Was sind Miteigentumsanteile und was bedeutet MEA?
Miteigentumsanteile verbinden das Eigentum an einer Wohnung oder Einheit mit einem rechnerischen Anteil am Grundstück und Gemeinschaftseigentum.
Ein Miteigentumsanteil ist ein ideeller Bruchteil am Grundstück und am Gemeinschaftseigentum. Die Abkürzung MEA steht für Miteigentumsanteil oder Miteigentumsanteile. Bei Wohnungseigentum gehört der MEA untrennbar zur jeweiligen Wohnung oder Einheit.
Das Gemeinschaftseigentum umfasst grundsätzlich das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu zählen häufig etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Bauteile und gemeinschaftlich genutzte Anlagen. Auch Bestandteile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, können nicht Sondereigentum sein.
Ein MEA weist keinen festen räumlichen Bereich zu. Wer beispielsweise 15 Prozent der Miteigentumsanteile hält, besitzt nicht einen markierten 15-Prozent-Teil des Dachs, Treppenhauses oder Grundstücks.
MEA bedeutet Miteigentumsanteil.
Der Anteil bezieht sich auf Grundstück und Gemeinschaftseigentum.
Er ist mit Sonder- oder Teileigentum rechtlich verbunden.
Er vermittelt kein Alleineigentum an einem bestimmten Gebäudeteil.
MEA, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum im Unterschied
Sondereigentum ist das einer Person zugeordnete Eigentum an einer Wohnung oder an bestimmten Räumen. Wohnungseigentum entsteht durch die Verbindung dieses Sondereigentums mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück und Gemeinschaftseigentum.
Teileigentum folgt demselben Grundprinzip, bezieht sich aber auf nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, etwa eine Gewerbeeinheit. Gemeinschaftseigentum bleibt allen Eigentümer:innen gemeinsam zugeordnet, auch wenn sich einzelne Bestandteile räumlich innerhalb einer Wohnung befinden.
Sondereigentum: zugeordnete Wohnung oder Räume.
Teileigentum: zugeordnete Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen.
Gemeinschaftseigentum: Grundstück und gemeinschaftliche Gebäudeteile.
MEA: rechnerischer Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Was 150/1.000 MEA bedeutet
Ein Eintrag von 150/1.000 MEA bedeutet rechnerisch, dass die Einheit einen Anteil von 15 Prozent am gemeinschaftlichen Eigentum hat. Der Nenner 1.000 ist dabei eine Bezugsgröße, die in der jeweiligen Teilung festgelegt wurde.
Die Angabe sagt nicht, dass der betreffenden Wohnung ein bestimmter Bereich des Grundstücks oder Gebäudes allein gehört. Welche Einheit zum Anteil gehört, ergibt sich aus den Teilungsunterlagen und dem zugehörigen Grundbuchblatt.