Güterstand - Definition und Beispiel

Güterstand: Was ist das?

Partner, die heiraten oder ihre Lebensgemeinschaft eintragen lassen möchten, sind gut beraten, sich rechtzeitig auf einen zukünftigen Güterstand zu verständigen. Der wenig romantische Begriff regelt die Vermögensaufteilung im Falle von Tod oder Scheidung. Mit dem Güterstand verhält es sich dabei wie mit der Erbfolge: Werden keine Vereinbarungen getroffen, gilt der gesetzliche Güterstand.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Güterstand ➤ Definition & Beispiel

  2. Warum ist der Güterstand in einer gesetzlichen Partnerschaft immer wichtig?

    1. 1.1. Von Fahrnisgemeinschaft bis Nutzverwaltung: Kleiner Ausflug in die Historie

  3. Welche Güterstände sind in Deutschland überhaupt möglich?

    1. 2.1. Was genau bedeutet Güterstand der Zugewinngemeinschaft?

    2. 2.2. Warum ist der Güterstand der Gütertrennung so beliebt?

    3. 2.3. Wie funktioniert der Güterstand der Gütergemeinschaft?

    4. 2.4. Was ist mit deutsch-französischer Wahl-Zugewinngemeinschaft gemeint?

  4. Wie kann ich den gesetzlichen Güterstand ändern?

  5. Welche Güterstände sind in anderen Ländern üblich?

  6. FAQ - Güterstände

Hinweis:

Für einen vollständigen Vermögensplan benötigen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie.

Was ist der Güterstand?

Definition:

Der Güterstand ist eine rechtliche Regelung, die die Vermögensaufteilung in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft regelt. Er bestimmt, welchen Stellwert die individuellen Besitztümer der Partner sowie das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen haben. Ohne eine explizite Vereinbarung gilt der gesetzliche Güterstand. Dieser sollte frühzeitig besprochen werden, da er die finanzielle Situation im Falle von Tod oder Scheidung maßgeblich beeinflusst.

Was ist der Güterstand?

Beispiel für Scheidungsfall:

Angenommen, ein Paar heiratet (Tom & Lisa), ohne einen spezifischen Güterstand zu wählen. In diesem Fall greift automatisch die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Während ihrer Ehe erwirtschaften sie gemeinsam Vermögen, sei es durch Einkommen, Investitionen oder andere finanzielle Aktivitäten.

Nach 10 Jahren beschließen Lisa und Tom, sich zu scheiden. Nun kommt der Güterstand zum Tragen. In der Zugewinngemeinschaft während der Ehe wird erworbener Zugewinn aufgeteilt. Angenommen, Tom hat in dieser Zeit ein höheres Vermögen erzielt als Lisa. Gemäß den Regelungen muss Tom einen Ausgleich zahlen, der jedoch auf maximal die Hälfte seines Endvermögens begrenzt ist.

Hätten Lisa und Tom im Voraus einen anderen Güterstand gewählt, wäre die Aufteilung möglicherweise anders verlaufen.

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Warum ist der Güterstand in einer gesetzlichen Partnerschaft immer wichtig?

Der Güterstand bestimmt in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft darüber, welchen Stellwert die eigenen, in die Partnerschaft mit eingebrachten Besitztümern und das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zukünftig haben. Je nach gewähltem Status wirkt sich der Güterstand bereits während der Partnerschaft aus - in jedem Fall jedoch, wenn diese freiwillig oder auch unfreiwillig durch Tod beendet wird. Wem welche finanziellen Mittel zugesprochen werden, wer an wen eventuell Ausgleichszahlungen zu leisten hat und nicht selten die Frage, wer aus der gemeinsamen bewohnten Immobilie ausziehen muss - die Antworten auf alle diese Fragen können Sie durch die Wahl des richtigen Güterstands bereits im Vornhinein bestimmen. Unterstützt werden Sie dabei durch die eindeutigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.1. Von Fahrnisgemeinschaft bis Nutzverwaltung: Kleiner Ausflug in die Historie

Die heutigen Regelungen zum wählbaren Güterstand sind noch gar nicht so alt. Erst seit 1958 gibt es die offiziellen Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft (Details dazu unter Punkt 2). Bis 1900 galten in Deutschland mehr als 100 unterschiedliche Güterrechte, denen mehr oder weniger gemeinsam war, dass sie in fast allen Lebenslagen den Mann begünstigten. Das änderte sich erst grundlegend nach dem Endes des Zweiten Weltkriegs. Es gab viele Soldatenwitwen, die mit den verbliebenen Besitztümern ihrer gefallenden, oder vermissten, Männer die Kinder durchbringen mussten. Und es gab eine steil ansteigende Kurve von Scheidungsanträgen für die in den letzten Kriegswirren voreilig geschlossenen Ehen. Aber erst mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957 wurde auch das deutsche Güterrecht reformiert.

2. Welche Güterstände sind in Deutschland überhaupt möglich?

In Deutschland können Sie grundsätzlich zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 bis § 1390 BGB), der Gütertrennung (§ 1414 BGB) und der Gütergemeinschaft (§ 1415 bis § 1518 BGB wählen. Erst 2013 neu hinzugekommen ist die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft (§ 1519 BGB). Dieser Güterstand ist keineswegs auf deutsch-französische Partnerschaften geschränkt, sondern verdankt seinen Namen lediglich der bilateralen Vereinbarung zwischen den beiden Staaten, die im Rahmen einer Angleichung europäischer Rechtsvorschriften getroffen wurde.

Welche Güterstände sind in Deutschland überhaupt möglich?

Wichtig:

Treffen Sie als Partner keine andere, ausdrückliche Wahl, so gilt für Sie fortan der vom Gesetzgeber favorisierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

2.1. Was genau bedeutet Güterstand der Zugewinngemeinschaft?

Bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt zunächst jeder Partner alleiniger Eigentümer des von Ihm in die Partnerschaft mit eingebrachten Vermögens. Das gilt sowohl für tatsächliche Werte und finanzielle Mittel, aber auch für Negativvermögen, also Schulden, Kredite und Verbindlichkeiten. Der sogenannte Zugewinn bezeichnet Vermögen, das während der Partnerschaft von beiden gemeinsam erwirtschaftet wurde. Dieser wird im Falle einer Scheidung aufgeteilt und zwar insofern, dass derjenige mit einem höheren Vermögenszuwachs dem anderen, der weniger zu verbuchen hat, einen Ausgleich zahlen muss. Der Ausgleich ist gleichwohl auf maximal die Hälfte des Endvermögens des zahlungspflichtigen Partners begrenzt.

2.1.1. Vorteile der Zugewinngemeinschaft

  • Das eigene Vermögen, einschließlich eventueller Erbschaften oder Schenkungen, bleibt beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft in jedem Fall vollständig erhalten. 

  • Sie haften nicht für die Schulden des anderen. 

  • Der Zugewinn wird erst dann wichtig, wenn die Partnerschaft durch Scheidung oder Tod aufgelöst wird. 

  • Beim Tod des Partners erhöht sich Ihr gesetzlicher Erbteil automatisch um ein Viertel, ohne dass eine Zugewinnberechnung nötig würde. 

2.1.2. Nachteile der Zugewinngemeinschaft

  • Während der Partnerschaft können Sie ohne Zustimmung des anderen nicht über Ihr Gesamtvermögen verfügen. 

  • Die Berechnung des Zugewinns (Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen) ist oft kompliziert und birgt viel Konfliktpotential. 

  • Wohnen Sie gemeinsam in der Immobilie Ihres Partners und ist er als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen, kann er Ihren Auszug verlangen. 

  • Steigt der Wert einer Immobilie, die einem Partner gehört, während der Zeit der Partnerschaft nennenswert, so fließt diese Wertsteigerung in die Zugewinnberechnung mit ein. 

2.2. Warum ist der Güterstand der Gütertrennung so beliebt?

Insbesondere kinderlose Paare und/oder Lebensgemeinschaften, in denen ein Partner selbstständig ist, wählen häufig den Güterstand der Gütertrennung. Wie der Name unschwer vermuten lässt, werden mit einer solchen Vereinbarung die jeweiligen Vermögensanteile konsequent separiert. Unter einem rein vermögensrechtlichen Blickwinkel haben die beiden Partner daher den Status eines unverheirateten Paares. Die Gütertrennung wird zumeist favorisiert, wenn beide Partner voll berufstätig sind.

2.2.1. Vorteile der Gütertrennung

  • Sie dürfen jederzeit und vollumfänglich über Ihr Vermögen verfügen. 

  • Für Schulden Ihres Partners können Sie nicht haftbar gemacht werden. Sie müssen keine Eingriffe in Ihr Privatvermögen fürchten, sollte beispielsweise der Betrieb Ihres Partners Insolvenz anmelden müssen. 

  • Bei einer eventuellen Scheidung sind Sie nicht zum Zugewinnausgleich verpflichtet. 

2.2.2. Nachteile der Gütertrennung

  • Für einen finanziell schwächer gestellten Partner bedeutet der fehlende Zugewinnausgleich ein erhebliches Risiko. 

  • Nach dem Tod eines Partners erhält der überlebende Partner, bei fehlendem Testament, nur ein Viertel des Nachlasses, das er zudem versteuern muss. 

  • Investieren die Partner gemeinsam in eine Immobilie, versäumen es aber, sich beide im Grundbuch eintragen zu lassen, so fällt die Immobilie an den Eigentümer laut Grundbuch. 

Gut zu wissen:

Die Entscheidung, den Güterstand der Gütertrennung zu wählen, muss vor einem Notar getroffen und mit einem Ehevertrag besiegelt werden. In diesem kann auf Wunsch auch festgehalten werden, dass im Falle einer Scheidung einem Versorgungsausgleich zugestimmt wird - die Rentenansprüche beider Partner also ausgeglichen werden.

2.3. Wie funktioniert der Güterstand der Gütergemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft wird heute nur noch sehr selten vereinbart. Sie steht für die völlige Verschmelzung der Vermögen beider Partner - und zwar unabhängig davon, ob das Vermögen schon vor der Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft existent war oder zusammen erwirtschaftet wurde. Der gesamte Besitz wird gemeinschaftlich verwaltet.

2.3.1. Vorteile der Gütergemeinschaft

  • Beide Partner können über das gemeinsame Eigentum verfügen. 

  • Jedem Partner „gehört“ die Hälfte des Vermögens. 

  • Sie können bestimmte Vermögensanteile als sogenanntes „Vorbehaltsgut“ oder „Sondergut“ vertraglich explizit aus dem gemeinsamen Topf herausnehmen und nur einem Partner zuschreiben. 

2.3.2. Nachteile der Gütergemeinschaft

  • Die Gemeinsamkeit gilt auch für alle Schulden und Verbindlichkeiten. 

  • Eine gemeinsame Immobilie muss bei einer eventuellen Scheidung "aufgeteilt" werden. Es ist nicht relevant, ob sie zusammen erworben wurde oder ob ein Partner sie mit in die Partnerschaft gebracht hat. 

  • Im Erbfall (ohne Testament) erbt der überlebende Partner ein Viertel des Nachlasses. 

2.4. Was ist mit deutsch-französischer Wahl-Zugewinngemeinschaft gemeint?

Wie oben bereits erwähnt, ist der Güterstand der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft erst 2013 ins BGB aufgenommen worden. Er kann ungeachtet des leicht missverständlichen Namens von jedem Ehepaar oder jeder Lebensgemeinschaft, die in Deutschland begründet wird, gewählt werden.

Die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft folgt in ihren Grundsätzen und Regelungen weitgehend der deutschen Zugewinngemeinschaft (siehe Punkt 2.1.), allerdings gibt es ein paar gravierende Unterschiede:

  • Dieser Güterstand beschränkt die Verfügung über die bislang gemeinsame bewohnte Immobilie. Im Scheidungsfall können nur beide Partner gemeinsam darüber verfügen - und zwar ganz unabhängig davon, wer als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist.

  • Der gegebenenfalls wichtigste Unterschied: Die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft schließt Immobilien, die ein Partner mit in die Lebensgemeinschaft gebracht hat, bei der Zugewinnberechnung aus. Das meint: Auch eine eventuelle Wertsteigerung der Immobilie schlägt sich nicht in der Höhe der Ausgleichszahlung nieder.

  • Im Erbfall steht dem überlebenden Partner ein Viertel des Erbes plus ein konkret berechneter Zugewinnausgleich zu. Die Möglichkeit diesen Zugewinn, wie bei der deutschen Variante, pauschal mit einem weiteren Viertel abzudecken, gibt es nicht.

3. Wie kann ich den gesetzlichen Güterstand ändern?

Der gesetzliche Güterstand kann jederzeit durch einen Ehevertrag, den Sie von einem Notar beurkunden lassen geändert werden. Und „jederzeit“ meint tatsächlich "jederzeit“. Sie können sich auch nach einigen Jahren, in denen Sie bereits einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, für einen anderen Güterstand entscheiden.

Wie kann ich den gesetzlichen Güterstand ändern?

Und, ganz wichtig: Die einzelnen Regelungen der verschiedenen Güterstände sind nicht in Beton gegossen. Das meint: Sie können bestimmte Punkte so gestalten, dass Sie zu Ihren persönlichen Lebensumständen besser passen. Eine gewisse Relevanz hat in diesem Zusammenhang die sogenannte „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ erlangt, innerhalb derer Sie beispielsweise bestimmte Vermögensanteile im Scheidungsfall vom Zugewinn ausschließen können. Oder Sie vereinbaren für den Todesfall eine Zugewinngemeinschaft, für den Scheidungsfall jedoch Gütertrennung.

4. Welche Güterstände sind in anderen Ländern üblich?

Die gesetzlichen Regelungen zum Güterstand, die in Deutschland gelten, finden sich in ähnlicher Form auch in der Schweiz - nur dass der Zugewinnausgleich dort Errungenschaftsbeteiligung heißt. In Österreich dagegen ist die Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand vorgesehen. Auch die Türkei orientiert sich am Schweizer Vorbild. In den USA herrscht indessen ein wahrer Flickenteppich an unterschiedlichen Normen: Dort untersteht der gesetzliche Güterstand der Hoheit der einzelnen Bundesstaaten.

5. FAQ

Was ist der gesetzliche Güterstand?

Als gesetzlicher Güterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft verankert. Das bedeutet: Wenn Sie eine Ehe schließen oder eine Partnerschaft eintragen lassen, gilt für Sie und Ihren Partner automatisch die Zugewinngemeinschaft. Diesen Umstand können Sie durch einen Ehevertag jederzeit ändern. Hier erfahren Sie mehr über Güterstände in Deutschland.

Welche unterschiedlichen Güterstände gibt es?

In Deutschland können Sie zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft und der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft wählen. In Ihrem persönlichen Ehevertag sind zudem Änderungen an den Vorschriften der einzelnen Modelle möglich.

Wann und wo muss ich meinen Güterstand angeben?

Eine Selbstauskunft über den Güterstand wird heute fast nur noch in notariellen und/oder Erbdokumenten verlangt. In allgemeinen Formularen richtet sich die Fragestellung vorzugsweise nach dem Familienstand mit den Auswahlmöglichkeiten ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet. Hier erfahren Sie mehr über Güterstände in Deutschland.

Wann kann ich den Güterstand ändern?

Sie können sich direkt nach, besser jedoch noch kurz vor der, Begründung einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft für einen anderen als den gesetzlichen Güterstand entscheiden und dies mit einem Ehevertrag von einem Notar beurkunden lassen. Gleichwohl ist es auch möglich, zu einem späteren Zeitpunkt, auch nach Jahren gemeinsamer Lebensführung, einen Wechsel oder eine Modifikation des Güterstands vorzunehmen.

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