Wohnrecht: Das sollten Sie vor der Vereinbarung beachten
Das Wohnrecht berechtigt Menschen, eine Immobilie zu bewohnen ohne selbst Eigentümer zu sein.
Erfahren Sie hier u.a., in welchen Fällen sich das lebenslange Wohnrecht anbietet und wie es vereinbart wird.
Inhaltsverzeichnis
Bleibt das Wohnrecht auch bei einer Zwangsversteigerung bestehen?
Lässt sich ein Wohnrecht auch bei einem Mietverhältnis eintragen?
Was steckt hinter dem Begriff Wohnrecht?
Grundsätzlich handelt es sich beim Wohnrecht um die vertraglich festgesetzte Befugnis, eine Immobilie oder Teile von ihr zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein.
Auf welche rechtliche Grundlage gründet sich das Wohnrecht?
Das in der Praxis am häufigsten gewählte Wohnrecht gründet sich auf Paragraph 1093 BGB , welcher das Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit definiert. Demnach berechtigt das Wohnrecht „[…]ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.“ Das gilt sowohl für den Wohnberechtigten selbst als auch für seine Familienmitglieder sowie etwaige Bedienstete und Pflegekräfte. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
In welchen Fällen bietet sich ein Wohnrecht an?
In der Praxis kommt die Eintragung eines Wohnrechts häufig in Verbindung mit einer Schenkung vor. So sichern sich Eltern beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht für ihre Immobilie, wenn sie diese zu Lebzeiten auf ihre Kinder überschreiben, aber dennoch weiter bewohnen möchten. Die Schenkung bietet sich dabei aus finanziellen (Freibetrag, Erbschaftssteuer ) oder persönlichen ( Erbengemeinschaft , Erbauseinandersetzung , gesetzliche Erbfolge ) Gründen als Alternative zum Vererben eines Hauses an.
„Wenn der Immobilienbesitzer den aktuellen Lebenspartner im Todesfall absichern möchte eignet sich das Wohnrecht auf Lebenszeit. So kann er den Partner gegen erbrechtliche Ansprüche Dritter schützen.“
Wie wird das Wohnrecht vertraglich vereinbart?
Es empfiehlt sich, das Wohnrecht in einem notariell beglaubigten Vertrag festzuhalten, der alle Rechte und Pflichten des Eigentümers und Wohnberechtigten beinhaltet. Anschließend sollte der Notar die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch veranlassen. Denn nur so ist gewährleistet, dass das Wohnrecht auch im Streitfall von Eigentümer und Wohnberechtigtem oder beim Immobilienverkauf weiter besteht.
Gut zu wissen:
Je nach Vereinbarung lässt sich das Wohnrecht befristet oder auf Lebenszeit, unentgeltlich oder gegen Abgabe eines monatlichen Beitrags einräumen. In der Praxis vereinbaren die Parteien oft ein lebenslanges Wohnrecht ohne Gegenleistung.
Welche Rechte und Pflichten gehen mit dem Wohnrecht einher?
Um das Zusammenleben von Eigentümer und Wohnberechtigtem zu regeln, definieren die Gesetze, wer in diesem Verhältnis welche Zuständigkeiten innehat.
Folgende Rechte und Pflichten spricht das Gesetz dem Berechtigten nach Paragraph 1093 BGB zu:
Nutzungsrecht: Ist das Wohnrecht nur auf einen Teil der Immobilie beschränkt, also zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus auf nur eine Wohnung, darf der Berechtigte gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen des Hauses (Waschküche, Garten oder Keller) ebenfalls mit nutzen.
Aufnahmerecht: Der Wohnberechtigte darf Personen seiner Familie (seinen Ehepartner und Kinder oder einen nichtehelichen Lebenspartner) in die Immobilie aufnehmen. Selbiges gilt für Bedienstete und für Personen, die er für seine Pflege beschäftigt.
Besichtigungsrecht: Dem Eigentümer steht es nicht zu, die Wohnung zu begutachten.
Nebenkosten: Anfallende Betriebskosten sind vom Wohnberechtigten selbst zu tragen.
Reparaturkosten: Der Wohnberechtigte hat die Kosten von Erhaltung und Reparatur der Immobilie zu tragen. Der Eigentümer ist grundsätzlich für Sanierungsmaßnahmen zuständig. Jedoch hat der Wohnberechtigte hierauf keinen gesetzlichen Anspruch. Möchte der Besitzer einer Immobilie jedoch Maßnahmen wie eine Sanierung oder einen Umbau einleiten, benötigt er dafür zunächst die Zustimmung des Wohnberechtigten.
Ist ein Wohnrecht zu versteuern?
Ein Wohnrecht bedeutet in der Regel, in einer Immobilie zu wohnen, ohne dafür eine Miete zu zahlen. Damit stellt das Wohnrecht einen Geldwert beziehungsweise eine Vermögensübertragung dar, auf welche der Fiskus Steuern erhebt.
Rechnerisch ergibt sich der Wert des Wohnrechts aus der Jahreskaltmiete multipliziert mit dem sogenannten Kapitalwert. Der Kapitalwert gibt dabei –vereinfacht gesprochen – die noch zu erwartende Lebens- und somit Wohndauer des Berechtigten an.
Ein Beispiel: Frau Maier ist 75 Jahre alt. Sie hat ihrer Tochter ihre Eigentumswohnung überschrieben und sich ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie gesichert. Die Kaltmiete für die Wohnung beträgt im Jahr 6.000 Euro. Um den Wohnwert zu ermitteln, ist sie mit dem Kapitalwert aus der Tabelle des Bundesfinanzministeriums zu multiplizieren. Er liegt für eine Frau im Alter von 75 Jahren bei 9,303. Somit beläuft sich der Wert des Wohnrechts von Frau Maier auf 55.818 Euro.
Ist das Wohnrecht auf andere Personen übertragbar?
Es ist nicht möglich, das Wohnrecht zu vererben, zu verkaufen oder auf anderem Wege auf einen Dritten zu übertragen. Auf Wunsch des Berechtigten lässt sich das Wohnrecht jedoch aus dem Grundbuch löschen.
Ohne eine aktive Handlung des Wohnberechtigten endet das Recht nur in folgenden Fällen:
Der Wohnberechtigte verstirbt
Die Räumlichkeiten sind nicht mehr bewohnbar
Der befristete Vertrag läuft aus
Bei vertraglicher Nutzungsbedingung, wenn die Bedingung wegfällt
Lässt sich eine Immobilie auch mit Wohnrecht verkaufen?
Es ist grundsätzlich möglich, ein Haus oder eine Wohnung auch mit einem vertraglich vereinbarten Wohnrecht zu verkaufen. Verkäufer müssen jedoch mit einem niedrigeren Verkaufspreis als beim Verkauf von einer freien Immobilie rechnen. Rechnerisch wird hier der Wert des Wohnrechts vom Immobilienwert abgezogen. Um die Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen, ist es möglich, dem Wohnberechtigten eine Abfindung anzubieten, damit dieser auf sein Wohnrecht verzichtet.
Gut zu wissen: Um eine Immobilie trotz Wohnrechts zu verkaufen, benötigen Sie keine Einwilligung des Wohnberechtigten. Er hat kein Vetorecht. Jedoch bleibt seine Position vom Verkauf unberührt.
Hinweis:
Sie planen einen Immobilienverkauf und möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von Homeday finden Sie es schnell und unverbindlich heraus.