Was sind Miteigentumsanteile?

Anteile eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum werden auch als Miteigentumsanteile (Abkürzung: MEA) bezeichnet. Durch Miteigentumsanteile wird festgelegt, wie viel des gemeinschaftlichen Eigentums der Person zugesprochen wird. Miteigentumsanteile werden innerhalb der Teilungserklärung bestimmt und auch in das Grundbuch eingetragen.

Ein klassisches Beispiel für Miteigentumsanteile: Eine Käuferin kauft eine Eigentumswohnung   als Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus. Die Miteigentumsanteile legen fest, welche Teile der gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Immobilie ihr zugesprochen werden – dazu gehört beispielsweise ein Teil des Grundstücks, des Treppenhauses, des Aufzugs etc. 

Als Grundlage für die Festlegung der Miteigentumsanteile dient in den meisten Fällen die Quadratmetergröße der Wohnung des Eigentümers. In der Regel werden die Miteigentumsanteile auch dann herangezogen, wenn es um die Verteilung des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung geht. Die MEA werden gemäß  § 16 Abs. 2 WEG auch als Grundlage für die Kostenverteilung der Eigentümergemeinschaft eingesetzt. So wird auch das Hausgeld, ähnlich wie die Instandhaltungsrücklage, gemäß Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer verteilt. Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, eine andere Verteilung der Kosten zu beschließen.

So lässt sich der Miteigentumsanteil berechnen:

Ein Haus hat eine Nutzfläche von 400 m².

Der Rahmenwert liegt in der Regel bei 1000.

Die Eigentumswohnung ist 60 m² groß.

Rahmenwert / Nutzfläche = Faktor Miteigentumsanteil

1000 / 400 m² = 2,5

Faktor Miteigentumsanteil x Quadratmeterzahl der Wohnung = Miteigentumsanteil

2,5 x 60 m² = 150

Von 1000 Anteilen stehen dem Eigentümer 150 Miteigentumsanteile am Gesamteigentum zur Verfügung.

Der Miteigentumsanteil wird üblicherweise wie folgt eingetragen: 150 / 1000

Eigentümer können ihren Miteigentumsanteil verkaufen. Allerdings kommt es nicht häufig vor, dass Eigentümerinnen von Miteigentumsanteilen sich dazu entscheiden, ihren prozentualen Miteigentumsanteil am Grundstück zu verkaufen. Es könnte sich auch als schwierig herausstellen, einen Käufer für die Miteigentumsanteile zu finden.

Themengebiet: Immobilienlexikon

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