Bieterverfahren:
Eine besondere Strategie beim Immobilienverkauf
Ein Bieterverfahren kann sich
entscheidend auf den finalen Kaufpreis eines Grundstücks oder einer
Immobilie auswirken. Erfahren Sie hier u.a., wie das Verfahren abläuft
und in welchen Fällen es sich anbietet.
Inhaltsverzeichnis:
Warum sollte ich beim Bieterverfahren auf einen Makler setzen?
Ist das Bieterverfahren vergleichbar mit einer Auktion oder Versteigerung?
Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?
Beim Immobilienverkauf via
Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für
seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab. Der Verkäufer entscheidet, welches Angebot er akzeptiert beziehungsweise an welchen Kaufinteressenten er seine
Immobilie verkaufen
möchte. Er ist allerdings nicht dazu verpflichtet, ein Gebot
anzunehmen, sodass es unter Umständen nicht zu einem erfolgreichen
Immobilienverkauf kommt.
Hinweis:
Sie planen einen Immobilienverkauf und möchten wissen, wie viel Ihre
Immobilie aktuell wert ist? Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von
Homeday finden Sie es schnell und unverbindlich heraus.
Wann bietet sich das Bieterverfahren bei Immobilien an?
Das Bieterverfahren eignet sich
nicht für jeden Immobilienverkauf. In diesen Fällen kann sich die
Verkaufsstrategie jedoch lohnen:
Wenn Sie eine Immobilie seit längerer Zeit erfolglos versuchen zu verkaufen.
Wenn die Lage Ihrer Immobilie zwar gefragt ist, die Immobilie jedoch einen größeren Renovierungsbedarf hat.
Wenn Sie an einem schnellen Verkauf interessiert sind – zum Beispiel, weil Sie das Geld aus dem Verkauf dringend benötigen.
Wie läuft ein Bieterverfahren für Immobilien ab?
Um eine Immobilie per
Bieterverfahren zu verkaufen, müssen zunächst Interessenten für sie
gefunden werden. Dafür wird die Immobilie über ein Exposé in Zeitungen
oder bekannten Immobilienportalen beworben. Welche Informationen in das
Exposé gehören, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel:
„Exposé für Immobilien: So präsentieren Sie Ihre Immobilie für den Verkauf“
.
Bei einem Bieterverfahren sollten außerdem diese Punkte im Exposé stehen:
Hinweis darauf, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt und die „Eigentümerzustimmung vorbehalten“ ist
ggf. ein Mindestkaufpreis (alternativ: keine Angabe eines Kaufpreises)
ggf. Nennung eines Besichtigungstermins
Kaufinteressenten haben die
Möglichkeit, die Immobilie entweder bei einem im Exposé veröffentlichten
Sammeltermin zu besichtigen oder – falls es keine Terminvorgabe gibt –
einen individuellen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bei der
Wohnungsbesichtigung
bzw.
Hausbesichtigung
erfahren sie die Frist (in der Regeln 2 – 4 Wochen), in der sie ihre
Gebote im Rahmen des Bieterverfahrens schriftlich (z.B. per E-Mail, Fax,
Post) abgeben können.
Wie viele Gebote ein Interessent abgeben darf und wie das
Bieterverfahren für ein Haus generell abläuft, unterscheidet sich je
nach Art des Verfahrens:
Offenes Bieterverfahren
Das offene Bieterverfahren
startet mit einer sogenannten „Open-House“-Besichtigung, bei der alle
Interessenten die Immobilie gemeinsam besichtigen. Im Anschluss werden
sie gebeten, bei Kaufinteresse ein Gebot abzugeben.
Privates Bieterverfahren
Das private Bieterverfahren für
ein Haus steht meist synonym für das „offene Bieterverfahren“. Der
Begriff „privat“ bezieht sich hier darauf, dass eine Privatperson die
Immobilie verkauft – als Abgrenzung zum „öffentlichen“ Bieterverfahren,
bei dem z.B. eine Gemeinde die Immobilie veräußert bzw. das
Bieterverfahren öffentlich ausgeschrieben wird.
Strukturiertes Bieterverfahren
Wie der Name schon vermuten
lässt, folgt das strukturierte Bieterverfahren einer klar strukturierten
Abfolge, die sich positiv auf den
Verkaufspreis
und die -chancen auswirken kann. Das strukturierte Bieterverfahren
erfolgt in einem transparenten, mehrstufigen Prozess mit verschiedenen
Verkaufsrunden, die klar definiert sind.
Wie läuft ein Online-Bieterverfahren ab?
Ein Online-Bieterverfahren läuft
ähnlich wie eine Auktion bei Ebay ab: Kaufinteressenten geben ihre
Gebote für eine Immobilie in einem bestimmten Zeitfenster (in der Regel:
einige Stunden) in einem geschützten Bereich einer Plattform ab. Der
Immobilieneigentümer erhält üblicherweise ebenfalls Zugang und kann die
Gebote so live mitverfolgen und gegebenenfalls direkt darauf reagieren.
Vorteile des Online-Bieterverfahrens sind ein hohes Maß an Transparenz
und ein geringer Aufwand.
Warum sollte ich beim Bieterverfahren auf einen Makler setzen?
Exposéerstellung, Vermarktung
der Immobilie, Organisation der Besichtigungen und Auswertung der
Gebote: Das Bieterverfahren für ein Grundstück oder eine Immobilie ist
aufwendiger, als es auf den ersten Blick scheint. Es empfiehlt sich
daher, wie bei jedem anderen Immobilienverkauf, auf einen erfahren
Immobilienexperten zu setzen. Ein guter
Immobilienmakler
übernimmt für Sie die komplette Vermarktung der Immobilie, kontaktiert
die Interessenten, besichtigt gemeinsam mit Ihnen die Immobilie. Er weiß
genau, welches Bieterverfahren für Ihren Verkauf das richtige ist und
sagt Ihnen auf der anderen Seite auch, wenn ein
Hausverkauf
ohne Bieterverfahren die bessere Entscheidung wäre.
Gibt es beim Immobilienverkauf über Homeday ein Bieterverfahren?
Bei Homeday führen wir kein
klassisches Bieterverfahren für den Verkauf Ihrer Immobilie durch. Denn
als Experten auf dem Gebiet der
Immobilienbewertung
ermitteln wir den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie und
steigen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – mit diesem in die
Vermarktung ein. Unser Ziel ist es schließlich, einen guten
Verkaufspreis für Sie zu erzielen und Ihre Immobilie erfolgreich zu
verkaufen.

Bei der Immobilienbewertung von Homeday werden zahlreiche Faktoren Ihrer Immobilie betrachtet
Geboten werden darf natürlich trotzdem: Direkt nach der Besichtigung
Ihrer Immobilie können Kaufinteressenten Ihnen in unserer
Kundenplattform
myHomeday
ein
Kaufangebot machen, das den ursprünglichen Verkaufspreis natürlich auch
übersteigen kann. Als Eigentümer sehen Sie die Gebote der Interessenten
direkt und können mit Ihrem Homeday-Makler beraten, für welchen
Kaufinteressenten Sie sich entscheiden.

Einblick in die Kundenplattform myHomeday
Einblick in die Kundenplattform myHomeday
Ist das Bieterverfahren vergleichbar mit einer Auktion oder Versteigerung?
Von seinem Ablauf her ist das
Bieterverfahren beim Immobilienverkauf vergleichbar mit einer
Versteigerung oder Auktion: In allen Fällen geben die Interessenten
Preisgebote für eine bestimmte Ware ab. Allerdings sind die Gebote beim
Bieterverfahren im Gegensatz zur Versteigerung/
Zwangsversteigerung
oder Auktion nicht rechtlich bindend. Das heißt: Der Bietende ist im
Anschluss des Bieterverfahrens nicht verpflichtet, die Immobilie zu
kaufen. Auf der anderen Seite hat auch der Immobilienverkäufer keine
Pflicht, eines der im Bieterverfahren gemachten Gebote anzunehmen. Ist
ihm der gebotene Preis etwa zu niedrig, muss er die Immobilie nicht
verkaufen. Erst der durch den
Notar
beurkundete
Kaufvertrag für ein Haus
oder eine Wohnung macht den Immobilienverkauf rechtsgültig.
Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Hausverkauf per Bieterverfahren?
Diese Vorteile/Chancen bietet das Bieterverfahren:
Die klare Fristsetzung für die Gebote ermöglicht einen schnellen Immobilienverkauf.
Zeitaufwendige Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten fallen weg.
Der Wettbewerb zwischen potenziellen Käufern kann den Preis anheizen.
Der Verkäufer kann entscheiden, ob er das Gebot annehmen will und muss dies nicht um jeden Preis tun.
Diese Nachteile/Risiken birgt das Bieterverfahren:
Kaufinteressenten haben in Sammelbesichtigungen wenig Zeit, ihre Fragen
zur Immobilie zu stellen und können sich daher gegen den Kauf
entscheiden.Potenzielle Kaufinteressenten können von ihrem Gebot wieder zurücktreten, sodass der Verkauf scheitert.
Die Kaufangebote sind zu niedrig, weil sich Kaufinteressenten ein Schnäppchen erhoffen.
Bieterverfahren – FAQs
Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?
Beim Immobilienverkauf via Bieterverfahren gibt nicht der Eigentümer den gewünschten Kaufpreis für seine Immobilie an, sondern Kaufinteressenten ihren Wunschkaufpreis per Gebot ab. Der Käufer kann sein Gebot jedoch jederzeit wieder zurückziehen und auch der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen. Dadurch kommt es unter Umständen nicht zu einem Immobilienverkauf. Jetzt mehr erfahren
Wie läuft ein Bieterverfahren beim Immobilienverkauf ab?
Um eine Immobilie per Bieterverfahren zu verkaufen, müssen zunächst Interessenten für sie gefunden werden. Dafür wird die Immobilie (mit einem Mindestangebot oder ganz ohne Preisangabe) über ein Exposé beworben, in dem in der Regel auch ein Sammeltermin für die Besichtigung genannt wird. Beim Besichtigungstermin erfahren die Interessenten die Frist (in der Regeln 2 – 4 Wochen), in der sie ihre Gebote im Rahmen des Bieterverfahrens schriftlich abgeben können. Mehr zum Ablauf
Wie funktioniert ein Online-Bieterverfahren?
Ein Online-Bieterverfahren läuft ähnlich ab wie eine Auktion bei Ebay: Kaufinteressenten geben ihre Gebote für eine Immobilie in einem bestimmten Zeitfenster in einem geschützten Bereich einer Plattform ab. Der Immobilienverkäufer erhält üblicherweise ebenfalls Zugang und kann die Gebote so live mitverfolgen und gegebenenfalls direkt darauf reagieren. Jetzt mehr erfahren
Wie unterscheidet sich das Bieterverfahren von einer Auktion oder Versteigerung?
Von seinem Ablauf her ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf vergleichbar mit einer Versteigerung oder Auktion: In allen Fällen geben die Interessenten Preisgebote für eine bestimmte Ware ab. Allerdings sind die Gebote beim Bieterverfahren im Gegensatz zur Versteigerung oder Auktion nicht rechtlich bindend. Das heißt: Der Bietende ist nicht verpflichtet, die Immobilie zu kaufen. Auf der anderen Seite hat auch der Immobilienverkäufer keine Pflicht, eines der im Bieterverfahren gemachten Gebote anzunehmen.
Wann bietet sich das Bieterverfahren bei Immobilien an?
Das Bieterverfahren eignet sich nicht für jeden Immobilienverkauf. In diesen Fällen kann sich die Verkaufsstrategie jedoch lohnen: 1. Wenn Sie eine Immobilie seit längerer Zeit erfolglos versuchen zu verkaufen. 2. Wenn die Lage Ihrer Immobilie zwar gefragt ist, die Immobilie jedoch einen größeren Renovierungsbedarf hat. 3. Wenn Sie an einem schnellen Verkauf interessiert sind – zum Beispiel, weil Sie das Geld aus dem Verkauf dringend benötigen.
Themengebiet: Immobilienverkauf
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.