecht zu beachten?

Das Nachbarschaftsrecht regelt viele Themen von Lärmschutz bis hin zu speziellen Anforderungen für Anlagen wie Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen und klärt, was Nachbarn hinnehmen müssen und was nicht.

Wer eine Wärmepumpe installiert oder einen Whirlpool aufstellt, sollte ebenfalls das Nachbarschaftsrecht im Blick haben. Kann der Nachbar durch Geräusche oder andere Umstände gestört werden, sind bestimmte Abstände und Regelungen einzuhalten. Hauseigentümer, die ihr Grundstück mit einer Überwachungskamera schützen, müssen nach dem Nachbarschaftsrecht darauf achten, nur das eigene Grundstück zu filmen. Im besten Fall erkundigen Sie sich vor dem Aufstellen genau nach den geltenden Gesetzen. Gab es in der Vergangenheit Konflikte mit den Nachbarn, ist unter Umständen auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Inwieweit schränkt das Nachbarschaftsrecht die Videoüberwachung ein?

Wer eine Immobilie besitzt, trifft gewisse Vorkehrungen, um sich vor Vandalismus oder der Gefahr eines Einbruchs zu schützen. Dazu gehört auch die Überwachungskamera, die das Nachbarrecht tangiert, ohne dass sich Eigentümer dessen bewusst sind. Einerseits bieten sie einen wirksamen Schutz, andererseits kann eine Überwachungskamera durch das Nachbarrecht verboten sein. Das ist dann der Fall, wenn die Überwachungstechnik die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, nämlich der Nachbarn, verletzt.

  • In Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen darf nur das Sondereigentum mit Überwachungskameras geschützt werden. Das sind die eigene Terrasse sowie die Wohnräume im Gebäude. Nicht dazu gehört das Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel das Treppenhaus, der Zugang zum Mehrfamilienhaus oder der gemeinschaftlich genutzte Garten.

  • Ausnahmsweise können Überwachungskameras auch außerhalb des eigenen Grundstücksbereichs statthaft sein, wenn die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen gegenüber den Eigentümerinteressen nachrangig sind. Das ist der Fall, wenn der Eigentümer in der Vergangenheit bereits Opfer einer Straftat war oder es zu Sachbeschädigungen kam. Anders formuliert: Wenn eine Schutzfunktion erforderlich ist, dürfen die Überwachungskameras bleiben.

Tatsächlich sind Überwachungskameras im Nachbarrecht immer wieder ein Thema. Wer als Immobilienbesitzer rechtlich auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte diese Regelungen beachten:

  • Überwachung des eigenen Grundstücks und nicht von fremden Eigentum oder Gemeinschaftseigentum

  • Installation einer fest installierten Videokamera ohne Schwenkfunktion

  • Informieren und Aufklären der Nachbarn vor der Installation von Videokameras

  • Achten und Respektieren der Persönlichkeitsrechte anderer Menschen im Zusammenhang mit der Installation von Videotechnik

Wer als Nachbar unrechtmäßig gefilmt oder fotografiert wird, hat Anspruch auf Schadenersatz und kann diesen Anspruch im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits vor Gericht geltend machen. Vor Gericht erfolgt eine Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen und dem Schutzinteresse des Eigentümers an seinem Eigentum. Insoweit und auch aus Kostengründen ist einer außergerichtlichen Einigung der Vorzug zu geben, wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn im Sinne einer guten Nachbarschaft möglich ist.

Wie werden Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wärmepumpen im Nachbarschaftsrecht geregelt?

Immer mehr Menschen tauschen ihre Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aus. Die als umweltfreundlich, sparsam und energieeffizient angepriesenen Wärmepumpen nutzen regenerative und jederzeit frei verfügbare Energieträger. Gemeint sind Luft, Grundwasser und Erdwärme. Da der Aufstellungsort keinen Einfluss auf die Effizienz der Wärmepumpe hat, wird das kühlschrankgroße Gerät nicht in die Etagenwohnung oder in den Keller verbannt, sondern bevorzugt an der Grundstücksgrenze aufgestellt. Und das ist auch der Grund, warum die Wärmepumpe im Nachbarschaftsrecht eine Rolle spielt. Für den Eigentümer hat dieser Aufstellungsort den Vorteil, dass er die Wärmepumpe weder sieht noch hört. Anderes gilt für den Nachbarn, für den der Betrieb der Ventilatoren und der Kompressoren oftmals nicht zu überhören ist.

Auch wenn diese Geräusche in der Lautstärke als normale Unterhaltung eingestuft werden, entwickeln sie sich aufgrund der Kontinuität schnell zu einem intensiven Getöse. Schließlich arbeiten die Geräte wegen des erhöhten Energiebedarfs insbesondere in den Morgen- und Abendstunden im maximalen Bereich. Lärmbelästigung wegen einer Anlage, die sehr laut ist, sowie eine nicht fachgerechte Installation sind deshalb die beiden Bereiche, die maßgeblich dafür sind, dass die Wärmepumpe im Nachbarschaftsrecht und damit verbundenen Streitigkeiten eine wachsende Bedeutung erfährt. Umso wichtiger ist es, die Anlagen nicht in der Nähe von Schlafräumen aufzustellen und auch nicht in Ecken, wo es zu erhöhtem Schall kommen kann. Den Vorzug verdient die schallentkoppelte Aufstellung, an die sich leider nicht alle Handwerker und Hausbesitzer halten.

Wird diesbezüglich keine Rücksicht genommen, haben Nachbarn die Möglichkeit, sich gegen die Lärmbelästigung durch eine Wärmepumpe zu wehren und die betreffenden rechtlichen Schritte einzuleiten. Klassifiziert werden Störungen durch eine Wärmepumpe im Nachbarschaftsrecht als Immissionen. Deshalb schreibt beispielsweise die Hessische Bauordnung vor, dass eine Wärmepumpe einen Mindestabstand von drei Metern von der Grundstücksgrenze wahren muss. Um das Überschreiten der zulässigen Immissionsrichtwerte zu vermeiden, müssen Wärmepumpen so errichtet werden, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Welche Regelungen gibt es im Nachbarschaftsrecht zu Balkonen?

Im Nachbarschaftsrecht sind auch Rechte und Regeln enthalten, die den Balkon betreffen. Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht - hier eine Übersicht:

  • Mieter, die auf ihrem Balkon eine Markise anbringen möchten, müssen den Vermieter um Erlaubnis bitten. Gleiches gilt für Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Hier bedarf es der Zustimmung der Miteigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung. Gegebenenfalls ist in der Haussatzung diesbezüglich eine Regelung enthalten.

  • Was für das Anbringen einer Markise gilt, gilt auch für die Montage von Solarmodulen.

  • Ein häufiger Streitpunkt im Nachbarschaftsrecht ist das Grillen auf dem Balkon. Es hängt von den Regelungen auf Landesebene und auch vom Miet- und Wohnungsrecht sowie von der jeweiligen Hausordnung ab, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist und in welchem Umfang. Grundsätzlich sind Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. So dürfen Nachbarn beispielsweise nicht durch Rauch- oder Rußentwicklung beeinträchtigt werden. Nachbarn müssen keinesfalls dulden, dass Qualm in ihre Wohnung oder ihr Haus zieht. Dann handelt es sich um einen Verstoß gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob sich der Grill auf dem Balkon, im Garten oder auf einer Terrasse befindet.

  • Auch das Blumen gießen auf dem Balkon kann im Nachbarschaftsrecht eine Belästigung sein, nämlich dann, wenn der darunter wohnende Nachbar dadurch gestört wird. Gießen gehört zur erlaubten Nutzung, sodass Tropfen grundsätzlich hinzunehmen sein. Allerdings ist der Nachbar beim Blumen gießen verpflichtet, sich vorab zu vergewissern, dass niemand gestört wird. Es ist ihm deshalb auch zumutbar, mit dem Gießen zu warten, bis sich niemand auf dem Balkon befindet.

Das sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, dass es jede Menge Themen rund um den Balkon gibt, die sich für nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten eignen. Wichtig ist, mit den Nachbarn im Gespräch zu bleiben und derartige Probleme möglichst einvernehmlich zu regeln.

Das Schwengelrecht: Eine historische, aber relevante Besonderheit

Das Schwengelrecht erlaubt den Zugang zu einem Brunnen oder einer Pumpe. Es sichert die Bedienung über oder entlang eines fremden Grundstücks. Es wirkt als alte Wegerecht-Variante.

Das Schwengelrecht stammt aus ländlichen Strukturen. Es gewährt das Bedienen eines Pumpenschwengels über die Grenze. So erreicht der Eigentümer Wasseranlagen trotz enger Bebauung. Die Grundlage liegt oft in alten Grunddienstbarkeiten. Diese stehen im Grundbuch oder in Hofverträgen. Das Recht gilt für Zugang und Bedienung, nicht als allgemeiner Weg. Es unterscheidet sich vom Hammerschlag- und Leiterrecht. Dieses erleichtert Bauunterhalt an Nachbarwänden. Das Schwengelrecht betrifft dagegen Brunnen und Pumpen. Die Ausübung braucht Rücksicht und Maß. Klären Sie Bestand und Umfang schriftlich. Ziehen Sie das Katasteramt und das Grundbuchamt hinzu. Alte Bebauungspläne enthalten Hinweise auf solche Rechte. Das Recht entsteht als Grunddienstbarkeit nach §§ 1018 ff. BGB. Fehlt eine Eintragung, prüft ein Vertrag oder Gewohnheitsrecht. Eine einvernehmliche Regelung sichert die Nutzung dauerhaft. Dokumentieren Sie den Verlauf und die Handhabung genau. Reibungslos.

Umgang mit ungewöhnlichen Beeinträchtigungen (Ungeziefer, Lichtentzug, Mobilfunkantennen)

Ungewöhnliche Störungen bleiben rechtlich relevant. Ratten durch Nachbars Müll, extreme Verschattung oder Mobilfunkanlagen lösen Ansprüche aus. Maßstab sind § 906 BGB, öffentliches Recht und Ortsnormen.

  • Ungeziefer entsteht oft durch mangelhafte Ordnung. Lagert der Nachbar Müll offen, zieht das Ratten an. Dokumentieren Sie Spuren, Fotos und Zeitpunkte. Fordern Sie Abhilfe schriftlich mit Frist. Der Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB hilft. Bei Gesundheitsgefahr greift das Ordnungsrecht. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder die Gesundheitsbehörde. Diese Behörden treffen Anordnungen gegen die Ursache. Erfüllt der Nachbar seine Pflichten nicht, folgen weitere Schritte. Beauftragen Sie eine Schädlingsbekämpfung, wenn Gefahr besteht. Der Nachbar haftet für Kosten bei schuldhaftem Verhalten nach § 823 BGB. Beteiligen Sie die Haftpflichtversicherung, soweit Deckung vorliegt.

  • Lichtentzug belastet den Garten und Wohnräume. Hohe Hecken oder Gebäude verursachen Verschattung. Das Nachbarschaftsrecht prüft die Wesentlichkeit nach § 906 BGB. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist unzumutbar. Abstandsflächen der Bauordnung begrenzen Baukörper an Grenzen. Pflanzenabstände regeln die Landesnachbarrechtsgesetze. Verlangen Sie Rückschnitt oder Anpassung bei übermäßiger Verschattung. Beachten Sie Schutzsatzungen und Vegetationszeiten. Messen Sie die Verschattung mit Fotos und Uhrzeiten. Ein Anspruch ergibt sich auch bei dauerhafter Raumverdunkelung. Ein Gutachten bewertet die Intensität der Verschattung.

  • Mobilfunkantennen lösen häufig Sorgen aus. Maßgeblich sind Immissionsgrenzwerte der 26. BImSchV. Liegen Werte unter den Grenzwerten, bleibt die Anlage zulässig. Eine rechtmäßig genehmigte Anlage begründet eine Duldungspflicht. Ansprüche bestehen nur bei Überschreitungen oder Rechtsverstößen. Baurecht legt Abstände, Höhen und Standorte fest. Die Gemeinde entscheidet im Planverfahren über die Standortwahl. Fragen adressieren Sie an die Bauaufsicht. Prüfen Sie die Genehmigung und Messwerte sachlich. Ängste allein begründen keine Ansprüche. Orientieren Sie sich an Messwerten.

  • Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Messprotokolle und Fristen notieren.
  • Behördenweg: Ordnungsamt, Bauaufsicht und Gesundheitsamt einschalten.
  • Ansprüche: § 906 BGB, § 1004 BGB und öffentliches Recht beachten.
  • Dialog: Gespräch mit dem Nachbarn bleibt der erste Schritt.
  • Dokumentieren Sie auch Geruchsbelastungen. Fortlaufend dokumentieren.

Rechtliche Schritte und Rechtsschutz im Nachbarschaftsrecht

Erste Wahl bleibt der Dialog und die Dokumentation. Danach folgen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, notfalls mit Klage. Anwälte und Rechtsschutzversicherungen sichern Verfahren und Kosten.

Starten Sie mit einem strukturierten Gespräch. Halten Sie Vorfälle sofort schriftlich fest. Fotos, Zeugen und Messwerte stärken Ihre Position. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe. Verweisen Sie auf das Nachbarrecht und konkrete Paragraphen. Der zentrale Anspruch ist § 1004 BGB. Er umfasst Beseitigung und Unterlassung. Bei Immissionen greift § 906 BGB. Bei Schäden greift § 823 BGB. Überhängende Äste schneiden Sie nach § 910 BGB. Die Selbsthilfe erfordert eine Frist und schonende Ausführung. Bei Eilfällen hilft die einstweilige Verfügung. Sie sichert schnellen Rechtsschutz mit Gerichtsbeschluss.

Ein Anwalt prüft Erfolgsaussichten und Taktik. Er formuliert Abmahnungen und Anträge rechtssicher. Die Rechtsschutzversicherung deckt außergerichtliche und gerichtliche Kosten. Prüfen Sie die Deckungszusage vor Maßnahmen. Dokumentieren Sie jede Kommunikation und Reaktion. Hebeln Sie Scheinargumente mit Fakten aus. Eine Mediation entspannt verhärtete Situationen. Viele Länder verlangen vor Klage eine Schlichtung. Erkundigen Sie sich nach dem örtlichen Schlichtungsgesetz. Die Gütestelle führt Verfahren zügig durch.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beendet viele Konflikte außergerichtlich. Vereinbaren Sie klare Regeln und Vertragsstrafen. Ein Vergleich spart Zeit, Geld und Nerven. Kommt es zum Urteil, drohen Ordnungsgeld bei Verstoß. Vollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher. Schätzen Sie Risiken und Erfolg gemeinsam mit dem Anwalt. Achten Sie auf Verjährungsfristen für Ansprüche. Ein Anspruch auf Beseitigung verjährt regelmäßig. Ein laufender Verstoß löst neue Fristen aus. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie konsequent. Erstatten Sie Anzeige bei Straftaten, etwa Sachbeschädigung. Ein Gericht regelt auch Nutzungszeiten und Grenzen. Kostenrisiken mindern Sie durch Raten- oder Prozesskostenhilfe. Informieren Sie sich zur örtlichen Mediation kostenfrei.

  • Beweise: Fotos, Lärmprotokolle, Zeugen, Gutachten und Fristen.
  • Ansprüche: § 1004 BGB, § 906 BGB, § 823 BGB, § 910 BGB.
  • Taktik: Fristsetzung, Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz, Klage.
  • Hilfe: Anwalt, Gütestelle und Rechtsschutzversicherung früh einbinden.

Nachbarschaftsrecht – FAQ

Pflanzen, Hecken und Abstände zum Nachbarn – was gilt bei Grundstücksgrenzen?

Je nach Regelung im jeweiligen Bundesland sind entweder beide Eigentümer für Hecken und Zäune auf der Grundstücksgrenze verantwortlich oder nur der links vom Zaun. Wie nach an die Grenze gepflanzt werden darf, ist von der Wuchshöhe der Pflanzen abhängig (Verschattungsgefahr). Überhängende Pflanzenteile sind zu kürzen, Blätterfall ist zu tolerieren. Obst, das vom Nachbarn auf das eigene Grundstück gelangt, darf gegessen werden. Mehr Informationen zum Nachbarschaftsrecht

Welche Höhe darf eine Hecke haben?

Die maximale Höhe einer Ecke ergibt sich aus dem Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes. Jedes Land hat eine eigene zulässige Höhe, die zwischen 180 und 200 cm liegt. Aus der Heckenhöhe folgt der Grenzabstand. Bei einer höher gewachsenen Hecke muss der Abstand größer sein als bei einer niedrigeren Hecke. Der Grenzabstand liegt zwischen 50 cm und 200 cm. Alle Details zum Nachbarschaftsrecht

Lärm und Krach unter Nachbarn – was muss ich ertragen und was nicht?

Ganz allgemein gilt in Wohngebieten eine Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr sowie Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Vor allem in der Nachtruhe sind sämtliche Ruhestörungen zu unterlassen. Kinderlärm, z. B. beim Spielen, ist in der Regel hinzunehmen. Ruhestörungen durch Musik, Menschen, Tiere, Maschinen o. ä. kann je nach Situation unterschiedlich begegnet werden. In akuten Fällen hilft die Polizei.

Gerüche und Haustiere von Nachbarn – was gilt?

Obwohl das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, sind Gestank und Rauchbelästigung jedoch nicht hinzunehmen. Einzelne Landesgesetze im Nachbarschaftsrecht und manche Hausordnungen geben zusätzliche Bedingungen vor. Von Haus- oder Nutztieren dürfen im Nachbarschaftsrecht weder Geruchs- noch andere Belästigungen ausgehen. Was hinzunehmen ist, entscheidet dabei oft der Einzelfall.

Wie lässt sich ein Nachbarschaftsstreit schlichten?

Die meisten Bundesländer sehen im Nachbarschaftsrecht ein vorgeschaltetes außergerichtliches Schlichtverfahren vor. Die Erfahrung zeigt, dass ein Gerichtsurteil im Nachbarschaftsrecht das Zusammenleben der Streitparteien oft erschwert. Hier leistet ein Schlichter oft mehr für einen dauerhaften Rechtsfrieden. Weitere Details zur Streitschlichtung unter Nachbarn

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