Spekulationssteuer bei Immobilien: Alle Informationen und Berechnung
Auf Gewinne, die Sie als Privatperson aus einem Immobiliengeschäft erzielen, wird in bestimmten Fällen eine Spekulationssteuer erhoben. Doch wie hoch ist die Spekulationssteuer? Wie berechnet sie sich? Und lässt sich durch einen Vorvertrag Spekulationssteuer vermeiden? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Spekulationssteuer wird auf Gewinne aus Immobiliengeschäften erhoben, wenn es sich um eine nicht selbstgenutzte Wohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt. Nach einer zehnjährigen Sperrfrist entfällt die Steuer.
Es gibt Ausnahmen von der Spekulationssteuer, z. B. wenn die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wurde oder der Spekulationsgewinn maximal 599 Euro beträgt.
Die Spekulationssteuer kann durch Maßnahmen wie den Abschluss eines Vorvertrags, eine Schenkung oder die Berücksichtigung von steuersenkenden Kosten vermieden oder reduziert werden.
Inhaltsverzeichnis
Spekulationssteuer Rechner: Wie wird die Spekulationssteuer berechnet?
Wann fällt Spekulationssteuer bei einem Immobiliengeschäft an?
Wann beginnt die Frist zur Spekulationssteuer beim Immobilienkauf?
Welche Ausnahmen gelten bei der Spekulationssteuer auf Immobilien?
Lohnt sich der Verkauf einer Immobilie trotz Spekulationssteuer?
Spekulationssteuer Rechner: Wie wird die Spekulationssteuer berechnet?
Der persönliche Steuersatz ist bei der Berechnung der Spekulationssteuer maßgeblich. Um den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln, werden die Anschaffungskosten und der erzielte Verkaufspreis gegenübergestellt. Darüber hinaus bezieht das Finanzamt auch Abschreibungen, die Sie während des Immobilienbesitzes geltend gemacht haben, als gewinnerhöhend in die Berechnung ein. Bestimmte Kosten wie Kaufnebenkosten, Verkaufskosten sowie Modernisierungskosten mindern den zu versteuernden Gewinn. Ein Beispiel, wie sich die Spekulationssteuer berechnen lässt:
Verkaufserlös | 300.000 Euro |
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Anschaffungskosten ursprünglich | - 250.000 Euro |
Kaufnebenkosten | - 25.000 Euro |
Kosten für den Hausverkauf | - 3.000 Euro |
Steuerliche Abschreibungen | +800 Euro |
Spekulationsgewinn | 22.800 Euro |
Persönlicher Steuersatz | 30 Prozent |
Spekulationssteuer | 6.840 Euro |
Wann fällt Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an?
Das Einkommensteuergesetz regelt in § 22 und § 23, dass alle Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sind. Die Spekulationssteuer bei Immobilien fällt an, wenn
es sich um eine nicht selbstgenutzte Wohnung handelt
es sich um ein unbebautes Grundstück handelt
die Immobilie durch die Entnahme aus Betriebsvermögen erworben wird
die Immobilie durch eine Scheidung oder eine Gütertrennung einem Ehepartner übertragen wird
Aber: Bei Gewinnen aus einem Immobilienverkauf gilt eine zehnjährige Sperrfrist. Das heißt: Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als zehn Jahre, wird die Steuer nicht fällig.
Hinweis:
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Wann beginnt die Frist zur Spekulationssteuer beim Immobilienkauf?
Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Notar den Kaufvertrag beurkundet
Die Frist zur Spekulationssteuer für eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück beginnt mit dem Datum, an dem der Notar den Kaufvertrag beurkundet. Wird der Kaufvertrag für eine Immobilie etwa am 1. März 2023 notariell beurkundet, so endet die Spekulationsfrist für die Immobilie zehn Jahre später, also am 1. März 2033. Ab dem 2. März 2032 können Sie die Immobilie in der Regel verkaufen, ohne auf den Gewinn Spekulationssteuer zu bezahlen (Vlg. § 187 Abs. 1 BGB).