Haus bei Scheidung:
Was passiert bei einer Trennung mit der Immobilie?
Ehepartner teilen die gemeinsamen Vermögensgegenstände im Falle einer Scheidung untereinander auf. Bei Immobilieneigentum müssen die Partner klären, was mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung passieren soll. Erfahren Sie hier u.a. was der Zugewinnausgleich ist und was bei einer Scheidung mit dem Haus passiert.
Das Wichtigste zusammengefasst
Bei einer Scheidung müssen Ehepartner klären, ob sie das Haus verkaufen, auszahlen, teilen oder weiter nutzen.
Der Güterstand entscheidet über Eigentum und einen möglichen Zugewinnausgleich.
Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft mit reinem Geldausgleich.
Gehört das Haus beiden, erfolgt die Trennung über Verkauf oder Auszahlung eines Anteils.
Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, erhält der andere keinen Eigentumsteil.
Kinderinteressen beeinflussen die Lösung stark, etwa durch Wohnmodelle oder Nutzung des Hauses.
Bleibt der Kredit bestehen, bindet er beide Partner bis zur Übernahme oder Ablösung.
Ohne Einigung droht eine Teilungsversteigerung mit oft niedrigerem Erlös.
Steuerliche Themen wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer spielen eine zentrale Rolle.
Eine neutrale Immobilienbewertung bildet die Basis für faire Entscheidungen.
Inhaltsverzeichnis:
Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?
Was ist im Hinblick auf Kinder und die familiären Bedürfnisse zu bedenken?
Scheidung mit Haus – Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Wertermittlung bei Scheidung: So wird der Immobilienwert ermittelt
Was, wenn der Immobilienkredit bei der Scheidung mit Haus noch nicht abbezahlt ist?
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?
Bei Scheidung und Haus stehen mehrere Lösungen bereit: Verkauf, Auszahlung, Realteilung oder Vermietung. Die passende Lösung hängt von Finanzierung, Marktwert, Belastungen und Bedürfnissen ab. Einvernehmliche Regelungen senken Kosten und rechtliche Risiken.

Ein Praxisbeispiel: Ein Ehepaar trennt sich und das Ehehaus steht leer. Die Bank verlangt weiter Raten, die Kinder brauchen Stabilität. Jetzt zählt eine sachliche Entscheidung mit Blick auf Marktwert, Kredit und rechtliche Folgen.
Verkauf: Erzielter Kaufpreis tilgt den Kredit und schafft Liquidität. Ein fairer Marktwert verhindert Streit und verzögerten Abschluss. Der Verkauf beendet die Gemeinschaft am Haus.
Vorteile: Kein weiterer Streit über Nutzung; klare Vermögensaufteilung; Kreditablösung möglich.
Nachteile: Verlust des Wohnortes; Verkaufsnebenkosten; Zeitdruck mindert Preis.
Praxis: Maklerauftrag mit klaren Befugnissen. Vollmacht oder gemeinsame Unterschrift. Kaufvertrag mit Regelung zur Lastenfreistellung.
Auszahlung: Ein Partner übernimmt das Haus allein und zahlt den anderen aus. Grundlage ist der marktgerechte Wert abzüglich Schulden und Belastungen. Die Bank prüft die alleinige Tragfähigkeit.
Vorteile: Erhalt der Wohnsituation; klare Eigentumsverhältnisse.
Nachteile: Hohe Liquiditätsbelastung; Notargebühren; eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.
Praxis: Wertermittlung, Finanzierungszusage, Auflassung und Grundbuchänderung. Scheidungsfolgenvereinbarung sichert Details.
Realteilung: Teilung des Hauses oder Grundstücks in zwei Einheiten. Rechtlich braucht es Teilungserklärung oder Vermessung. Diese Lösung passt nur bei geeigneten Objekten.
Vorteile: Beide behalten einen Anteil; flexible Nutzung.
Nachteile: Hohe Umbaulasten; rechtlich komplex; Marktwert sinkt oft.
Praxis: Architekt, Teilungserklärung nach WEG, baurechtliche Prüfung.
Vermietung: Beide bleiben Eigentümer und erzielen laufende Miete. Die Miete bedient den Kredit und schafft Zeit. Regeln zu Verwaltung und Einnahmen verhindern Konflikte.
Vorteile: Kreditentlastung; Wertsteigerung bleibt; flexible Entscheidung später.
Nachteile: Vermieterrisiken; Abstimmung nötig; Steuerthemen bei Einnahmen.
Praxis: Mietverwaltung vertraglich festlegen. Konto für Miete und Kosten trennen.
Übertragung auf Kinder: Das Ehehaus geht auf Kinder über. Rechte wie Nießbrauch sichern die Nutzung. Steuerliche Folgen und Familienfrieden stehen im Fokus.
Vorteile: Vermögen bleibt in der Familie; klare Zukunftslösung.
Nachteile: Eingeschränkte Flexibilität; mögliche Steuerfolgen; Zustimmung der Bank.
Praxis: Notar, Grundbuch, Rechte absichern. Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Ausgleich.
Nutzung durch einen Ehepartner: Ein Partner wohnt weiter im Ehehaus. Der andere erhält Ausgleich über Nutzungsentschädigung oder Zugewinn. Rechtliche Grundlage ist §1361b BGB.
Vorteile: Kinder bleiben in vertrauter Umgebung; Planbarkeit.
Nachteile: Fortlaufende Kosten; faire Entschädigung nötig.
Praxis: Schriftliche Vereinbarung zu Kosten, Kreditraten und Nutzung.
Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung): Als letzte Option hebt sie die Gemeinschaft auf. Das Amtsgericht leitet das Verfahren. Der Erlös bleibt oft unter Marktwert.
Vorteile: Rechtssichere Trennung der Eigentümergemeinschaft.
Nachteile: niedriger Erlös; hohe Verfahrenskosten; lange Dauer.
Praxis: Antrag beim Amtsgericht, Gläubiger anhören, Verkehrswertgutachten.
Fazit: Scheidung Haus erfordert klare Zahlen, faire Absprachen und belastbare Verträge. Ein fachlicher Plan vermeidet Kosten und bewahrt Handlungsspielraum.
Welche Rolle spielen Güterstand und Zugewinnausgleich bei einer Scheidung mit Haus?
Güterstand und Zugewinnausgleich bestimmen bei einer Scheidung, wem das Haus gehört und ob ein finanzieller Ausgleich fällig wird.
Gibt es in einer Ehe keinen Ehevertrag, leben die Partner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Bei diesem gesetzlichen Güterstand gilt: Alles, was die Ehegatten vor der Eheschließung besessen haben, gehört ihnen weiterhin allein. Vermögen, das während der Ehe gebildet wurde, besitzen beide Ehepartner gemeinsam. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden das Anfangs- und Endvermögen bei einer Scheidung gegenübergestellt. Wie viel Vermögen haben die Eheleute bei der Heirat besessen und wie viel ist das Eigentum jetzt wert? Bei einem höheren Vermögenszuwachs zahlt der Partner mit dem höheren Zugewinn den Zugewinnausgleich, sodass sich bei beiden Ehegatten ein gleich hohes Vermögen ergibt. Gibt es bei beiden einen identischen Vermögenszuwachs, ist kein Ausgleich notwendig. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich erfolgt immer als Geldzahlung.
Ein Haus, das beide Partner zusammen gekauft haben, gehört beiden gemeinsam. Bei einer Scheidung ist die Immobilie aufzuteilen. Erlangt ein Ehepartner während der Ehe ein Haus durch eine Erbschaft, wird die geerbte Immobilie bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt.
Hinweis:
“Haus bei Scheidung” ist kein einfaches Thema. Es kann daher sinnvoll sein, vor der Hochzeit in einem Ehevertrag festzuhalten, wie mit einer in der Ehe erworbenen Immobilie bei der Scheidung zu verfahren ist.
Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?
Bei der Scheidung werden Eigentumsanteile durch Auszahlung, Verrechnung oder Übertragung geregelt, orientiert am Hauswert abzüglich Schulden.
Behält ein Partner das gemeinsame Haus, zahlt er seinen Ehepartner bei der Trennung aus. Denn in der Regel gehört die Immobilie beiden Partnern je zur Hälfte. Ein Ehepartner überträgt also bei der Scheidung mit Haus seinen Miteigentumsanteil auf den anderen Partner. Für die Wertermittlung des Hauses bei der Scheidung werden die bestehenden Verbindlichkeiten vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Da beide Eheleute hälftige Eigentümer sind, wird das Ergebnis durch zwei dividiert. Ein Beispiel: Das Haus ist 300.000 Euro wert, die Verbindlichkeiten betragen 120.000 Euro:
300.000 Euro abzgl. 120.000 Euro ergibt 180.000 Euro
180.000 ./. 2 ergibt 90.000 Euro
In diesem Beispiel wäre der Ehegatte mit 90.000 Euro auszuzahlen. Ist eine Auszahlung des Partners nicht möglich, kann der Betrag unter Umständen mit Unterhaltszahlungen oder dem Zugewinnausgleich verrechnet werden. Möglich ist auch eine Stundung des Kaufpreises. Hier kommt es also auf die Vereinbarung beider Parteien an.
Scheidung und Haus: Was ist im Hinblick auf Kinder und die familiären Bedürfnisse zu bedenken?
Bei einer Scheidung mit Haus stehen die Wohnsituation der Kinder und stabile familiäre Abläufe im Mittelpunkt der Entscheidung.
Gerade bei jüngeren Kindern, die noch zu Hause wohnen, ist die familiäre Situation bei einer Scheidung unter Umständen nicht einfach. Idealerweise einigen die Eltern sich so, dass die Interessen der Kinder gewahrt bleiben. Im Zusammenhang mit der Frage, was bei der Scheidung mit dem Haus passieren soll, stehen die Wohnsituation und das Sorgerecht für die Kinder.
Es gibt verschiedene Ideen, für den Wohnsitz der Kinder nach einer Scheidung:
Residenzmodell: Die Kinder wohnen bei einem Elternteil, für den anderen Elternteil gibt es ein regelmäßiges Umgangsrecht. In diesem Fall könnten ein Ehepartner und das Kind oder die Kinder nach der Scheidung im Haus wohnen bleiben.
Wechselmodell: Die Kinder leben abwechselnd bei einem Elternteil, die Zeit wird also zwischen den Partnern aufgeteilt. Zu klären wäre, ob ein Ehepartner die Immobilie übernimmt und dort weiterhin wohnt.
Nestmodell: Die Kinder bleiben auch nach der Scheidung im Haus wohnen und die Elternteile leben abwechselnd gemeinsam mit den Kindern. Bei diesem Modell wäre neben der Familienimmobilie für jeden Ehepartner eine eigene Wohnung erforderlich.
Vor allem das Nestmodell bietet für die Kinder deutliche Vorteile. Sie bleiben in der gewohnten Umgebung - Schule oder Kindergarten und der Freundeskreis müssen nicht aufgegeben werden. Für die Eltern sind Wechsel- und Nestmodell jedoch nicht einfach und es erfordert eine gute Organisation, damit alles funktioniert. Gerade wenn die Partner die Entscheidung treffen, das Haus trotz Scheidung zu behalten, kann es zu finanziellen Streitigkeiten kommen.
Scheidung mit Haus – Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Kommt bei einer Scheidung keine Einigung über das Haus zustande, kann als letzter Schritt eine Teilungsversteigerung erfolgen.
Werden sich die Partner über einen Hausverkauf bei Scheidung nicht einig, ist jede Partei berechtigt, beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Im Grundbuch wird in diesem Fall ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen. Der andere Ehepartner wird über die Teilungsversteigerung informiert und hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Einwände vorzubringen. Ist der Einwand erfolgreich, wird die Versteigerung zunächst bis zu einer erneuten Prüfung für sechs Monate ausgesetzt. Kommt es zu einer öffentlichen Versteigerung, können die Parteien Gebote abgeben und das Haus im Rahmen der Versteigerung selbst erwerben. Bei der Teilungsversteigerung ist von einem Verkauf unter Wert auszugehen, sodass diese Lösung im Falle von Haus und Scheidung möglichst vermieden werden sollte.
Was gilt es steuerlich zu beachten?
Bei einer Scheidung mit Haus können Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer anfallen, abhängig von Nutzung, Haltedauer und Eigentumsübertragung.

Nach dem Einkommenssteuergesetz §22 und §23 sind alle Gewinne aus einem privaten Immobilienverkauf steuerpflichtig. Es ist eine sogenannte Spekulationssteuer zu zahlen, wenn:
der Eigentümer die Immobilie nicht selbst genutzt hat
es sich um ein Grundstück handelt, das unbebaut ist
die Immobilie aus Betriebsvermögen finanziert wurde
die Immobilie bei einer Scheidung oder Gütertrennung auf einen Ehepartner übertragen wird
Die Spekulationssteuer entfällt jedoch, wenn zwischen dem Zeitpunkt von Kauf und Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre liegen oder die Immobilie vor der Scheidung für eine bestimmte Zeit vom Eigentümer bewohnt wurde.
Neben der Spekulationssteuer kann nach einer Scheidung mit Haus durch den Eigentümerwechsel auch die Grunderwerbsteuer anfallen. Um dies zu vermeiden, sollten die Immobilie spätestens im Zuge der Scheidung auf den späteren Alleineigentümer übertragen werden, da Eheleute von der Steuer ausgenommen sind.
Gut zu wissen:
Auch in den Verträgen zu laufenden Kosten wie Versicherung, Gas oder Strom sollte bei einer Umschreibung auf einen Eigentümer nur noch dieser in den Dokumenten stehen.
Wertermittlung bei Scheidung: So wird der Immobilienwert ermittelt
Eine neutrale Wertermittlung ist die Basis für Auszahlung, Zugewinnausgleich und Verkauf. Das Gutachten schafft Klarheit bei Scheidung und Haus. Es verhindert Streit und erspart teure Verzögerungen.
Der Marktwert steuert jede Entscheidung bei Scheidung Haus. Er definiert die Auszahlung, den Zugewinn und den Verkaufspreis. Ohne objektive Bewertung entstehen Fehlentscheidungen und unnötige Konflikte.
Vergleichswertverfahren: Der Gutachter vergleicht aktuelle Verkäufe ähnlicher Immobilien. Lage, Größe, Zustand und Ausstattung beeinflussen den Wert. Dieses Verfahren dominiert bei selbst genutzten Häusern und Wohnungen.
Ertragswertverfahren: Es bewertet die Immobilie nach Mieteinnahmen und Bewirtschaftung. Das Verfahren passt bei vermieteten Wohnhäusern und Mehrfamilienhäusern. Die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete ist entscheidend.
Sachwertverfahren: Es addiert Bodenwert und Herstellungswert abzüglich Alterswertminderung. Diese Methode unterstützt besondere Objekte ohne tragfähige Vergleichsdaten. Sie dient als Plausibilitätscheck in Kombination mit anderen Ansätzen.
Unabhängiger Immobiliengutachter: Er erstellt ein gerichtsfestes Gutachten. Das schafft Akzeptanz bei Bank, Gericht und beiden Ehepartnern. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhöht die Beweiskraft.
Kosten der Wertermittlung: Kurzgutachten liegen meist im unteren vierstelligen Bereich. Verkehrswertgutachten bewegen sich je nach Wert und Aufwand höher. Die Kosten richten sich nach Größe, Lage, Datenlage und Zweck.
Tipp: Kosten teilen, Streit vermeiden, Zeit sparen.
Ziel: Ein einziges akzeptiertes Wertgutachten nutzen.
Ergebnis: Verlässliche Basis für Auszahlung und Verkauf.
Rechtliche Relevanz: Der Zugewinn erfasst den Wertzuwachs der Immobilie. Nur ein aktueller Marktwert bildet den Zugewinn fair ab. Das Gutachten ist bei strittigen Fällen unersetzlich.
Was, wenn der Immobilienkredit bei der Scheidung mit Haus noch nicht abbezahlt ist?
Bei Scheidung Haus bleibt der Kredit bindend. Die Bank hält beide Schuldner fest, bis neue Verträge unterschrieben sind. Kreditübernahme, Fortführung oder Ablösung erfordern tragfähige Finanzierung und Bankzustimmung.
Kreditfortführung: Beide bleiben Darlehensnehmer und zahlen weiter. Die laufenden Raten decken Zins und Tilgung. Klare Absprachen zu Nutzung und Kosten verhindern Streit.
Nutzung: Der Bewohner trägt Nebenkosten und erhält eine Nutzungsregelung.
Ausgleich: Der Ausziehende erhält eine Nutzungsentschädigung oder einen Ausgleich.
Kreditübernahme: Ein Partner übernimmt den Kredit und das Haus allein. Die Bank prüft Einkommen, Sicherheiten und Beleihung. Eine lastenfreie Übernahme endet mit dem Austritt des anderen.
Voraussetzung: Nachweis der Zahlungsfähigkeit; angemessene Beleihung.
Folge: Grundbuchänderung, Schuldnerwechsel, neue Kreditunterlagen.
Ablösung durch Verkauf: Der Kaufpreis tilgt die Restschuld. Die Bank gibt die Grundschuld frei. Vertraglich erfolgt die Lastenfreistellung bei Kaufpreiszahlung.
Rolle der Bank: Sie prüft Bonität, Sicherheiten und Marktwert. Bei Risiken lehnt die Bank Umschuldungen ab. Neue Darlehen erfordern belastbare Zahlungspläne.
Vorfälligkeitsentschädigung: Sie fällt bei vorzeitiger Kündigung eines Festzinsdarlehens an. Berechnungsgrundlage sind Restlaufzeit, Zinssatz und Rückzahlungsplan. Die Entschädigung gleicht den Zinsverlust der Bank aus.
Anlass: Verkauf, Umschuldung oder Vertragsbeendigung vor Zinsbindungsende.
Berechnung: Zinsdifferenz, Restschuld, Laufzeit, Tilgungsplan, Refinanzierung.
Tragen: Wer kündigt oder ablöst, zahlt die Entschädigung. Bei Verkauf fließt sie aus dem Kaufpreis.
Kreditraten im Trennungsjahr: Die vertraglichen Schuldner zahlen weiter. Der Bewohner trägt Nebenkosten und erhält eine interne Regelung. Eine Nutzungsentschädigung schafft Ausgleich.
Nach der Scheidung: Die neue Eigentums- und Kreditstruktur greift. Schriftliche Vereinbarungen sichern die Zahlungsflüsse. Ein klarer Finanzplan verhindert Zahlungsausfälle.
Umgang mit Wohnrecht, Nießbrauch und Nutzungsrecht bei Scheidung
Wohnrecht und Nießbrauch sichern Nutzung und Erträge. Bei Scheidung Haus bleiben diese Rechte stark. Sie erschweren Verkauf und mindern Marktwert.
Wohnrecht: Es berechtigt zur Nutzung von Räumen, meist lebenslang. Die Grundlage steht in §1093 BGB. Das Recht entsteht mit Eintragung im Grundbuch.
Nießbrauch: Er erlaubt Nutzung und Fruchtziehung, etwa Miete. Rechtsgrundlage ist §1030 BGB. Der Nießbrauch wirkt umfassender als das Wohnrecht.
Nutzungsrecht in der Trennungszeit: §1361b BGB regelt die Wohnungszuweisung. Das Familiengericht ordnet Nutzung und Ausgleich an. Diese Rechte wirken unabhängig vom Eigentumstitel.
Relevanz bei Verkauf: Wohnrecht und Nießbrauch bleiben als Belastung bestehen. Käufer bewerten die Einschränkungen und verlangen Abschlag. Ein Verkauf gelingt, aber oft zu niedrigerem Preis.
Marktfolge: geringere Nachfrage, längere Vermarktung.
Planung: Rechte offenlegen, realistisch bepreisen.
Alternative: Ausgleichszahlung zur Abfindung der Rechte.
Finanzielle Aspekte: Wohnrechte senken den freien Wert des Hauses. Der Gutachter bewertet die Rechte mit Kapitalwertmethoden. Die Bewertung gehört in das Gutachten bei Scheidung Haus.
Eintragung und Rechtssicherheit: Nur die Grundbucheintragung schafft dingliche Wirkung. Vertragliche Abreden ohne Eintragung bieten schwachen Schutz. Der Notar sichert Form und Inhalt.
Fazit: Wohnrecht und Nießbrauch brauchen Transparenz, Bewertung und klare Vereinbarungen. So lässt sich Scheidung Haus fair und belastbar lösen.
Haus bei Scheidung – FAQ
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?
Im Idealfall entscheiden beide Eheleute gemeinsam, was nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus passiert. Es gibt verschiedene Optionen: Sie können das Haus verkaufen und den Erlös unter einander aufteilen. Eine andere Option wäre, dass der Ehepartner das Haus allein behält und den anderen auszahlt. Informieren Sie sich hier über weitere Optionen.
Was, wenn der Immobilienkredit bei der Scheidung mit Haus noch nicht abbezahlt ist?
Nicht selten ist bei einer Scheidung der Immobilienkredit für das Haus noch nicht abbezahlt. Behält ein Partner das Haus, kann er den Kredit auf sich als alleinigen Kreditnehmer übertragen lassen. Hierzu benötigt er jedoch die Zustimmung der Bank. Hält sie den Alleineigentümer jedoch nicht für kreditwürdig, kann sie ihre Zustimmung auch verweigern. In diesem Fall ist es beispielsweise möglich, den Kredit vorzeitig aufzulösen. Der Alleineigentümer kann dann einen neuen Kredit abschließen, mit der er die Restschuld tilgt. Jetzt mehr dazu erfahren.
Wie werden die Eigentumsanteile eines Hauses bei der Scheidung übertragen?
In der Regel gehört eine Immobilie beiden Partnern jeweils zur Hälfte. Behält ein Partner das gemeinsame Haus, zahlt er seinen Ehepartner bei der Trennung aus. Der ausgezahlte Ehepartner überträgt seinen Miteigentumsanteil auf den anderen. Ist eine Auszahlung des Partners nicht möglich, kann der Betrag unter Umständen mit Unterhaltszahlungen oder dem Zugewinnausgleich verrechnet werden. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.
Was passiert, wenn ein Partner im Haus wohnen bleiben möchte?
Wenn der Partner bei einer Scheidung im Haus wohnen bleiben möchten, kann er seinen Ex-Partner auszahlen und wird Alleineigentümer der Immobilie. Alternativ zahlt der im Haus wohnende Partner eine Nutzungsentschädigung an den anderen.
Welche steuerlichen Folgen hat die Auszahlung des anderen Partners?
Unter bestimmten Umständen ist der Verkaufserlös aus dem Hausverkauf an den Partner steuerpflichtig und es fällt Spekulationssteuer an. Steuerpflichtig ist der Hausverkauf, wenn der verkaufende Partner die Immobilie selbst nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt hat und die Veräußerung an den Partner innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgt.
Themengebiet: Immobilienverkauf
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