Bei Trennung Haus verkaufen: Das gilt im Trennungsjahr
Das Trennungsjahr ist eine
wichtige Voraussetzung für die spätere Scheidung einer Ehe. Was sich
zunächst einfach anhört, wirft in der Praxis viele Fragen auf.
Besonders, wenn die Noch-Eheleute gemeinsam eine Immobilie nutzen oder
in Erwägung ziehen ihre Wohnung oder ihr Haus noch im Trennungsjahr zu
verkaufen, ist einiges zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
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Was ist das Trennungsjahr?
Eine Ehe wird geschieden, wenn
sie gescheitert ist. Der Gesetzgeber verlangt von scheidungswilligen
Ehepartnern, dass sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben.
Damit soll deutlich werden, dass es zwischen den Eheleuten keine
Aussicht auf Versöhnung gibt. Häufig wird dieses Getrenntleben während
des Trennungsjahres als "Trennung von Tisch und Bett" beschrieben. Im
Trennungsjahr müssen die Noch-Eheleute jeder für sich ein eigenständiges
Leben beginnen und den gemeinsamen Lebensalltag in zwei individuelle
Lebenssituationen aufteilen. Das ist relativ einfach zu realisieren,
wenn einer der Partner die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus
verlässt oder sich das Paar durch die Trennung zu einem Wohnungs- oder
Hausverkauf
entschließt.
Trennungsjahr im eigenen Haus - was ist zu beachten?
Nicht nur aus finanziellen
Gründen entscheiden sich viele Ehepartner aber dafür, das Trennungsjahr
im eigenen Haus zumindest zeitweilig fortzusetzen. Dies kann sich jedoch
schwierig gestalten. Denn: Wer während des Trennungsjahres gemeinsam
eine Immobilie bewohnt, darf nur noch die Gemeinschaftsräume mit Küche
und Bad gemeinsam nutzen. Jeder für sich muss einen eigenen Hausstand
verwirklichen. Besonders das Trennungsjahr im eigenen Haus oder der
eigenen Wohnung bedarf einer sorgfältigen Dokumentation, in deren
Mittelpunkt das getrennte Wirtschaften der Partner steht. Nicht selten
kommt es bei getrennt lebenden Eheleuten zu vermeintlichen
Unterbrechungen der Trennung, was häufig von einem der Partner ausgeht,
der wieder zum anderen Partner zurückkehrt.
Wie wird das Trennungsjahr dokumentiert?
Im Gegensatz zu einer Scheidung
müssen Scheidungswillige eine Trennung oder die Einleitung eines
Trennungsjahres nicht formal beantragen oder einreichen. Normalerweise
stellt die Einhaltung der Trennungszeit beim späteren Scheidungsantrag
kein Problem dar, wenn sich beide Partner am Ende über deren Beginn und
in ihrem Scheidungswillen einig sind. Sie geben dann auf Nachfrage beim
Gericht den Zeitpunkt der Trennung gleichlautend an. Kommt es dabei zu
Abweichungen und zu Auseinandersetzungen zwischen den Noch-Ehepartnern,
können diese Umstände das Scheidungsverfahren erheblich verzögern sowie
unter anderem zu höheren Rechtsanwaltskosten führen. Deshalb ist es
empfehlenswert, den Zeitpunkt der Trennung und das Trennungsjahr zu
dokumentieren. Das gilt insbesondere, wenn die Eheleute das
Trennungsjahr zeitweilig oder sogar über einen längeren Zeitraum in
einer gemeinsamen Immobilie verleben und sich so vorerst gegen einen
Haus- oder
Wohnungsverkauf
bei der Trennung entscheiden.
Für die Dokumentation bieten sich verschiedene Möglichkeiten an.
Die Noch-Eheleute lassen den Beginn des Trennungsjahres bei einem Notar gemeinsam beurkunden
Die Noch-Eheleute lassen von einem Rechtsanwalt eine gemeinsame Erklärung aufsetzen
Ein Ehepartner lässt eine einseitige Erklärung von einer Rechtsanwältin aufsetzen, die diese dem anderen Partner zustellt
Vielfach wird
in diesem Zusammenhang von einem sogenannten Trennungsbrief gesprochen.
Dieser enthält unter anderem Erklärungen dazu, wie die Noch-Eheleute das
getrennte Wirtschaften umsetzen und den genauen Zeitpunkt für den
Beginn des Trennungsjahres.
Wann können Eheleute auf das Trennungsjahr verzichten?
Es ist nur möglich, auf ein
Trennungsjahr zu verzichten beziehungsweise die Zeitspanne von einem
Jahr zu verkürzen, wenn die Voraussetzungen für einen Härtefall
vorliegen. Das heißt: Eine Scheidung ohne Trennungsjahr kann dann
erfolgen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Partner eine
besondere Härte darstellt, die diesem nicht zumutbar ist. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn einer der Partner wiederholt gewalttätig
ist oder ein anhaltendes Drogenproblem vorliegt. Ein Verzicht auf das
Trennungsjahr ist demnach als Ausnahme anzusehen, die besondere Umstände
erfordert.
Bei Trennung Haus verkaufen - Wie ist im Trennungsjahr mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen?
Die Nutzung einer gemeinsamen
Immobilie wirft nicht nur bei der Scheidung selbst, sondern schon
während des Trennungsjahres praktische, finanzielle und rechtliche
Fragen auf. Einige Paare würden durch die Trennung ihr Haus gern
verkaufen. In einem ersten Schritt sind die Eigentumsverhältnisse zu
klären. Nicht immer sind beide Eheleute rechtlich gesehen Eigentümer der
Immobilie, sodass nur der Eigentümer über einen eventuellen Wohnungs-
oder Hausverkauf bei Trennung entscheiden kann. Gehört die Immobilie
beiden Noch-Ehepartnern gemeinsam, und zieht einer der Partner bei einer
Trennung aus der gemeinsam genutzten Immobilie aus, hat er einen
Anspruch auf einen Nutzungsausgleich gegen die in der Immobilie
verbleibende Partnerin. Auf der anderen Seite sind noch zu tilgende
Immobilienfinanzierungen
auch nach einer Trennung zu bedienen. Daraus können sich
wirtschaftliche Belastungen und gegenseitige Ausgleichsansprüche
ergeben. Wenn sich die beiden Partner bei der Trennung über deren
Endgültigkeit und die spätere Scheidung einig sind, kann es deshalb auch
sinnvoll sein, noch im Trennungsjahr das Haus oder die Wohnung zu
verkaufen. Wie genau bei einem Trennungsjahr im eigenen Haus oder der
eigenen Wohnung mit der Immobilie umzugehen ist und ob ein Hausverkauf
bei Trennung in Erwägung gezogen werden sollte, kommt also auf die
Umstände des einzelnen Falls an.
Hausverkauf bei Trennung - welche Alternativen gibt es?
Im weiteren Verlauf der Trennung
und bei der späteren Scheidung ergeben sich möglicherweise noch andere
Möglichkeiten im Hinblick auf die Nutzung der gemeinsamen Immobilie. So
ist neben einem Wohnungs- oder Hausverkauf bei Trennung auch eine
Teilung der Immobilie möglich. Zudem kommt auch die Alleinnutzung der
Immobilie durch eine Beteiligte mit einer Ausgleichszahlung an den
anderen in Betracht.
Welche Schritte Sie beachten sollten, wenn Sie bei Trennung Ihr Haus verkaufen möchten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Haus mit Scheidung“ .
Trennungsjahr – FAQ
Was ist das Trennungsjahr?
Vor der Scheidung müssen Eheleute das Trennungsjahr einhalten. Der Gesetzgeber verlangt von scheidungswilligen Ehepartnern nämlich, dass sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Damit soll deutlich werden, dass es zwischen den Eheleuten keine Aussicht auf Versöhnung gibt. Im Trennungsjahr müssen die Noch-Eheleute jeder für sich ein eigenständiges Leben beginnen und den gemeinsamen Lebensalltag in zwei individuelle Lebenssituationen aufteilen. Mehr Informationen zum Trennungsjahr
Wie wird das Trennungsjahr dokumentiert?
Es ist empfehlenswert, den Zeitpunkt der Trennung und das Trennungsjahr zu dokumentieren. Das gilt insbesondere, wenn die Eheleute das Trennungsjahr zeitweilig oder sogar über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Immobilie verleben. Noch-Eheleute lassen den Beginn des Trennungsjahrs bei einem Notar gemeinsam beurkunden oder lassen von einem Rechtsanwalt eine gemeinsame Erklärung aufsetzen. Ebenso ist es möglich, dass ein Ehepartner eine einseitige Erklärung, den sogenannten Trennungsbrief, von einem Rechtsanwalt verfassen lässt, die dieser dem anderen Partner zustellt. Weiterlesen, was bei der Dokumentation zu beachten ist
Wann können Eheleute auf das Trennungsjahr verzichten?
Es ist nur möglich, auf ein Trennungsjahr zu verzichten beziehungsweise die Zeitspanne von einem Jahr zu verkürzen, wenn die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn einer der Partner wiederholt gewalttätig ist oder ein anhaltendes Drogenproblem vorliegt. Ein Verzicht auf das Trennungsjahr ist demnach als Ausnahme anzusehen, die besondere Umstände erfordert.
Wie ist im Trennungsjahr mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen?
Die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie wirft nicht nur bei der Scheidung selbst, sondern schon während des Trennungsjahres praktische, finanzielle und rechtliche Fragen auf. Gehört die Immobilie beiden Noch-Ehepartnern gemeinsam, und zieht einer der Partner bei einer Trennung aus der gemeinsam genutzten Immobilie aus, hat er einen Anspruch auf einen Nutzungsausgleich. Auf der anderen Seite sind noch zu tilgende Fremdfinanzierungen auch nach einer Trennung zu bedienen. Deshalb kann ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie bereits im Trennungsjahr sinnvoll sein. Mehr zum Thema Hausverkauf bei Trennung
Themengebiet: Immobilienverkauf
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