Umzugskostenpauschale: Umzugskosten absetzen

Umzugskostenpauschale:
So setzen Sie Umzugskosten ab

Wer beruflich bedingt umzieht, kann seine Umzugskosten mit der Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Auch die Kosten für einen privaten Umzug lassen sich unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Erfahren Sie hier, wie sich mit der Umzugskostenpauschale Steuern sparen lassen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Umzugskostenpauschale?

  2. Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

  3. Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar?

  4. Voraussetzungen für die Gewährung

  5. Pauschale für Umzüge ins Ausland

  6. Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung

  7. Pauschale bei privatem Umzug

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Bei einem berufsbedingten Wohnortwechsel erlaubt das Finanzamt Steuerpflichtigen, einen Teil ihrer Umzugskosten ohne Belege über die Umzugskostenpauschale zu verrechnen. Doch nicht nur pauschal ist ein Umzug steuerlich absetzbar. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Höhe der Umzugskostenpauschale, lassen sich Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu ist es notwendig, alle Ausgaben durch Einzelnachweise in der Einkommensteuererklärung zu belegen.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Durch das BMF-Schreiben vom 20. Mai 2020 wurde die ursprüngliche Berechnung der Umzugskostenpauschale geändert. Zuvor fiel die Umzugskostenpauschale für Ledige anders aus als für Verheiratete oder Alleinerziehende. Zusätzlich wurde ein Zuschlag für weitere Personen im Haushalt berechnet. Für Umzüge seit dem 01.06.2020 gelten die neuen Regelungen.

Das Bundesfinanzministerium hat die Höhe der Umzugskostenpauschale für berufliche Umzüge am 01.04.2022 nach der neuen Berechnung wie folgt festgelegt:

  • Berechtigte erhalten 886 Euro

  • Für jede weitere Person kommen zusätzlich 590 Euro dazu. Als weitere Personen zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, ledige Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder, die mit dem Erziehungsberechtigten in der häuslichen Gemeinschaft leben.

Hinweis:

In Lebensgemeinschaften ohne Ehe oder Eintragung gilt für jede einzelne Person die Pauschale für Ledige.

Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar?

Folgende Umzugskosten lassen sich über die Pauschale verrechnen:

  • Beförderungskosten (Speditionskosten)

  • Reisekosten (0,30 € pro Kilometer für die Anfahrt zu Wohnungsbesichtigungen)

  • Mietentschädigung bei doppelter Mietbelastung für bis zu sechs Monate

  • Maklergebühren bzw. Maklerkosten

  • Kosten für Wohnungsanzeigen

  • Anschaffungskosten für Kochherd (max. 230 €) und Ofen (max. 164 € pro Zimmer)

  • Kosten für fachgerechte Elektroarbeiten (z. B. Anbringen von Lampen)

  • Verpflegungskosten (28 € pro Tag) und Trinkgelder für Umzugshelfer

  • Gebühren für Um- bzw. Anmeldung

  • Im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten in der bisherigen Wohnung

Gut zu wissen: 

Benötigen Kinder bedingt durch einen Wohnortwechsel Nachhilfe, lassen sich seit April 2022 Unterrichtskosten bis maximal 1.181 Euro pro Kind von der Steuer absetzen. Davon sind 50 Prozent erstattungsfähig. Überschreiten die Nachhilfekosten den Höchstbetrag, besteht die Möglichkeit, bis zu 75 Prozent des maximalen Betrags mit der Steuer zu verrechnen. Damit das Finanzamt die Nachhilfekosten berücksichtigt, ist die Vorlage von Rechnungen für den Nachhilfeunterricht erforderlich.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Umzugskostenpauschale gewährt?

Das Finanzamt gewährt durch die Umzugskostenpauschale Steuervorteile für berufsbedingte Umzüge. Es erkennt folgende Umzugsgründe an:

  • Wechsel des Arbeitsplatzes

  • Versetzung

  • Beginn von Ausbildung oder Studium

  • Verkürzung der Hin- und Rückfahrt zur Arbeit um mindestens eine Stunde täglich

  • Bessere Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes (z. B. durch den ÖPNV)

  • Vermeidung der doppelten Haushaltsführung.

Gilt die Umzugskostenpauschale für Umzüge ins Ausland?

Bei einem beruflich bedingten Wohnortwechsel ins Ausland sind die Umzugskosten von der Steuer absetzbar. Grundlage für die Höhe der Umzugskostenpauschale bildet Paragraf 18 Absatz 2 der Auslandsumzugskostenverordnung (AUG). Innerhalb der EU wird bei der Berechnung von einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 ausgegangen. Bei einem Umzug außerhalb der EU erhöht sich die Pauschale auf 21 Prozent des Grundgehalts.

Seit April 2021 betragen die Umzugskostenpauschalen für Auslandsumzüge:

Umzüge innerhalb der EU: 1.160 Euro

Umzüge außerhalb der EU: 1.218 Euro

Die Umzugskostenpauschale für Auslandsumzüge erhöht sich entsprechend der Anzahl der mit umziehenden Personen (z. B. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, usw.). Bei einem Rückumzug aus dem Ausland erkennt das Finanzamt 80 Prozent der oben genannten Beträge als Umzugspauschale an.

Wie gebe ich die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung an?

Die Umzugskostenpauschale wird in der Steuererklärung unter den Werbungskosten auf Seite 2 der Anlage N, in den Zeilen 45 bis 48 eingetragen. Für die Pauschale sind keine Nachweise erforderlich! Liegen Ihre Umzugskosten höher als der Pauschalbetrag, können Sie Ihre zusätzlichen Ausgaben unter dem Punkt Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen. In diesem Fall sind die entsprechenden Einzelnachweise mit der Steuererklärung einzureichen.

Gut zu wissen:

Das Elsterforum auf der offiziellen Webseite der deutschen Finanzämter bietet Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung online.

Sind Umzugskosten auch bei einem privaten Umzug steuerlich absetzbar?

Wer aus privaten Gründen umzieht, hat die Möglichkeit, einen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten abzusetzen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich pro Jahr 20 Prozent, jedoch höchstens 4.000 Euro, der Umzugskosten von der Steuer abziehen.

Gut zu wissen:

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen lassen sich die Umzugskosten steuerlich geltend machen: als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung. Das Finanzamt verlangt in diesem Fall meist ein ärztliches Attest.

Umzugskostenpauschale – FAQ

Was und wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Wer berufsbedingt den Wohnort wechselt, kann über die Umzugskostenpauschale Teile der Umzugskosten von der Steuer absetzen. Für Berechtigte beträgt die Pauschale 886 Euro. Für jede weitere in dem Haushalt lebende Person fallen 590 Euro zusätzlich an. Dazu zählen neben Ehepartnerinnen auch Lebenspartner, Kinder sowie Stief- und Pflegekinder. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Umzugskostenpauschale, lassen sich Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Welche Umzugskosten sind steuerlich absetzbar?

Über die Umzugskostenpauschale lassen sich u. a. Beförderungs- und Reisekosten, Mietentschädigung, Maklergebühren, Kosten für Wohnungsanzeigen und fachgerechte Elektroarbeiten, Verpflegungskosten und Trinkgelder für Umzugshelfer und Gebühren für Um- bzw. Anmeldung verrechnen. Erfahren Sie, welche Umzugskosten sich noch von der Steuer absetzen lassen.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Umzugskostenpauschale gewährt?

Durch die Umzugskostenpauschale gibt es Steuervorteile für berufsbedingte Umzüge. Dazu gehören neben dem Wechsel des Arbeitsplatzes und einer Versetzung auch der Beginn von Ausbildung oder Studium. Ebenso kann die Pauschale bei einer Verkürzung der Hin- und Rückfahrt zur Arbeit um mindestens eine Stunde täglich oder der besseren Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes geltend gemacht werden.

Gilt die Umzugskostenpauschale für Umzüge ins Ausland?

Ja. Innerhalb der EU wird bei der Berechnung von einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 ausgegangen. Bei einem Umzug außerhalb der EU erhöht sich die Pauschale auf 21 Prozent des Grundgehalts. Für Umzüge innerhalb der EU bedeutet das 1.160 Euro, für Umzüge außerhalb der EU 1.218 Euro. Mehr zur Umzugskostenpauschale bei Umzügen ins Ausland

Wie gebe ich die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung an?

Die Umzugskostenpauschale wird in der Steuererklärung unter den Werbungskosten auf Seite 2 der Anlage N, in den Zeilen 45 bis 48 eingetragen. Für die Pauschale sind keine Nachweise erforderlich! Liegen Ihre Umzugskosten höher als der Pauschbetrag, können Sie Ihre zusätzlichen Ausgaben unter dem Punkt Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen. In diesem Fall sind die entsprechenden Einzelnachweise mit der Steuererklärung einzureichen.

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.